Wowo hat geschrieben:... Arbeitnehmerveranlagung ... Reparaturen am Instrument? ... Den Kauf eines Laptops ...
Ich muss jetzt noch einmal nachhaken: Machst du eine Arbeitnehmerveranlagung L1 oder eine Einkommenssteuererklärung E1?
Wenn du L1 machst, wird davon ausgegangen, dass du dein "Arbeitsmaterial" praktisch vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommst. Bildlich gesprochen: Du bist in einem Tonstudio Berufsmusiker und brauchst dafür Instrument und PC. Dies stellt dir alles der Tonstudio-Betreiber zur Verfügung, wie er auch allfällige Reparaturen und Ersatzbeschaffung zahlt. Er kann dir vielleicht sogar noch einen Sachbezug verrechnen [Anm.: Das ist ein Lohn, den du nicht ausbezahlt bekommst, aber versteuern lassen musst], weil du das Equipment auch privat nutzen darfst.
In so einem Fall bleiben defacto nur Werbungskosten übrig, also wenn du Kurse besuchst und Bücher kaufst, damit du - aufgrund deiner gesteigerten (erworbenen) Qualifikation - deinen Job behalten kannst. Pendlerpauschale wäre vllt. noch ein Thema und die Krankenversicherungen, was Azby schon alles mehr als ausreichend beantwortet hat.
Aber wenn du jetzt mit E1 beginnst, bist du in diesem Forum an der falschen Stelle. Hier würde ich dir aus zweierlei Gründen raten, einen Steuerberater zu konsultieren:
1. Die Gefahr einer allfälligen Prüfung ist gering, da ein Steuerberater im Sinne des Finanzamtes agiert und sicherlich nichts anführt, was nicht abzugsfähig ist --- anders gesagt: Ein Steuerberater hat ungern die Prüfer im Haus.
2. Dir wird tatsächlich alles angerechnet, was möglich ist, selbst Dinge, von denen wir aufgrund deiner Lebensumstände nichts wissen.
Daneben hast du im Nachhinein keine Scherereien, wenn es zu einer Prüfung kommt. Gerade das Thema "geringwertige Wirtschaftsgüter" oder "Absetzung für Abnutzung" - wenn falsch angeführt - kann hier schon einmal zu eine beträchtlichen Nachzahlung führen.
Und der Anteil der Privatnutzung ist sowieso ein Thema, dass in Österreich ein Unikum ist: Eine Fahrt zur Post, wenn du sie mit einem Lebensmitteleinkauf verbindest, wird 100% als Privatfahrt gezählt! Also müsstest du nach der Fahrt zur Post wieder nach hause und dann erst wieder einkaufen fahren, damit du (bei doppelter Strecke) eine 50/50 Regelung zugestanden bekommst.
Und das mit dem Laptop (oder Reparatur von Instrumenten) ist nicht weniger einfach: Zuerst wird einmal unterstellt, dass du den Laptop vorwiegend für private Zwecke einsetzt, also hast du gleich einmal 2/3, die du nicht absetzen darfst. Du musst dich dann rechtfertigen, warum du den Laptop hauptsächlich beruflich nutzt bzw. auch den Zeitaufwand darstellen, den du damit verbringst. Im besten Fall hast du einen 2. Laptop, auf dem "private" Programme installierst sind und wo auf dem beruflich genutzten Laptop nur "berufliche" Programme wie Cubase o.ä. installiert sind.
Auch wenn sich das alles nun kompliziert anhört, in Wirklichkeit ist es viel komplizierter!
Langer Rede, kurzer Sinn: Wenn es um größere Beträge geht (sagen wir ab € 2.000,- aufwärts), dann geh zu einem Steuerberater.
Wenn es sich um Minimalbeträge handelt, dann vergiss es einfach! Lass die Felder frei und du hast keine Probleme. Nur so zum Fühlen: bei € 500,- zahlst du vielleicht € 50,- weniger Steuern [Anm.: kommt sehr auf die Einzelsituation an, kann sogar weniger sein!], aber da ist es weder das Geld für den Steuerberater noch die Zeit, die wir hier schreiben, wert.
Grüße
Stefan