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Richter nach Prozessende

Verfasst: 05.02.2016, 15:40
von Wowo
Ist ein Richter/eine Richterin nach dem Ende meines Prozesses wie eine Privatperson?
Ich denke, wohl schon.
Kann man also brieflich Kontakt aufnehmen?

Re: Richter nach Prozessende

Verfasst: 05.02.2016, 16:56
von Azby
Wowo hat geschrieben:Ist ein Richter/eine Richterin nach dem Ende meines Prozesses wie eine Privatperson?
Ich denke, wohl schon.
Kann man also brieflich Kontakt aufnehmen?
Das kommt darauf an, was du unter "Prozessende" verstehst.
Wenn es sich um ein streitiges Zivilverfahren handelt (gehandelt hat), ist der Prozess erst mit Rechtskraft der Endentscheidung (idR Urteil) abgeschlossen, wobei selbst da noch die ein oder andere Möglichkeit besteht, ein Verfahren wieder aufzurollen.
Solange noch Rechtsmittel möglich sind, ist das Verfahren nicht beendet, selbst wenn bereits ein Urteil in erster oder zweiter Instanz vorliegt. Wenn hier etwas in der Instanz oder vom OGH aufgehoben wird, kann das Verfahren auch wieder vorm Erstrichter landen.
Die Antwort ist daher ein eindeutiges Jein bzw. "Es kommt darauf an".

Was meinst du denn mit "brieflich Kontakt aufnehmen"?
In welchem Stadium befindet sich denn das Verfahren? Welche Rolle hast du überhaupt im Verfahren (Partei, Zeuge, Schöffe...) und was möchtest du von der Richterin?

Re: Richter nach Prozessende

Verfasst: 05.02.2016, 19:33
von Wowo
Ich war Kläger und gewann soeben auch in 2. Instanz.
Richterin war beim Erstinstanzprozess tätig.
Mein Anwalt schrieb mir, dass die Gegenseite keinerlei Rechtsmittel mehr habe und er auch schon kontaktiert worden wäre wegen Ratenzahlung (es ging um Geld).
Was ich von der Richterin will? Ein Kennenlernen, sie gefällt mir ganz einfach. :wink:

Re: Richter nach Prozessende

Verfasst: 05.02.2016, 20:16
von Azby
Wowo hat geschrieben:Ich war Kläger und gewann soeben auch in 2. Instanz.
Richterin war beim Erstinstanzprozess tätig.
Mein Anwalt schrieb mir, dass die Gegenseite keinerlei Rechtsmittel mehr habe und er auch schon kontaktiert worden wäre wegen Ratenzahlung (es ging um Geld).
Was ich von der Richterin will? Ein Kennenlernen, sie gefällt mir ganz einfach. :wink:
Naja, probieren kannst du's ja. Verboten ist es jedenfalls nicht (solange es nicht als Stalking zu qualifizieren ist).
Wobei ich dir ehrlich sagen muss, dass eine seriöse Richterin sich auch nach einem abgeschlossenen Verfahren nicht mit einer Partei einlässt, um jeglichen Anschein von Befangenheit (auch im Nachhinein) auszuschließen.

Re: Richter nach Prozessende

Verfasst: 05.02.2016, 20:30
von Wowo
Ein einziger Brief kann Stalking sein?? Cannot believe that.

Re: Richter nach Prozessende

Verfasst: 06.02.2016, 16:02
von Azby
Wowo hat geschrieben:Ein einziger Brief kann Stalking sein?? Cannot believe that.
Du hast zuerst nur "brieflich Kontakt aufnehmen" geschrieben. Das können auch mehrere Briefe sein und dann könnte es Stalking sein.
Zur Begriffsdefinition: § 107a StGB.

Re: Richter nach Prozessende

Verfasst: 06.02.2016, 17:28
von Wowo
Wie bitte??
Um des Stalkings bezichtigt zu werden, ist es nicht einmal vonnöten, dass die "gestalkte" Person auch nur einmal ersucht, in Ruhe gelassen zu werden?