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Telering AGB Änderung Einspruch-unprofessionelle Abwicklung

Verfasst: 19.04.2012, 15:29
von suppa
Die letzte AGB Änderung von Telering wurde ja schon diskutiert.

Was den Einspruch angeht, bin ich sauer auf Telering. Die schreiben vor, dass man einen Einspruch per Email an widerspruchagb@telering.co.at schicken soll. Das habe ich gemacht, zweimal, beide Male um eine Bestätigung gebeten. Die erste Mail ist jetzt schon Wochen her, nichts ist gekommen. Mein Mailserver hat die Zustellung der Mail gemeldet. Aber ich halte Emails nicht für eine beweisbare Kommunikationsform.

Also wollte ich mal bei der Hotline nachfragen, wofür man jetzt ja auch noch zahlen muss. Ergebnis: Die Hotline kann Emails an diese Adresse nicht sehen und zum ganzen Prozess nichts sagen. Immerhin wurde mir die Faxnummer gegeben (die es laut Homepage gar nicht mehr gibt).

So, dann schicke ich halt noch ein Fax, dann habe ich wenigstens eine Sendebestätigung.

Wirklich unnötig von Telering. Sogar schon eine automatisierte Antwort, dass die Sache bearbeitet wird, hätte mir wohl gereicht.

Verfasst: 19.04.2012, 22:56
von Flo061180
Geht mir ähnlich! Ich habs jetzt über das Kontaktformular versucht...

Nur was ist, wenn die wirklich sagen, dass sie den Widerspruch nicht bekommen haben?

Verfasst: 20.04.2012, 00:38
von suppa
Das wird immer besser. Die Faxnummer, die mir die Hotline gegeben hat, gibt's gar nicht. Dabei haben ich die mit der Hotline-Dame zwei mal abgeglichen.

Aber die 0800650666 scheint noch zu gehen und meldet T-Mobile als Gegenstelle.

Verfasst: 20.04.2012, 06:10
von tszr
suppa hat geschrieben:Das wird immer besser. Die Faxnummer, die mir die Hotline gegeben hat, gibt's gar nicht. Dabei haben ich die mit der Hotline-Dame zwei mal abgeglichen.

Aber die 0800650666 scheint noch zu gehen und meldet T-Mobile als Gegenstelle.
hier hast du alle kontaktdaten:
http://telering.at/Content.Node2/impres ... ressum.php
und
http://telering.at/Content.Node2/servic ... mmern1.php

bzw. auf der rechnung sollten auch noch faxnummern und e-mail adressen stehen.

Verfasst: 20.04.2012, 08:14
von Nachteule
Irgendwie habe ich verschlafen, was geändert wurde und wann:
Was kann Inhalt des Widerspruchs sein?
Ist eine SOKÜ irgendwie erreichbar?

Verfasst: 20.04.2012, 14:39
von suppa
tszr hat geschrieben: hier hast du alle kontaktdaten:
http://telering.at/Content.Node2/impres ... ressum.php
und
http://telering.at/Content.Node2/servic ... mmern1.php

bzw. auf der rechnung sollten auch noch faxnummern und e-mail adressen stehen.
Fax-Nummer gibt es da nirgendwo. Telering schreibt sogar irgendwo auf der Homepage, dass sie keine Fax-Nummer hätten.

Verfasst: 20.04.2012, 14:44
von suppa
Nachteule hat geschrieben:Irgendwie habe ich verschlafen, was geändert wurde und wann:
Ich glaube es wurde auch hier im Forum vor einer Weile erwähnt, sonst google mal danach.
Ich bin jetzt nicht sicher, aber es könnte sein, dass das nur jene mit AGBs vom letzten Jahr betrifft. Und wenn du diese AGBs hast, dann kannst (oder musst) du AGB Änderungen ablehnen, ohne das eine Sonderkündigung geschieht. Ich bin nicht sicher, ob mit diesen AGBs dann überhaupt eine Sonderkündigung wegen AGB Änderung durchgeht. Wobei es ja früher mal geheißen hat, die Anbieter können nicht einfach sagen, "dann halt für Sie keine neuen AGBs", und eine Sonderkündigung nicht zulassen. Weiß nicht wie es jetzt ist, wenn diese Möglichkeit extra in den AGBs steht.

Verfasst: 20.04.2012, 16:44
von sweber
Hi!
Nachteule hat geschrieben:Irgendwie habe ich verschlafen, was geändert wurde und wann:
Was kann Inhalt des Widerspruchs sein?
Ist eine SOKÜ irgendwie erreichbar?
Ich hatte folgendes in meiner Rechnungs-E-Mail vom 10. April.
Lieber tele.ring Kunde!

Im Zuge einer umfassenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) konnten zahlreiche Verbesserungen des Datenschutzes und eine Stärkung der Verbraucherrechte durchgesetzt werden. Z.B. hat sich die Frist für Rechnungseinsprüche auf 3 Monate verlängert.

Ab 21.02.2012 gelten daher für Sie neue AGBs, die an diese gesetzlichen Vorgaben angepasst wurden und für Sie ausschließlich begünstigend sind. Ein außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 25 TKG 2003 besteht daher nicht. Unsere neuen AGBs k&uaml;nnnen Sie auf unserer Homepage unter www.telering.at einsehen.

Ihr tele.ring Team
Grüße
- Steffen

Verfasst: 20.04.2012, 16:47
von Nachteule
Ach, dann ist es egal.
Ich hätte eine Sonderkündigung genutzt, alles andere ist egal.

Verfasst: 20.04.2012, 17:52
von suppa
Die Änderungen hängen davon ab, welche AGBs bisher hattest. Wenn AGBs vom letzten Jahr hattest, entstehen nicht nur begünstigende Änderungen. Dann kannst aber evtl. auch nicht sonderkündigen, sondern nur widersprechen.

Verfasst: 20.04.2012, 18:23
von Nachteule
As I said before...