Achtung: tele.ring aktiviert unerlaubt Roaming-Paket!
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Achtung: tele.ring aktiviert unerlaubt Roaming-Paket!
Da diese gewollte und in voller Absicht durchgeführte Massnahme immer mehr Kunden betrifft, sehe ich mich veranlasst, einen eigenen Thread darüber zu starten, damit durch den Titel möglichst viele tele.ring Kunden auf diese Falle aufmerksam gemacht werden.
In jüngster Vergangenheit hörte ich von vielen tele.ring Kunden (möglicherweise sind auch T-Mobile Kunden betroffen), dass tele.ring ohne zu fragen und ohne Benachrichtigung das "Roamingpaket" aktiviert hat.
Was verursacht das?
Zum Glück keine monatlichen Kosten, jedoch verhindert das Roamingpaket die Anwendung des durch die EU geregelten Preises von Gesprächen wenn man sich im EU-Ausland befindet. Seit 01.07.2010 dürfen hiefür nur mehr 46,8 Cent/Min. für aktive Gespräche (beispielsweise von einem EU-Land nach Österreich) und 18 Cent/Min. für passive Gespräche (beispielsweise das Angerufen Werden in einem EU-Land), sowie 13,2 Cent für im EU-Ausland verschickte SMS verrechnet werden. SMS empfangen ist gratis.
Das Roamingpaket verhindert diese gesetzlich vorgeschriebene Verrechnung und verrechnet höhere Preise:
aktive Gespräche: 25 Cent/Min. + 90 Cent Einmalgebühr pro Gespräch*
passive Gespräche: 0 Cent/Min. + 90 Cent Einmalgebühr pro Gespräch*
SMS versenden: 25 Cent/Stk.
SMS empfangen: gratis
Die Minutenpreise sind zwar mit dem Roamingpaket geringer (bei passiven Gesprächen sogar gratis), jedoch kommt die Einmalgebühr von 90 Cent pro Gespräch dazu. Das bedeutet: Bei aktiven Gesprächen bis 2 Min. hat man mit dem Roamingpaket höhere Kosten als ohne Roamingpaket, bei passiven Gesprächen hat man bei Gesprächen bis 4 Min. mit dem Roamingpaket höhere Kosten als ohne Roamingpaket, SMS sind mit dem Roamingpaket immer teurer.
Fazit: Wer im EU-Ausland hauptsächlich kürzere Gespräche führt, sollte sich umgehend schriftlich bei tele.ring über die ungefragte Aktivierung des Roamingpakets beschweren und dessen Deaktivierung verlangen. Das gilt auch für diejenigen, die gerne SMS schreiben, da SMS mit dem Roamingpaket fast das Doppelte kosten.
* Dauert das Gespräch über 30 Min. fallen noch einmal 90 Cent an. Ab der 60. Min. werden zusätzlich 15 Cent/Min. verrechnet.
In jüngster Vergangenheit hörte ich von vielen tele.ring Kunden (möglicherweise sind auch T-Mobile Kunden betroffen), dass tele.ring ohne zu fragen und ohne Benachrichtigung das "Roamingpaket" aktiviert hat.
Was verursacht das?
Zum Glück keine monatlichen Kosten, jedoch verhindert das Roamingpaket die Anwendung des durch die EU geregelten Preises von Gesprächen wenn man sich im EU-Ausland befindet. Seit 01.07.2010 dürfen hiefür nur mehr 46,8 Cent/Min. für aktive Gespräche (beispielsweise von einem EU-Land nach Österreich) und 18 Cent/Min. für passive Gespräche (beispielsweise das Angerufen Werden in einem EU-Land), sowie 13,2 Cent für im EU-Ausland verschickte SMS verrechnet werden. SMS empfangen ist gratis.
Das Roamingpaket verhindert diese gesetzlich vorgeschriebene Verrechnung und verrechnet höhere Preise:
aktive Gespräche: 25 Cent/Min. + 90 Cent Einmalgebühr pro Gespräch*
passive Gespräche: 0 Cent/Min. + 90 Cent Einmalgebühr pro Gespräch*
SMS versenden: 25 Cent/Stk.
