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Verfasst: 16.04.2008, 19:34
von becks1980
Das stimmt so nicht....

One durfte lästige 4:0 Poweruser nur deswegen kündigen, weil sich one in den 4:0 Anmeldungen ein ausserordentliches Kündigungsrecht vorbehalten hat für den Fall, dass der Kunde gegen ein ( in der Tat nicht wirklich definiertes) faires Telefonierverhalten verstößt.

Eine MVD gilt grundsätzlich für Kunden UND Mobilfunkbetreiber. Der Handyvertrag ist ein GEGENSEITIGER Vertrag, bei dem beide Vertragsparteien die vereinbarte Leitung erbringen müssen. Bis zum Ende der MVD.
Also dürfen beide Seiten ORDENTLICH nur zum Ende der MVD kündigen. AUSSERORDENTLICH kündigen (= SONDERKÜNDIGEN) dürfen sie nur, wenn sich der andere Teil etwas zu Schulden kommen lässt, also vom vereinbarten Vertrag abweicht.

Ein Mobilfunkbetreiber weicht ab, indem er z.B.die AGBs verändert. Also darf der Kunde kündigen.

Wenn ein Kunde nie Rechungen zahlt wird er gemahnt und nur im Extremfall geklagt - kündigen kann man ihn so einfach nicht. Man kann ihm nur den Anschluss sperren bis er wieder zahlt um sicherzugehen, dass er nicht mehr Gebühren verursacht als er zahlen kann.
Wenn der Kunde aber wirklich trotz Mahnungen und Sperre nicht zahlt wird er geklagt. Wenn er sich auch sonst Dinge leistet, die gegen die normalen Rechte und Pflichten verstoßen, kann man ihn kündigen weil es dann "nicht mehr zumutbar" ist für den Mobilfunker, den Vertrag aufrecht zu erhalten.
In den AGBs steht meist für diesen Fall die Regel, dass der Kunde dann aber bis zum eigentlichen geplanten Ende der MVD das Grundentgelt zahlen muss.

Wenn ein Kunde lästig ist, indem er nur seine Minuten abtelefoniert und nie angerufen wird - Pech für den Betreiber. (das 50 Euro Beispiel von oben)

Also zusammengefasst:

NEIN, Mobilfunker können Kunden nicht kündigen wann sie wollen.
JA, auch sie sind an eine MVD gebunden.

Ausnahmen: Vertragsverstöße die zu einem Sonderkündigungsrecht führen. Im Fall von ONE 4:0 war dieses Sonderkündigungsrecht sogar Vertragsbestandteil.

Was aber geschehen kann: Mobilfunker können sich in den AGBs Sonderkündigungsrechte vorbehalten. Bei Wertkarten z.B. für den Fall, dass nicht genug Umsatz gemacht wird.

In Deutschand z.B. haben einige Diskonter solche Klauseln, dass man nach 3 Monaten Nichtnutzung einer SIM sondergekündigt werden kann.

Bei uns in Österreich ist es bisher aber noch nirgends der Fall!

Also seid alle beruhigt: Man kann euch nicht so einfach raushauen.

Und: Nicht versuchen gekündigt zu werden durch Nichtzahlung und frech werden an der Hotline etc. Das Grundentgeld muss immer gezahlt werden! Bringt also nichts ausser Ärger.

Warum ich das weiß? War one 4:0 Kunde und bin AGB Spezialist da ich Jurist bin :))

Verfasst: 16.04.2008, 19:58
von becks1980
wuschl hat geschrieben:Hallo!
Eine Bekannte von mir hat ihren Telering Vertrag ende Februar verlängert. Und die neuen AGB sind ein paar Tage darauf erschienen. Kann Sie jetzt wirklich eine Sonderkündigung machen? Wahrscheinlich wird Telering in diesem Fall die alten AGB lassen?
Klar kann sie das! Dann hat sie ja die alten AGBS. Ich denke telering wird sie gehen lassen... Wenn sie einige Kunden mit Gutschriften bewegen wollen die neuen AGBs zu akzeptieren kann das nur heissen, dass sie die alten AGBS nicht in Geltung lassen wollen für die die es wollen...

