Rechnung
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Rechnung
Meine Mobilfunkfirma (Orange) und Internet (A1) senden immer eine Rechnung, auf der der Betrag zu lesen ist sowie das sogenannte Fälligkeitsdatum, welches 7 bis 10 Tage nach Erhalt des Briefes liegt.
Ich finde das sehr fair, um nicht zu sagen normal.
Die Telekabelfirma jedoch zieht den Betrag am selben Tag ein, an dem der Brief ankommt.
Manchmal passiert es sogar, dass in der Früh vom Konto abgezogen wird und Stunden später der Brief mit der "Rechnung" in Briefkasten liegt.
Welchen Sinn soll so eine "Rechnung" haben? Das kann man doch nur Informationsbrief nennen.
Ist das gesetzlich o.k.?
Ich finde das sehr fair, um nicht zu sagen normal.
Die Telekabelfirma jedoch zieht den Betrag am selben Tag ein, an dem der Brief ankommt.
Manchmal passiert es sogar, dass in der Früh vom Konto abgezogen wird und Stunden später der Brief mit der "Rechnung" in Briefkasten liegt.
Welchen Sinn soll so eine "Rechnung" haben? Das kann man doch nur Informationsbrief nennen.
Ist das gesetzlich o.k.?
Re: Rechnung
Ich meine, wenn es sich um wenige Stunden handelt, dann sehe ich da überhaupt kein Problem.Wowo hat geschrieben:Ist das gesetzlich o.k.?
Aber wenn es darum geht, dass ein Unternehmen einziehen darf, ohne dass du mittels Rechnung in Kenntnis gesetzt worden bist, dann ist das rechtlich ok.
Umgekehrt: Wenn du auf einer Rechnung siehst, dass der Betrag ungerechtfertigt ist, darfst du nicht einfach einen Betrag vermindern oder stunden. Wenn du das machst, dann beginnen die Mahfristen, bei denen nur Mehrkosten anfallen würden.
Rechtlich hast du das Mittel des Rechnungseinspruches - dann muss dir das Unternehmen beweisen, dass der Betrag gerechtfertigt war. Wenn du keine Rechnung bekommen hast, darfst du auch das beanstanden. Für Privatkunden ist eine Rechnung allerdings gar nicht notwendig - wieviele zahlen ohne zu überlegen im Supermarkt und lassen den Kassenbon liegen ... Daher hast du recht: Es hat für dich als Kunde informativen Charakter.
Grüße
Stefan
So ist es. In gewisser Weise ist sogar das Erstellen einer Rechnung ein Service.Wowo hat geschrieben:Das bedeutet, dass das Voraussenden von Rechnungen 10 Tage vor dem Einzug, wie es Mobilfunk- und Internetfirmen handhaben, reines Service sind?
Bei uns sind es bei A1 technisch gesehen auch 10 Tage, aber bis die Rechnung tatsächlich eintrifft, ist das Geld meistens schon abgebucht.
Grüße
Stefan
Interessant.Stefan hat geschrieben:So ist es. In gewisser Weise ist sogar das Erstellen einer Rechnung ein Service.Wowo hat geschrieben:Das bedeutet, dass das Voraussenden von Rechnungen 10 Tage vor dem Einzug, wie es Mobilfunk- und Internetfirmen handhaben, reines Service sind?
Bei uns sind es bei A1 technisch gesehen auch 10 Tage, aber bis die Rechnung tatsächlich eintrifft, ist das Geld meistens schon abgebucht.
Grüße
Stefan
Bei mir sendet A1 immer an die zehn Tage vorher eine Rechnung.
Ob es gesetzlich ist, ohne Hinweis auf Summe und Einzugsdatum einfach einzuziehen, da bin ich mir nicht sicher. Man will doch wohl vorher wissen, ob 10 oder 500 Euro eingezogen werden und wodurch sich die Summe erklärt.
Für eine Dienstleistung bekommt man eine Rechnung, die man danach begleicht.
Also ich würde meinen, dass die Information unbedingt vorher erfolgen muss, um sich darauf einzustellen.