SMS empfangen: gratis
Die Minutenpreise sind zwar mit dem Roamingpaket geringer (bei passiven Gesprächen sogar gratis), jedoch kommt die Einmalgebühr von 90 Cent pro Gespräch dazu. Das bedeutet: Bei aktiven Gesprächen bis 2 Min. hat man mit dem Roamingpaket höhere Kosten als ohne Roamingpaket, bei passiven Gesprächen hat man bei Gesprächen bis 4 Min. mit dem Roamingpaket höhere Kosten als ohne Roamingpaket, SMS sind mit dem Roamingpaket immer teurer.
Fazit: Wer im EU-Ausland hauptsächlich kürzere Gespräche führt, sollte sich umgehend schriftlich bei tele.ring über die ungefragte Aktivierung des Roamingpakets beschweren und dessen Deaktivierung verlangen. Das gilt auch für diejenigen, die gerne SMS schreiben, da SMS mit dem Roamingpaket fast das Doppelte kosten.
* Dauert das Gespräch über 30 Min. fallen noch einmal 90 Cent an. Ab der 60. Min. werden zusätzlich 15 Cent/Min. verrechnet.
Wow, danke!!! Das hatte ich gar nicht bemerkt.
Das dürfen die doch gar nicht. Ich meine, die dürfen einem sowieso nicht einfach ohne Information den Tarif ändern.
Aber angesichts der Roamingverordnung brauchen die ja sogar den expliziten Wunsch des Kunden um schlechtere Tarife als die verordneten zu aktivieren.
Kann es sein, dass die keine ernsten Sanktionen zu befürchten haben und so gut an den Kunden verdienen, die es nicht bemerken?
Das dürfen die doch gar nicht. Ich meine, die dürfen einem sowieso nicht einfach ohne Information den Tarif ändern.
Aber angesichts der Roamingverordnung brauchen die ja sogar den expliziten Wunsch des Kunden um schlechtere Tarife als die verordneten zu aktivieren.
Kann es sein, dass die keine ernsten Sanktionen zu befürchten haben und so gut an den Kunden verdienen, die es nicht bemerken?
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Das Ganze ist wohl ziemlich grenzwertig und scheint offenbar ein Automatismus bei Tarifwechseln und Verlängerungen zu sein, nachdem es in den einschlägigen Foren viele Beschwerden und Kritiken von Kunden gibt, welche ungewollt bzw. ungefragt mit dem Roamingpaket "beglückt" worden sind.
Allerdings wirst du - zumindest war es bei mir so - in dem persönlichen Schreiben, das du anschließend erhältst, explizit darauf hingewiesen.
Sinngemäß heißt es dort, daß "auf Grund der Vorteile ... das kostenlose Roamingpaket aktiviert wurde, es aber jederzeit wieder kostenlos deaktiviert werden kann und dies dann wieder zur Verrechnung lt. EU-Vorgaben führt"
Außerdem siehst du es auch schon vorher in deiner persönlichen Online-Verwaltung und kannst es dort problemlos wieder abwählen - was ich auch gemacht habe.
Natürlich hat diese fragwürdige bzw. grenzwertige Taktik einen negativen Beigeschmack und ich bevorzuge auch, meine Auswahlen nach eigenem Ermessen selbständig aktiv zu treffen, statt Zwangsbeglückungen wieder deaktivieren zu müssen, was aber hier - im Gegensatz zum früheren, nach 2 Monaten kostenpflichtig werdenden, Voll.net-Testpaket - wenigstens in der Online-Verwaltung direkt möglich ist.
@Christian3000
Nun hat er zwar einen kurzfristigen Etappensieg (wohl aber eher Pyrrhussieg) errungen, wobei jedoch offen bleibt, wie letztlich der OGH entscheiden wird.
Im Endeffekt wird der Konsument diese Gebühren wohl trotzdem weiterzahlen müssen - wenn eben nicht direkt als Zahlscheingebühr, dann halt verkehrt herum mit einer höheren Grundgebühr, Prämie etc. und eben einem Rabatt für den Lastschrifteinzug.
