Ist Rufnummerportierung bei Sonderkündigung gratis?
Moderatoren: Matula, jxj, brus
Ist Rufnummerportierung bei Sonderkündigung gratis?
Ein Freund will wegen der bob Tariferhöhung zu Drei wechseln. Er macht also eine Sonderkündigung.
Jetzt hat er mich gefragt, ob dann die Rufnummernportierung eigentlich gratis ist. Interessant Frage, finde ich, die ich nicht spontan beantworten konnte. Ich habe ein bischen recherchiert und konnte keine Antwort finden.
Hat jemand damit Erfahrung?
Eigentlich denke ich, es müsste gratis sein. Wenigstens die 19 Euro auf der Seite von bob sollten nicht anfallen. Denn man hat einen Rechtsanspruch auf die Portierung (wenigstens auf der Ursprungsseite). Bei einer Sonderkündigung wegen einseitigem Eingriff in den Vertrag dürfen die Rechte nicht beschnitten werden und keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Er wollte ja nicht wechseln sondern macht es wegen dem einseitigen Eingriff in den Vertrag. Ich würde also annehmen, dass ihm die Rufnummer kostenlos mitgegeben werden muss, sonst verliert er die 19 Euro obwohl er nur sein Recht geltend machen will.
Bin gespannt, ob man sich darum streiten muss. Was mit einem Discounter wie bob wahrscheinlich besonders mühsam sein dürfte.
Jetzt hat er mich gefragt, ob dann die Rufnummernportierung eigentlich gratis ist. Interessant Frage, finde ich, die ich nicht spontan beantworten konnte. Ich habe ein bischen recherchiert und konnte keine Antwort finden.
Hat jemand damit Erfahrung?
Eigentlich denke ich, es müsste gratis sein. Wenigstens die 19 Euro auf der Seite von bob sollten nicht anfallen. Denn man hat einen Rechtsanspruch auf die Portierung (wenigstens auf der Ursprungsseite). Bei einer Sonderkündigung wegen einseitigem Eingriff in den Vertrag dürfen die Rechte nicht beschnitten werden und keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Er wollte ja nicht wechseln sondern macht es wegen dem einseitigen Eingriff in den Vertrag. Ich würde also annehmen, dass ihm die Rufnummer kostenlos mitgegeben werden muss, sonst verliert er die 19 Euro obwohl er nur sein Recht geltend machen will.
Bin gespannt, ob man sich darum streiten muss. Was mit einem Discounter wie bob wahrscheinlich besonders mühsam sein dürfte.
Gerne lade ich dich ein, das Informationsblatt der RTR zur mobilen Rufnummernmitnahme zu studieren.
Wie für mich hervorgeht, sind die Kosten der NÜV festgesetzt.
Die Kosten entstehen sinngemäß dadurch, dass eine Rufnummer "freigegeben" werden muss, obwohl sie einem Netzbetreiber zugeordnet ist --- wie im Infoblatt steht 'unabhängig des Vertrages'.
Grüße
Stefan
Wie für mich hervorgeht, sind die Kosten der NÜV festgesetzt.
Die Kosten entstehen sinngemäß dadurch, dass eine Rufnummer "freigegeben" werden muss, obwohl sie einem Netzbetreiber zugeordnet ist --- wie im Infoblatt steht 'unabhängig des Vertrages'.
Grüße
Stefan
Danke, das Blatt kenne ich. Aber mir ist nicht ganz klar, wie du daraus ableitest, dass die Kosten auch in diesem Fall entstehen. Es sind nur Maximalbeträge vorgeschrieben, und keine Mindestbeträge. Der Fall der Sonderkündigung ist nicht erwähnt.
Es geht jedenfalls hervor, dass man auf Seiten des Ursprungsnetzes einen Anspruch auf Portierung hat. Eine Rufnummernportierung gehört häufig zu einer Kündigung eines Vertrages dazu. Die Vertragskündigung muss aber wegen einseitiger Änderungen kostenlos sein.
Überleg's mal so. Die Nummer ist ursprünglich gar nicht von bob sondern eine alte, für ihn wertvolle Nummer. Er wird von bob mit attraktiven Tarifen "gelockt". Bob ändert dann aber einseitig den Vertrag. Wie kommt er dazu, dafür zahlen zu müssen, seine Rufnummer wieder mit zu nehmen?
