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Verfasst: 05.08.2010, 23:14
von suppa
Stefan hat geschrieben:
suppa hat geschrieben:Die Verordnung verlangt explizit, dass der Kunde ein Roamingpaket bewusst aktivieren muss.
Da würde ich um ein konkretes Zitat bitten - aus meiner Interpretation wird lediglich von der Möglichkeit einer Aktivierung gesprochen, aber nicht vorausgesetzt, dass die Handlung bewusst und aktiv vom Kunden durchgeführt werden muss ...
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 02:DE:HTML
Artikel 4
(3) Sämtlichen Roamingkunden ist ein Tarif im Sinn von Absatz 2 anzubieten.

(3) Alle Roaming-Bestandskunden müssen bis 30. Juli 2007 Gelegenheit erhalten, sich von sich aus für diesen Tarif oder jeden anderen Roamingtarif zu entscheiden, und es muss ihnen ein Zeitraum von zwei Monaten eingeräumt werden, innerhalb dessen sie ihrem Heimatanbietern ihre Entscheidung mitteilen müssen. Der gewünschte Tarif muss spätestens einen Monat nach dem Eingang des Auftrags des Kunden beim Heimatanbieter freigeschaltet werden.

(3) Den Roamingkunden, die innerhalb dieser zwei Monate keine Entscheidung mitgeteilt haben, wird automatisch ein Eurotarif gemäß Absatz 2 gewährt.

(3) Diejenigen Roamingkunden, die sich vor 30. Juni 2007 bereits von sich aus für einen spezifischen Roamingtarif oder ein spezifisches Roamingpaket entschieden haben, der bzw. das sich von dem Roamingtarif, der ihnen bei Ausbleiben einer solchen Entscheidung eingeräumt worden wäre, unterscheidet, und die keine Entscheidung im Sinn dieses Absatzes treffen, bleiben jedoch bei dem zuvor gewählten Tarif oder Paket.
Bei den reinen Sprachtarifen ist es also nicht so deutlich. Dort wurde ein automatischer Wechsel verlangt, wenn man sich nicht anders entscheidet. Es wird aber auch erwähnt, dass Kunden, die "von sich aus" ein spezielles Roamingpaket aktiviert haben, nicht automatisch umgestellt werden. Immerhin müssen aber auch diese informiert werden. Den Kunden einfach ein Roamingpaket auf's Aug' zu drücken damit sie nicht den Eurotarif bekommen wurde also ausgeschlossen, weil sie es von sich aus tun müssen.

Eindeutiger ist es für SMS formuliert, weil hier auch Neukunden erwähnt werden:
Artikel 4b
(4) Ab dem 1. Juli 2009 wenden die Heimatanbieter auf alle bestehenden Roamingkunden automatisch einen SMS-Eurotarif an, außer auf jene Roamingkunden, die von sich aus bereits einen besonderen Roamingtarif oder ein Roamingpaket gewählt haben, durch den bzw. das sie in den Genuss eines anderen Tarifs für regulierte SMS-Roamingnachrichten kommen, der ihnen ohne eine solche Wahl nicht eingeräumt worden wäre.

(5) Die Heimatanbieter wenden ab dem 1. Juli 2009 auf alle neuen Roamingkunden einen SMS-Eurotarif an, sofern diese nicht von sich aus einen anderen SMS-Roamingtarif oder ein Tarifpaket für Roamingdienste wählen, das auch einen anderen Tarif für regulierte SMS-Roamingnachrichten umfasst.
Es gilt also für neue Kunden und für Kunden von vor 1.6.2009, dass jene, die nicht "von sich aus" einen anderes Roamingpaket wählen, den SMS Eurotarif haben. Und im Telering Roamingpaket kosten SMS stolze 25 Cent statt 13.

Interpretierst du das anders?

Verfasst: 06.08.2010, 00:16
von Stefan
suppa hat geschrieben:Bei den reinen Sprachtarifen ist es also nicht so deutlich. Dort wurde ein automatischer Wechsel verlangt, wenn man sich nicht anders entscheidet. Es wird aber auch erwähnt, dass Kunden, die "von sich aus" ein spezielles Roamingpaket aktiviert haben, nicht automatisch umgestellt werden.
Und genau da sehe ich das Problem der Beweisbarkeit!
Telering hat nun systematisch "einen Fehler" gemacht und "fälschlicherweise" ein Paket für den Kunden aktiviert, wo die VO umgangen werden kann ...
Somit sind wir wieder am Anfang und Telering hat eine "Gesetzeslücke" ausgenutzt: In der Roaming-VO müsste stehen, dass die VO (bei Privat-Tarifen) verbindlich umgesetzt werden müsste oder der Kunde dezitiert danach gefragt werden müsste. "Unterschreibt" der Kunde (in elektronischer Form, etc.) nicht das bestehende Roaming-Paket, so müsste der EU-Roaming-Tarif aktiviert werden ...