Allerdings wirst du - zumindest war es bei mir so - in dem persönlichen Schreiben, das du anschließend erhältst, explizit darauf hingewiesen.
Sinngemäß heißt es dort, daß "auf Grund der Vorteile ... das kostenlose Roamingpaket aktiviert wurde, es aber jederzeit wieder kostenlos deaktiviert werden kann und dies dann wieder zur Verrechnung lt. EU-Vorgaben führt"
Außerdem siehst du es auch schon vorher in deiner persönlichen Online-Verwaltung und kannst es dort problemlos wieder abwählen - was ich auch gemacht habe.
Natürlich hat diese fragwürdige bzw. grenzwertige Taktik einen negativen Beigeschmack und ich bevorzuge auch, meine Auswahlen nach eigenem Ermessen selbständig aktiv zu treffen, statt Zwangsbeglückungen wieder deaktivieren zu müssen, was aber hier - im Gegensatz zum früheren, nach 2 Monaten kostenpflichtig werdenden, Voll.net-Testpaket - wenigstens in der Online-Verwaltung direkt möglich ist.
@Christian3000
Der macht Schattenboxen mit so unheimlich "lebenswichtigen" Dingen wie der Zahlscheingebühr, mit der er vor mehr als 10 Jahren auf die Schnauze gefallen ist.Was macht eigentlich der VKI den ganzen Tag ?
Nun hat er zwar einen kurzfristigen Etappensieg (wohl aber eher Pyrrhussieg) errungen, wobei jedoch offen bleibt, wie letztlich der OGH entscheiden wird.
Im Endeffekt wird der Konsument diese Gebühren wohl trotzdem weiterzahlen müssen - wenn eben nicht direkt als Zahlscheingebühr, dann halt verkehrt herum mit einer höheren Grundgebühr, Prämie etc. und eben einem Rabatt für den Lastschrifteinzug.

Hier bei mir zwei Verträge die seit 1 Jahr bestehen, keine Änderung (mal abgesehen von den AGBsChristianWien hat geschrieben:Das Ganze ist wohl ziemlich grenzwertig und scheint offenbar ein Automatismus bei Tarifwechseln und Verlängerungen zu sein

Gab's bei mir nicht, so einen Brief.ChristianWien hat geschrieben:Allerdings wirst du - zumindest war es bei mir so - in dem persönlichen Schreiben, das du anschließend erhältst, explizit darauf hingewiesen.
Du schreibst das ist grenzwertig. Aber es ist schon schlimmer. Denn ich darf nicht ohne meinen Wunsch einen schlechteren Tarif als in der Roamingverordnung festgelegt bekommen. Was Telering/T-Mobile da gemacht haben hätten sie nicht tun dürfen!
Weiß jemand, ob es wenigstens vernünftige Sanktionen gibt, wenn ein Betreiber die Roamingverordnung nicht einhält?
Wenn der Tarif in keiner Situation teurer kommt als der EU Tarif, dann ist er besser (oder gleich). Mit schlechter hast vielleicht recht, das muss man definieren, ist er nicht in jedem Fall, aber meistens wohl doch.Stefan hat geschrieben:Was bedeuten schon Wörter wie "schlechter" oder "besser"?suppa hat geschrieben:Denn ich darf nicht ohne meinen Wunsch einen schlechteren Tarif als in der Roamingverordnung festgelegt bekommen.
Das Teleringpaket stellt den Kunden vielfach schlechter, sogar erheblich schlechter, als den EU Tarif. Also dürfen die das nicht, da ist die Verordnung ganz klar.
Bedenke z.B., dass der EU Tarif explizit sekundengenaue Abrechnung ab der ersten Sekunde für ankommende Anrufe fordert. Und Telering verrechnet einfach plötzlich 90 Cent sofort für jeden Anruf. Das ist schon heftig.
Die EU Verordnung verlangt wirksame und abschreckende Sanktionen. Ich würde nur gerne wissen, wie die in Österreich ausschaun. Abschreckend waren sie offenbar nicht.
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@suppa
Das ist so leider falsch.
