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Gehaltsabzug im Nachhinein?

Verfasst: 17.12.2012, 22:59
von Wowo
Diesen Monat schaute ich nicht schlecht, als ich im Ebanking mein Gehalt sah. Nicht einmal 2/3 der erwarteten Summe.
Heute holte ich mir am Arbeitsplatz die Lohnbestätigung ab: Es wurde vom September (da begann ich die neue Arbeit)- , Oktober- UND Novembergehalt im Nachhinein etwas abgezogen.
Ist das rechtens?

Re: Gehaltsabzug im Nachhinein?

Verfasst: 18.12.2012, 00:06
von ChristianWien
Wowo hat geschrieben: ...
Es wurde vom September (da begann ich die neue Arbeit)- , Oktober- UND Novembergehalt im Nachhinein etwas abgezogen.
Ist das rechtens?

Mit so wenigen Hintergrundinformationen wirst du wohl kaum eine seriöse Antwort bekommen können.
Maßgeblich ist einmal, was konkret in deinem Arbeitsvertrag steht.
Wenn du z.B. im Oktober + November irgendwelche pauschalen (Prämien-)Vorauszahlungen bekommen hast, können und werden diese klarerweise später entsprechend deinen tatsächlichen Umsätzen etc. gegenverrechnet.

Im Normalfall gilt bei Gehaltszahlungen, daß du jedenfalls dann von einem (rückzahlungspflichtigen) Irrtum ausgehen mußt, wenn die überwiesene Gehaltssumme deutlich höher als die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden und bisher "üblichen" Beträge ist.

Wenn etwas - und noch dazu im Nachhinein - abgezogen worden ist, dann müssen auch die Gründe dafür aus der Gehaltsabrechung entnehmbar sein.
"Beliebt" und gern vergessen bei Gehaltsabzügen sind aber Zessionen diversester Arten - vom Finanzamt über Banken bis zu Alimenten kann das relativ schnell passieren, wenn der jeweilige Gläubiger einen Gerichtstitel erwirkt hat.

Ich würde an deiner Stelle mal in der Lohnverrechung nachfragen, wenn du aus der Gehaltsabrechnung samt allfälligen Beilagen nicht schlau wirst.
Die sollten schließlich am besten wissen, was dir warum abgezogen wurde.

Verfasst: 18.12.2012, 12:17
von Wowo
In Nicaragua- ah, Österreich- kann einem also von ausgezahlten Gehältern im Nachhinein etwas abgezogen werden? Ohne Kontaktaufnahme davor? Ohne Kommentar?
Interessant, wusste ich nicht...

Verfasst: 18.12.2012, 19:54
von D_D
Ja, kann man ... sogar mehrere Jahre zurück.

Verfasst: 18.12.2012, 22:31
von Wowo
Also irgendwann kommt dann ein Zahlschein als Gehaltszettel.

Alle Achtung.

Verfasst: 19.12.2012, 00:50
von ChristianWien
Wowo hat geschrieben:In Nicaragua- ah, Österreich- kann einem also von ausgezahlten Gehältern im Nachhinein etwas abgezogen werden? Ohne Kontaktaufnahme davor? Ohne Kommentar?
Interessant, wusste ich nicht...

Normalerweise gibt es auf den Gehaltsabrechnungen entsprechende Spalten für Texte und/oder Kennzahlen.
Genauso, wie du dort dein Grundgehalt sowie etwaige Zulagen Überstunden etc. positiv angeführt sind, sind auch die Abzüge wie Lohnsteuer, Sozialversicherung, AK-Umlage etc. angeführt.
Dabei kann es natürlich auch Nachverrechnungen geben, wenn z.B. etwas irrtümlich im Vormonat nicht berücksichtigt worden ist etc.
Klarerweise sollte sich aus dem Text bzw. den Kennziffern auf dem Gehaltszettel der Grund für die Abzüge entnehmen lassen.
Bei so etwas würde ich an deiner Stelle sehr schnell in der Lohnverrechnung nachfragen, wenn du aus den Angaben nicht schlau wirst.

D_D hat geschrieben:Ja, kann man ... sogar mehrere Jahre zurück.
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt zwar 3 Jahre, doch gelten im Arbeitsrecht in den meisten Kollektivverträgen üblicherweise sehr viel kürzere Verfallsfristen.
So können offene Ansprüche aus Überstunden etc. mitunter schon nach 3 Monaten verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig schriftlich und notfalls übers Arbeitsgericht eingefordert werden.
Umgekehrt mußt du dir auch nach Ablauf dieser Verfallsfrist auch keine irrtümlich zuviel erhaltenen Gehaltsanteile zurückrechnen lassen, wenn der Irrtum für dich nicht den Umständen und der Höhe nach offensichtlich sein mußte.

Mehrere Jahre zurück können - bei entsprechender Vereinbarung im Arbeitsvertrag - jedoch mitunter anteilige Kosten für besondere Kurse und Weiterbildungen im Falle einer Kündigung oder verschuldeten Entlassung zurückgefordert werden.
Ob und wieviel dabei angemessen ist, muß notfalls das Arbeitsgericht klären.

Verfasst: 08.01.2013, 19:52
von Cheinzle
Wahrscheinlich ist es ganz simpel - wenn Du im September angefangen hast, hast Du nur 4 Monatsgehälter in diesem Jahr. Dadurch kam es bei der Berechnung des Weihnachtsgeldes zur Überschreitung der Lst-begünstigten Sechstelgrenze, sodass die zuerst "zuwenig" abgezogene Lohnsteuer nachkassiert wurde.

Mach eine AnVA, dann bekommst Du es vom Finanzamt wieder zurück.
Dein Arbeitgeber ist unschldig, er befolgt nur die Steuergesetze.

Christof

Verfasst: 11.01.2013, 18:29
von Wowo
Danke, Christof.