Gutschrift Nüvi und Portierentgelt
Verfasst: 21.08.2017, 13:57
Laut meinem Smartphonevertrag habe bzw. hatte ich bei Neubestellung / Vertragsabschluß bei gleichzeitiger Portierung der Rufnummer bis 21. Juni d.H. Anspruch auf Ersatz der Portierungskosten durch meinen neuen Betreiber.
Ich habe den Vertrag am 20. Juni abgeschlossen sowie die Vollmacht zur Einholung der NÜV-Informationen beim bestehenden Mobil-Netzbetreiber erteilt.
Habe ich Anspruch auf besagten Kostenersatz? Natürlich war die Portierung noch nicht per 21. Juni durchgeführt, allerdings habe ich die Vollmacht dafür am 20. Juni erteilt.
Vielen Dank.
Ich habe den Vertrag am 20. Juni abgeschlossen sowie die Vollmacht zur Einholung der NÜV-Informationen beim bestehenden Mobil-Netzbetreiber erteilt.
Habe ich Anspruch auf besagten Kostenersatz? Natürlich war die Portierung noch nicht per 21. Juni durchgeführt, allerdings habe ich die Vollmacht dafür am 20. Juni erteilt.
Vielen Dank.