Die EU-Roamingverordnung gilt nur für (private) "Standard"-Verträge und auch dann nur, so lange der Kunde kein angebotenes, spezielles Roaming-Paket gebucht hat.
Business-VPN-Verträge fallen ebenfalls von der EU-Verordnung raus, da es sich dabei eben um keinen "Standard"-Vertrag handelt. (So verlangt z.B. die Mobilkom bei meinem Diensthandy in der EU passiv € 0,39, aktiv je nach Netzbetreiber € 1,20(!!) bzw. € 0,80(!) pro Minute und für SMS € 0,25.)
Und auch bei "Standard"-Privatkundenverträgen darf es sehr wohl eine abweichende Tarifierung mittels Roaming-Paketen geben, allerdings muß der Kunde diese aktiv auswählen.
So lange er dies nicht tut, gilt für ihn an sich die EU-Verordnung.
Somit ist nicht das Roaming-Paket selbst zu kritisieren, sondern "nur" die fragwürdige bzw. grenzwertige Aktivierung durch T-Mobile/Telering, die üblicherweise "automatisch" im Zuge von Tarifwechseln bzw. Vertragsverlängerungen erfolgt und eben dabei nicht auf einem ausdrücklichen Kundenwunsch basiert, sondern der Kunde aktiv das Paket bei Ablehnung selbst deaktivieren (lassen) muß, dies aber wenigstens selber in der Onlineverwaltung kann.
Dies wäre z.B. der Fall, wenn die Mobilkom - wie anfangs passiert - aktiv nicht nach dem EU-Schema 30/1, sondern 30+30/1 abrechnet und den Fehler nicht korrigiert.
Die eigenständig ohne ausdrücklichen Kundenauftrag durchgeführten Paketaktivierungen könnten jedoch nur von klageberechtigten Verbänden mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abgestellt werden.
Natürlich steht es jedem Kunden auch zu, im Falle von Mehrkosten durch das ungeabsichtigte Paket zu reklamieren und notfalls Schadenersatz zu fordern.
Dabei bleibt natürlich offen, inwiefern sich Kunden diesen Aufwand und das Kostenrisiko (notfalls bis zum OGH gehen zu müssen) antun wollen und ob es in vernünftiger Relation zu den Mehrkosten steht.
Letzlich ist es genauso wie bei den Banken.
Da gibt es auch eine Reihe eigentlich unzulässiger Gebühren, die z.B. in Deutschland längst vom BGH kassiert wurden, die Banken in Österreich mangels Interesse der Konsumentenschützer diese weiterhin verrechnen und - bisher sehr erfolgreich - davon ausgehen, daß wegen der zumeist "nur" 2-stelligen €-Beträge wohl kaum ein Kunde vor Gericht zieht und sich das Prozeßrisiko antut.
Das Teleringpaket stellt den Kunden vielfach schlechter, sogar erheblich schlechter, als den EU Tarif. Also dürfen die das nicht, da ist die Verordnung ganz klar.
Das ist so leider falsch.
Die EU-Roamingverordnung gilt nur für (private) "Standard"-Verträge und auch dann nur, so lange der Kunde kein angebotenes, spezielles Roaming-Paket gebucht hat.
Business-VPN-Verträge fallen ebenfalls von der EU-Verordnung raus, da es sich dabei eben um keinen "Standard"-Vertrag handelt. (So verlangt z.B. die Mobilkom bei meinem Diensthandy in der EU passiv € 0,39, aktiv je nach Netzbetreiber € 1,20(!!) bzw. € 0,80(!) pro Minute und für SMS € 0,25.)
Und auch bei "Standard"-Privatkundenverträgen darf es sehr wohl eine abweichende Tarifierung mittels Roaming-Paketen geben, allerdings muß der Kunde diese aktiv auswählen.
So lange er dies nicht tut, gilt für ihn an sich die EU-Verordnung.
