ORF endgültig abmelden

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FrancescoA
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Re: ORF endgültig abmelden

Beitrag von FrancescoA » 19.01.2012, 10:34

bluepepper hat geschrieben:
FrancescoA hat geschrieben:
bluepepper hat geschrieben:
.......
...... BTW: Ähm, Bist du ORF oder GIS Mitarbeiter? ;)
NEIN, NEIN - Gottseidank nicht !

Aber ich habe gelernt, dass dieses Schimpfen zwar erstmal befreiend wirkt, aber nichts, rein garnichts bewirkt.
Lieber bluepepper,

Genau, es wirkt befreiend, darum tat ich es, um meinen Unmut zu äußeren. Dampf abgelassen, erwartet habe ich mir natürlich nichts (dass es etwas bewirkt). BTW: Die Wortwahl der Lesermeinungen in dem von tszr geposteten Links (http://derstandard.at/1289607893549/GIS ... t?seite=11) ist z.T. im Vergleich ungleich frecher als das, was ich geschrieben habe.
bluepepper hat geschrieben: Auch Wählen oder Nicht-Wählen bewirkt nichts oder kaum etwas in einem von dir gewollten Sinn.

Nur eins hat einen Sinn: gehe zu den Bewerbern, die in dem für dich zuständigen Wahlkreis gewählt werden WOLLEN und sage denen deine begründete Meinung !
Das wäre natürlich eine Möglichkeit, aber ich glaube, da läuft man gegen Mühlen. Auch so große Kampagnen wie IIRC weg mit dem ORF, SOS ORF, ... haben nichts gebracht, obwohl sie tw. jahrelang liefen.
bluepepper hat geschrieben: Im übrigen bist du ja schon lustig: in dem nachfolgenden Einschrieb beschreibst du deine TV-Ausrüstung, zahlen willst du aber nicht.

bluepepper
So so.

anscheinend hast du nicht alles gelesen:

also derzeitiger Stand:
Digitalreceiver (ohne DVB oder der ORF Smartcard, oder wie immer man das nennt. Also zur Zeit (und auch in der Vergangenheit) KEIN ORF Empfang möglich (auch nicht ATV, Puls4, ... weil die damit anscheinend zusammenhängen (auch die gehen mir in keinster Weise ab)

Zustand, wenn ich abmelde: auf TV Empfang verzichten, d.h. wegräumen oder weggeben des Receivers und der TV Karte (was ich mir ohnehin schon länger überlege), nur mehr Internet oder DVD schauen.
Zuletzt geändert von FrancescoA am 19.01.2012, 11:05, insgesamt 1-mal geändert.

FrancescoA
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Beitrag von FrancescoA » 19.01.2012, 10:52

tszr hat geschrieben:

Und sicher bekommen sie Provisionen nicht fürs Erwischen, sondern für das anschließende Neuabschließen !
Darauf hätte ich auch gewettet. Anscheinend rekrutieren sie auch Pensionisten, die sich ein Taschengeld dazuverdienen. Der "Mitarbeiter", der vor zwei, drei Jahren da war, sah völlig unauffällig aus und ich schätzte den Mann so auf 65 bis 70 Jahre. Der hatte eine Liste von meinen Ort mit 20 oder 30 Leuten, die er nacheinander besuchen wollte. Als der noch fragte, wo eine gewisse Familie X noch zuhause wäre, habe ich gesagt, ich hätte keine Ahnung. Soll ich ihm vielleicht auch noch helfen? :wink:
(Nachtrag: ah ja, in dem Link von Standard steht ja tatsächlich: "...und bessert sich mit dieser Tätigkeit seine Pension auf."
tszr hat geschrieben:
FrancescoA hat geschrieben:Was ist eigentlich mit Radio und HiFi Anlagen in der Wohnung? Ich mein, ORF besteht ja auch aus Rundfunk (Ö3 und Konsorten).
da gilt das gleiche, nur Autoradios sind seit einigen Jahren frei und nicht mehr zu bezahlen.
(und frei ist derzeit auch noch Radio via Internet)
Dann wirds wirklich schwierig. Die lassen anscheinend keine Lücke aus. Also müsste ich Radiowecker und HIfi Anlage (zumindest den Tunerteil) auch noch weggeben(?)

