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Garantieanspruch mit Lieferschein?

Verfasst: 06.06.2013, 11:52
von ozirf
Hi,

Ich habe im Oktober 2012 ein Samsung Galaxy S3 über eine Privatkauktion bei ebay ersteigert.

Mit dem Galaxy wurde ein originaler Lieferschein von Ende August der Firma Cyberport (DE) mitgeliefert.

Auf dem Lieferschein stehen folgende Infos:

Käufername und Adresse, Datum des Kaufs und unter anderem die Seriennummer des Gerätes.
Eine Rechnung war nicht beigelegt.

Habe ich bei einem Defekt des Gerätes einen Anspruch auf Garantie, wenn ich den Lieferschein vorlege? Theoretisch schon oder? Da das Datum des Kaufs und die Seriennumer vorliegen...

Wer hat Erfarhung damit?

Verfasst: 06.06.2013, 18:50
von D_D
Reicht normalerweise aus.

Es gibt aber Firmen die das ausschließen (zB Sony).

Verfasst: 07.06.2013, 06:43
von tszr
hallo,

bei den meisten garantiereparatur - partner in österreich reicht die SNR um eine garantie einzureichen, siehe zB. Fujitsu + Dell + HP + Lenovo, wird vermutlich bei alle anderen großen herstellern auch so sein egal ob PC/Notebook/Tablet oder Handy, eine rechnung wird normal nur verlangt und geprüft, falls die SNR knapp ausserhalb der Garantie liegt.

mfg tszr

Verfasst: 07.06.2013, 12:16
von Azby
Das hängt von den Garantiebedingungen des Herstellers ab.
Anders als bei der Gewährleistung hast du keinen gesetzlichen Garantieanspruch. Daher können die Hersteller ihre Garantiebedingungen relativ frei gestalten und vorsehen, dass der Garantieanspruch zB nur bei Vorlage eine Originalrechnung besteht, oder bei Registrierung des Geräts (mit SN) innerhalb einer gewissen Zeitspanne ab Kauf.
In den Garantiebestimmungen für Mobiltelefone heißt es bspw:
samsung[u].at[/u] hat geschrieben:Die Garantie gilt nur bei Vorlage des Kaufnachweises bestehend aus einem Original Kaufbeleg oder einem Kassenbeleg mit Angabe des Kaufdatums, des Händlernamens, der Modellbezeichnung, der Serien-/IMEI-Nummer und der Produktnummer.
samsung[u].de[/u] hat geschrieben:Die Garantie gilt nur, wenn die Garantiekarte ordnungsgemäß ausgefüllt wurde und bei Vorlage des Kaufnachweises bestehend aus einer Original-Kaufquittung oder einem Kassenbeleg mit Angabe des Kaufdatums, des Händlernamens, der Modellbezeichnung, der Serien-/IMEI-Nummer und der Produktnummer.
Auf der Samsung-Homepage habe ich leider keine Informationen zu einem internationalen Garantieprogramm für Handys gefunden, wie Samsung das bspw für Notebooks hat.

Wie alt ist denn das Handy (Original-Kaufdatum)? Vielleicht hast du auch noch Gewährleistungsansprüche gegen den Händler!?

Verfasst: 07.06.2013, 13:14
von Stefan
Ich habe das so verstanden:
Azby hat geschrieben:Wie alt ist denn das Handy (Original-Kaufdatum)? Vielleicht hast du auch noch Gewährleistungsansprüche gegen den Händler!?
ozirf hat geschrieben:Ich habe im Oktober 2012 ein Samsung Galaxy S3 ...
... wurde ein originaler Lieferschein von Ende August ...
Also gut 10 Monate

Grüße
Stefan

Verfasst: 07.06.2013, 14:39
von Azby
Stefan hat geschrieben:Ich habe das so verstanden:
Azby hat geschrieben:Wie alt ist denn das Handy (Original-Kaufdatum)? Vielleicht hast du auch noch Gewährleistungsansprüche gegen den Händler!?
ozirf hat geschrieben:Ich habe im Oktober 2012 ein Samsung Galaxy S3 ...
... wurde ein originaler Lieferschein von Ende August ...
Also gut 10 Monate
Danke. Das "Ende August" hab ich überlesen.
Gut, dann besteht der Gewährleistungsanspruch noch, es wird allerdings eine Beweisfrage, ob der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Die Vermutungsfrist ist nach 6 Monaten abgelaufen, dh. dich trifft hierfür die Beweislast, was in der Praxis ein wesentliches Problem darstellt. Probieren kann man's aber auf jeden Fall - es gibt ja auch kulante Unternehmen. Problematisch ist halt der grenzüberschreitende Sachverhalt. Dass du für die Inanspruchnahme der GWL nicht nach Deutschland fahren willst, ist klar.
Hier ist der Garantieanspruch sicherlich der einfachere Weg. Erstens ist die Garantie noch nicht abgelaufen und zweitens wird die Geltendmachung wohl einfacher sein.

Hast du schon mit Samsung Kontakt aufgenommen?