Somit ist nicht das Roaming-Paket selbst zu kritisieren, sondern "nur" die fragwürdige bzw. grenzwertige Aktivierung durch T-Mobile/Telering, die üblicherweise "automatisch" im Zuge von Tarifwechseln bzw. Vertragsverlängerungen erfolgt und eben dabei nicht auf einem ausdrücklichen Kundenwunsch basiert, sondern der Kunde aktiv das Paket bei Ablehnung selbst deaktivieren (lassen) muß, dies aber wenigstens selber in der Onlineverwaltung kann.
Die EU-Sanktionen würden sich aber nur gegen eine unzulässige Berechnung beim Standard-Tarif lt. EU-Verordnung gelten.Die EU Verordnung verlangt wirksame und abschreckende Sanktionen. Ich würde nur gerne wissen, wie die in Österreich ausschaun. Abschreckend waren sie offenbar nicht.
Dies wäre z.B. der Fall, wenn die Mobilkom - wie anfangs passiert - aktiv nicht nach dem EU-Schema 30/1, sondern 30+30/1 abrechnet und den Fehler nicht korrigiert.
Die eigenständig ohne ausdrücklichen Kundenauftrag durchgeführten Paketaktivierungen könnten jedoch nur von klageberechtigten Verbänden mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abgestellt werden.
Natürlich steht es jedem Kunden auch zu, im Falle von Mehrkosten durch das ungeabsichtigte Paket zu reklamieren und notfalls Schadenersatz zu fordern.
Dabei bleibt natürlich offen, inwiefern sich Kunden diesen Aufwand und das Kostenrisiko (notfalls bis zum OGH gehen zu müssen) antun wollen und ob es in vernünftiger Relation zu den Mehrkosten steht.
Letzlich ist es genauso wie bei den Banken.
Da gibt es auch eine Reihe eigentlich unzulässiger Gebühren, die z.B. in Deutschland längst vom BGH kassiert wurden, die Banken in Österreich mangels Interesse der Konsumentenschützer diese weiterhin verrechnen und - bisher sehr erfolgreich - davon ausgehen, daß wegen der zumeist "nur" 2-stelligen €-Beträge wohl kaum ein Kunde vor Gericht zieht und sich das Prozeßrisiko antut.
@ChristianWien: Rein interessehalber: Welche Gebühren sind das denn z.B. so bei den Banken?
Wegen tele.ring: Auch mir wurde das Roamingpaket aktiviert, obwohl es keinerlei Vertragsänderungen, -verlängerungen oder Tarifwechsel (bspw. durch SoKü-Androhung) gegeben hat. Brief habe ich natürlich auch keinen bekommen. Sie aktivieren es einfach willkürlich und hoffen, dass die Kunden damit dann ins Ausland reisen, mehr bezahlen und nicht wissen, dass sie betrogen wurden und es zurückerstreiten können (bzw. sollten).
Was kann man tun? Wie ChristianWien bereits erwähnt hat, wirklich tun könnten nur die Konsumentenschützer etwas. Der einzelne Kunde wird sich beschweren, tele.ring wird das Roamingpaket deaktivieren, fertig. Mit Glück kann man noch eine 5€ Gutschrift herausschlagen.
Helfen würde nur, wenn einer ins EU-Ausland fährt, dort telefoniert und wegen der entstandenen höheren Kosten tele.ring klagt und das durchzieht.
Wenn ich in den nächsten Tagen dazukomme, werde ich RTR, VKI, e-media und wer mir noch so einfällt über diese linke Praxis von T-Mobile/tele.ring informieren. Schade, dass es in den AGB keine Klausel gibt, wo Kunden bei Fehlverhalten des Anbieters ein Schadensersatz zugesprochen wird, es wird dort meistens nur bei grober Fahrlässigkeit gehaftet. Wobei ich finde, dass Vorsatz sogar verwerflicher als grobe Fahrlässigkeit ist. Würde aber nicht einmal was nützen, da ja nur für Schäden gehaftet wird und solange man noch nicht im EU-Ausland war und einen Schaden (in Form höherer Handykosten) erlitten hat, kann man auch keinen Schaden geltend machen.