Habe mal meiner Anwältin eine Mail diesbezüglich gesandt.
Grüße.
Re: Rechnung
So nebenbei, es gibt in Österreich keine Pflicht Mahnungen zu verschicken, die Firmen können sofort ein Inkasso beauftragen, die Kosten muss dann der Kunde tragen - sofern eine Zahlungspflicht überhaupt bestand!Stefan hat geschrieben:... Wenn du das machst, dann beginnen die MahNfristen, bei denen nur Mehrkosten anfallen würden ...
Firmen können mahnen, müssen es aber nicht! Also Vorsicht, wer meint, er wartet auf eine Mahnung, der kann Post vom Inkasso bekommen und dann ist die Rechnung um ein ganzes Stück teurer!

Das war jetzt keine Kritik, sondern nur ein Tipp für Leute, die es nicht wissen.

Gruß Ray
Also interessanterweise kann ich meine Rechnungen immer relativ gut vorhersagen; Selbst im Roaming gab es für mich keine Überraschungen, ähnlich wie es beim Einkauf ist.Wowo hat geschrieben:Man will doch wohl vorher wissen, ob 10 oder 500 Euro eingezogen werden und wodurch sich die Summe erklärt.
Und beim Telekabel kontrolliere ich eigentlich nur den eingezogenen Betrag, da sich dieser i.d.R. nicht verändert ...
Nur zur Ergänzung: Ein (vorsteuerabzugsberechtigtes) Unternehmen hat die Pflicht, Rechnungen für die Bilanzbuchhaltung zu erstellen und aufzuheben.
So eine Pflicht besteht bei Privat nicht, da sowohl Einnahmen (Lohnsteuer, etc.) als auch Ausgaben (MwSt. etc.) bereits endbesteuert sind. Daher werfen viele Leute ihre Rechnungen ganz einfach weg.
Sogesehen "musst" du natürlich eine Rechnung von einem Unternehmen bekommen, je nach Unternehmenstyp ist diese allerdings nicht mit ausgewiesener MwSt. fakturiert... Ob zivilrechtlich (ABGB) eine Pflicht besteht, kann ich nicht beantworten.
Was jetzt die Forderung betrifft:
Du hast mit einem Unternehmen einen Vertrag geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt beginnen die Leistungspflichten, die wiederum Voraussetzung für Forderungen sind - die Rechnung alleine ist dafür nicht Voraussetzung.
Wenn nichts anders vereinbart, sind Forderungen sofort fällig (Stw. Kaufhaus) - somit sind die 10 Tage auch schon "Kulanz".
Und genau aus diesem Grund hast du nur das Mittel des Einspruches und bist NICHT berechtigt, Zahlungen anzupassen.
Ganz im Gegenteil: Wenn du dem Unternehmen zum Zeitpunkt der Fälligkeit den Betrag um 1% kürzt, ist es berechtigt, dir den Anschluss abzuschalten - also "Strom aus".
Grüße
Stefan
Re: Rechnung
Naja, jetzt müssen wir schon "kleinlich" werden: In Deutschland gibt es eine mündliche und eine schriftliche Verwarnung. Der Unterschied ist, dass eines davon gratis ist, das andere kostet - danach kommt irgend etwas anderes, das aber auch nur Geld kostetray81 hat geschrieben:So nebenbei, es gibt in Österreich keine Pflicht Mahnungen zu verschicken, die Firmen können sofort ein Inkasso beauftragen

Aber was hat das mit Mahnungen zu tun: Bei Unternehmen ist es genauso. Das Unternehmen kann entscheiden, freiwillig eine kostenlose Mahnung zu schicken. Meist ist die 2. Mahnung ohnehin schon kostenpflichtig.
ABER es ist nicht legitim, nach wenigen Tagen ohne Fristen eine Pfändung durchzuführen --- und darum geht es in erste Linie bei den Fristen; glücklicherweise wurde das Standgericht abgeschafft ...
Grüße
Stefan
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@Wowo
Da wurden die postalischen Monatsrechnungen meist so im Zeitraum 12.-20. eines Monats versandt.
