WIRTSHAUSANEKDOTE
Verfasst: 28.11.2014, 08:56
Du gingst einst in das Wirtshaus "Wirtring" und bestellst ein Gulasch.
Der Kellner bringt dir ein Gulasch und ein Bier dazu und legt dir die Rechnung für beides vor.
Du reklamierst mehrmals das Bier nicht bestellt zu haben was vom Kellner damit beantwortet wird, dass du dieses schriftlich zu kündigen hättest wobei du trotzdem einen Teil davon bezahlen musst. Steht leider so in den WGB (Wirtsgeschäftsbedingungen), dass zu jedem Gulasch als entgegenkommen für den Kunden ein Bier mit serviert wird.
Du bezahlst nur das Gulasch, und lasst das Bier unberührt am Tisch stehen.
Als du zu essen beginnen willst, nimmt dir der Kellner sowohl das Bier weg und sagt dazu "Na gut, wir kündigen es sofort und ohne Kosten für sie weil wir so kulant sind".
Der Kellner nimmt dir aber auch das Gulasch weg und begründet es damit, dass du die Gesamtrechnung nicht beglichen hättest die dann noch Kosten für Stehzeit des Bieres und angefallenen Mahnkosten enthalten hat.
Jetzt musst du leider Angst haben, dass dich, obwohl du weder ein Gulasch noch ein Bier hast nicht der Wirt verklagt, weil du einfach dein Bier nicht bezahlt hast ohne bei der Wirtshausregulierungsbehörde einen Antrag auf Fälligkeitsaufschub zu stellen. Du kannst nicht einfach nicht bestelltes nicht bezahlen, das musst du verstehen.
Zu guter Letzt möchte dir der Wirt dann noch den höheren Preis fürs Gulasch verrechnen, weil er wegen erhöhter Aufwände zwischenzeitlich den in der Speisekarte stehenden vereinbarten Preis nicht mehr halten kann.
Gut, nachdem du ja eigentlich immer noch Hunger hast gehst du zum T-Wirt um die Ecke.
Dort bestellst du nach der Speisekarte "0,5l Bier EUR 2,50" jetzt aber ein Bier weil du keine Zeit mehr hast.
Da du mit Wirten eh schon schlechte Erfahrung gemacht hast, fragst du aber zur Sicherheit nach ob du eh hier dein Bier bis zur Sperrstunde des Wirtshauses konsumieren darfst, was dir vom Wirt damit beantwortet wird, dass du natürlich hier sitzen bleiben darfst, solange du etwas konsumierst.
In den Entgeltbestimmungen auf der Webseite des Wirtshauses steht aber: Bei nicht Konsumation innerhalb von 3 Minuten wird ihnen das Bier weggenommen. Sie können dann weiteres Bier um EUR 0,30/ml bestellen. Was nicht dabei steht ist das dir dann das vorher um EUR 2,50 erworben geglaubte Bier jetzt um EUR 150,- verkauft wird.
Schließlich und endlich bist du ja nun Stammkunde und kein Neukunde mehr.
Du kommst dann drauf, dass du gerade an einem Ort bist, wo der T-Wirt den Wirtring bereits aufgekauft hat und es so oder so kein anderes für dich attraktives Wirtshaus mehr gibt und du nicht einmal das Wirtshaus einfach wechseln könntest um den, mit Glas und Besteckwechselgebühren verbundenen, Kündigungsoptionen welche dir im Zusammenhang mit den Teuerungen nun kostenlos angeboten werden mussten, nutzen kannst.
Tja, shit happens.
Dies ist eine frei erfundene Geschichte. Ähnlichkeiten von Namen und Handlung der Geschichte mit Vorgängen in irgendwelchen Unternehmen sind rein zufällig.
Für die Inspiration zu dieser Geschichte bedanke ich mich bei einer Mitarbeiterin des AK-Konsumentenschutzes und dem FBTeam von Telering/TMobile.
Der Kellner bringt dir ein Gulasch und ein Bier dazu und legt dir die Rechnung für beides vor.
Du reklamierst mehrmals das Bier nicht bestellt zu haben was vom Kellner damit beantwortet wird, dass du dieses schriftlich zu kündigen hättest wobei du trotzdem einen Teil davon bezahlen musst. Steht leider so in den WGB (Wirtsgeschäftsbedingungen), dass zu jedem Gulasch als entgegenkommen für den Kunden ein Bier mit serviert wird.
Du bezahlst nur das Gulasch, und lasst das Bier unberührt am Tisch stehen.
Als du zu essen beginnen willst, nimmt dir der Kellner sowohl das Bier weg und sagt dazu "Na gut, wir kündigen es sofort und ohne Kosten für sie weil wir so kulant sind".
Der Kellner nimmt dir aber auch das Gulasch weg und begründet es damit, dass du die Gesamtrechnung nicht beglichen hättest die dann noch Kosten für Stehzeit des Bieres und angefallenen Mahnkosten enthalten hat.
Jetzt musst du leider Angst haben, dass dich, obwohl du weder ein Gulasch noch ein Bier hast nicht der Wirt verklagt, weil du einfach dein Bier nicht bezahlt hast ohne bei der Wirtshausregulierungsbehörde einen Antrag auf Fälligkeitsaufschub zu stellen. Du kannst nicht einfach nicht bestelltes nicht bezahlen, das musst du verstehen.
Zu guter Letzt möchte dir der Wirt dann noch den höheren Preis fürs Gulasch verrechnen, weil er wegen erhöhter Aufwände zwischenzeitlich den in der Speisekarte stehenden vereinbarten Preis nicht mehr halten kann.
Gut, nachdem du ja eigentlich immer noch Hunger hast gehst du zum T-Wirt um die Ecke.
Dort bestellst du nach der Speisekarte "0,5l Bier EUR 2,50" jetzt aber ein Bier weil du keine Zeit mehr hast.
Da du mit Wirten eh schon schlechte Erfahrung gemacht hast, fragst du aber zur Sicherheit nach ob du eh hier dein Bier bis zur Sperrstunde des Wirtshauses konsumieren darfst, was dir vom Wirt damit beantwortet wird, dass du natürlich hier sitzen bleiben darfst, solange du etwas konsumierst.
In den Entgeltbestimmungen auf der Webseite des Wirtshauses steht aber: Bei nicht Konsumation innerhalb von 3 Minuten wird ihnen das Bier weggenommen. Sie können dann weiteres Bier um EUR 0,30/ml bestellen. Was nicht dabei steht ist das dir dann das vorher um EUR 2,50 erworben geglaubte Bier jetzt um EUR 150,- verkauft wird.
Schließlich und endlich bist du ja nun Stammkunde und kein Neukunde mehr.
Du kommst dann drauf, dass du gerade an einem Ort bist, wo der T-Wirt den Wirtring bereits aufgekauft hat und es so oder so kein anderes für dich attraktives Wirtshaus mehr gibt und du nicht einmal das Wirtshaus einfach wechseln könntest um den, mit Glas und Besteckwechselgebühren verbundenen, Kündigungsoptionen welche dir im Zusammenhang mit den Teuerungen nun kostenlos angeboten werden mussten, nutzen kannst.
Tja, shit happens.
Dies ist eine frei erfundene Geschichte. Ähnlichkeiten von Namen und Handlung der Geschichte mit Vorgängen in irgendwelchen Unternehmen sind rein zufällig.
Für die Inspiration zu dieser Geschichte bedanke ich mich bei einer Mitarbeiterin des AK-Konsumentenschutzes und dem FBTeam von Telering/TMobile.