Man könnte es mit der Actimel-Testaktion vergleichen: Bringt mehr (in dem Fall Publictiy und Bekanntheit) als es schadet (die wenigen die ihr Geld zurückverlangen). Bei tele.ring: Viele zahlen drauf und bezahlen brav, und den wenigen die reklamieren denen zahlt man halt die Kosten zurück. Eventuell es dem Kunden noch schwer machen und zuerst darauf beharren und erst wenn der Kunde die RTR einschaltet nachgeben. Und: Vielleicht startet die RTR ja kein Schlichtungsverfahren (deren Regel: Bei unter 20€ Streitwert werden sie nicht tätig) und tele.ring gewinnt doch noch.
Wegen tele.ring: Auch mir wurde das Roamingpaket aktiviert, obwohl es keinerlei Vertragsänderungen, -verlängerungen oder Tarifwechsel (bspw. durch SoKü-Androhung) gegeben hat. Brief habe ich natürlich auch keinen bekommen. Sie aktivieren es einfach willkürlich und hoffen, dass die Kunden damit dann ins Ausland reisen, mehr bezahlen und nicht wissen, dass sie betrogen wurden und es zurückerstreiten können (bzw. sollten).
Was kann man tun? Wie ChristianWien bereits erwähnt hat, wirklich tun könnten nur die Konsumentenschützer etwas. Der einzelne Kunde wird sich beschweren, tele.ring wird das Roamingpaket deaktivieren, fertig. Mit Glück kann man noch eine 5€ Gutschrift herausschlagen.
Helfen würde nur, wenn einer ins EU-Ausland fährt, dort telefoniert und wegen der entstandenen höheren Kosten tele.ring klagt und das durchzieht.
Wenn ich in den nächsten Tagen dazukomme, werde ich RTR, VKI, e-media und wer mir noch so einfällt über diese linke Praxis von T-Mobile/tele.ring informieren. Schade, dass es in den AGB keine Klausel gibt, wo Kunden bei Fehlverhalten des Anbieters ein Schadensersatz zugesprochen wird, es wird dort meistens nur bei grober Fahrlässigkeit gehaftet. Wobei ich finde, dass Vorsatz sogar verwerflicher als grobe Fahrlässigkeit ist. Würde aber nicht einmal was nützen, da ja nur für Schäden gehaftet wird und solange man noch nicht im EU-Ausland war und einen Schaden (in Form höherer Handykosten) erlitten hat, kann man auch keinen Schaden geltend machen.
Man könnte es mit der Actimel-Testaktion vergleichen: Bringt mehr (in dem Fall Publictiy und Bekanntheit) als es schadet (die wenigen die ihr Geld zurückverlangen). Bei tele.ring: Viele zahlen drauf und bezahlen brav, und den wenigen die reklamieren denen zahlt man halt die Kosten zurück. Eventuell es dem Kunden noch schwer machen und zuerst darauf beharren und erst wenn der Kunde die RTR einschaltet nachgeben. Und: Vielleicht startet die RTR ja kein Schlichtungsverfahren (deren Regel: Bei unter 20€ Streitwert werden sie nicht tätig) und tele.ring gewinnt doch noch.
Wieso denkst du das?ChristianWien hat geschrieben: Die EU-Sanktionen würden sich aber nur gegen eine unzulässige Berechnung beim Standard-Tarif lt. EU-Verordnung gelten.
Dies wäre z.B. der Fall, wenn die Mobilkom - wie anfangs passiert - aktiv nicht nach dem EU-Schema 30/1, sondern 30+30/1 abrechnet und den Fehler nicht korrigiert.
Die Verordnung verlangt explizit, dass der Kunde ein Roamingpaket bewusst aktivieren muss. Die Verfasser haben offenbar auch gut gewusst, wieso sie das mit hineingenommen haben. Das hat Telering nicht beachtet.
Ich sehe nicht, wieso die verlangten Sanktionen sich nicht auch darauf beziehen sollten.
Wäre nicht die RTR zuständig, solch ein Fehlverhalten abzustellen?
Interessant wäre, ob Telering gezwungen werden kann, allen betroffenen Kunden ohne ihr Verlangen die Mehrkosten zu erstatten. Genau das wäre nämlich eigentlich sowas wie die Mindeststrafe. Ein Riesenaufwand. Aber nur das würde die Einhaltung der EU Verordnung sicherstellen.
