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Dauereinzug- Feiertag

Verfasst: 30.12.2015, 19:04
von Wowo
Wenn laut Firma "frühestens am Monatsersten" vom Bankkonto eingezogen wird und dieser Erste ein Feiertag ist, kann es passieren, dass tags davor, am Monatsletzten, eingezogen wird, oder ist das verboten?

Re: Dauereinzug- Feiertag

Verfasst: 30.12.2015, 20:36
von Azby
Wowo hat geschrieben:Wenn laut Firma "frühestens am Monatsersten" vom Bankkonto eingezogen wird und dieser Erste ein Feiertag ist, kann es passieren, dass tags davor, am Monatsletzten, eingezogen wird, oder ist das verboten?
Was ist daran so schwer zu verstehen, wenn dort steht "frühestens"?
Frühestens heißt: Nicht davor.
Also im Fall vom 1. Jänner 2016 bedeutet das de facto, dass sie erst am 4. abziehen werden, weil der erste ein Feiertag ist und danach Wochenende (=kein Bankarbeitstag) ist. Der erste Werktag (Bankarbeitstag) im Jänner 2016 ist der 4.

"Verboten" (im Sinne einer strafrechtlichen Sanktionierbarkeit) ist der Einzug davor nicht, aber vertragswidrig, wenn sie dir den Einzug frühestens per 1. des Folgemonats zugesagt haben. Sollten dir Unannehmlichkeiten dadurch entstehen (Bankspesen wegen mangelnder Deckung, Überziehungszinsen etc.) kannst du den Ersatz dieser Schäden vom Vertragspartner verlangen.

Eine seriöse Firma wird sich aber daran halten und wie oben gesagt erst am 4. einziehen.

Re: Dauereinzug- Feiertag

Verfasst: 30.12.2015, 20:45
von Wowo
Wenn in Ösi alles verständlich wäre...

Re: Dauereinzug- Feiertag

Verfasst: 30.12.2015, 20:58
von Stefan
Wowo hat geschrieben:Wenn laut Firma "frühestens am Monatsersten" vom Bankkonto eingezogen wird und dieser Erste ein Feiertag ist, kann es passieren, dass tags davor, am Monatsletzten, eingezogen wird, oder ist das verboten?
M.W.n. gibt es keine gesetzliche Regelung - demnach kommt es auf die AGB an.
Also es kann sein ...

Grüße
Stefan

Re: Dauereinzug- Feiertag

Verfasst: 31.12.2015, 09:06
von brus
Wowo hat geschrieben:Wenn laut Firma "frühestens am Monatsersten" vom Bankkonto eingezogen wird und dieser Erste ein Feiertag ist, kann es passieren, dass tags davor, am Monatsletzten, eingezogen wird, oder ist das verboten?
Bei den Pensionen wird normalerweise das Geld am 1. des Monats überwiesen. Ist dies ein Feiertag dann früher.
Facit, heute, 31.12. ist das Geld bereits am Konto.

Re: Dauereinzug- Feiertag

Verfasst: 31.12.2015, 16:34
von Wowo
Das ist ja das Gegenteil. Das Gehalt muss spätenstens am Monatsersten am Konto sein, nicht später.
Beim Dauerauftrag ist ja von "frühenstens" die Rede.

Re: Dauereinzug- Feiertag

Verfasst: 31.12.2015, 18:11
von brus
Wowo hat geschrieben:Das ist ja das Gegenteil. Das Gehalt muss spätenstens am Monatsersten am Konto sein, nicht später.
Beim Dauerauftrag ist ja von "frühenstens" die Rede.
Dann bist du ja schon bestens informiert.