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T-Mobile betrügt Kunden!

Verfasst: 24.03.2005, 12:55
von Matula
Es hat schon einmal jemand hier im Forum geschrieben, daß er sich noch im Aktionszeitraum der Weihnachtsaktion (bis 31.01.) bei T-Mobile angemeldet hat und daß T-Mobile ihm trotzdem die Aktivierungsgebühr und die volle Grundgebühr (Aktion war: Gratis Aktivierung und 10 Monate ermäßigte Grundgebühr) verrechnet hat. Das war natürlich eine Frechheit, ich dachte aber, es würde sich um einen Einzelfall handeln.

Doch nun passierte bei meiner Rechnung dasselbe! Auch mir wurde die Aktivierungsgebühr und die volle Grundgebühr berechnet, obwohl die Weihnachtsaktion zum Tragen kommen sollte!

Es war schon nicht ganz ok, daß T-Mobile in der Werbung von "100 Euro Weihnachtsgeld" sprach, wie wenn man 100 Euro überwiesen bekommen würde, die man für Weihnachtsgeschenke etc. verwenden hätte können, dabei ist es nur eine Grundgebührermäßigung in diesem Wert. Aber daß man die Weihnachtsaktion komplett unter den Tisch fallen läßt, ist schlicht und einfach eine Frechheit sondergleichen!

Die verrechnen einfach voll und hoffen anscheinend, daß es die Kunden nicht bemerken! Behandelt man so Neukunden? Wahrscheinlich sind wir beide nicht die einzigen, wo sie abzocken wollen! Immerhin geht es um 80 - 140 Euro! Ist T-Mobile unfähig, die groß angekündigte Weihnachtsaktion auch auf der Rechnung zu berücksichtigen? Die können sich wirklich schämen!

Alle, die während der Weihnachtsaktion einen T-Mobile-Vertrag abgeschlossen haben, sollten deshalb unbedingt kontrollieren, ob ihnen die Aktivierungsgebühr nicht verrechnet wurde und ob sie nur die ermäßigte Grundgebühr bezahlen (10 Monate lang)! Wenn nicht, muß man binnen 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung (man kann auch ein bißchen "aufrunden", wenn die 4 Wochen schon knapp vorbei sein sollten) schriftlich Einspruch erheben!

Da ich aber für einen Fehler von T-Mobile nicht 2,65 Euro (0,55 Briefmarke + 2,10 Einschreibgebühr) bezahlen möchte, schicke ich immer (rechtzeitig) einen unfrankierten Brief, rufe dann 1 Woche später an und frage, ob er angekommen ist und notiere mir den Namen des Mitarbeiters, der mir den Erhalt bestätigt hat. Sollte der Brief nicht angekommen sein, kann ich ihn dann in der 4. Woche immer noch eingeschrieben schicken.

Der Brief muß geschickt werden an:
T-Mobile Austria GmbH
Postfach 676
1031 Wien

Tolle Weihnachtsaktion, muß man schon sagen!

T-Mobile betrügt Kunden!

Verfasst: 24.03.2005, 19:04
von volga10
na ja. Sie denken, man kann in Österreich so spielen mit Kunden wie in Deutschland.

Verfasst: 24.03.2005, 19:12
von tszr
@ matula

mit der öffentlichen pauschalen aussage "T-Mobile betrügt Kunden!" würde ich eher vorsichtig sein, da kannst schnell eine klage, wegen rufschädigung bekommen, vielleicht ist das ja nur bei dir passiert oder nur bei wenigen kunden.

es kann sich ja um eine rechnungs-computerpanne handeln, und wenn dann t-mobile mehrere beschwerden bekommt, merken sie es erst ! :wink:

wenn sie dir nur 100 kunden nachweisen können, die wegen deinem forumbeitrag sich nicht zu t-mobile angemeldet haben, ist das schon ein schaden von ca 1500 euro/monat + strafe usw.. da bist schnell auf ein paar tausend euro, bei 1000 kunden dann ab 15.000 euro... :cry: also aufpassen.