Es geht jedenfalls hervor, dass man auf Seiten des Ursprungsnetzes einen Anspruch auf Portierung hat. Eine Rufnummernportierung gehört häufig zu einer Kündigung eines Vertrages dazu. Die Vertragskündigung muss aber wegen einseitiger Änderungen kostenlos sein.
Überleg's mal so. Die Nummer ist ursprünglich gar nicht von bob sondern eine alte, für ihn wertvolle Nummer. Er wird von bob mit attraktiven Tarifen "gelockt". Bob ändert dann aber einseitig den Vertrag. Wie kommt er dazu, dafür zahlen zu müssen, seine Rufnummer wieder mit zu nehmen?
Danke!Nachteule hat geschrieben:Viel Spaß beim Ausprobieren.
Aber im Ernst, das kann man wohl gar nicht ausstreiten, sogar wenn man wollte. Ich weiß nicht ob eine RSV wegen 19 Euro mitmacht. Und ein Gericht könnte das wohl auch als Bagatelle ablehnen.
Auf alle Kunden hochgerechnet geht es aber doch um viel Geld.
Mal schaun, vielleicht ist bob ja sogar von sich aus einsichtig, probiert hat es mein Freund schließlich noch gar nicht. Aber irgendeine Stimme tief in mir drin sagt mir, das wäre zu einfach...
Vorweg, ich bin kein Anwalt und kenn mich auch nicht mit den Gepflogenheiten der Schlichtungsstelle aus, aber:
Da bedeutete eine Kündigung den Verlust der Rufnummern.
Zweitens muss sich ein Kunde nicht "verleiten" lassen, der Tarif-Versuchung hinzugeben.
Aber vielleicht ist der Vorschlag von Azby aus diesem Thread eine Hilfe.
Grüße
Stefan
Die (Maximal-) Beträge sind deshalb entstanden, weil die Betreiber mehr verlangen wollten --- kein Betreiber macht gerne etwas kostenlos, schon gar nicht, wenn es für Kunden ist, die gerade im Begriff sind, den Betreiber zu verlassen.suppa hat geschrieben:... wie du daraus ableitest, dass die Kosten auch in diesem Fall entstehen. Es sind nur Maximalbeträge vorgeschrieben, und keine Mindestbeträge.
Genau, du sagst es! Es werden nur exemplarisch Beispiele aufgezählt, dass bei laufenden Verträgen noch Kosten entstehen können. Also ist klarerweise der Umkehrschluss: Weil die Sonderkündigung nicht explizit ausgenommen ist, entstehen hier die vorgeschriebenen (Maximal-) Kosten der NÜV.suppa hat geschrieben:Der Fall der Sonderkündigung ist nicht erwähnt.
Völlig richtig! Den kostenlosen Anspruch hast du. Nur kann ich aus der Info nicht herauslesen, dass der Aufwand für die Ablösung der Rufnummer kostenlos ist ...suppa hat geschrieben:Es geht jedenfalls hervor, dass man auf Seiten des Ursprungsnetzes einen Anspruch auf Portierung hat.
Wie meinst du das? Was war denn vor 2004, als es noch keine Portierung gab?suppa hat geschrieben:Eine Rufnummernportierung gehört häufig zu einer Kündigung eines Vertrages dazu.
Da bedeutete eine Kündigung den Verlust der Rufnummern.
Die Kündigung ist ja auch kostenlos, so wie der Verlust der Rufnummer kostenlos ist!suppa hat geschrieben:Die Vertragskündigung muss aber wegen einseitiger Änderungen kostenlos sein.
Erstens "gehört" die Rufnummer niemals dem Kunden, sondern die ist jetzt bei bob "registriert" - also ist bob für die Funktion und Erreichbarkeit zuständig.suppa hat geschrieben:Überleg's mal so. Die Nummer ist ursprünglich gar nicht von bob sondern eine alte, für ihn wertvolle Nummer. Er wird von bob mit attraktiven Tarifen "gelockt". Bob ändert dann aber einseitig den Vertrag. Wie kommt er dazu, dafür zahlen zu müssen, seine Rufnummer wieder mit zu nehmen?