Und selbst wenn doch: Probieren kann sie es doch! In 3 Wochen wird sie es ja merken ob es funktioniert hat!

Verfasst: 16.04.2008, 20:35
von Azby
@becks: Ich will's jetzt auch nicht beschwören. Bisher hatte ich auf der Uni noch nicht so viel mit Recht zu tun - das kommt erst später intensiv dazu. Aber bist du sicher, dass der Betreiber an die MVD gebunden ist?
Dann müsste es sich um einen befristeten Vertrag handeln, der nach Ablauf der Frist in einen unbefristeten überläuft.
Handelt es sich bei der sogenannten Mindestvertragsdauer nicht tatsächlich um einen (einseitigen) "Kündigungsverzicht" seitens des Kunden?

PS: Dass es das Pech des Betreibers ist, wenn der Kunde nie angerufen wird, stimmt schon. Dann soll er nicht solche Tarife rausbringen. Solche Kunden wird der Anbieter aber wohl ohnehin nie kündigen. Der Aufwand, solche Kunden zu "verfolgen" würde den Betreiber wahrscheinlich teurer kommen, als den Kunden gleich zu behalten. Außerdem kann man ja nie wissen, ob sich das Telefonieverhalten nicht in der nächsten Rechnungsperiode in die andere Richtung ändert...

Verfasst: 17.04.2008, 09:19
von Stefan
becks1980 hat geschrieben:Warum ich das weiß? War one 4:0 Kunde und bin AGB Spezialist da ich Jurist bin :))
becks1980 hat geschrieben:... die alten AGBS ...
Aber anscheinend hat es sich noch nicht bis zu dir durchgesprochen, dass die Mehrzahl nicht BedingungenS heißt. :wink:

Was die spannende Vertrags-Einhaltungs-Geschichte betrifft: Es hat wohl jeder in Becks' Abhandlungen eindeutig gesehen, welche Macht der Provider hat und welches "armes Würstchen" dagegen der Kunde ist;

Anbieter: kann AGB ändern, Kunden klagen, SoKü-Klauseln in Vertrag verankern, Anschluss sperren, Mahnentgelte einfordern, mangelhafte Netzabdeckung haben, trotz Kündigung des Kunden die GG bis zum Ende der ordentlichen MVD kassieren und bestimmen, ab wieviel Verlust der Kunde nicht mehr "faires Telefonierverhalten" hat...

Kunde: Kann max. € 50,- Verlust vertelefonieren und sich brausen gehen...

Also was da "GEGENSEITIG" ist, frag ich mich wirklich. Praktisch ist es genau das, was Alex gesagt hat: Ein Kündigungsverzicht des Kunden; Theoretisch ist es ein Vertrag, dessen Einhaltung beide Parteien obliegen.

Grüße
Stefan

Verfasst: 17.04.2008, 09:27
von Stefan
klio hat geschrieben:hat schon jemand vielleicht so ein treuangebot angenommen u. kann berichten, ob er zugleich auch den vertrag verlängern musste?
Nachdem bis jetzt noch keine Antwort gekommen ist, versuche ich dir zumindest mit dem Vorgehen von A1 weiterzuhelfen:
Manche VVL-Angebote waren so formuliert, als hätte ich gekündigt: "... Schade, dass sie uns verlassen wollen ... extra für Sie ein persöniches Treueangebot ..."
Und natürlich war da auch eine MVD-Verlängerung dabei.

Ich denke mir: Entweder lassen dir die Anbieter die alten AGB, oder sie machen eine "normale, außerordentliche" VVL, wo du automatisch die neuen AGB akzeptierst. So war es auch bei der TA und so schätze ich die Anbieter allgemein ein.

