Hallo!
Wie schon erwähnt, wenn Du einen Beweis der Kündigung damals hast, z.B. Post-Bestätigung eines eingeschriebenen Briefes, dann würde ich mir das auf keinen Fall gefallen lassen.
Leider kann man Rechnungen nur innerhalb einer gewissen Frist beeinspruchen, tut man das nicht, gilt eine Rechnung als "anerkannt" und kann nicht mehr reklamiert werden. Dann kann der Anbieter nur mehr von sich aus freiwillig eine Gutschrift anbieten.
Was ich an Deiner Stelle machen würde:
1) Bei Tele2 anrufen und fragen, ob Kündigung damals eingegangen ist. Wenn ja, frage wann sie die Kündigung erhalten haben und notiere Dir Vor- und Nachnamen sowie die Uhrzeit Deines Anrufes. Dasselbe an einem anderen Tag wiederholen. Du hast dann die zweifache Bestätigung, daß Deine Kündigung eingegangen ist. Wenn der Mitarbeiter meint, die Kündigung wäre am (Beispiel) 15.04.2004 eingegangen, so wäre die Kündigung aufgrund der "Kündigungsfrist zum Monatsletzten" am 31.05.2004 aktiv geworden (bzw. hätte aktiv werden sollen).
2) Du fragst entweder gleich, bzw. rufst nochmal Tele2 an und fragst, wieso Dir weiter etwas verrechnet wurde, obwohl Du gekündigt hast. Kann Dir der Mitarbeiter keinen für Dich akzeptablen Grund nennen, so bitte ihn, daß Dir die offenbar zu unrecht berechneten Beträge rückerstattet werden. Wenn der Mitarbeiter nicht darauf eingeht, sage, daß Du gedacht hättest, Tele2 sei ein fairer Anbieter und ob er nicht seinen Vorgesetzten fragen könnte, ob Du eine Gutschrift bekommen könntest, da Du ja gekündigt hast. Ob Tele2 die Kündigung bekommen hat, fragst Du zuerst ohne daß Du das von den falschen Rechnungen erwähnst. Sonst bringst Du sie womöglich auf die Idee, den Erhalt der Kündigung abzustreiten, wenn sie wissen, daß es dann Probleme gibt.
3) Streitet Tele2 den Erhalt der Kündigung ab, und Du hast keinen Beweis, daß Du sie damals abgeschickt hast, wirst Du leider nicht viel machen können (würde aber trotzdem hartnäckig per E-Mail an
info-at@tele2.com auf Gutschrift beharren und betonen, daß Du gekündigt hast). Hast Du einen Beweis, dann ruf bei Tele2 an oder schreib eine E-Mail und sage, daß Du gekündigt hast und sie Dir deswegen nichts mehr hätten verrechnen dürfen. Poche auf einer Gutschrift.
4) Hast Du einen Beweis der Kündigung, dann beeinspruche zumindest die letzte Rechnung, wenn sie noch innerhalb der Einspruchsfrist (steht auf Tele2 Rechnung irgendwo klein ganz unten). Beachte, daß Du aufgrund der Kündigungsfrist eventuell nicht sofort, sondern erst zum Ende des nächsten Monatsletzten kündigen kannst.
5) Bringen die Anrufe / E-Mails nichts und bleibt Tele2 stur, geh zu Deiner Bank und sag, Du möchtest den Einziehungsauftrag, den Du Tele2 erteilt hast, stornieren und sie sollen doch bitte keine Abbuchung mehr von Tele2 durchführen. Zahlst Du per Erlagschein, zahl diese nicht ein. Das funktioniert aber nur, wenn Du Rechnungen auch beeinspruchst. Tust Du das nicht, sind diese fällig und Du mußt sie bezahlen, da ansonsten Mahnungen rechtmäßig wären und erfolgen könnten. Ruf ruhig immer wieder an, die Nr. ist ja kostenlos.
6) Gibt es keine Einigung mit Tele2, dann ruf die Streitschlichtungsstelle der RTR (Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH) unter 01/58058 an und erkläre die Lage und frage, was Du tun könntest.
Beachte:
Stelle sicher, daß die strittigen Tele2 Rechnungen nicht für Gespräche sind, die noch vor dem Kündigungstag stattgefunden haben.
Stelle fest, wann Du die Kündigung abgeschickt hast und berechne unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist den Tag der Kündigung. Bis dahin angelastete Gespräche sind also noch korrekt.