Zweitens muss sich ein Kunde nicht "verleiten" lassen, der Tarif-Versuchung hinzugeben.
Aber vielleicht ist der Vorschlag von Azby aus diesem Thread eine Hilfe.
Grüße
Stefan
Sicher. Ich habe auch nicht behauptet, dass ihm die Nummer gehört. Trotzdem bezeichnet man eine Nummer als "seine", oder "meine" Rufnummer. Aber man hat einen Anspruch auf die Portierung, die nicht verweigert werden darf. Das ist schon eine besondere Situation. Anders etwas als der SIM-Lock nach Sonderkündigung.Stefan hat geschrieben:Erstens "gehört" die Rufnummer niemals dem Kunden, sondern die ist jetzt bei bob "registriert" - also ist bob für die Funktion und Erreichbarkeit zuständig.
Nicht dein Ernst, oder? Ist ja nicht so, als ob bob ein Hinterhofunternehmen wäre bei dem anzunehmen gewesen wäre, dass sie die Tarife nach kurzer Zeit nicht mehr packen und entweder erhöhen oder pleite gehen.Stefan hat geschrieben:Zweitens muss sich ein Kunde nicht "verleiten" lassen, der Tarif-Versuchung hinzugeben.
Danke, ich glaube er würde gerne normal mitnehmen. Er und viele Freunde haben eine Vanity-Nummer aus der Zeit, als man die bei Telering gratis bekommen konnte. Das ist manchmal praktisch, man weiß von allen die Nummer auswendig. Sowas ist heute schon ziemlich unüblich geworden.Stefan hat geschrieben:Aber vielleicht ist der Vorschlag von Azby aus diesem Thread eine Hilfe.
Ich weiß jetzt nicht genau, worauf du hinaus willst?suppa hat geschrieben:Aber man hat einen Anspruch auf die Portierung, die nicht verweigert werden darf. Das ist schon eine besondere Situation.
Die Nummer darf jeder mitnehmen, es ging ja nur darum, ob es etwas kosten darf oder nicht ...
Ja es kostet etwas, nämlich € 24,-
Eine SoKü oder ein SIM-Lock haben damit schlichtweg nichts gemein, das wollte ich mit vielen Argumenten und mit der Quelle erklären.
Jetzt sei mir bitte nicht böse, aber jedem, der in den letzten 2 Jahren die Tariflandschaft beobachtet hat, war klar, dass das Preis-Dumping nicht für immer und ewig so weiter geht ...suppa hat geschrieben:Nicht dein Ernst, oder? Ist ja nicht so, als ob bob ein Hinterhofunternehmen wäre bei dem anzunehmen gewesen wäre, dass sie die Tarife nach kurzer Zeit nicht mehr packen und entweder erhöhen oder pleite gehen.Stefan hat geschrieben:Zweitens muss sich ein Kunde nicht "verleiten" lassen, der Tarif-Versuchung hinzugeben.
Zumindest hier im Forum sprechen wir schon echt lange davon, dass es preislich nur mehr nach oben gehen wird und damit sind nicht nur A1 und T-Mobile gemeint ...
Wem sagst du das. Ich selbst habe eine Nummer, die ich nicht wechseln werde und seit über 16 Jahre lang habe. Ich habe sie sogar als "Wunschnummer" damals zu one übernommen (0699/1 "meine Rufnummer"). Bei meinem Vater sind es sogar über 20 Jahre und eine noch viel einfachere/schönere Nummer. Ich bin weder Freund der Portierung, noch versuche ich, jemanden zur "Nummernaufgabe" zu überreden.suppa hat geschrieben:Er und viele Freunde haben eine Vanity-Nummer aus der Zeit, als man die bei Telering gratis bekommen konnte. Das ist manchmal praktisch, man weiß von allen die Nummer auswendig. Sowas ist heute schon ziemlich unüblich geworden.
Ich habe dir lediglich versucht zu erklären, dass die Tarife der Betreiber das eine sind und die Rufnummernportierung dagegen etwas völlig anderes.
Hier eine Korrelation zwischen SoKü und Portierungskosten zu knüpfen, ist schlichtweg widersinnig.
Grüße
Stefan
Ich verstehe zwar deine Argumentation, suppa, muss mich aber Stefan anschließen.