Verfasst: 24.03.2005, 19:51
von sk
tszr hat folgende geschrieben:

wenn sie dir nur 100 kunden nachweisen können, die wegen deinem forumbeitrag sich nicht zu t-mobile angemeldet haben, ist das schon ein schaden von ca 1500 euro/monat + strafe usw.. da bist schnell auf ein paar tausend euro, bei 1000 kunden dann ab 15.000 euro... also aufpassen.

Falsch! Mann muss der Mut haben die Dingen bei Namen zu nennen. Bravo Matula. :wink:

grüsse
sk

Verfasst: 24.03.2005, 22:29
von Stefan
tszr hat geschrieben:mit der öffentlichen pauschalen aussage ... würde ich eher vorsichtig sein ... eine klage, wegen rufschädigung bekommen ...
Ich will es nicht zu juristisch machen, da ich auch nicht fachausgebildet bin, aber mach dir nun mal nicht ins Hemd:
Für Rufschädigung müsste erst mal der Vorsatz bestehen; hier handelt es sich um ein Forum, wo freie Meinungsäußerung opportun wenn nicht sogar obligat ist. Also Fehlanzeige.
In der Öffentlichkeit: ab wann beginnt Öffentlichkeit? Wenn es der Nachbar hört oder die ganze Stadt? Da würde ich eher in Tageszeitungs-Dimension gehen. Auch wenn ich mir viele Leser in diesem Forum wünsche, auf 100 bis 200-tausend täglich werden wir nicht kommen. Selbst pro Woche bezweifle ich solche Zahlen. Wieder Fehlanzeige.

Ganz im Gegenteil, so wie "sk" geschrieben hatte, man darf und soll die Dinge beim Namen nennen, denn wenn man t-mobile in den Himmel lobt, bekommt man ja auch keine Klage wegen: "unlauteren Wettbewerbs"

Also verwechsle einen "Erfahrungsbericht" nicht mit einem strafrechtlichen Tatbestand. Und sollte sich herausstellen, dass Matula "recht" hat, ist es für/gegen t-mobile tatsächlich ein strafrechtlicher Tatbestand, nämlich dem der vorsätzlichen Täuschung und des Betrugs - du hast ja schließlich von vornherein unterstellt, dass Matula im "Unrecht" ist.

Grüße
Stefan

Verfasst: 25.03.2005, 05:30
von tszr
@ Stefan

kenne aus eigener erfahrung fälle, wo wegen viel weniger schon verklagt wurde, aber nicht von t-mobile....... :wink:

mein eintrag war auch nicht gegen matula gerichtet.
ich finde es auch nicht richtig was t-mobile da getan hat !


aber einen "vorsätzlichen" betrug bei der weihnachtsaktion muss matula, mal t-mobile nachweisen, bevor er so was öffentlich behaupten darf :wink:



warum schreibt dann der ORF zb. so was in seine foren:
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also ganz so frei, darf man sich öffentlich, leider nicht äussern.

Verfasst: 25.03.2005, 08:45
von Stefan
@tszr,

das mit dem ORF und Öffentlichkeit habe ich meiner Meinung schon beantwortet. Der ORF kommt bei seinen täglichen Zugriffen auf Tageszeitungsniveau.

Das mit Ehrenbeleidugung/üble Nachrede müssen Gerichte beurteilen; es wird aber kein Gericht einen Erfahrungsbericht mit genauen Erläuterungen, der nicht gegen eine einzelne Person(!) gerichtet ist, nur wegen seiner Überschrift verurteilen... Da müsste die Kronenzeitung jeden Tag 5 Klagen bekommen.