Ich bin kein Rechtsanwalt und deshalb versuche ich, durch "eigene Recherche" die Anwaltskosten zu sparen --- die "Tricks" sind immer die selben, nur der "Name" dafür ist im Spezialfall anders ...

Die SMS-Geschichte ist im Regelfall wie ein siamesischer Zwilling an den Sprachtarif gebunden ...

Grüße
Stefan

Verfasst: 06.08.2010, 07:28
von suppa
Stefan hat geschrieben:Somit sind wir wieder am Anfang und Telering hat eine "Gesetzeslücke" ausgenutzt: In der Roaming-VO müsste stehen, dass die VO (bei Privat-Tarifen) verbindlich umgesetzt werden müsste oder der Kunde dezitiert danach gefragt werden müsste. "Unterschreibt" der Kunde (in elektronischer Form, etc.) nicht das bestehende Roaming-Paket, so müsste der EU-Roaming-Tarif aktiviert werden ...
Ich finde es nicht falsch, dass Kunden mit bestehenden Paketen nicht automatisch umgestellt werden. Wenn jemand sich für ein bestimmtes Roaming-Paket entschieden hat, dann ist das für ihn vielleicht sogar besser.
Eine Informationspflicht dem Kunden gegenüber besteht/bestünde ohnehin. Laut VO müsste ein Kunde mit nicht EU-Tarif sogar in "vernünftigen" Abständen darauf aufmerksam gemacht werden, dass es diesen Tarif gibt.

Telering hat aber das eigene Roamingpaket "von sich aus" aktiviert. Das ist aber nicht das gleiche "von sich aus" wie in der VO, vielleicht hat Telering das falsch verstanden. ;)

Verfasst: 06.08.2010, 11:48
von ChristianWien
@Stefan
Da gibt es nicht viel "belastbares":
Alle A1-Business-Verträge sind Vereinbarungssache ...
Jetzt sind wir da, wo ich mit dir hin wollte: :lol:
Dann bieten die Betreiber in ihren Business VPN-Tarifen dem potentiellen Business-Kunden eben die teureren als lt. EU-Verordnung vorgesehenen Roaminggebühren eben im Vertragspaket an und somit hat der Kunde nur die Wahl:
Nehme ich das Paket (mit den teureren Roaminggebühren) oder nicht.

für Großkonzerne mit VPN-Verträgen die TK-Kosten ohnehin sekundär sind .
Das ist aber sehr relativ.
Sicher geht es dort nicht unbedingt ums Pfennigfuchsen, aber letztlich will natürlich auch (und gerade) der VPN-Vertragskunde eben auch möglichst günstig und zuverlässig telefonieren und bei vermeidbaren Kosten sind Unternehmen bekanntlich immer sehr kritisch - ausgenommen natürlich, wenn es die Manager und obersten Führungskräfte selbst betrifft. :P



Ich finde die Verrechnung günstiger und habe sie selbst aktiviert:
Dagegen ist ja nichts einzuwenden und so sollte es auch sein, daß sich der Kunde aktiv für optionale Pakete entscheiden kann.
Laut A1 EU-Roaming-Tarif kostet die Türkei € 2,00 (€ 2,30) aktiv und € 0,95 passiv.
Und die Türkei ist nicht nur ein Urlaubsland sondern auch Geschäftspartner
Die Türkei ist kein EU-Land und damit klarerweise von der EU-Verordnung nicht erfaßt.
Somit ist es zulässig und auch nachvollziehbar, daß dorthin - genauso, wie z.B. nach Malaysia oder Südafrika - andere, teurere Roaminggebühren verrechnet werden.

Wer dorthin anrufen will und seine Kosten minimieren will, wird sich wohl entsprechende Alternativen überlegen müssen.
Das Beispiel mit den int. SIMs hast die du dazu auch schon richtig erwähnt.

Verfasst: 06.08.2010, 11:57
von ChristianWien
@suppa
Eine Informationspflicht dem Kunden gegenüber besteht/bestünde ohnehin. Laut VO müsste ein Kunde mit nicht EU-Tarif sogar in "vernünftigen" Abständen darauf aufmerksam gemacht werden, dass es diesen Tarif gibt.