Die Kündigung ist gem. § 25 Abs. 3 TKG kostenlos. Mehr nicht. Zwar geht eine Portierung oft mit einer Kündigung einher, sie ist aber keinesfalls automatisch Bestandteil der Kündigung. Das ist schon aus dem Grund klar, weil eine Portierung auch ohne Kündigung möglich ist und eine Kündigung ohne Portierung genauso erfolgen kann.
Das ist wie bei den Banken: Wenn deine Bank die Bedingungen ändert, kannst du kostenlos kündigen. Auch hier umfasst die Kostenlosigkeit nur die Kündigung als solches, nicht etwaige Kosten, die dir zB dadurch entstehen, dass du dir eine neue Bank suchen musst, deinen Vertragspartnern zur Durchführung der Einzugsermächtigungen die neue Kontoverbindung bekannt geben musst etc. Würde es bei den Banken eine "Kontonummernportierung" analog zur Rufnummernportierung geben, wäre die dann genausowenig von der Kostenlosigkeit im Falle der Kündigung wegen nichtausschließlich begünstigender Änderungen der Bedingungen umfasst.
Der Standardfall der Kündigung ist nunmal der, dass das Vertragsverhältnis beendet wird. Da die Rufnummer nicht dein Eigentum ist, ist sie daher bei der "Standardkündigung" weg. Möchtest du sie trotzdem behalten, kannst du das machen, musst aber trotzdem dafür bezahlen.
Aus § 25 Abs. 3 TKG kriegst du daher keine kostenlose Portierung.
Die zweite Argumentation, bob hätte durch die nichtausschließlich begünstigende Änderung die Kündigung erst verschuldet und weil du die Nummer behalten möchtest, entsteht dir daher ein Schaden in Höhe der Portierungskosten, die A1 dir aus dem Titel des Schadenersatzes ersetzen müsse, geht, ungeachtet der Frage, ob es sich bei den Portierungskosten tatsächlich um einen Schaden handelt, schon deshalb daneben, weil für die Begründung des Schadenersatzanspruchs die Rechtswidrigkeit der Handlung fehlt. Die Entgelte zu erhöhen ist eindeutig nicht rechtswidrig, da § 25 TKG nicht ausschließlich begünstigende Änderungen ja geradezu (unter Einhaltung der darin enthaltenen Bestimmungen) legitimiert. Genausogut könnte bob (A1) den Vertrag "bloß so" kündigen, was genausowenig rechtswidrig wäre. Die Begründung eines Schadenersatzanspruchs scheidet daher jedenfalls aus.
Die Kündigung ist gem. § 25 Abs. 3 TKG kostenlos. Mehr nicht. Zwar geht eine Portierung oft mit einer Kündigung einher, sie ist aber keinesfalls automatisch Bestandteil der Kündigung. Das ist schon aus dem Grund klar, weil eine Portierung auch ohne Kündigung möglich ist und eine Kündigung ohne Portierung genauso erfolgen kann.
Das ist wie bei den Banken: Wenn deine Bank die Bedingungen ändert, kannst du kostenlos kündigen. Auch hier umfasst die Kostenlosigkeit nur die Kündigung als solches, nicht etwaige Kosten, die dir zB dadurch entstehen, dass du dir eine neue Bank suchen musst, deinen Vertragspartnern zur Durchführung der Einzugsermächtigungen die neue Kontoverbindung bekannt geben musst etc. Würde es bei den Banken eine "Kontonummernportierung" analog zur Rufnummernportierung geben, wäre die dann genausowenig von der Kostenlosigkeit im Falle der Kündigung wegen nichtausschließlich begünstigender Änderungen der Bedingungen umfasst.
Der Standardfall der Kündigung ist nunmal der, dass das Vertragsverhältnis beendet wird. Da die Rufnummer nicht dein Eigentum ist, ist sie daher bei der "Standardkündigung" weg. Möchtest du sie trotzdem behalten, kannst du das machen, musst aber trotzdem dafür bezahlen.
Aus § 25 Abs. 3 TKG kriegst du daher keine kostenlose Portierung.
