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Vertrag vom Händler nicht unterschrieben - ungültig?
Verfasst: 06.07.2006, 09:21
von globetrotter
Hallo! Ich hab mir gerade meinen Vertrag nochmal genau durchgesehen, den ich vor knapp 2 Wochen mit One abgeschlossen habe (4 zu 0 Tarif) und da ist mir was aufgefallen.
Der Vertrag ist vom Händler nicht unterzeichnet. Jetzt würde ich gerne wissen, ob das sonst auch noch bei irgendjemand der Fall ist? Ist der Vertrag überhaupt rechtskräftig, wenn er nur von mir und nicht von One unterschrieben wurde? Und wie sieht es da mit diveresen Rechtsansprüchen aus? Kann man den Vertrag nachträglich unterzeichnen lassen?
Wäre toll, wenn jemand Infos zu diesem Thema hätte...
mfg globetrotter
Re: Vertrag vom Händler nicht unterschrieben - ungültig?
Verfasst: 06.07.2006, 09:24
von Georg Hitsch
globetrotter hat geschrieben:Hallo! Ich hab mir gerade meinen Vertrag nochmal genau durchgesehen, den ich vor knapp 2 Wochen mit One abgeschlossen habe (4 zu 0 Tarif) und da ist mir was aufgefallen.
Der Vertrag ist vom Händler nicht unterzeichnet. Jetzt würde ich gerne wissen, ob das sonst auch noch bei irgendjemand der Fall ist? Ist der Vertrag überhaupt rechtskräftig, wenn er nur von mir und nicht von One unterschrieben wurde? Und wie sieht es da mit diveresen Rechtsansprüchen aus? Kann man den Vertrag nachträglich unterzeichnen lassen?
Wäre toll, wenn jemand Infos zu diesem Thema hätte...
Der Vertrag muss von ONE nicht unterschrieben werden.
Sobald deine SIM-Karte (o.ae.) funktioniert, bzw. du auch eine Auftragsbestätigung bekommen hast, ist der Vertrag "schlüssig" zustandegekommen.
Verträge können u.a. zustandekommen:
- schriftlich (zB durch eine Anmeldung)
- mündlich (auch wenn du telefonisch was bestellst, ist das gültig)
- schlüssig (wenn du beim Billa einkaufen gehst, brauchst gar nicht reden mit der Kassiererin; und unterschreiben soweiso nicht)
Der Händler von ONE darf den Vertrag nicht unterschreiben, weil er schlicht keine Zeichnungsberechtigung für die ONE GmbH hat.
Georg Hitsch
Verfasst: 06.07.2006, 09:52
von globetrotter
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das wusste ich nicht.
Das heißt, wenn ich irgendwelche rechtlichen Ansprüche an ONE erhebe, können die also nicht sagen: "Wir haben den Vertrag ja gar nicht unterschrieben!"
Verfasst: 06.07.2006, 10:54
von Cheinzle
Richtig. Für Interessierte:
§ 863 ABGB:
(1) Man kann seinen Willen nicht nur ausdrücklich durch Worte und allgemein angenommene Zeichen (= Unterschrift, Stempel, etc. Anm. meiner Wenigkeit); sondern auch stillschweigend und durch Handlungen erklären, welche mit Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifel, übrig lassen.
Heißt auf den konkreten Sachverhalt umgeschrieben:
Man kann einen Mobilfunkvertrag nicht nur durch eine Unterschrift abschließen, sondern auch einfach durch Übernahme der Simkarte und deren Freischaltung durch den Provider.
Christof