Verrein - Rechte und Pflichten?
Verfasst: 25.06.2015, 17:50
Um es einfach zu machen kennt sich jemand von euch mit den Vorschriten zum Thema Verrein gut aus?
Telekommunikation im Preisvergleich
http://www.tarifecheck.de/forum/
Ein Verein darf auch Geld durch angebotene Leistungen einnehmen, wichtig ist eben, dass es keine gewinnorientierte Unternehmung ist. (§ 1(2))Boy2006 hat geschrieben:Wie darf ein Verein Geld einnehmen? Spenden und Mitgliedsbeitrag?
Ich weiß nicht, ob man heutzutage noch mit Post-Überweisungen durchkommt. Ansonsten braucht es ein Bankkonto, ja.Boy2006 hat geschrieben:Ich nehme an der Verrein braucht dann auch ein Bankkonto?
Mindestens zwei Personen müssen einen bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweck verfolgen. (§ 1(1))Boy2006 hat geschrieben:Der zukünftige Verein soll eine Webseite Betreiben die Informationen für alle bereitstellt.
Aufgrund des Non-Profit-Gedanken gibt es definitorisch nicht Gewinn/Verlust sondern Einnahmen/Ausgaben.Boy2006 hat geschrieben:Kann ein Verein auch ständig nur Verluste machen?
Nein, aber es müssen mindestens zwei Personen sein. (§ 1 (1))Boy2006 hat geschrieben:Muss ein Verein neue Leute aufnehmen?
Das Gründen dauert eh noch lllaannggeee es geht mal erst um das "wie" und wie es eben Rechtlich aussieht.Wenn du ernsthaft eine Verein gründen willst, dann solltest du dir diese 30 Minuten Zeit nehmen.
Ein Premiumzugang auf der HP würde ja bedeuten irgend wie "gewinnorientiert" ?!Ein Verein darf auch Geld durch angebotene Leistungen einnehmen, wichtig ist eben, dass es keine gewinnorientierte Unternehmung ist. (§ 1(2))
Dafür könnte ich von meinen Dad das mittlerweile Antike Programm verwenden wo man auch für Firmen eine Rechtsgültige Rechnung ausstellen kann.Für die Rechnungen muss auch eine einfache Buchführung (Einnahmen/Ausgaben) geführt werden. (§ 21)
oke das heist wieder kosten und ich nehme an nach der Gründung?Ich weiß nicht, ob man heutzutage noch mit Post-Überweisungen durchkommt. Ansonsten braucht es ein Bankkonto, ja.
Der Punkt ist ja das es Ausgaben gibt wie: Domain, Hosting, Bankkonto die was kosten. Und diese man eben wieder rein bekommen muss.Die Prüfungsvorschriften von § 21 (3) i.V.m. § 6 (4) (Insichgeschäften) und der in weiterer Folge § 21 (4) Informationspflicht der Mitglieder stellt sich die Frage, in wie weit ein defizitärer Verein bestehen kann ...
Aber alle Gewinne müssen an alle Vereinsmitglieder ausgeschüttet werden. Wenn wir zu 2dt sind fliegen wir gemeinsam in der Business Class zb.Du darfst für eine Sache gratis arbeiten und deine Freizeit ohne Gegenleistung einsetzen.
Da ich keines Beziehe(n) kann wegen den Krankenstand ist der Verein eine gute alternative weil da gehört mir das Geld nicht wenn es mich nicht mehr freut sage ich Tschüss und andere machen weiter.Mit genügend Mitglieder (die praktisch finanziell über dich bestimmen) kannst du auch einen Gehalt geltend machen.
Klar! Und wenn du für die Registrierung privat etwas zahlen musst, dann kannst du das dem Verein auch in Rechnung stellen.Boy2006 hat geschrieben:Darf die Domain die zu der Vereinseite lauft auch mir privat gehören?
Du darfst natürlich eine Produktdifferenzierung machen, aber der "Mehrwert" - den du als gewinnorientiert bezeichnet hast - muss dem Verein zugute kommen.Boy2006 hat geschrieben:Ein Premiumzugang auf der HP würde ja bedeuten irgend wie "gewinnorientiert" ?!
Grundsätzlich ja, es geht halt um eine Bilanzerstellung für das Finanzamt, so wie bei ganz normalen Firmen. Ich hätte allerdings gedacht, dass Belege 10 Jahre aufbewahrt werden müssen ...Boy2006 hat geschrieben:Dafür könnte ich von meinen Dad das mittlerweile Antike Programm verwenden wo man auch für Firmen eine Rechtsgültige Rechnung ausstellen kann.
Diese müssen das 7 Jahre Gelagert werden?
Ob vor oder nach Gründung, du kannst unmittelbare Kosten geltend machen (= Vorsteuerabzug). Geschenkt bekommst du nichts, nur weil es ein Verein ist ... Und ja, du bekommst eine Steuernummer.Boy2006 hat geschrieben:Bankkonto ... oke das heist wieder kosten und ich nehme an nach der Gründung?
Und vom Finanzamt bekomme ich dann eine Steuernummer?
Eben, ein Verein ist keine Wohltätigkeitseinrichtung des Staates ... Es geht um Vorsteuerabzug und Ideologie.Boy2006 hat geschrieben:Der Punkt ist ja das es Ausgaben gibt wie: Domain, Hosting, Bankkonto die was kosten. Und diese man eben wieder rein bekommen muss.![]()
Wie schon erwähnt: Der Überschuss muss in erster Linie dem Verein zugute kommen. Umgekehrt: Wenn Mitglieder für den Erfolg der Sache notwendiger Weise in der First-Class fliegen müssen, dann ist das ok.Boy2006 hat geschrieben:Aber alle Gewinne müssen an alle Vereinsmitglieder ausgeschüttet werden. Wenn wir zu 2dt sind fliegen wir gemeinsam in der Business Class zb.![]()
Das kann ich jetzt "aus der Ferne" nicht beurteilen. Eines sollte allerdings klar sein bzw. unterschieden werden: "Zuwendungen" aus einem Verein gelten finanztechnisch als Gehalt, "Unkostenersatz" für eine private Domain dagegen nicht.Boy2006 hat geschrieben:Gehalt ... Da ich keines Beziehe(n) kann wegen den Krankenstand ist der Verein eine gute alternative weil da gehört mir das Geld nicht wenn es mich nicht mehr freut sage ich Tschüss und andere machen weiter.