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ONE 4zu0 Fair Use
Verfasst: 17.01.2007, 16:24
von Nachteule
Soeben bekam ich von ONE eine SMS mit dem Inhalt:
Wir bitten Sie im Sinne einer gleich bleibenden Netzqualität für alle Kunden um die Einhaltung des 4zu0 Fair Use Prinzips. Ihr ONE Service Team.
Aha?
Verfasst: 17.01.2007, 17:03
von LoRdi
Hallo!
Wie viele minuten hast du den telefoniert ?

würd mich sehr interesieren.
Gruß
Lordi
Verfasst: 17.01.2007, 17:15
von Nachteule
weiß ich nicht... aber SICHER nicht mal 600.
Ich glaube auch nicht, dass dieses SMS nur ich bekommen habe.
Verfasst: 17.01.2007, 20:17
von 0699boy
ruf an auf der one-line die sagen dir das sicher was es damit auf sich hat ?
0699boy
Verfasst: 17.01.2007, 20:52
von Nachteule
Das wird nicht nötig sein.
Ich kann mir gut vorstellen, wie es dazu kam:
Erst bringen die einen konkurrenzlosen Tarif mit Fair-Use-Prinzip auf den Markt und dann kriegen sie Fracksausen, weil die Kunden sowas natürlich auch extensiv nutzen. Jaja...
Verfasst: 17.01.2007, 21:59
von jxj
Habe auch woanders schon gelesen, dass man solche SMS bekommen hat. Weiters sollen manche solche Mahnungen in Briefform bekommen haben.
Verfasst: 18.01.2007, 01:02
von reddi
Nachteule hat geschrieben:weiß ich nicht... aber SICHER nicht mal 600.
Ich glaube auch nicht, dass dieses SMS nur ich bekommen habe.
hallo. war das zum datum der rechnungsperiode? wenn das ganze echt schon bei 600 minuten geschieht, dann ist das ganze echt nicht mehr lustig.
Verfasst: 18.01.2007, 02:37
von Massafaka
Was ist eigentlich, wenn sie den Vertrag dann kündigen? Ist ja auch eine nette Möglichkeit aus einem Vertrag raus zu kommen, oder?
Verfasst: 18.01.2007, 11:59
von reddi
Massafaka hat geschrieben:Was ist eigentlich, wenn sie den Vertrag dann kündigen? Ist ja auch eine nette Möglichkeit aus einem Vertrag raus zu kommen, oder?
ja, wobei die restliche vertragslaufzeit natürlcih bezahlt werden muss vom kunden!
laut one (habe per mail abgefragt) hängt das ganze nur von der netzintegrität ab.
meine interpretation daraus: in der nacht und nicht in ballungszentren lange telefonieren, dann hat man nie probleme! ich habe meine nächste rechnungsperiode in ein paar tagen, hab momentan 1500++ minuten auf one, rest jeweils maximal 400 minuten. mal schauen, ob was kommt. hab noch nie was bekommen und dieses monat bin ich sogar unter meinem schnitt