Dies wurde seit einigen Jahren sehr gestrafft und so bekommt man heutzutage ziemlich genau zum Monatsanfang (meist so 01.-03., manchmal aber auch schon am 30./31. des Vormonats) die Monatsrechnung.
Der Lastschrifteinzug erfolgt bei mir regelmäßig um den 03. des Monats.
UPC hat jedoch offenbar nicht nur einen einzigen Rechnungslauf, sondern verrechnet dienste- und/oder bezirksabhängig z.B. auch um den 10. des Monats.
Bei (ausschließlicher) Online-Rechnung hingegen hast du üblicherweise zwischen dem Rechnungsmail und dem tatsächlichen Einzug üblicherweise bis zu 5 Tage dazwischen.
UPC gewährt dir jedoch keine ausdrückliche Zahlungsfrist, sondern setzt die Rechnung "sofort" fällig (d.h. im Normalfall innerhalb ca. 7 Tagen zu zahlen), wodurch du bei Nichtzahlung automatisch in Verzug bist und es somit keiner weiteren Mahnung bzw. Nachfristsetzung vor Einleitung gerichtlicher Schritte mehr bedarf.
Dies ist juristisch zulässig und außerdem weiß der Kunde auf Grund seines Vertrags, daß z.B. jeden Monat seine Gebühren für den Internetanschluß im Voraus fällig sind.
Während bei UPC/Telekabel die Gebühren weitestgehend fix sind, sind Mobilfunkgebühren zumeist eher variabel.
Außerdem ist bei Mobilfunkbetreibern ein Lastschrifteinzug bzw. Kreditkartenabbuchung von Anfang an obligatorisch (wenn man nicht saftige Mehrkosten haben wollte), während UC/Telekabel erst bei vor ~3 Jahren dazu übergegangen ist, Lastschrifteinzüge zu verlangen bzw. andernfalls Mehrkosten für Zahlscheinzahlung zu verrechnen.
Die von den Mobilfunkbetreibern üblicherweise gewährte Frist zwischen Rechnungsversand und Einzug des Rechnungsbetrags entspricht der OGH-Judikatur, welche besagt, daß dir bei variablen, regelmäßigen Rechnungsbeträgen ein Lastschrifteinzug zumutbar ist, wenn dir min. 5 Bankwerktage zwischen Rechnungserhalt und Einzug bleiben, um ggf. für eine ausreichende Kontodeckung sorgen zu können.
"Deine Sorgen möchte ich haben - und dazu noch dem Rothschild sein Geld."
UPC-Telekabel hatte meiner persönlichen Erfahrung nach ein eher chaotisches Rechnungsversandsystem.Meine Mobilfunkfirma (Orange) und Internet (A1) senden immer eine Rechnung, auf der der Betrag zu lesen ist sowie das sogenannte Fälligkeitsdatum, welches 7 bis 10 Tage nach Erhalt des Briefes liegt.
Ich finde das sehr fair, um nicht zu sagen normal.
Die Telekabelfirma jedoch zieht den Betrag am selben Tag ein, an dem der Brief ankommt.
...
Ist das gesetzlich o.k.?
Da wurden die postalischen Monatsrechnungen meist so im Zeitraum 12.-20. eines Monats versandt.
Dies wurde seit einigen Jahren sehr gestrafft und so bekommt man heutzutage ziemlich genau zum Monatsanfang (meist so 01.-03., manchmal aber auch schon am 30./31. des Vormonats) die Monatsrechnung.
Der Lastschrifteinzug erfolgt bei mir regelmäßig um den 03. des Monats.
UPC hat jedoch offenbar nicht nur einen einzigen Rechnungslauf, sondern verrechnet dienste- und/oder bezirksabhängig z.B. auch um den 10. des Monats.
Bei (ausschließlicher) Online-Rechnung hingegen hast du üblicherweise zwischen dem Rechnungsmail und dem tatsächlichen Einzug üblicherweise bis zu 5 Tage dazwischen.
