Wowo hat geschrieben:Ich dachte, dass bis 24 Monate nach Erwerb repariert werden muss.
Nein. Nochmal:
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Die richtet sich gegen den
Verkäufer.
Das bedeutet aber nur, dass ein Mangel, der von Anfang an bestanden hat, durch Verbesserung (=Reparatur) oder Austausch, wenn beides nicht möglich ist durch Preisminderung oder Wandlung (Ware zurück, Geld zurück),
vom Verkäufer ausgeglichen werden muss. In der Praxis hat der Verkäufer oft die Möglichkeiten dazu nicht und schickt das Gerät ein (oft auch zum Hersteller). Das ändert aber nichts daran, dass grundsätzlich der Verkäufer Gewährleistungsverpflichteter ist.
In den ersten 6 Monaten nach Kauf besteht die
gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bereits von Anfang an bestanden hat.
Dh. wenn du binnen 6 Monaten nach Kauf mit dem defekten Gerät zum Hersteller zurückkommst, muss er dir nachweisen, dass der Mangel nicht bereits von Anfang an da war. Das ist mitunter schwer möglich, wenn die Ursache nicht offensichtlich ist (zB deutliche Kratz- bzw. Fallspuren auf einem Handy). IdR wird daher innerhalb dieser Frist auch anstandslos ausgetauscht bzw. repariert.
Nach Ablauf der 6 Monate besteht zwar der Gewährleistungsanspruch weiter, dann musst aber du beweisen, dass das Ding von Anfang an etwas hatte, was idR schwer möglich ist, wenn nicht bekannt ist, dass die Serie einen Produktionsfehler hatte oder dergleichen.
In der Praxis bist du dann oftmals auf Kulanz seitens des Verkäufers angewiesen.
Die Garantie hingegen ist etwas komplett anderes. Es besteht
kein gesetzlicher Anspruch auf Garantie!
Die Garantie gibt dir idR der Hersteller, als Zeichen der guten Qualität bzw. als zusätzliches Verkaufsargument.
Mit der Garantie sagt der Hersteller daher zu, dass das Gerät bei ordnungsgemäßer Nutzung zumindest über den in der Garantiefrist genannten Zeitraum funktionieren wird. Somit sind von der Garantie auch nachträgliche Mängel umfasst, sofern sie nicht durch unordnungsgemäße Nutzung (zB Fallenlassen des Handys auf einen Steinboden) entstanden sind.
Da du keinen gesetzlichen Anspruch darauf hast, dass dir jemand eine Garantie einräumt, kann der Hersteller natürlich auch selbst bestimmen, wie lange die Frist ist bzw. unter welchen Umständen die Garantie ausgeschlossen ist.
Daher empfiehlt es sich, vorher zu schauen, wie die Garantiebestimmungen ausschauen.
Ansprechpartner ist im Falle der Inanspruchnahme der Garantie dann natürlich auch der Hersteller bzw. Importeur.
Serviceorientierte Verkäufer übernehmen zwar mitunter das Einschicken, aber wenn die Sache nicht gleichzeitig auch ein Gewährleistungsfall ist, hast du darauf ebenfalls keinen Anspruch. Im schlimmsten Fall kannst du daher selbst zum Hersteller/Importeur fahren, der möglicherweise irgendwo am Land sitzt oder das Gerät (je nach Garantiebestimmungen auf eigene Kosten) einschicken...