Wenn es Betreiber aus EU-Staaten sind, gilt die Verordnung für Gespräche in anderen EU-Netzen.
Art 8 hat geschrieben:Alle Roaminganbieter rechnen die Entgelte ihrer Roamingkunden für die Abwicklung abgehender und ankommender regulierter Roaminganrufe, für die ein Sprach-Eurotarif gilt, sekundengenau ab.
Der Roaminganbieter darf bei abgehenden Anrufen, für die ein Sprach-Eurotarif gilt, eine anfängliche Mindestabrechnungsdauer von höchstens 30 Sekunden zugrunde legen.
Art 2 hat geschrieben:
"Sprach-Eurotarif“ ist jeder Tarif, der die in Artikel 8 vorgesehenen Höchstentgelte nicht überschreitet, welche ein Roaminganbieter für die Abwicklung regulierter Roaminganrufe in Übereinstimmung mit dem genannten Artikel berechnen darf
"regulierter Roaminganruf“ ist ein mobiler Sprachtelefonanruf, der von einem Roamingkunden aus einem besuchten Netz heraus getätigt und in ein öffentliches Kommunikationsnetz innerhalb der Union zugestellt wird oder der von einem Roamingkunden in einem besuchten Netz angenommen und aus einem öffentlichen Kommunikationsnetz innerhalb der Union zugestellt wird
Nachdem es sich bei den Roamingtelefonaten also um regulierte Roaminganrufe handelt, für die ein Sprach-Roamingtarif nach der Begriffsdefinition der VO (=Höchsttarife werden nicht überschritten) gilt, darf nur 1/1 bzw. 30/1 abgerechnet werden.
Ausnahmen gibt es nur für spezifische Roamingtarife (=Nicht-Sprach-Eurotarife) oder -pakete:
Roaminganbieter wenden auf alle bestehenden Roamingkunden automatisch einen Sprach-Eurotarif an, außer auf jene Roamingkunden, die sich bereits bewusst für einen spezifischen Roamingtarif oder ein spezifisches Roamingpaket entschieden haben, aufgrund dessen sie für regulierte Roaminganrufe einen anderen Tarif genießen, als ihnen ohne eine solche Wahl eingeräumt worden wäre.
Roaminganbieter wenden einen Sprach-Eurotarif auf alle neuen Roamingkunden an, sofern diese nicht von sich aus einen anderen Roamingtarif oder ein Tarifpaket für Roamingdienste wählen, das auch einen anderen Tarif für regulierte Roaminganrufe umfasst.
Die ganze VO zum Nachlesen:
>Klick<