Datenspeicherung bei Chello ? wer weis was?
Verfasst: 21.09.2006, 08:54
ich habe im Zuge eines notwendigen Modemtausches auch eine neue IP bekommen, was mich sehr freut, da ich in der Vergangenheit ein *ESEL* war.
Die alte IP Adresse ist somit pysikalisch weg, weis jemand von euch ob die noch bei Chello in den Unterlagen gespeichert ist?
Wenn ja, kann ich Chello auffordern zur Löschung der Daten? (nur alte IP)
Meine Argumente: die Vorratsdatenspeicherung ist in Ö noch nicht umgesetzt und ich habe eine Flat.
"Diese Vermittlungsdaten dürfen nur zu technischen Zwecken (Aufbau und Abwicklung einer Verbindung) oder zu Abrechnungszwecken verwendet werden. Sobald diese Zwecke erfüllt sind, müssen die Daten gelöscht werden.
Dies bedeutet bei Flat-Rate-Vereinbarungen, das heißt bei einer von der Verbindungszahl und -dauer unabhängigen Abrechnungsvereinbarung, dass die Vermittlungsdaten nur für technische Zwecke verwendet werden dürfen und die über eine Verbindung hinausgehende Protokollierung und Datenspeicherung unzulässig ist.
Das beliebte Protokollieren der IP-Datenmenge bei Internetverbindungen oder das Protokollieren der empfangenen und verschickten Mails ist bei Flat-Rate-Vereinbarungen jedenfalls unzulässig. "
(TKG 1997 §§87, 92, 93, 95, STPO 149a ff (Fernmeldegeheimnis), TKG 1997 §103 (Verletzung von Rechten der Benutzer), DSG 2000 § 1 (Geheimhaltung), DSG 2000 § 8,9 (Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen), StGB §119 (Verletzung Telekommunikationsgeheimnis))
Quelle des Textes: http://www.argedaten.at/news/20030527.html
Die alte IP Adresse ist somit pysikalisch weg, weis jemand von euch ob die noch bei Chello in den Unterlagen gespeichert ist?
Wenn ja, kann ich Chello auffordern zur Löschung der Daten? (nur alte IP)
Meine Argumente: die Vorratsdatenspeicherung ist in Ö noch nicht umgesetzt und ich habe eine Flat.
"Diese Vermittlungsdaten dürfen nur zu technischen Zwecken (Aufbau und Abwicklung einer Verbindung) oder zu Abrechnungszwecken verwendet werden. Sobald diese Zwecke erfüllt sind, müssen die Daten gelöscht werden.
Dies bedeutet bei Flat-Rate-Vereinbarungen, das heißt bei einer von der Verbindungszahl und -dauer unabhängigen Abrechnungsvereinbarung, dass die Vermittlungsdaten nur für technische Zwecke verwendet werden dürfen und die über eine Verbindung hinausgehende Protokollierung und Datenspeicherung unzulässig ist.
Das beliebte Protokollieren der IP-Datenmenge bei Internetverbindungen oder das Protokollieren der empfangenen und verschickten Mails ist bei Flat-Rate-Vereinbarungen jedenfalls unzulässig. "
(TKG 1997 §§87, 92, 93, 95, STPO 149a ff (Fernmeldegeheimnis), TKG 1997 §103 (Verletzung von Rechten der Benutzer), DSG 2000 § 1 (Geheimhaltung), DSG 2000 § 8,9 (Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen), StGB §119 (Verletzung Telekommunikationsgeheimnis))
Quelle des Textes: http://www.argedaten.at/news/20030527.html