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Winterreifen

Verfasst: 26.11.2010, 13:48
von Wowo
Hallo,

ein Bekannter rief mich soeben hysterisch an, dass er morgen von Bratislava abfliege und ich das Auto abholen und zum Service nach Wien bringen solle.
Vergaß ihn zu fragen, ob er denn Winterreifen habe, befürchte, nein.

Nun die Frage: Wenn man bei Schneelage ohne Winterreifen erwischt wird, muss der Fahrer zahlen oder der Autobesitzer?

Danke.

Re: Winterreifen

Verfasst: 26.11.2010, 14:21
von brus
Wowo hat geschrieben:Hallo,

ein Bekannter rief mich soeben hysterisch an, dass er morgen von Bratislava abfliege und ich das Auto abholen und zum Service nach Wien bringen solle.
Vergaß ihn zu fragen, ob er denn Winterreifen habe, befürchte, nein.

Nun die Frage: Wenn man bei Schneelage ohne Winterreifen erwischt wird, muss der Fahrer zahlen oder der Autobesitzer?

Danke.
Das ist wie beim Schnellfahren. Der Fahrer ist verantwortlich.

Verfasst: 26.11.2010, 19:05
von eigs
Der Fahrer muss zahlen.
Und wenn du einen Unfall baust bist auch du schuld. Da kann dann auch die Versicherung aussteigen.

Verfasst: 27.11.2010, 01:47
von ChristianWien
@eigs

Und wenn du einen Unfall baust bist auch du schuld. Da kann dann auch die Versicherung aussteigen.
Die Haftpflicht kann dabei nicht aussteigen.
Die Kasko kann dir hingegen ein Mitverschulden anhängen, sodaß du auf deinem eigenen Schaden großteils sitzenbleibst.

Verfasst: 27.11.2010, 11:23
von Enrique76
Die Hapftflicht kann aber eine Regress stellen und den Schaden bei dir einklagen.

Verfasst: 27.11.2010, 16:56
von ChristianWien
@Enrique76
Die Hapftflicht kann aber eine Regress stellen und den Schaden bei dir einklagen.
Das ist so definitv falsch.
Die Haftpflicht kann nur unter ganz bestimmten, im Gesetz festgelegten Umständen - und selbst auch da nur bis zu einem gewissen Betrag (zu Schilling-Zeiten müßten es so um die ATS 100.000,-- gewesen sein) regressieren.

Die in den Gesetzen vorgesehenen bzw. ableitbaren Tatbestände für einen Regreß sind im Wesentlichen:

- Fahren unter Alkoholeinfluß,
- Fahrerflucht,
- Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis (auch, wenn du z.B. deinen Wagen einem Freund/Bekannten/Kollegen borgst, ohne dich vorher davon zu überzeugen, daß dieser die erforderliche Fahrerlaubnis (noch) hat)

sowie

- Nichtzahlung der Versicherungsprämie auch nach erfolgter Mahnung (samt Hinweis auf die Versicherungsfolgen) nach Fälligkeit.

Und dann gibt es noch den wohl einzigen Sonderfall, wo eine Haftpflichtversicherung nicht bezahlt - nämlich dann, wenn jemand in selbstmörderischer Absicht den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
D.h. dann leider - was aber kaum einer vorher weiß - , daß der unschuldige Unfallgegner dann auf seinem Schaden voll sitzenbleibt, wenn der Selbstmörder sein Ziel (den Tod) erreicht hat und er selber den Unfall überlebt hat.
Ansonsten kann er nur versuchen, den Schaden vom überlebenden Selbstmörder zivilrechtlich einzuklagen oder von seiner eigenen Kaskoversicherung (falls vorhanden) Schadenersatz zu bekommen.

Verfasst: 27.11.2010, 18:49
von Azby
ChristianWien hat geschrieben:Ansonsten kann er nur versuchen, den Schaden vom überlebenden Selbstmörder zivilrechtlich einzuklagen oder von seiner eigenen Kaskoversicherung (falls vorhanden) Schadenersatz zu bekommen.
Oder vom Nachlass...

Verfasst: 28.11.2010, 00:18
von Wowo
Er hatte eh Winterreifen... 8)