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@Matula
Folgende Gebühren wurden längst vom deutschen BGH gekippt:
So werden nun von den Banken keine Kontoschließungsgebühren mehr verrechnet.
@ChristianWien: Rein interessehalber: Welche Gebühren sind das denn z.B. so bei den Banken?
Folgende Gebühren wurden längst vom deutschen BGH gekippt:
- Ein- und Auszahlungen auf das eigene Konto (mit min. 5 kostenlosen Buchungen pro Monat)
- Bearbeitung von Kontopfändungen
- Kontoauflösungen
- Bearbeitung von Erbfällen sowie Umschreibung auf den Erben
- Pauschale Bearbeitung von Reklamationen und Nachforschungen (wenn der Kunde nichts falsch gemacht hat)
- Volle Jahresgebühren, auch wenn z.B. die Kreditkarte vorher zurückgegeben wird
- Nichteinlösung von Lastschriften mangels Kontodeckung
- Erteilung einer Löschungsbewilligung/Freilassungserklärung für Pfandrechte
- Angebotserstellung für vom Kunden letztlich nicht in Anspruch genommene Kredit- und Vertragsangebote (z.B. für eine Baufinanzierung)
- Kosten für Depotübertragung
- Kontoauszüge bei Baudarlehen
- Kosten für Auskünfte an Dritte (wenn nicht im Kundenauftrag)
- Allgemeine Kosten für Kopien und Telefonate (wenn nicht auf ausdrücklichen Kundenwunsch)
So werden nun von den Banken keine Kontoschließungsgebühren mehr verrechnet.
Da würde ich um ein konkretes Zitat bitten - aus meiner Interpretation wird lediglich von der Möglichkeit einer Aktivierung gesprochen, aber nicht vorausgesetzt, dass die Handlung bewusst und aktiv vom Kunden durchgeführt werden muss ...suppa hat geschrieben:Die Verordnung verlangt explizit, dass der Kunde ein Roamingpaket bewusst aktivieren muss.
Leider machst du es dir da etwas einfach - so läuft es nicht und wird es auch nie laufen... Die RTR macht genau gar nichts, außer sich dafür den Gehalt zahlen zu lassen und ein Betreiber wird es selbst bei der Pflicht, Mehrkosten zu erstatten, wieder darauf ankommen lassen: Wo kein Kläger, da kein Richter ...suppa hat geschrieben:Wäre nicht die RTR zuständig, solch ein Fehlverhalten abzustellen?
Interessant wäre, ob Telering gezwungen werden kann, allen betroffenen Kunden ohne ihr Verlangen die Mehrkosten zu erstatten.
Das ist so aber leider auch wieder falsch: Die Roaming-VO hat nichts mit der Beschaffenheit der Verträge zu tun. Bei deinem Anschluss ist lediglich der "Vodafone Eurocall" aktiviert, aber es könnte genauso auf den "A1-World" umgestellt werden.ChristianWien hat geschrieben:Business-VPN-Verträge fallen ebenfalls von der EU-Verordnung raus, da es sich dabei eben um keinen "Standard"-Vertrag handelt. (So verlangt z.B. die Mobilkom bei meinem Diensthandy in der EU passiv € 0,39, aktiv je nach Netzbetreiber € 1,20(!!) bzw. € 0,80(!) pro Minute und für SMS € 0,25.)
Ich werde mich von dem (nicht mehr aktivierbaren) Vodafone Eurocall auch nicht trennen, weil mich sonst Telefonate in der Schweiz oder auch Kroatien € 1,50/1,80 (!!!) kosten würden, passiv € 0,50. Und das sind Nachbarländer von Österreich. Bei Telefonaten in anderen europäischen nicht EU-Staaten (Türkei, etc.) kostet die Minute gleich € 2,00, da sind die € 0,80 beim Vodafone Eurocall schon fast geschenkt ...
Und für den EU-Bereich nehme ich einfach eine B-Free, mache eine unbedinte Rufumleitung und telefoniere billiger ...