Die zweite Argumentation, bob hätte durch die nichtausschließlich begünstigende Änderung die Kündigung erst verschuldet und weil du die Nummer behalten möchtest, entsteht dir daher ein Schaden in Höhe der Portierungskosten, die A1 dir aus dem Titel des Schadenersatzes ersetzen müsse, geht, ungeachtet der Frage, ob es sich bei den Portierungskosten tatsächlich um einen Schaden handelt, schon deshalb daneben, weil für die Begründung des Schadenersatzanspruchs die Rechtswidrigkeit der Handlung fehlt. Die Entgelte zu erhöhen ist eindeutig nicht rechtswidrig, da § 25 TKG nicht ausschließlich begünstigende Änderungen ja geradezu (unter Einhaltung der darin enthaltenen Bestimmungen) legitimiert. Genausogut könnte bob (A1) den Vertrag "bloß so" kündigen, was genausowenig rechtswidrig wäre. Die Begründung eines Schadenersatzanspruchs scheidet daher jedenfalls aus.
Da ihr alle überzeugt seid, vielleicht sollte ich es einsehen...
Jedenfalls denke ich trotzdem, die Situation mit der Rufnummernmitnahme ist eine ganz besondere. Es gibt zwar Rufnummernmitnahme auch ohne Kündigung, aber geschaffen wurde das Instrument zum Betreiberwechsel. Dass es nicht daran gebunden ist, ist ein Bonus für den Konsumenten. Aber dass man einem das zum Nachteil auslegen kann? Für mich und viele andere gehört Handyvertrag-Kündigung und Rufnummernmitnahme zusammen.
Dazu kommt dann noch, dass ich auch einen Anspruch auf die Rufnummernmitnahme habe.
Das macht den Vergleich schwierig mit so ziemlich allem anderen. Mit dem Kontowechsel etwa. Ich habe keinen Anspruch auf ein anderes Konto oder auf einen Einziehungsauftrag von irgendwen oder sonstwas in dem Zusammenhang.
Genauswenig würde ich erwarten die Aktivierungsgebühr beim anderen Handynetzbetreiber ersetzt zu bekommen.
Das mit dem SIM-Lock bei Sonderkündigung wollte ich auch nur als anders gelegten Fall anführen. Da ist mir durchaus klar, dass die Sonderkündigung keinen Einfluss auf den SIM-Lock hat. Schließlich habe ich keinen Anspruch auf ein SIM-Lock freies Handy.
Genausowenig spreche ich von etwaigen Kosten, die beim Hereinportieren der Nummer vorher entstanden sind.
Weil ich eine Recht auf die Portierung habe und die Portierung wegen der Sonderkündigung notwendig wird, sollte mich das nichts kosten dürfen.
Ich frage mal noch die RTR um ihre Meinung.
Jedenfalls denke ich trotzdem, die Situation mit der Rufnummernmitnahme ist eine ganz besondere. Es gibt zwar Rufnummernmitnahme auch ohne Kündigung, aber geschaffen wurde das Instrument zum Betreiberwechsel. Dass es nicht daran gebunden ist, ist ein Bonus für den Konsumenten. Aber dass man einem das zum Nachteil auslegen kann? Für mich und viele andere gehört Handyvertrag-Kündigung und Rufnummernmitnahme zusammen.
Dazu kommt dann noch, dass ich auch einen Anspruch auf die Rufnummernmitnahme habe.
Das macht den Vergleich schwierig mit so ziemlich allem anderen. Mit dem Kontowechsel etwa. Ich habe keinen Anspruch auf ein anderes Konto oder auf einen Einziehungsauftrag von irgendwen oder sonstwas in dem Zusammenhang.
Genauswenig würde ich erwarten die Aktivierungsgebühr beim anderen Handynetzbetreiber ersetzt zu bekommen.
Das mit dem SIM-Lock bei Sonderkündigung wollte ich auch nur als anders gelegten Fall anführen. Da ist mir durchaus klar, dass die Sonderkündigung keinen Einfluss auf den SIM-Lock hat. Schließlich habe ich keinen Anspruch auf ein SIM-Lock freies Handy.
Genausowenig spreche ich von etwaigen Kosten, die beim Hereinportieren der Nummer vorher entstanden sind.
Weil ich eine Recht auf die Portierung habe und die Portierung wegen der Sonderkündigung notwendig wird, sollte mich das nichts kosten dürfen.
Ich frage mal noch die RTR um ihre Meinung.