Mich würde noch interessieren, was mit den Leuten ist, die bis jetzt nur Radio angemeldet haben? Würden die auch von dieser Umstellung betroffen sein?

Azby
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Re: ORF endgültig abmelden

Beitrag von Azby » 19.01.2012, 11:38

FrancescoA hat geschrieben:Ok, ich könnte die TV-Karte des PC's und den Sat Receiver entfernen, der Fernseher alleine kann ja nichts empfangen. Und denen dann sagen (was auch stimmt), dass das TV-Gerät nur zum Ansehen von DVDs bestimmt ist.
Nein, so einfach ist das nicht.
Meine Erklärung (Zitat des VwGH) hat sich eigentlich nur auf tszr's Aussage bezogen, dass auch ein defektes Gerät gebührenpflichtig ist. Da ein defektes Gerät nicht betriebsbereit ist, kann es alleine keine Gebührenpflicht auslösen.
Im Fall des VwGH war es so, dass das Erhebungsorgan der GIS nur ein Fernsehgerät wahrgenommen hatte, die genauen Umstände sind im Erkenntnis nicht erläutert, ich habe es so verstanden, dass man ein Fernsehgerät durch einen Blick von außerhalb der Wohnung durch die offene Tür sehen konnte.
Der VwGH hat ausgesprochen, dass ein in der Wohnung stehender Fernseher allein keine Betriebsbereitschaft impliziert.
Steht allerdings, wie bei dir, ein betriebsbereites Fernsehgerät da, auch wenn du de facto keine Sendungen empfangen kannst, sind Gebühren fällig. Jedenfalls die Fernsehgebühren etc., seit 1.1.2012 auch ORF-Gebühr, selbst wenn du keinen DVB-T-Tuner hast, sofern deine Wohnung theoretisch terrestrisch versorgt ist.
Was ist eigentlich mit Radio und HiFi Anlagen in der Wohnung? Ich mein, ORF besteht ja auch aus Rundfunk (Ö3 und Konsorten).
Dafür gibt es eine eigene Radiogebühr (für das Gerät), ORF-Gebühr fällt natürlich automatisch mit dem Radiogerät an, denn mit einem UKW-Radio kannst du Ö1, Ö2, Ö3 empfangen.
tszr hat geschrieben:Also auf Deutsch, wenn eine Kontrolle kommt sagst einfach immer mein TV ist kaputt ?
Ich empfehle niemandem, die GIS-Anmeldung vorsätzlich zu unterlassen oder falsche Angaben bei der Abmeldung zu machen. Wer gebührenpflichtig ist, muss eine Anmeldung vornehmen.
Wenn du die GIS-Gebühren nicht zahlen möchtest, musst du die Geräte entfernen und eine Abmeldung durchführen.

Wenn ich allerdings in FrancescoAs Situation wäre, würde ich den GIS-Mitarbeiter einfach nicht in die Wohnung lassen, dann erübrigt sich jegliche Behauptung. Denn niemand, auch nicht die Polizei, darf einfach so in deine Wohnung (Art. 9 StGG).
Auch § 39 SPG ermächtigt die Polizei im Zusammenhang mit der Suche nach vermuteten Gegenständen nur dazu, eine Wohnung zu betreten, um nach einer Sache zu suchen, die für einen gefährlichen Angriff verwendet werden soll. Ein Fernsehgerät ist keine solche Sache.
Wenn natürlich seine Eltern sich durch diverse Tricks der GIS-Mitarbeiter dazu veranlasst fühlen, die Wohnung für unberechtigte Dritte zugänglich zu machen, ist das problematisch. Je nachdem, welche Behauptungen der GIS-Mitarbeiter macht, könnte man allerdings über eine Anzeige gem. § 314 StGB (Amtsanmaßung) nachdenken.