Grüße
Stefan

Verfasst: 17.04.2008, 18:26
von Tel.
Stefan hat geschrieben: Ich denke mir: Entweder lassen dir die Anbieter die alten AGB, oder sie machen eine "normale, außerordentliche" VVL, wo du automatisch die neuen AGB akzeptierst. So war es auch bei der TA und so schätze ich die Anbieter allgemein ein.
hallo stefan, wie kommst du denn darauf?
warum soll ich die neuen AGBs akzeptieren UND eine vertragsverlängerung eingehen?
da wäre nicht die verlängerung außerordentlich, sondern die dummheit des kunden der sich auf so etwas einläßt.
bei mir jedenfalls war von einer vertragsverlängerung weder mündlich noch schriftlich die rede.

grüße, gerhard

Verfasst: 17.04.2008, 18:36
von klio
Tel. hat geschrieben:bei mir jedenfalls war von einer vertragsverlängerung weder mündlich noch schriftlich die rede.
das heißt also konkret, du hast ein treueangebot angenommen u. musstest keine vertragsverlängerung eingehen? bitte etwas mehr details damit man sich auskennt...
gesetzt den fall es wäre so, dann könnte man also zb. die 40 euro gutschrift nehmen u. damit die neuen AGB akzeptieren u. morgen schon trotzdem NORMAL (keine sokü) kündigen unter einhaltung der kündigungsfrist. netter gedanke, wenn man sowieso keine lange mvd mehr hat...

Verfasst: 17.04.2008, 18:39
von Tel.
mir wurden 40 Euro angeboten, dafür, dass ich auf die sonderkündigung verzichte und die neuen AGBs akzeptiere. allerdings läuft mein vertrag noch 18 monate.

Verfasst: 17.04.2008, 18:49
von klio
Tel. hat geschrieben:mir wurden 40 Euro angeboten, dafür, dass ich auf die sonderkündigung verzichte und die neuen AGBs akzeptiere. allerdings läuft mein vertrag noch 18 monate.
ah, ja alles klar. das war also wirklich ein treueangebot u. keine versteckte vertragsverlängerung.

mich würde noch interessieren wie sie vorgehen, wenn man nur mehr ein paar monate mvd hat. drücken sie einem beides rein (neue AGB + mvd)? wenn nicht, könnte man ja wie vorhin schon geschrieben, die gutschrift nehmen u. dann normal kündigen.

Verfasst: 17.04.2008, 22:36
von Azby
klio hat geschrieben:mich würde noch interessieren wie sie vorgehen, wenn man nur mehr ein paar monate mvd hat. drücken sie einem beides rein (neue AGB + mvd)? wenn nicht, könnte man ja wie vorhin schon geschrieben, die gutschrift nehmen u. dann normal kündigen.
Das kann ich mir schon vorstellen. Allerdings hat man nur einen kleinen Vorteil daraus. Man telefoniert für die letzten Monate bestenfalls gratis. Wenn man den Tarif eigentlich nur loswerden will, kann man es auch gleich machen. Aber es stimmt - auf die Art kann man den Tarif noch für die letzten Monate kostenlos verwenden und lustig telefonieren. :)

Verfasst: 19.04.2008, 17:10
von Christian3000
Frage wenn ich meine Verträge mit dem SOKÜ kündige werden die Simkarten auf klax umgestellt oder komplett abgedreht ? ? ?

Verfasst: 19.04.2008, 21:57
von Azby
Das ist eine gute Frage.
An sich lehnst du ihre neuen AGB ab - wenn diese auch für Wertkartenkunden gelten, kann ich mir vorstellen, dass sie dir die Nummer komplett abdrehen.
An sich denke ich aber, dass die Rufnummer als Wertkarte weitergeführt wird. Erstens ist es bei einer normalen Kündigung auch so und zweitens können sie eine inaktive aber offiziell doch als solche laufende Wertkarte als Anschluss (=Kunde) werten und somit behaupten, sie hätten einen Kunden mehr - praktisch kostenlos.
Am besten, du fragst aber nochmal bei T-Mobile nach. Und notier dir den Namen des Telefonisten, falls er dir bestätigt, dass die Nummer als Wertkarte weiter läuft.