Grüße
Stefan

Verfasst: 25.03.2005, 08:53
von Gast
Stefan hat geschrieben:@tszr,

das mit dem ORF und Öffentlichkeit habe ich meiner Meinung schon beantwortet. Der ORF kommt bei seinen täglichen Zugriffen auf Tageszeitungsniveau.

Das mit Ehrenbeleidugung/üble Nachrede müssen Gerichte beurteilen; es wird aber kein Gericht einen Erfahrungsbericht mit genauen Erläuterungen, der nicht gegen eine einzelne Person(!) gerichtet ist, nur wegen seiner Überschrift verurteilen... Da müsste die Kronenzeitung jeden Tag 5 Klagen bekommen.

Grüße
Stefan
o.k. kein problem :wink: ich gebe auf :? lol

Verfasst: 25.03.2005, 10:54
von tszr
der gast war ich, das einloggen hat nicht funktioniert sorry :wink:

Verfasst: 26.03.2005, 04:36
von Matula
Danke sk! Ich wollte das absichtlich so formulieren, weil es wirklich eine Sauerei ist und weil ich mich tatsächlich betrogen fühle!

Danke Stefan für Deine "Verteidigung" *g*!

Mittlerweile habe ich eine SMS von T-Mobile bekommen (nebenbei bemerkt: Ein sehr unhöflicher Weg zu antworten, ich habe ihnen ja auch einen Brief geschickt, außerdem kommen SMS nicht immer an, bzw. könnte sie ein Familienmitglied lesen und löschen - scheinbar sind sie zu geizig für einen Brief), daß ich 88 Euro Gutschrift bekomme. Entschuldigt haben sie sich für den fatalen Irrtum natürlich nicht. Ich hatte auch um eine "runde Summe" gebeten, weil ich so "enttäuscht" bin, Zinsenverlust bei meiner Bank habe und viel Arbeit mit dem Einspruchsbrief hatte. Natürlich hat man das gekonnt ignoriert.

Onlineshop-Kunden bekommen ja immer eine kleine Vergünstigung bei T-Mobile. Auch eine Art Taktik? Wer die Rechnung nur online bekommt, macht sich vielleicht nicht die Arbeit, sich einzuloggen und die Rechnung zu betrachten -> Fehlen der Weihnachtsaktion könnte übersehen werden. Sehr trauriger Weg, zu Geld zu kommen.

Trotz meines Einspruchs ist T-Mobile so hirnverbrannt und hat mir auf der 2. Rechnung schon wieder die volle Grundgebühr berechnet. Aber bitte, ich schicke ihnen gerne bei jeder Rechnung einen unfrankierten Einspruch. Irgendwann werden sie draufkommen. Sogar UTA ist nach der 4. Beschwerde draufgekommen, daß mein EGN immer fehlt und schickt ihn jetzt wieder mit.

Ich überleg mir grad, ob bei Mobilfunkanbietern auch die RTR zuständig ist. Weil ich möchte unbedingt dazu beitragen, daß andere T-Mobile-Kunden nicht womöglich unbemerkt abgezockt werden!

Ich wäre zwar sowieso nur 18 Monate Kunde geblieben, aber T-Mobile werde ich sagen, daß ich deswegen sofort kündige, wenn die MVD vorbei ist. Kann man eigentlich aus solch groben Rechnungsfehlern ein Sonderkündigungsrecht ableiten? Ich mein, jeder mag nicht bei jeder Rechnung einen Einspruch schicken...