Sollte er durch einen Türspalt ein Fernsehgerät wahrnehmen können, ist das noch kein Beweis für die Betriebsbereitschaft. Der VwGH sagt, dass es keine gesetzliche Vermutung dafür gibt, dass ein Gerät automatisch betriebsbereit ist, dh. die GIS muss dir beweisen, dass das Gerät betriebsbereit ist, nicht umgekehrt.
Dh. nur wenn der Fernseher gerade offensichtlich läuft oder den Umständen entsprechend einwandfrei feststellbar ist (sofern man die Mitarbeiter in die Wohnung lässt), dass der Fernseher betriebsbereit ist (zB indem man ihn probeweise einschaltet), haben sie diesen Beweis.
So einfach funktioniert das leider nicht, sonst würde es ja jeder Schwarzseher so machen, es muss sicher von einem TV Techniker (schriftlich) festgestellt werden, du musst es der GIS beweisen das der TV / SAT defekt ist, nicht umgekehrt.

Siehe meine obigen Ausführungen.
VwGH-Rechtssatz.pdf

da gilt das gleiche, nur Autoradios sind seit einigen Jahren frei und nicht mehr zu bezahlen.
(und frei ist derzeit auch noch Radio via Internet)

Autoradios werden idR nicht in Gebäuden betrieben und sind daher nicht von der Gebührenpflicht erfasst. Wenn du allerdings ein Autoradio (mittels Trafo) in deiner Wohnung betreibst, löst es sehr wohl die Gebührenpflicht aus.

Zustand, wenn ich abmelde: auf TV Empfang verzichten, d.h. wegräumen oder weggeben des Receivers und der TV Karte (was ich mir ohnehin schon länger überlege), nur mehr Internet oder DVD schauen.

Wie bereits ausgeführt löst das Fernsehgerät allein immer noch die Gebührenpflicht (jetzt mitsamt der ORF-Gebühr) aus. Auf der gesetzeskonformen Seite bist du erst, wenn du zB einen DVD- oder Blu-Ray-Player an einen Computermonitor anschließt, denn bei einem Computermonitor handelt es sich nicht um ein Empfangsgerät (da kein Tuner eingebaut ist). Ein reiner DVD-/Blu-Ray-Player hat ebenfalls keinen Tuner eingebaut. Es befindet sich dann somit (sofern keine sonstigen Geräte, wie Radio etc. in der Wohnung vorhanden sind) kein Empfangsgerät mehr betriebsbereit in deiner Wohnung, weshalb du keine Gebühren zahlen müsstest.

ray81
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Beitrag von ray81 » 19.01.2012, 12:48

tszr hat geschrieben: Und sicher bekommen sie Provisionen nicht fürs Erwischen, sondern für das anschließende Neuabschließen !
naja, nett beschrieben, aber letztenendes ist es gleich ... erwischen = neuabschließen ... ein "reumütiges" Schäfchen muss/darf zahlen
:wink:
FrancescoA hat geschrieben:Aber "dürfen" sie vom Gesetz eigentlich in meine Wohnung, wenn ich nicht anwesend bin?

Wenn man die Person der GIS reinläßt ... ja ... dem GISler ist es gleich, ob du oder deine Eltern Eintritt in deine Wohnung gewähren.

Wenn der GISler allerdings folgendes sagt: "Gewähren Sie Zutritt zur Wohnung Ihres Sohnes, wir sind auf der Suche nach einem entflohenen Fernseher und vermuten, er versteckt sich hier." ... und deine Eltern dann Eintritt gewähren, frage ich mich, wer ist da wirklich der "Schuldige" ... :lol:
Zuletzt geändert von ray81 am 19.01.2012, 16:39, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß Ray

FrancescoA
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Beitrag von FrancescoA » 19.01.2012, 12:49

>Steht allerdings, wie bei dir, ein betriebsbereites Fernsehgerät da, auch wenn du de facto >keine Sendungen empfangen kannst, sind Gebühren fällig.
>[...]