Verfasst: 18.01.2007, 12:26
von ray81
Wenn One ihm kündigt, weil er "zuviel" telefoniert, dann muß auch die restliche Vertragslaufzeit nicht mehr bezahlt werden.
Verfasst: 18.01.2007, 16:29
von reddi
ray81 hat geschrieben:Wenn One ihm kündigt, weil er "zuviel" telefoniert, dann muß auch die restliche Vertragslaufzeit nicht mehr bezahlt werden.
woher nimmst du diese aussage?
ich zitiere hier mal die agb:
Sollte ONE aus wichtigem Grund das Vertragsverhältnis auflösen oder endet das Vertragsverhältnis
auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragsdauer,
so ist ONE berechtigt, etwaige noch ausstehende monatliche Grundentgelte
bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer fällig zu stellen und zu verrechnen.
imho ist fair use überschreitung schon ein wichtiger grund. ob one dies dann tatsächlich umsetzen kann, ist eine andere frage....
Verfasst: 18.01.2007, 21:10
von Matula
Nachteule hat geschrieben:Erst bringen die einen konkurrenzlosen Tarif mit Fair-Use-Prinzip auf den Markt
Eigentlich haben sie ihn ja sogar ohne Fair-Use-Prinzip auf den Markt gebracht...
Verfasst: 19.01.2007, 13:37
von Azby
reddi hat geschrieben:Sollte ONE aus wichtigem Grund das Vertragsverhältnis auflösen oder endet das Vertragsverhältnis
auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragsdauer,
so ist ONE berechtigt, etwaige noch ausstehende monatliche Grundentgelte
bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer fällig zu stellen und zu verrechnen.
Das wäre ja noch schöner. Sie können dir für nicht erbrachte Leistungen keine Entgelte verrechnen. Da könnten sie ja immer sagen: "Jetzt woll' man nimma - dein Geld nehm' ma aber schon."
Ich glaube, man sollte diesen Teil der AGB so interprtieren:
[...]
oder endet das Vertragsverhältnis
auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragsdauer[...].
In einem solchen Fall ist One berechtigt, die restlichen Grundentgelte zu verrechnen - wenn der Kunde selbst den Vertrag vorzeitig auflöst. Sonst könnte sich ja jeder ein subventioniertes Handy (obwohl wir ja in anderen Threads schon intensiv darüber diskutiert haben, wer hier wen subventioniert) holen und dann gleich aus dem Vertrag aussteigen, ohne weiter zu zahlen. So kann's natürlich auch nicht gehen.
Verfasst: 19.01.2007, 22:51
von reddi
Azby hat geschrieben:reddi hat geschrieben:Sollte ONE aus wichtigem Grund das Vertragsverhältnis auflösen oder endet das Vertragsverhältnis
auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragsdauer,
so ist ONE berechtigt, etwaige noch ausstehende monatliche Grundentgelte
bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer fällig zu stellen und zu verrechnen.
Das wäre ja noch schöner. Sie können dir für nicht erbrachte Leistungen keine Entgelte verrechnen. Da könnten sie ja immer sagen: "Jetzt woll' man nimma - dein Geld nehm' ma aber schon."
Ich glaube, man sollte diesen Teil der AGB so interprtieren:
[...]
oder endet das Vertragsverhältnis
auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragsdauer[...].
In einem solchen Fall ist One berechtigt, die restlichen Grundentgelte zu verrechnen - wenn der Kunde selbst den Vertrag vorzeitig auflöst. Sonst könnte sich ja jeder ein subventioniertes Handy (obwohl wir ja in anderen Threads schon intensiv darüber diskutiert haben, wer hier wen subventioniert) holen und dann gleich aus dem Vertrag aussteigen, ohne weiter zu zahlen. So kann's natürlich auch nicht gehen.
verstehe ich nicht. welchen vorteile hätte dadurch one? fair use einführen, verwarnen, nichts tun können ausser der kunde will kündigen? sehr sinnvoll

Verfasst: 20.01.2007, 01:15
von Stefan
reddi hat geschrieben:verstehe ich nicht. welchen vorteile hätte dadurch one? fair use einführen, verwarnen, nichts tun können ausser der kunde will kündigen? sehr sinnvoll

Nachdem ich es so wie Azby verstanden habe, erlaube ich mir, zu antworten:
Die Klausel "Sollte ONE aus wichtigen Gründen das Vertragsverhältnis auflösen, ... so ist ONE berechtigt, etwaige noch ausstehende monatliche Grundentgelte bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer fällig zu stellen und zu verrechnen" würde bedeuten, dass du one voll und ganz ausgeliefert bist.
Anders gesagt: Du telefonierst im ersten Monat 2.500min im Wahlnetz, dann könnte dich one "aus wichtigen Gründen" kündigen und du musst weiterhin 24 Monate das Grungentgelt zahlen.
Ich glaub, so leicht gehts dann für one doch wieder nicht.
Grüße
Stefan