Grüße
Stefan
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@Stefan
Bei meinem Firmenhandy ist Roaming gesperrt, dafür werden im "normalen" Umfang Privatgespräche toleriert.
Allerdings habe ich trotz des deaktivierten Roamings beim Grenzübertritt eben diese Info-SMS bekommen.
Außerdem kenne ich die A1-Tarifliste eines weiteren großen A1 VPN-Kunden und da sind "zufällig" die genau gleichen Roaming-Preise enthalten, obwohl dieser Kunde sicher (zumindest optional) billigere Roamingtarife gewählt hätte.
Also gehe ich davon aus, daß dies einen Grund hat und von der Mobilkom eben auf Grund des "Nicht-Standardtarifs" so (teurer) verrechnet wird.
Noch dazu werden Business VPN-Tarife von A1 nicht direkt veröffentlicht, was eben dazu führt, daß es sich um kein Standardangebot, sondern ein für dich speziell adaptiertes Angebot handelt und da kann sich die Mobilkom (wie wohl die anderen Betreiber genauso) mit den abweichenden, teureren Roamingtarifen ein Körberlgeld machen.
Vielleicht hast du dazu aber genauere, belastbare Informationen.
Ich habe mit Business VPN-Verträgen direkt nichts zu tun.Das ist so aber leider auch wieder falsch: Die Roaming-VO hat nichts mit der Beschaffenheit der Verträge zu tun. Bei deinem Anschluss ist lediglich der "Vodafone Eurocall" aktiviert, aber es könnte genauso auf den "A1-World" umgestellt werden.
Bei meinem Firmenhandy ist Roaming gesperrt, dafür werden im "normalen" Umfang Privatgespräche toleriert.
Allerdings habe ich trotz des deaktivierten Roamings beim Grenzübertritt eben diese Info-SMS bekommen.
Außerdem kenne ich die A1-Tarifliste eines weiteren großen A1 VPN-Kunden und da sind "zufällig" die genau gleichen Roaming-Preise enthalten, obwohl dieser Kunde sicher (zumindest optional) billigere Roamingtarife gewählt hätte.
Also gehe ich davon aus, daß dies einen Grund hat und von der Mobilkom eben auf Grund des "Nicht-Standardtarifs" so (teurer) verrechnet wird.
Noch dazu werden Business VPN-Tarife von A1 nicht direkt veröffentlicht, was eben dazu führt, daß es sich um kein Standardangebot, sondern ein für dich speziell adaptiertes Angebot handelt und da kann sich die Mobilkom (wie wohl die anderen Betreiber genauso) mit den abweichenden, teureren Roamingtarifen ein Körberlgeld machen.
Vielleicht hast du dazu aber genauere, belastbare Informationen.
Da gibt es nicht viel "belastbares":ChristianWien hat geschrieben:Vielleicht hast du dazu aber genauere, belastbare Informationen.
Alle A1-Business-Verträge sind Vereinbarungssache, wobei bei VPN-Verträge naturgemäß ganz andere Rahmenbedingungen herrschen.
Fakt ist, dass das Roaming-Verrechnungsmodell der "Vodafone Eurocall" ist.
Ich kann mich nur wiederholen: Ich finde die Verrechnung günstiger und habe sie selbst aktiviert: Hat jetzt A1 bei mir gegen die Roaming-VO verstossen oder falle ich mit dem Business-Anschluss aus der VO heraus!?!?
Und ich kann auch nur das Fallbeispiel wiederholen: Laut A1 EU-Roaming-Tarif kostet die Türkei € 2,00 (€ 2,30) aktiv und € 0,95 passiv.
Und die Türkei ist nicht nur ein Urlaubsland sondern auch Geschäftspartner: Gerade eben kommt von dort wieder "Industriegemüse" (u.a. Spiralpfefferoni) zu Efko, Machland und Zimmermann ...
Aber es ist in gewisser Weise müßig, weil einerseits als Alternative int. SIMs existieren, auf der anderen Seite für Großkonzerne mit VPN-Verträgen die TK-Kosten ohnehin sekundär sind ...
Grüße
Stefan
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