Danke Azby für die ausführliche Antwort. Das ganze ist wirklich nicht so einfach, und es sieht so aus, als müsste ich in den sauren Apfel hineinbeissen.

Einen völligen Verzicht auf TV kann ich mir momentan auch nicht so recht vorstellen, auch wenn ich vielleicht max. drei bis fünf Stunden in der Woche fernsehe.

Ich möchte mich nicht wieder über den ORF auslassen. Ich werde mir weiterhin den Konsum dieses Senders ersparen (und deren Werbung). Das haben der Cap und die anderen Roten und Schwarzen fein eingefädelt (noch dazu vor der Gebührenanhebung und der Kartenumstellung) und wird auch bei anderen, die nur Radio angemeldet haben, nicht gut ankommen.

FrancescoA
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Beitrag von FrancescoA » 19.01.2012, 12:54

ray81 hat geschrieben: Wenn der GISler allerdings folgendes sagt: "Gewähren Sie Zutritt zur Wohnung Ihres Sohnes, wir sind auf der Suche nach einem entflohenem Fernseher und vermuten, er versteckt sich hier." ... und deine Eltern dann Eintritt gewähren, frage ich mich, wer ist da wirklich der "Schuldige" ... :lol:
oder: "Ihr Fernsehgerät ist sehr traurig, weil keine Gebühren bezahlt worden sind."

tszr
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Beitrag von tszr » 19.01.2012, 18:23

@Azby
Wenn ich allerdings in FrancescoAs Situation wäre, würde ich den GIS-Mitarbeiter einfach nicht in die Wohnung lassen, dann erübrigt sich jegliche Behauptung. Denn niemand, auch nicht die Polizei, darf einfach so in deine Wohnung (Art. 9 StGG).
Auch § 39 SPG ermächtigt die Polizei im Zusammenhang mit der Suche nach vermuteten Gegenständen nur dazu, eine Wohnung zu betreten, um nach einer Sache zu suchen, die für einen gefährlichen Angriff verwendet werden soll. Ein Fernsehgerät ist keine solche Sache.
Wenn natürlich seine Eltern sich durch diverse Tricks der GIS-Mitarbeiter dazu veranlasst fühlen, die Wohnung für unberechtigte Dritte zugänglich zu machen, ist das problematisch. Je nachdem, welche Behauptungen der GIS-Mitarbeiter macht, könnte man allerdings über eine Anzeige gem. § 314 StGB (Amtsanmaßung) nachdenken.

quelle https://www.gis.at/fragen-antworten/kundenbesuche/
Was passiert, wenn ich nicht oder falsch anmelde?

Keine oder eine falsche Meldung bedeutet eine Verwaltungsübertretung. Nämlich dann, wenn der begründete Verdacht besteht, dass falsche Angaben zum Bestehen einer Gebührenpflicht gemacht wurden oder trotz Mahnung die Auskunft verweigert wird. In diesem Fall veranlasst die GIS eine Überprüfung durch die Bezirksbehörde. Diese leitet dann gegebenenfalls ein Verwaltungsverfahren ein. Das kann zu einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro führen!



Welche Rechte hat die Bezirksverwaltungsbehörde bei der Überprüfung der Meldepflicht?

Die Bezirksverwaltungsbehörden sind berechtigt, das Bestehen einer Melde- und Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührengesetz zu überprüfen.
Den Organen der Bezirksverwaltungsbehörden, die sich ausweisen müssen, ist zu diesem Zweck das Betreten der Grundstücke oder Räume, in denen sich die Rundfunkempfangseinrichtungen befinden - oder dies zu vermuten ist - zu gestatten.

Azby
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Beitrag von Azby » 20.01.2012, 12:15

tszr hat geschrieben:Welche Rechte hat die Bezirksverwaltungsbehörde bei der Überprüfung der Meldepflicht?

