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Wertkartenhandy OGH Urteil

Verfasst: 08.07.2005, 15:48
von Hippo
Weiß vielleicht jemand, wie das OGH Urteil bzgl. den Wertkartenhandys ausgefallen is - gibts da jetzt schon ein Urteil?
Ich hatte eine ONE Wertkarte welche dann abgelaufen ist - und ich dachte mir - okay, läßt dir halt dein Guthaben auszahlen - verlagen die EUR 15,- Bearbeitungsgebühr. Ich find das is eine Frechheit. Was meint ihr dazu?

Verfasst: 08.07.2005, 16:25
von chief1984
wirtschaftlich gesehen finde ich das ehrlich gesagt ok, da sonst alle kommen um dann die 20€ guthaben bons in bar abzulösen...
siehst ja selber wieviele ladebons auf ebay verkauft werden...

Verfasst: 08.07.2005, 19:03
von tszr
auch t-mobile verlangt 15 euro gebühr für eine wertkarten-guthabenauszahlung,
finde es auch als ein frechheit !! :cry:

Verfasst: 08.07.2005, 20:17
von Gast
Die Betreiber richten sich da nach dem Urteil, welches besagt, dass die Betreiber für das Auszahlen des verfallenen Wertkartenguthabens eine angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen dürfen.

Diese liegt beiallen einheitlich zw. 15 und 20 Euro.

Verfasst: 09.07.2005, 05:30
von tszr
Anonymous hat geschrieben:Die Betreiber richten sich da nach dem Urteil, welches besagt, dass die Betreiber für das Auszahlen des verfallenen Wertkartenguthabens eine angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen dürfen.

Diese liegt beiallen einheitlich zw. 15 und 20 Euro.
also 15-20 euro finde ich für eine simple banküberweisung eindeutig zu hoch, wenn man bedenkt, das resguthaben sicher meistens 10-30 euro beträgt, wer lässt sich dann noch was auszahlen ? :cry:

beim neukundenwerben wird alles verschenkt, aber wehe du willst ein handy entsperren oder guthaben zurückhaben, dann schlägt der gebührenhammr zu, vor allem beim guthaben ist das schon eine frechheit, das ist ja mein geld und anstatt fürs nichtverwenden zinsen zu erhalten, muss ich noch spesen zahlen !

oder habt ihr in einem andern geschäft schon mal gebühren bezahlt, wenn ihr gutscheine zurückgegeben habt, wenn sie gekauft wurden und aus welchen grund auch immer nicht gebraucht wurden, mit rechnung ?

ich noch nie......... :cry:

Verfasst: 09.07.2005, 20:32
von Matula
tszr hat geschrieben:oder habt ihr in einem andern geschäft schon mal gebühren bezahlt, wenn ihr gutscheine zurückgegeben habt, wenn sie gekauft wurden und aus welchen grund auch immer nicht gebraucht wurden, mit rechnung ?
Ich bin genau Deiner Meinung, was die Gebühren für die Guthabensauszahlung betrifft. Aber Gutscheine bezahlt keiner aus. Man muß schon froh sein, wenn man Bargeld bekommt, wenn man einen Artikel umtauscht. Die meisten geben da auch nur Gutscheine her, die noch dazu meist ein nicht allzulanges Gültigkeitsdatum haben...

Verfasst: 10.07.2005, 07:05
von tszr
Ich bin genau Deiner Meinung, was die Gebühren für die Guthabensauszahlung betrifft. Aber Gutscheine bezahlt keiner aus. Man muß schon froh sein, wenn man Bargeld bekommt, wenn man einen Artikel umtauscht. Die meisten geben da auch nur Gutscheine her, die noch dazu meist ein nicht allzulanges Gültigkeitsdatum haben...

ich meinte wenn ich selber welche kaufe, eine rechnung dafür habe und ich selber sie wieder zurückgeben, weil ich sie doch nicht verschenken will / kann oder sontiges, dann werden sie sehr wohl zurückgenommen :wink:

Verfasst: 31.08.2005, 02:55
von Mr.Dailer
,bevor man das bezahlt,kannst dir gleich eine Neue Karte kaufen,weil das Guthaben,meist nicht viel Höher ist,genau das wollten die damit bezwecken,um am neuen Gesetz noch was verdienen zu können!

Verfasst: 31.08.2005, 11:19
von Gast
genau. der OGH möchte mit dem urteil erreichen, dass die mobilfunkbetreiber geld verdienen.

deine paranoia möcht ich auch nicht haben.

Verfasst: 31.08.2005, 23:37
von Matula
Der nicht, aber die Mobilfunkanbieter haben sich halt gedacht, wie könnten wir es für uns ein bißchen weniger schlecht machen, als jedem Kunden einfach sein Geld auszuzahlen. So haben sie die Bearbeitungsgebühr erfunden, was sie ja dürfen, damit sich für die meisten eine Auszahlung gar nicht auszahlt.

Verfasst: 01.09.2005, 00:23
von Mr.Dailer
,so etwas nennt sich dann wohl übertriebene Bürokratie!
15€ sind eindeutig zuviel vielleicht 5€
der Gesetzgeber,solte da dringend,einen Höchswert feslegen,genau so wie bei der Rufnummernmitnahme wo sie Anfangs auch 35€ wollten!

Verfasst: 01.09.2005, 01:01
von Gast
der OGH hat ja in seiner entscheidung einen höchstwert festgelegt, er hat nur keine zahl genannt.

"...ein Bearbeitungsentgelt in angemessener Höhe..."

15 euronen sehen die mobilfunker halt als angemessen.
beachtet bitte, dass es bei der klage nicht um einen streitwert von 10 euro gegangen ist sondern um wesentlich mehr.

Verfasst: 01.09.2005, 02:30
von Mr.Dailer
Dánke,für die Detailinformation!
umwieviel ist es den genau gegangen,das stand im Bericht nicht drin,muß also viel mehr gewesen sein,wie ein Aufgeladenes Wertkartenhandy?

Verfasst: 01.09.2005, 03:16
von Stefan
Mr.Dailer hat geschrieben:15€ sind eindeutig zuviel
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht keineswegs!
Jedoch geht es hier ums Prinzip und da sind selbst € 5,- zu viel :!:
Wieso soll ich für ein Geld, dass ich dem Mobilfunkanbieter borge, etwas zahlen, wenn ich es zurückbekomme? Normal ist es doch umgekehrt, zumindest bei meiner Bank...

Grüße
Stefan

Verfasst: 01.09.2005, 03:26
von Gast
prepaid heisst soviel wie: zahlen, dann konsumieren.
ob du die gekaufte ware aufbrauchst oder nicht, kann dem verkäufer doch wurscht sein.
oder gibst du übriggebliebene milch auch zurück und sagst: da bekomm ich aber geld dafür?