Verfasst: 19.04.2008, 22:54
von Stefan
Christian3000 hat geschrieben:Frage wenn ich meine Verträge mit dem SOKÜ kündige werden die Simkarten auf klax umgestellt oder komplett abgedreht ? ? ?
Was ich im Laufe der Zeit so mitbekommen habe, wird der Anschluss grundsätzlich abgeschaltet, aber andererseits wird der Anschluss problemlos auf Wertkarte umgestellt, sofern man den Wunsch äußert: "Ich möchte meinen Vertrag kündigen und bitte um Umstellung auf Wertkarte." Dürfte auch bei SoKü gelten, weil schlussendlich kündigst du nur die geänderten Vertragsbedingungen und nicht das Vertrauen gegenüber tmobile.

"Problemlos" deswegen, weil - wie Alex alias Azby schon angedeutet hat - der Kunde "für die Statistik" weiterhin bestehen bleibt. Und eine Wertkarte "garantiert" dem Betreiber einen jährliche Aufladung von offiziell € 20,- , darum bringt auch eine Wertkarte ein Geschäft. Nebenbei könntest du ja wieder mit der Wertkarte auf einen Vertragstarif wechseln - du bist also potentieller "Wieder-Neukunde".

Als Tipp: Bei tmobile (und A1) kann die Wertkarte per Guthabentransfer auch mit wenigen Euro verlängert werden...

Der Vollständigkeit halber: Bei A1 ist eine "umgestellte" Wertkarte nur 3 Monate gültig, wie es bei tmobile gehandhabt wird, weiß ich leider nicht.

Grüße
Stefan

Verfasst: 20.04.2008, 00:01
von Christian3000
Stefan hat geschrieben:
Christian3000 hat geschrieben:Frage wenn ich meine Verträge mit dem SOKÜ kündige werden die Simkarten auf klax umgestellt oder komplett abgedreht ? ? ?
Was ich im Laufe der Zeit so mitbekommen habe, wird der Anschluss grundsätzlich abgeschaltet, aber andererseits wird der Anschluss problemlos auf Wertkarte umgestellt, sofern man den Wunsch äußert: "Ich möchte meinen Vertrag kündigen und bitte um Umstellung auf Wertkarte." Dürfte auch bei SoKü gelten, weil schlussendlich kündigst du nur die geänderten Vertragsbedingungen und nicht das Vertrauen gegenüber tmobile.

"Problemlos" deswegen, weil - wie Alex alias Azby schon angedeutet hat - der Kunde "für die Statistik" weiterhin bestehen bleibt. Und eine Wertkarte "garantiert" dem Betreiber einen jährliche Aufladung von offiziell € 20,- , darum bringt auch eine Wertkarte ein Geschäft. Nebenbei könntest du ja wieder mit der Wertkarte auf einen Vertragstarif wechseln - du bist also potentieller "Wieder-Neukunde".

Als Tipp: Bei tmobile (und A1) kann die Wertkarte per Guthabentransfer auch mit wenigen Euro verlängert werden...

Der Vollständigkeit halber: Bei A1 ist eine "umgestellte" Wertkarte nur 3 Monate gültig, wie es bei tmobile gehandhabt wird, weiß ich leider nicht.

Grüße
Stefan

Also meinst du das ich ruhig per SOKÜ kündigen kann und dazu schreiben soll das ich auf klax umsteigen will.

Verfasst: 20.04.2008, 11:14
von Stefan
Christian3000 hat geschrieben:Also meinst du das ich ruhig per SOKÜ kündigen kann und dazu schreiben soll das ich auf klax umsteigen will.
Würde ich schon so sagen. Aber wiegesagt auf jeden Fall dazuschreiben, dass du auf Wertkarte umgestellt werden willst.

Grüße
Stefan