Die Bezirksverwaltungsbehörden sind berechtigt, das Bestehen einer Melde- und Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührengesetz zu überprüfen.
Den Organen der Bezirksverwaltungsbehörden, die sich ausweisen müssen, ist zu diesem Zweck das Betreten der Grundstücke oder Räume, in denen sich die Rundfunkempfangseinrichtungen befinden - oder dies zu vermuten ist - zu gestatten.
Blöd nur dass die BVB nicht zuständige Behörde ist.
Die BVB darf erst auf begründeten Verdacht tätig werden, wenn du eine vermeintlich falsche Angabe gemacht hast oder eine Angabe trotz Mahnung verweigerst.
Vorher nicht, dh. zuerst kann nur ein GIS-Maxl kommen, den man eben nicht in die Wohnung lassen muss.
Sollte man tatsächlich Schwarzseher sein und die Frage, ob man ein Empfangsgerät betreibt verneinen, bräuchte die GIS einen begründeten Verdacht, dass diese Angabe falsch ist, um die BVB einzuschalten.
Dass es schwer vorstellbar ist, dass ein österreichischer Haushalt ohne Fernseher auskommt, ist kein begründeter Verdacht, dh. da müsste es schon schwerere Verdachtsmomente geben.

Aber wir entwickeln uns etwas weit weg von der ursprünglichen Fragestellung.

Zu FrancescoA:
Wenn du auf Punkt und Komma gesetzestreu sein willst, musst du sämtliche Empfangseinrichtungen entfernen bzw. deren Betriebsbereitschaft in deiner Wohnung beseitigen und dann eine Abmeldung vornehmen. Damit bist du dann nicht mehr gebührenpflichtig und musst den ORF nicht mehr durchfüttern.
Einfach nur den DVB-T-Tuner entfernen hilft dem Gesetz nach nichts, auch wenn die GIS auf die Ferne schwer feststellen kann, ob du wirklich alle Geräte entfernt hast, oder nicht.
Wenn nach der Abmeldung ein GIS-Mitarbeiter vorbei kommt und nachschauen will, musst du ihn übrigens ebenfalls nicht in die Wohnung lassen. Dass du (ehemaliger) Gebührenzahler bist, gibt der GIS nicht mehr Rechte bzgl. des Zutritts.

teamobeil
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Neue Wohnung, woher wusste das die GIS ?

Beitrag von teamobeil » 25.01.2012, 19:54

Weiss jemand, wie die GIS erfährt, wenn jemand eine Wohnung neu bezieht.
Ich bekam kürzlich eine gemeindewohnung und schon nach 4 Wochen kam das Schreiben von der GIS. Haben die etwa einen Spion bei Wiener Wohnen sictzen, der alle neuen Mieter an die GIS weitermeldet? Sauverein.

tszr
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Re: Neue Wohnung, woher wusste das die GIS ?

Beitrag von tszr » 26.01.2012, 07:10

teamobeil hat geschrieben:Weiss jemand, wie die GIS erfährt, wenn jemand eine Wohnung neu bezieht.
Melderegister - Zugriff, jeder Änderung wird abgefragt.
Sobald du dich bei der Gemeinde An- oder Ummeldest haben sie dich.

http://zmr.bmi.gv.at/pages/Zugang.htm
http://zmr.bmi.gv.at/pages/meldeauskunft.htm
https://formulare.zmr.register.gv.at/

