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Vorrückungsstichtag

Verfasst: 22.02.2013, 21:41
von Wowo
Kennt sich jemand beim Thema "Vorrückungsstichtag" (=Aufrücken in eine höhere Gehaltsstufe) aus?

Ich gab das Formular mit all den relevanten Daten meines beruflichen Lebens ab.
Bis jetzt war ich in der untersten Gehaltsstufe.

1) Wann erfolgt die Raufsetzung? Schon bei der nächsten Gehaltszahlung?

2) Wird die Zeit seit Herbst nachbezahlt?

Verfasst: 23.02.2013, 09:47
von tszr
ich denke da bist du dort richtig:

http://www.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=15

Verfasst: 23.02.2013, 19:57
von klio
das kann dir definitiv deine personal-/lohnverrechnungsabteilung deiner firma sagen. nur die haben die exakten daten und können dir sagen ob, und in welchem ausmaß vordienstzeiten angerechnet werden. normalerweise gibt es einen für jeden individuell errechneten "vorrückungsstichtag", ab dem nächstfolgenden monatsgehalt gibts dann mehr cash. auch hier weiß deine personalabteilung genaueres.

Verfasst: 24.02.2013, 00:28
von Wowo
Ja, die Personalabteilung vergaß ich zu fragen. Angerechnet wird definitiv einiges.

Also erfolgt keine Nachzahlung der letzten 6 Monate?

Verfasst: 24.02.2013, 09:33
von klio
wenn ich dich richtig verstehe, hast du schon 6 monate gearbeitet und hast jetzt erst deine gesamten beruflichen daten abgegeben, sodaß es erst jetzt zu einer anrechnung von vordienstzeiten kommt?
Wowo hat geschrieben:Also erfolgt keine Nachzahlung der letzten 6 Monate?
das hängt meines erachtens vom vorrückungsstichtag ab. liegt dieser - von der personalabteilung errechnete - tag zu beginn der 6 monate wirst wahrscheinlich die vollen 6 monate bekommen. durch den vorrückungsstichtag ist ja ein höherer gehaltsanspruch entstanden, der in den 6 monaten nicht verjährt ist.

ist der vorrückungsstichtag später, erhältst entsprechend weniger. liegt er erst in der zukunft, gibts natürlich nix.