Voraussetzungen für auserordendlichen Kündigungsgrund!?
Verfasst: 06.11.2013, 22:33
Hallo!
Guten Abend liebe Telefongemeinde!
möchte wieder mal, ein heises Eisen anschneiden,das in seiner Thematik etxas komplex ist,und man deshalb zum besseren Verständis weiter ausholen muß!
und zwar,mache ich mir schon seit längerem Gedanken,wann in speziellen Fällen.hat der Kunde tasächlich ein Sonderkündigungsrecht und wann nicht?
dabei ,sollte jeder der diesen Beitrag anklickt,nicht nur lesen,sondern auch aus dem Nähkästchen plaudern,was ihm schon alles wiederfahren ist,da wir nur so,mit der Zeit,ein Komplettbild des Puzzles bekommen,welche Rechte der Kunde überhaupt hat,bzw der Anbieter,und welche nicht,beobachte akribisch genau,wie die "Urteile"ausfallen,wann einem Kunde so ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird und wann nicht,das Gefühl.das bis auf wenige Ausnahmen,fallbezogen entschieden wird,davor ein langer Rechtstreit ist,und der Anbieter einen nie aus dem Vertrag freiwillig lässt ist allgegengenwertig(leider)
weis gar nicht wo ich anfangen soll,beginne mit einer einfachen Schilderung!,bei schlechtem internet Empfang,hat der Kunde wie ich,nach einer Klage über die Rtr vor 2 Jahren erfahren muste kein Kündigungsrecht,die rTR,nahm die Klage an,wie auch der Konsumentenschutz,lies das ganze ein halbes Jahr durchexerzieren,und präsendtierte mir dann ein Jahr alten Ogh Entscheid,das eben Festgestelt,wurde das es in der Natur des Mobilen Internets sei,das die Geschwindigkeit eben schwankt,und nicht garantiert werden kann,bei Drei kamen dann immer die Häuserfasden ins Spiel die das Signal schlucken,es intersierte die Überhaupt nicht,das es im freien genau gleich langsam war!
der Konsumentenschutz hatte damals 100 Anfragen mit dem selben Problem,und brachte durch die Tv Show Orf Help im voriegen Jahr,die mich zur Thematik auch intervieven wollten,tasächlich einige Leute aus dem Vertrag,aber als ich sagte das sich die Sprachqualitätsprobleme im 3G Netz gelegt hattten im hdspa+nezt ist die Komprimierung entgegen der Werbung immer noch stark,wurde kurz davor der Orf Kameramann termin,obwohl er mir zuerst zugesagt wurde abgeblasen,man hätte genug Kunden mit iNternetproblemen,aber Kunden mit schlechtem Signal gäbe es wenige!
eine Frau,brachte man über die Sendung Help damals,aber aus dem Vertrag weil sie in der Wohnung überhaupt nicht telefonieren konnte!
der Ogh Entscheid macht also keinen Unterschied daraus,das bei 3,leider die Neztkapazitäten daran Schuld sind,das es vielerorts nicht geht,sondern urteilte Pauschal,das es eben in der physikalischen Natur des Internets sei,das es eben nicht dauerhaft schnell garantiert werden kann,ob tausende Kunden davon betroffen sind,intersierte den Ogh nicht,auch wenn der Anbieter daran "schuld" ist,und vorsätlich tausende Kunden täuschte!,mit dem besten Netz,das es leider nie war!
anders,das Urteil in Deutschland,dort haben die Kunden durchaus Sonderkündigungsrechte ,bei schlechten Internet durchgesetzt!
man sollte,an sich,den Ogh,Entscheid,zur Neuerlichen Prüfung dem EUgh,europa Gerichtshof vorlegen,die durch ein Gremium im Stande sind,bestehende Gesetze,zu begutachten und gegebenfalls zu ändern,wenn sie in einem Mitgliedsstaar anders ausgelegt werden,ich bin kurz davor,diesen Ogh Passus,raus zu suchen,aus meinem Archiv,und dem Eugh zur erneuten Prüfung vorzulegen!
die Deutschen haben als mehr Rechte,wie wir österreicher,bei ein und dem selben Problem!
bei Tmobile gabs auch schon Fälle,das Leute aus dem Vertrag rauskamen,welche das sind weis ich im Detail nicht mehr,das Inflationsanpassungsgesetz,das es unter dem Vertrag teuerer werden kann,vertraglich verankern,und dann das Sonderkündigungsrecht auszuhebeln,ist natürlich ein anderes heises eisen,bin mir nicht sicher ob das rechtskonform ist,warte diesbezüglich noch auf Antwort,von den entsprechenden Stellen!
bei Internet Anschlüssen war es bei Bekannten schon mehrfach so,das sie auch aus dem Vertrag kamen,wenn sie innerhalb österreichs den Wohnsitz wechselten,was pasiert,wenn man ins Ausland abwandert,auserhalb der Eu,und auf ein Sonderkündigungsrecht,und auf eine Abschlagszahlung pocht,habe das noch nicht durchexerziert,glaube aber kaum,das die rechtlich dann im Eu Ausland ein Handhabe haben,wenn man quasi selbst den Vetrag abwürgt,würde man dann als Betrüger gesucht werden,wenn die einem kein Angebot unterbreiten,ich glaube es im Moment nicht,es ist natürlich ein übertriebenes Fallbeispiel,aber nötig,um ein mögliches Worst Case Scenario so passend,wie möglich zu umschreiben,das durchaus pasieren könnte,so nun bin ich fertig mit meinen Schilderungen ,und 30000 Tastaruranschlägen nun seit ihr an der Reihe!