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 26.01.2012, 10:12

@teamobeil
Ich bekam kürzlich eine gemeindewohnung und schon nach 4 Wochen kam das Schreiben von der GIS. Haben die etwa einen Spion bei Wiener Wohnen sictzen, der alle neuen Mieter an die GIS weitermeldet?
Die Stadt Wien meldet monatlich automatisch alle Änderungen von Meldedaten an die GIS, weil man das als datenschutz- und rundfunkgebührenrechtlich als zulässig bzw. gefordert ansieht.
Somit wirst du auch sehr schnell bei der GIS bekannt (oft sogar noch, bevor du richtig eingezogen bist), auch wenn es sich um eine neue Adresse handelt, unter der noch nie jemand zuvor gemeldet war.
Ich sehe den ORF und die GIS ebenfalls als Frechheit, insbesodere, weil unser "Regierungs-Rotfunk" mit seinen wenigen, seichten und weitestgehend uninteressanten Programmen deutlich mehr verlangt als z.B. in Deutschland, wo sowohl bessere Sendungen (Ratgeber, Gesundheitsthemen, kritische Berichte etc.) gemacht werden und wo die "Dritten" auch jeweils eigene Sender mit Vollprogramm und nicht nur teure Alibis zur Versorgung von Günstlingen sind, die gerade mal für 30 Minuten am Tag eingeschobenes Bundesländerprogramm produzieren.

Allerdings wird sich das Problem mittelfristig insofern lösen, da wohl auch in Österreich - wie in Deutschland mit 2013 - die Rundfunkgebühren in eine pauschale "Mediennutzungs-Haushaltsabgabe" umgewandelt werden wird, wobei die Gebühren jedoch gleichbleiben.
Offen bleibt dabei - vor allem in Österreich -, ob dabei eine Gebührenerhöhung stattfinden wird, wie kreativ der Begriff "Haushalt" ausgelegt wird und wie die bisherigen Nicht-Haushalte wie z.B. Firmen, Selbständige etc. bewertet werden.

klio
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Beitrag von klio » 26.01.2012, 19:55

ChristianWien hat geschrieben:Allerdings wird sich das Problem mittelfristig insofern lösen, da wohl auch in Österreich - wie in Deutschland mit 2013 - die Rundfunkgebühren in eine pauschale "Mediennutzungs-Haushaltsabgabe" umgewandelt werden wird
Quelle?

tszr
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Beitrag von tszr » 24.02.2012, 18:05

@Azby
Und ich hatte doch recht:
Seit Jahresbeginn müssen auch diejenigen Fernsehentgelt zahlen, die kein empfangstaugliches Gerät besitzen.
Auch Nicht-Kunden zahlen nun fürs ORF-Fernsehen

30.000 Haushalte mussten jüngst erstmals für etwas bezahlen, das sie gar nicht nutzen können, weil sie technisch gar kein ORF-Fernsehen empfangen können.


Denn Ende 2011 wurde eine von den Mediensprechern der Koalition eingebrachte Gesetzesnovelle abgenickt: Seit Jahresbeginn müssen auch diejenigen Fernsehentgelt zahlen, die kein empfangstaugliches Gerät besitzen. Der Gesetzgeber wollte nicht mehr hinnehmen, dass dem ORF diese Gelder von Nicht-Kunden entgehen: nun zählt nur noch, ob der ORF theoretisch im Wohngebiet empfangbar ist. Und ob man ein Gerät besitzt, das "irgendeine Form von Rundfunk wahrnehmbar" macht. Die technische Aufrüstung für den Empfang des ORF -Programms sei für den Konsumenten "zumutbar". Sprich: Fast jeder muss zahlen, ob er will oder nicht. Und sich eben ein entsprechendes Gerät kaufen, wenn er ORF -Fernsehen auch konsumieren will.
quelle:
http://kurier.at/kultur/4486156-auch-ni ... nsehen.php
Auswege

Ausweichstrategie gibt es eigentlich nur eine: den Fernseher weggeben. 180.000 Haushalte in Österreich haben laut GIS kein TV-Gerät und zahlen daher nur reduzierte Gebühr. Aber Vorsicht: auch DVD-Rekorder oder manche Computer sind für den Fernsehempfang geeignet. Und sorgen so für Gebührenpflicht.

Oder man macht glaubhaft, dass man nicht im Versorgungsgebiet liegt. Das können nur wenige: Die ORF -Empfangbarkeit liegt knapp unter 100 Prozent.