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Du hast zwar ein Recht auf eine abgehende Portierung, allerdings eben kein kostenloses.suppa hat geschrieben: ...
Es geht jedenfalls hervor, dass man auf Seiten des Ursprungsnetzes einen Anspruch auf Portierung hat.
Auerßdem ist der neue Betreiber nicht verpflichtet, deine Nummer in sein Netz zu übernehmen.
Zweimal falsch.suppa hat geschrieben: Eine Rufnummernportierung gehört häufig zu einer Kündigung eines Vertrages dazu. Die Vertragskündigung muss aber wegen einseitiger Änderungen kostenlos sein.
Eine Portierung hat nichts mit einer Kündigung zu tun und ändert allein auch nichts am laufenden Vertrag.
Du bekommst bei abgehender Portierung bloß eine neue Rufnummer, damit du mit deiner ursprünglichen SIM die Dienste weiter nutzen kannst.
Wenn du diese nicht mehr benötigst, mußt du diese ausdrücklich kündigen (und dabei Kündigungsfrist und ggf. eine noch offene MVD einhalten).
Eine "dich nicht ausschließlich begünstigende" Vertragsänderung berechtigt dich nur zur vorzeitigen Beendigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen unter Entfall einer noch offenen MVD und ohne Rückgabe/Aufzahlung auf erhaltene Hardware.
Mehr nicht - und somit auch keine kostenlose Portierung, denn die hättest du auch bei ordnungsgemäßem Ablauf deiner Bindungsdauer nicht bekommen.
Es zwingt dich niemand zur Mitnahme deiner Nummer.suppa hat geschrieben: Wie kommt er dazu, dafür zahlen zu müssen, seine Rufnummer wieder mit zu nehmen?
ES geht ganz einfach darum, daß du den Vertrag nicht zu verschlechterten, und von dir ungewollten Bedingungen fortsetzen bzw. eine unter anderen Voraussetzungen eingegangene Bindungsdauer nicht einhalten mußt.
Was soll daran falsch sein? Ich habe nicht behauptet, dass eine Rufnummernportierung eine Kündigung bedingt oder umgekehrt. Aber meistens gehört es zusammen. Wieso sollte ich denn sonst meine Rufnummer portieren, wenn ich nicht wechseln will? Es mag Ausnahmen geben, aber normalerweise gehört eben beides zusammen. Schließlich hat bob das bis vor nicht allzu langer Zeit ja ebenso gesehen. Da hat eine Rufnummernportierung automatisch eine Kündigung bedeutet.ChristianWien hat geschrieben:Zweimal falsch.suppa hat geschrieben: Eine Rufnummernportierung gehört häufig zu einer Kündigung eines Vertrages dazu. Die Vertragskündigung muss aber wegen einseitiger Änderungen kostenlos sein.
Das was du geschrieben hast ergibt sich daraus, dass man laut TKG ein Recht hat, "den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen". Von MVD oder Hardware steht nichts im Gesetz, das ergibt sich automatisch. Sonst wäre die Kündigung ja nicht kostenlos.ChristianWien hat geschrieben:Eine "dich nicht ausschließlich begünstigende" Vertragsänderung berechtigt dich nur zur vorzeitigen Beendigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen unter Entfall einer noch offenen MVD und ohne Rückgabe/Aufzahlung auf erhaltene Hardware.
Das ist in der Tat das wichtigste Gegenargument. Andererseits ist es ja eine sehr besondere Regelung im TKG, dass man einfach einseitig Verträge ändern darf. Das ist ja benachteiligend dem anderen Vertragspartner gegenüber. Als kleiner Ausgleich darf der Konsument in dem Fall gratis kündigen. Für mich gehört eine Rufnummernportierung zur Kündigung dazu, also könnte ich nicht kostenlos kündigen wenn ich dafür zahlen muss.ChristianWien hat geschrieben:Mehr nicht - und somit auch keine kostenlose Portierung, denn die hättest du auch bei ordnungsgemäßem Ablauf deiner Bindungsdauer nicht bekommen.
Mir ist schon klar, dass nicht offensichtlich aus dem Gesetz hervor geht, dass die Rufnummernportierung bei Sonderkündigung gratis sein muss. Aber es würde zumindest dem Gedanken des Gesetzes entsprechen.
