Habe eine Frage zum Arbeitsrecht

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ozirf
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Habe eine Frage zum Arbeitsrecht

Beitrag von ozirf » 27.12.2010, 17:03

Hi Leute,

Wir schliessen am Freitag den 31.12.2010 um 12 Uhr. Danach bleiben die Kassiere ein wenig länger um die Kassen zu zählen usw.. Die anderen Mitarbeiter dürfen um 12:00 gehen. Normal gehen wir um 16:30 aber da es Silvester ist, schliessen wir früher und gehen dem Tag um 12Uhr.

Jetzt möchte die Zentrale das wir die Differenz sprich die 4h 30 min als Zeitausgleich schreiben.

Ist das Rechtens? Ich kann mir das einfach nicht vorstellen. Darf mein Arbeitgeber das überhaupt von mir verlangen?
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! ;-)

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Georg Hitsch
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Beitrag von Georg Hitsch » 27.12.2010, 21:55

Hallo!

Ich gehe davon aus, daß du im Handel arbeitest, und für dich der Kollektiv-Vertrag für Handel gilt, der auf:
http://infopool.wkv.at/easyLink/direkt. ... 6H&USER=NK
abrufbar ist.

In diesem steht:
"1.4. Am 24. und 31. Dezember endet die Normalarbeitszeit um 13.00 Uhr. Wenn diese Tage auf einen Samstag fallen, um 12.00 Uhr. Danach sind nur unbedingt notwendige Abschlussarbeiten zulässig. Diese gelten als Überstunden."

Ich würde vermuten, daß das Mail der Zentrale anders gemeint ist. (wenn es so ist, wie du das geschrieben hast, wäre es mit dem Kollektiv-Vertrag Handel aus meiner Sicht nicht zu vereinbaren).

Bitte wende dich an deinen Betriebsrat, der kann dir das sicher genau checken.

Solltet ihr keinen Betriebsrat haben, steht dir auch die Arbeiterkammer
http://wien.arbeiterkammer.at/beratung.htm
gerne zur Verfügung. Die Beratung bei der Arbeiterkammer (die auch telefonisch bzw. per Email funktioniert) ist kostenlos, anonym und unverbindlich für dich!

LG
Georg

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ozirf
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Beitrag von ozirf » 27.12.2010, 22:39

Nicht ganz. Es handelt sich dabei um eine Bank.
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Georg Hitsch
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Beitrag von Georg Hitsch » 28.12.2010, 11:04

Hallo!

Als Bank habt ihr ziemlich sicher einen Betriebsrat.
Der weiß da sicher ganz genau Bescheid!

Sollte dir den Betriebsrat nicht helfen können, steht dir auch die Arbeiterkammer zur Verfügung.

LG
Georg

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ozirf
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Beitrag von ozirf » 20.01.2011, 16:54

Ist mittlerweile geklärt, der 31/12 ist kein gesetzlicher Feiertag obwohl alle früher schließen. Der Arbeitgeber hat das Recht diese Stunden als Zeitausgleich auszugleichen. Infoquelle: AK
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