Guten Abend liebe Telefongemeinde!
möchte wieder mal, ein heises Eisen anschneiden,das in seiner Thematik etxas komplex ist,und man deshalb zum besseren Verständis weiter ausholen muß!
und zwar,mache ich mir schon seit längerem Gedanken,wann in speziellen Fällen.hat der Kunde tasächlich ein Sonderkündigungsrecht und wann nicht?
dabei ,sollte jeder der diesen Beitrag anklickt,nicht nur lesen,sondern auch aus dem Nähkästchen plaudern,was ihm schon alles wiederfahren ist,da wir nur so,mit der Zeit,ein Komplettbild des Puzzles bekommen,welche Rechte der Kunde überhaupt hat,bzw der Anbieter,und welche nicht,beobachte akribisch genau,wie die "Urteile"ausfallen,wann einem Kunde so ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird und wann nicht,das Gefühl.das bis auf wenige Ausnahmen,fallbezogen entschieden wird,davor ein langer Rechtstreit ist,und der Anbieter einen nie aus dem Vertrag freiwillig lässt ist allgegengenwertig(leider)
weis gar nicht wo ich anfangen soll,beginne mit einer einfachen Schilderung!,bei schlechtem internet Empfang,hat der Kunde wie ich,nach einer Klage über die Rtr vor 2 Jahren erfahren muste kein Kündigungsrecht,die rTR,nahm die Klage an,wie auch der Konsumentenschutz,lies das ganze ein halbes Jahr durchexerzieren,und präsendtierte mir dann ein Jahr alten Ogh Entscheid,das eben Festgestelt,wurde das es in der Natur des Mobilen Internets sei,das die Geschwindigkeit eben schwankt,und nicht garantiert werden kann,bei Drei kamen dann immer die Häuserfasden ins Spiel die das Signal schlucken,es intersierte die Überhaupt nicht,das es im freien genau gleich langsam war!
der Konsumentenschutz hatte damals 100 Anfragen mit dem selben Problem,und brachte durch die Tv Show Orf Help im voriegen Jahr,die mich zur Thematik auch intervieven wollten,tasächlich einige Leute aus dem Vertrag,aber als ich sagte das sich die Sprachqualitätsprobleme im 3G Netz gelegt hattten im hdspa+nezt ist die Komprimierung entgegen der Werbung immer noch stark,wurde kurz davor der Orf Kameramann termin,obwohl er mir zuerst zugesagt wurde abgeblasen,man hätte genug Kunden mit iNternetproblemen,aber Kunden mit schlechtem Signal gäbe es wenige!
eine Frau,brachte man über die Sendung Help damals,aber aus dem Vertrag weil sie in der Wohnung überhaupt nicht telefonieren konnte!
der Ogh Entscheid macht also keinen Unterschied daraus,das bei 3,leider die Neztkapazitäten daran Schuld sind,das es vielerorts nicht geht,sondern urteilte Pauschal,das es eben in der physikalischen Natur des Internets sei,das es eben nicht dauerhaft schnell garantiert werden kann,ob tausende Kunden davon betroffen sind,intersierte den Ogh nicht,auch wenn der Anbieter daran "schuld" ist,und vorsätlich tausende Kunden täuschte!,mit dem besten Netz,das es leider nie war!
anders,das Urteil in Deutschland,dort haben die Kunden durchaus Sonderkündigungsrechte ,bei schlechten Internet durchgesetzt!
man sollte,an sich,den Ogh,Entscheid,zur Neuerlichen Prüfung dem EUgh,europa Gerichtshof vorlegen,die durch ein Gremium im Stande sind,bestehende Gesetze,zu begutachten und gegebenfalls zu ändern,wenn sie in einem Mitgliedsstaar anders ausgelegt werden,ich bin kurz davor,diesen Ogh Passus,raus zu suchen,aus meinem Archiv,und dem Eugh zur erneuten Prüfung vorzulegen!
die Deutschen haben als mehr Rechte,wie wir österreicher,bei ein und dem selben Problem!
bei Tmobile gabs auch schon Fälle,das Leute aus dem Vertrag rauskamen,welche das sind weis ich im Detail nicht mehr,das Inflationsanpassungsgesetz,das es unter dem Vertrag teuerer werden kann,vertraglich verankern,und dann das Sonderkündigungsrecht auszuhebeln,ist natürlich ein anderes heises eisen,bin mir nicht sicher ob das rechtskonform ist,warte diesbezüglich noch auf Antwort,von den entsprechenden Stellen!
bei Internet Anschlüssen war es bei Bekannten schon mehrfach so,das sie auch aus dem Vertrag kamen,wenn sie innerhalb österreichs den Wohnsitz wechselten,was pasiert,wenn man ins Ausland abwandert,auserhalb der Eu,und auf ein Sonderkündigungsrecht,und auf eine Abschlagszahlung pocht,habe das noch nicht durchexerziert,glaube aber kaum,das die rechtlich dann im Eu Ausland ein Handhabe haben,wenn man quasi selbst den Vetrag abwürgt,würde man dann als Betrüger gesucht werden,wenn die einem kein Angebot unterbreiten,ich glaube es im Moment nicht,es ist natürlich ein übertriebenes Fallbeispiel,aber nötig,um ein mögliches Worst Case Scenario so passend,wie möglich zu umschreiben,das durchaus pasieren könnte,so nun bin ich fertig mit meinen Schilderungen ,und 30000 Tastaruranschlägen nun seit ihr an der Reihe!