Genau das kann ich nicht nachvollziehe: Wenn es dem Gedanken entsprechen soll, dann wäre es im Gesetz verankert. Weil sonst bräuchten wir ja keine Gesetze mehr außer eine Generalgesetz wie "Seid friedlich zueinander" und alles andere könnte man dem Gedanken des Gesetzes ableiten ...suppa hat geschrieben:Mir ist schon klar, dass nicht offensichtlich aus dem Gesetz hervor geht, dass die Rufnummernportierung bei Sonderkündigung gratis sein muss. Aber es würde zumindest dem Gedanken des Gesetzes entsprechen.
Grüße
Stefan
Weiß nicht, als Nichtjurist erscheint mir die Texte benötigen viel Interpretation. Sonst wären doch unterschiedliche Urteile in verschiedenen Instanzen gar nicht möglich.Stefan hat geschrieben:Wenn es dem Gedanken entsprechen soll, dann wäre es im Gesetz verankert.
Es geht im Gesetz darum, dass der Konsument in dem Fall benachteiligt wird, also soll er wenigstens kostenlos aus dem Vertrag raus kommen. Für mich gehört die Rufnummernmitnahme zur Kündigung dazu, und ich habe ein Recht auf die Übertragung. Also bin ich benachteiligt, weil ich dafür Vertragsänderer noch zahlen muss.
Übrigens sieht der Gesetzgeber auch einen Zusammenhang zwischen Rufnummernmitnahme und Kündigung. Sonst wäre es nicht verpflichtend, dass auf der Nummernübertragungsinformation die Kosten einer allfälligen ordentlichen Kündigung aufgeführt sein müssen.
Offensichtlich gibt es auch gute Argumente gegen meine Sichtweise. Aber so schwarz-weiß eindeutig finde ich das nicht.
Vorweg: Ich habe oben einmal geschrieben, die Portierung kostet € 24,- --- ich weiß nicht, wie ich auf diesen Blödsinn gekommen bin, du hast schon ganz richtig gesagt, sie kostet max. € 19,-
Du sprichst fortwährend den § 25 TKG an und willst gerne das Wort "kostenlos" in die NÜV-Verordnung einpflanzen --- hier ist dein Gedankenfehler.
Schau her, ich versteh, was du meinst, darum will ich versuchen, es dir zu erklären: Wie du ganz richtig sagst, hat eine Rufnummer und ein Vertrag etwas miteinander zu tun! Was mache ich mit einer Rufnummer ohne Vertrag!?!? Logisch ...
Trotzdem bezieht sich das "kostenlos" im TKG lediglich auf den Vertrag bzw. Bestandteile wie MVD, Hardware-Aufzahlung, aliquotierte Bonusrückerstattung usw.
Die Portierung bzw. Rufnummer per se ist kein Vertragsbestandteil!
Ich versuche es dir anhand eines fiktiven Beispiels zu erklären:
Du hattest in der Vergangenheit ein Leasing-Auto [in meinem Vgl. = Telering] und hattest schöne Alufelgen drauf [= Rufnummer]. Als du den Leasing-Vertrag gekündigt hast, durftest du die Reifen/Felgen auf eigene Kosten - weil gesetzlich vorgegeben - abmontieren und dann behalten [= Portierungskosten]. Der neue Leasinggeber [= bob] hat nun seine eigenen, originalen Felgen abmontiert und dir quasi als Entgegenkommen deine eigenen Felgen montiert. Trotz allem hast du den Leasing-Vertrag für das Auto nur mit den originalen Felgen abgeschlossen. So weit, so gut!
Jetzt sagt aber der Leasinggeber, er möchte für das Auto (nicht die Felgen!) höhere Raten und du sagst: Dann kündige ich und die Felgen nehme ich mit! Der Leasinggeber sagt: "Klar, die Felgen hast du ja mitgebracht! Nimm das Auto und lass dir beim Reifenservice auf eigene Kosten deine Felgen abmontieren." Aber du antwortest: "Warum soll ich die Kosten für den Reifenwechsel übernehmen? Du hast doch schließlich die Raten für das Auto erhöht!"