Verfasst: 26.03.2005, 06:03
von tszr
@matula

die RTR ist auch für handybetreiber zuständig, also kannst dich sicher auch dort beschweren :wink:

RTR = Rundfunk & Telekom Regulierungs GmbH

und telekom steht für jede art von telekomunikation !

zusätzlich kannst dich ja auch bei der abeiterkammer beschweren, oder beim volksanwalt, und wenn t-mobile nicht gutschreibt, kommst vielleicht mit dem fall zum resetarits oder zur stöckel ins TV , dann erfahren es alle :wink:

Verfasst: 26.03.2005, 11:51
von Stefan
Matula hat geschrieben:Kann man eigentlich aus solch groben Rechnungsfehlern ein Sonderkündigungsrecht ableiten? Ich mein, jeder mag nicht bei jeder Rechnung einen Einspruch schicken...
Ein "Sonderkündigungsrecht" braucht es gar nicht. Eine ordentliche Rechnungslegung gehört zu einem ordentliche Vertrag und sollte eigentlich auch so in den AGBs bei den Pflichten des Anbieters stehen.
Was jedoch grober Fehler bedeutet, ist eine subjektive Frage, die das Gericht entscheidet.

Der Ablauf wäre so, dass man über eine Rechtsschutzversicherung/Anwalt t-mobile einen Brief zukommen läßt, der den Sachverhalt beschreibt und die Kündigung ausspricht. Daraufhin würden die Anwälte von t-mobile reagieren, sich entschuldigen und auf eine außergerichtliche Einigung drängen, um die 18 Monat MVD aufrechterhalten zu können.
Damit ist die Geschichte gegessen.
Ob man einen Prozess gewinnen würde, kommt auf den Richter drauf an.. Außerdem könnte es sein, dass die Rechtsschutzversicherung einen Prozeß gar nicht übernimmt, wenn eine Einigung angeboten würde.


Ohne Rechtsschutzversicherung/Anwalt würde t-mobile jeden "auslachen", weil sie dann wissen, dass man sich den Prozess gar nicht leisten könnte. Ansonsten zahlt ja der Rechtsschutz die Prozesskosten.


Grüße
Stefan

P.S: Dich verteidige ich doch immer gerne :wink:

Verfasst: 29.03.2005, 03:20
von Matula
Stefan hat geschrieben:P.S: Dich verteidige ich doch immer gerne
Danke! ;-))

Und auch danke für die Erklärungen. Werd T-Mobile eh nicht verklagen. Aber mich bei RTR & Co beschweren und evtl. Leserbrief an eine Zeitung schreiben. So haben die mit Kunden nicht umzuspringen! Und ich möcht gar nicht wissen, wieviele "vertrauensvolle" Kunden den Betrug gar nicht bemerkt haben!

Werd euch auf dem Laufenden halten... Vielleicht sollte ich ein Weblog eröffnen... Frei nach dem Motto: "Ich gegen T-Mobile - ein Tagebuch" *gg*

Verfasst: 29.03.2005, 22:51
von Stefan
Matula hat geschrieben:... Aber mich bei RTR & Co beschweren und evtl. Leserbrief an eine Zeitung schreiben...
Das ist (für alle gesprochen) die effektivste und einfachste Methode, etwas zu bewegen. Instanzen wir Zeitung, Streik, Konsumentenschutz (Mieter~), Regulierungsbehörden, usw. haben oft mehr Macht, als so manches Gerichtsurteil.

Anm.: Nach meiner "IP-Dialer"-Beschwerde, die ich an einige "Konsumenten-Vereinigungen" gemailt habe, ist bis auf die RTR von allen etwas zurückgekommen. Schade, aber nicht verwunderlich, da wir ja in einem anderen Thread ( viewtopic.php?t=702 ) lesen konnten:
Ob die RTR was dagegen tut? Immerhin ist der Aufsichtsrat der RTR von der billiteasy-Firma KAPSCH
http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Ueber+Uns_RTR
(Franz S)

und Kapsch ist der Entwickler von billiteasy

Deutschland steht Euch bei:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=9411
Grüße
Stefan

Verfasst: 29.03.2005, 23:04
von Matula
So jemanden dürften die gar nicht in den RTR-Aufsichtsrat setzen! Da gehören "unparteiische" Leute hin! Es ist ein Witz, daß die RTR nicht antwortet und man annehmen muß, es ist wegen der Verbindung zu kapsch...