Sich vom Radioentgelt befreien zu lassen, ist noch schwieriger. Denn hier sorgt nach GIS-Ansicht unter Umständen auch eine Internetverbindung für Gebührenpflicht. Zumindest, wenn man online Radio hört. Warum, ist für GIS-Sprecher Herbert Denk schnell erklärt: der ORF und andere Sender machen Radioprogramme online im Vollbetrieb verfügbar. "Wenn Sie dies nutzen, auch nur am Computer, dann fällt Radioentgelt an", so Denk.

ray81
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Beitrag von ray81 » 24.02.2012, 23:37

"Seit Jahresbeginn müssen auch diejenigen Fernsehentgelt zahlen, die kein empfangstaugliches Gerät besitzen."

Das würde ja bedeuten, dass alle Bürger zahlen müßten, ob sie ein TV-Gerät haben oder nicht ... dann wäre aber die Aussage "Ausweichstrategie gibt es eigentlich nur eine: den Fernseher weggeben." völliger Unsinn.
Meines Erachtens ist das alles ein bisschen "schwammig" ... also Leute, die heutzutage nur über ein herkömmliches TV-Gerät verfügen, also kein Satellit, DVBT oder Kabel können doch analog eh nichts mehr empfangen, ein reines TV Gerät bringt nichts mehr ... aber, der Gesetzgeber sagt, dass die Hürde zu potentiellem Fernsehen mit einem herkömmlichen TV-Gerät nicht groß ist, der Kauf einer DVBT Box ist dem Kunden zuzumuten. Was macht ein Gerät zu einem TV Gerät und nicht zum Monitor, nehmen wir mal die Auflösung außer acht? Der TV-Tuner. Das würde im Umkehrschluss aber bedeuten, dass jedes derartige Gerät ohne TV-Tuner ein Monitor ist. Wird dann der Monitor mit TV Tuner zum TV-Gerät!? Kann ich denn an einen Monitor nicht einen DVBT Receiver per HDMI anschließen, dann kann ich auch "fernsehen"?
Ist das herkömmliche TV-Gerät daher sowieso kein Empfangsgerät mehr, wie es in der Vergangenheit der Fall war, weil der digitale TV Tuner fehlt!?
Befreie ich das herkömmliche TV-Gerät nun von seinem TV-Tuner, mache ich dann aus diesem eine Abart von Monitor.
Fakt, mit einem herkömmlichen TV-Gerät kann ich kein TV mehr empfangen, das soll aber gebührenpflichtig sein, der Monitor, der das auch nicht kann, der geht frei aus ... für beide brauche ich aber ein Digital-Empfangsgerät. Was für das TV-Gerät zumutbar ist, müßte doch dann aber auch für den Monitor zumutbar sein ... darf ich denn aus einem TV Gerät keinen reinen "Monitor" für das Abspielen von DVD/Bluray machen!?
Daraus kann man sehen, dass die ganze Gesetzgebung absurd und unausgegoren ist, bzw. der Bürger in einer Unwissenheit gelassen wird und die Medien auf der einen Seite schreiben, jetzt müssen alle zahlen und in gleichem Atemzug, schmeiß den Fernseher raus, dann musst du nicht zahlen ... ach das ist alles, alles unzureichend!!!
Gruß Ray

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Beitrag von Azby » 25.02.2012, 00:04

tszr hat geschrieben:@Azby
Und ich hatte doch recht:
Seit Jahresbeginn müssen auch diejenigen Fernsehentgelt zahlen, die kein empfangstaugliches Gerät besitzen.
:?:

Hab ich je was anderes behauptet?
Jeder, der ein Empfangsgerät daheim hat, muss seit 1.1.2012 jedenfalls die ORF-Gebühr zahlen, wenn seine Wohnung per DVB-T versorgt ist, was auf fast ganz Österreich zutrifft. Das ändert aber nichts daran, dass man ohne Empfangsgerät keine GIS und natürlich auch keine ORF-Gebühr zahlen muss.

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