Verstehst du was ich meine? Klar kannst du ein Auto ohne Reifen nicht fahren, bzw. was machst du mit Reifen ohne Auto? Und trotzdem sind Auto und Reifen keine Einheit wie bspw. Motor und Getriebe...
Und ich gehe noch einen Schritt weiter: Jetzt kommt eine neue Leasing-Firma und bietet eine Auto extrem günstig an. Du willst dorthin und möchtest die Felgen haben. Selbiges Szenario: Der Leasinggeber (= bob) sagt, dass du die Felgen auf eigenen Kosten demontieren darfst und du sagst: Warum soll ich dafür zahlen, du könntest doch deine monatlichen Raten reduzieren, dann fahre ich weiter bei dir und wir bräuchten nicht die Reifen wechseln. Es ist ja deine Entscheidung, die Raten nicht zu reduzieren ..."
Ich hoffe, es ist angekommen, was ich sagen wollte ...
Grüße
Stefan
Wir drehen uns leider etwas im Kreis.suppa hat geschrieben:Übrigens sieht der Gesetzgeber auch einen Zusammenhang zwischen Rufnummernmitnahme und Kündigung. Sonst wäre es nicht verpflichtend, dass auf der Nummernübertragungsinformation die Kosten einer allfälligen ordentlichen Kündigung aufgeführt sein müssen.
Du sprichst fortwährend den § 25 TKG an und willst gerne das Wort "kostenlos" in die NÜV-Verordnung einpflanzen --- hier ist dein Gedankenfehler.
Schau her, ich versteh, was du meinst, darum will ich versuchen, es dir zu erklären: Wie du ganz richtig sagst, hat eine Rufnummer und ein Vertrag etwas miteinander zu tun! Was mache ich mit einer Rufnummer ohne Vertrag!?!? Logisch ...
Trotzdem bezieht sich das "kostenlos" im TKG lediglich auf den Vertrag bzw. Bestandteile wie MVD, Hardware-Aufzahlung, aliquotierte Bonusrückerstattung usw.
Die Portierung bzw. Rufnummer per se ist kein Vertragsbestandteil!
Ich versuche es dir anhand eines fiktiven Beispiels zu erklären:
Du hattest in der Vergangenheit ein Leasing-Auto [in meinem Vgl. = Telering] und hattest schöne Alufelgen drauf [= Rufnummer]. Als du den Leasing-Vertrag gekündigt hast, durftest du die Reifen/Felgen auf eigene Kosten - weil gesetzlich vorgegeben - abmontieren und dann behalten [= Portierungskosten]. Der neue Leasinggeber [= bob] hat nun seine eigenen, originalen Felgen abmontiert und dir quasi als Entgegenkommen deine eigenen Felgen montiert. Trotz allem hast du den Leasing-Vertrag für das Auto nur mit den originalen Felgen abgeschlossen. So weit, so gut!
Jetzt sagt aber der Leasinggeber, er möchte für das Auto (nicht die Felgen!) höhere Raten und du sagst: Dann kündige ich und die Felgen nehme ich mit! Der Leasinggeber sagt: "Klar, die Felgen hast du ja mitgebracht! Nimm das Auto und lass dir beim Reifenservice auf eigene Kosten deine Felgen abmontieren." Aber du antwortest: "Warum soll ich die Kosten für den Reifenwechsel übernehmen? Du hast doch schließlich die Raten für das Auto erhöht!"
Verstehst du was ich meine? Klar kannst du ein Auto ohne Reifen nicht fahren, bzw. was machst du mit Reifen ohne Auto? Und trotzdem sind Auto und Reifen keine Einheit wie bspw. Motor und Getriebe...
Und ich gehe noch einen Schritt weiter: Jetzt kommt eine neue Leasing-Firma und bietet eine Auto extrem günstig an. Du willst dorthin und möchtest die Felgen haben. Selbiges Szenario: Der Leasinggeber (= bob) sagt, dass du die Felgen auf eigenen Kosten demontieren darfst und du sagst: Warum soll ich dafür zahlen, du könntest doch deine monatlichen Raten reduzieren, dann fahre ich weiter bei dir und wir bräuchten nicht die Reifen wechseln. Es ist ja deine Entscheidung, die Raten nicht zu reduzieren ..."
Ich hoffe, es ist angekommen, was ich sagen wollte ...
Grüße
Stefan
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