Kann durchaus sein, daß es dir nachgeschickt wird.
Berichten zufolge soll dies mitunter auch über Inkassobüros erfolgen.
Allerdings haben Inkassobüros bekanntlich keine Sonderrechte, können jedoch rechtlich unbedarfte Bürger schon allein durch den Absender, ihren Schreibstil und der Befürchtung, eventuell negatives Gerede etc. in der Nachbarschaft bzw. in kleinen Orten zu bekommen, potentielle Schuldner mitunter leichter zu einer Zahlung motivieren, als ein "normaler" Brief des (vermeintlichen) Gläubigers.
Für eine Verfolgung im Rahmen der EU-Richtlinie reicht aber sowohl die Strafhöhe nicht aus und besteht üblicherweise - sofern die Umsetzung in nationales Recht überhaupt schon erfolgt ist - auch generell wenig Interesse, da die Einnahmen hier nicht an den fordernden Staat gehen, sondern beim Staat des Verkehrssünders verbleiben.
als Andenken aufbewahren?
Wenn du nicht vor hast, in den nächsten Jahren (min. 3 Jahre) wieder nach Italien zu fahren, kannst du das machen.
Sonst kann es dir durchaus passieren, daß du im Polizeicomputer gespeichert bist und bei einer Verkehrskontrolle eine böse Überraschung erlebst.
Italien ist ohnehin berüchtigt für seine besonders Touristen bzw. ausländische Fahrzeuge speziell betreffenden Verkehrskontrollen und Strafen und hat dabei ein - gelinde formuliert - sehr eigenartiges Rechtsverständnis.