Seite 1 von 1
Arbeitnehmerveranlagung
Verfasst: 03.01.2014, 18:15
von Wowo
Weiß jemand, wann man beim Finanzamt die Arbeitnehmerveranlagung einreichen kann?
Jetzt schon?
Verfasst: 03.01.2014, 20:10
von D_D
Meinst 2013?
Sobald das Finanzamt die info hat, was Du verdient hast.
Dauert bei manchen Firmen bis März/April.
Verfasst: 03.01.2014, 20:36
von Wowo
ja, 2013
Also einreichen darf man erst dann?
Verfasst: 03.01.2014, 23:02
von D_D
Wenn Du es in Papierform machst, kannst es sofort einreichen (Auszahlung, wenn bei FA alle Daten vorhanden sind).
Online geht es erst, wenn der Betrag bekannt ist.
Verfasst: 03.01.2014, 23:03
von Azby
Das Finanzamt muss warten, bis dein(e) Arbeitgeber sämtliche Entgeltinformationen ("Lohnzettel") gemeldet haben. Erst dann ist eine Berechnung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage möglich.
Verfasst: 04.01.2014, 02:33
von djrob15
Die Arbeitgeber müssen bis spätestens 28. Februar die Lohnzettel übermittelt haben, ab dann sieht man gleich, was rauskommt.
Verfasst: 06.01.2014, 00:07
von jxj
Ab 7.Jänner kannst du theoretisch schon einreichen über FinanzOnline. Aber wie oben schon beschrieben, es bringt dir wenig, da das Finanzamt auch abwartet, bis alle Lohnzettel bei ihr landet.
Andererseits eine Vorausberechnung über Finanzonline geht nur, wenn alle Lohnzettel vorhanden sind.
Re: Arbeitnehmerveranlagung
Verfasst: 07.01.2014, 06:23
von tszr
Wowo hat geschrieben:Weiß jemand, wann man beim Finanzamt die Arbeitnehmerveranlagung einreichen kann?
Jetzt schon?
hier:
https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/
mfg tszr
Verfasst: 31.01.2014, 21:19
von Wowo
Habe soeben alles zum ersten Mal elektronisch gemacht.
Die Lohnzettel von 2013 scheinen bereits auf.
Heißt dies, dass die Auszahlung rasch erfolgen wird?
P.S.: Es wird auch schon die (voraussichtliche) Auszahlungssumme angezeigt.
Verfasst: 01.02.2014, 16:44
von Azby
Die Vorausberechnung stimmt idR, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
Die Auszahlung erfolgt normalerweise bei einer Arbeitnehmerveranlagung recht schnell, ich würde sagen innerhalb von 2 Wochen.
Verfasst: 01.02.2014, 19:21
von Wowo
Danke.
Letztes Jahr dauerte es ca. 6-7 Wochen, aber wohl, weil es zum ersten Mal war und ich es nicht elektronisch, sondern beim Amt direkt machte.
Verfasst: 02.02.2014, 13:16
von Azby
Die 2 Wochen haben sich auf Finanzonline bezogen.
Bei manueller Eingabe via Papierformular dauert es länger.
Es kann auch bei der Eingabe via Finanzonline länger dauern, wenn deine Erklärung aus irgendwelchen Gründen nochmal nachgeprüft wird, daher das "normalerweise".
Verfasst: 02.02.2014, 14:43
von Wowo
o.k.