Das wäre aus moralischer Sicht sicher wünschenswert, allerdings in der Praxis nur sehr bedingt durchsetzbar.
Schließlich will jedes Unternehmen möglichst viel verdienen und da kann es wohl nur ein Wunschtraum sein, daß ein Unternehmer aktiv von sich aus dir quasi sagen soll:
"Lieber Kunde, du zahlst schon seit xx Monaten/Jahren zuviel. Inzwischen kannst du die gleiche Leistung auch viel billiger um € yy bekommen, da wir inzwischen auch andere tarife/Optionen haben. Bist du damit einverstanden, daß wir dich auf den günstigeren Tarif umstellen?"

Außerdem:
Eine Informationspflicht kann auch passiv wahrgenommen werden.
Schließlich werden Tarife, Optionen etc. heutzutage im Internet veröffentlicht und da kann sich jeder interessierte, mündige Kunde leicht informieren.

Verfasst: 06.08.2010, 12:24
von suppa
ChristianWien hat geschrieben:Außerdem:
Eine Informationspflicht kann auch passiv wahrgenommen werden.
Schließlich werden Tarife, Optionen etc. heutzutage im Internet veröffentlicht und da kann sich jeder interessierte, mündige Kunde leicht informieren.
In dem Fall nicht. Ich habe es aber mit "vernünftig" falsch geschrieben, es heißt in der VO "sinnvoll":
Danach übermitteln sie allen Kunden, die einen anderen Tarif gewählt haben, in sinnvollen Abständen einen Erinnerungshinweis.
Das mit sinnvoll ist wohl ein Haken an der Sache.

Der zweite Haken ist, denke ich, dass ein kurzer Hinweis auf der Rechnung wohl reichen wird. Ich schaue meine Rechnung normal nicht so genau an, wenn der Betrag passt. Ich will auch nicht die Werbung lesen, die Telering teilweise auf seine Rechnungen schreibt.

Aber schicken müssten sie einem sicher etwas, eine Veröffentlichung auf der Homepage ist keine Übermittlung.

Verfasst: 06.08.2010, 12:47
von Stefan
ChristianWien hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben: Da gibt es nicht viel "belastbares":
Alle A1-Business-Verträge sind Vereinbarungssache ...
Jetzt sind wir da, wo ich mit dir hin wollte: :lol:
Dann bieten die Betreiber in ihren Business VPN-Tarifen dem potentiellen Business-Kunden eben die teureren als lt. EU-Verordnung vorgesehenen Roaminggebühren eben im Vertragspaket an
Irgendwie reden wir aneinander vorbei: Ich vermute, dass die VPN-Administratoren freiwillig den Vodafone Eurocall angemeldet haben oder es ihnen schlichtweg egal ist, weil Roaming für den "normalen Angestellten" ohnedies deaktiviert ist.

Und ich denke, dass der Vodafone Eurocall trotzdem abbestellt werden könnte.

ChristianWien hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben: für Großkonzerne mit VPN-Verträgen die TK-Kosten ohnehin sekundär sind
Das ist aber sehr relativ.
... möglichst günstig und zuverlässig telefonieren ... und bei vermeidbaren Kosten sind Unternehmen bekanntlich immer sehr kritisch
Die VPN-Verträge sind in erster Linie auf Telefonate innerhalb Österreichs ausverhandelt und da sind die Konditionen günstig.
Wenn nun Einkäufer von großen Unternehme ins Ausland fahren müssen, dann reden wir von Reisespesen i.H.v. mehreren hundert/tausend Euro/Tag. Wenn da jetzt Roamingkosten von € 50,-/Tag dazukommen, ist das relativ egal. Schließlich muss der Einkäufer indirekt auch seinen Gehalt von branchenüblich 5 - 8.000 Euro verdienen --- da reden wir noch gar nicht von den "Managern" ...

Bei Selbständigen und Kleinstunternehmer sieht das alles anders aus: Da werden auf Kosten des Komforts diese zusätzlichen - eigentlich unnötigen - Kosten gespart. Deshalb sind solche kleinen Unternehmen auch effizienter und preiswerter, obwohl die Großkonzerne immer von den vermeintlichen Größenersparnissen sprechen: Sie können zwar günstigere Konditionen aushandeln, aber müssen trotzdem teurer verkaufen, weil "dazwischen" zuviele Leute/Maschinen/Einrichtungen Kosten verursachen - und sei es nur der Arbeitsschutz und dessen laufende Überprüfung, den ein Selbständiger nicht kennt ...

Grüße
Stefan