UPC gewährt dir jedoch keine ausdrückliche Zahlungsfrist, sondern setzt die Rechnung "sofort" fällig (d.h. im Normalfall innerhalb ca. 7 Tagen zu zahlen), wodurch du bei Nichtzahlung automatisch in Verzug bist und es somit keiner weiteren Mahnung bzw. Nachfristsetzung vor Einleitung gerichtlicher Schritte mehr bedarf.
Dies ist juristisch zulässig und außerdem weiß der Kunde auf Grund seines Vertrags, daß z.B. jeden Monat seine Gebühren für den Internetanschluß im Voraus fällig sind.
Während bei UPC/Telekabel die Gebühren weitestgehend fix sind, sind Mobilfunkgebühren zumeist eher variabel.
Außerdem ist bei Mobilfunkbetreibern ein Lastschrifteinzug bzw. Kreditkartenabbuchung von Anfang an obligatorisch (wenn man nicht saftige Mehrkosten haben wollte), während UC/Telekabel erst bei vor ~3 Jahren dazu übergegangen ist, Lastschrifteinzüge zu verlangen bzw. andernfalls Mehrkosten für Zahlscheinzahlung zu verrechnen.
Die von den Mobilfunkbetreibern üblicherweise gewährte Frist zwischen Rechnungsversand und Einzug des Rechnungsbetrags entspricht der OGH-Judikatur, welche besagt, daß dir bei variablen, regelmäßigen Rechnungsbeträgen ein Lastschrifteinzug zumutbar ist, wenn dir min. 5 Bankwerktage zwischen Rechnungserhalt und Einzug bleiben, um ggf. für eine ausreichende Kontodeckung sorgen zu können.
Sei mir bitte nicht böse, aber irgendwie fällt mir dazu nur eine Abwandlung des Werbespruchs der "Vienna Insurance Group" ein:Habe mal meiner Anwältin eine Mail diesbezüglich gesandt.
"Deine Sorgen möchte ich haben - und dazu noch dem Rothschild sein Geld."

Während ich bei UPC Bankeinzug habe (Selbsteinzahlung würde 5 Euro mehr kosten), zahle ich bei Orange und A1 selber ein.
Bei Orange hat man 7 bis 10 Tage nach Fälligkeitsdatum Zeit, ohne dass eine Mahnung kommt.
Bei A1 stellte ich diesen Monat um auf Selbsteinzahlung. Auf der Rechnung seht u.a. "Bitte beachten Sie, dass der Betrag am Fälligkeitsdatum schon auf unserem Konto eingelangt sein muss."
Ist das ernst zu nehmen, oder läuft es letztlich wie bei Orange auch?
Hat da jemand Erfahrungen?
Danke.
Bei Orange hat man 7 bis 10 Tage nach Fälligkeitsdatum Zeit, ohne dass eine Mahnung kommt.
Bei A1 stellte ich diesen Monat um auf Selbsteinzahlung. Auf der Rechnung seht u.a. "Bitte beachten Sie, dass der Betrag am Fälligkeitsdatum schon auf unserem Konto eingelangt sein muss."
Ist das ernst zu nehmen, oder läuft es letztlich wie bei Orange auch?
Hat da jemand Erfahrungen?
Danke.
Aber das kostet doch auch € 2,50 !?!?Wowo hat geschrieben:Bei A1 stellte ich diesen Monat um auf Selbsteinzahlung.
Gut, aber grundsätzlich wird jedes Unternehmen erst wenige Tage später den Eingang überprüfen, um dann Mahnungen zu versenden ...
Wieviele Tage es genau sind, kann ich nicht sagen - du kannst dich ja "vortasten".
Grüße
Stefan
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@Wowo
Außerdem bleibt offen, wie letztendlich der OGH zu den Zahlscheingebühren stehen wird.
Möglicherweise kippt das momentan gefeierte, erstinstanzliche Urteil und dann sind diese Gebühren wieder zulässig.
Andernfalls wird es über kurz oder lang darauf hinauslaufen, daß eben die Zahlscheingebühren ggf. in die Grundgebühren eingerechnet werden und dann halt ein Rabatt für Einzugsermächtigungen erteilt wird.
Wenn du es unbedingt wissen willst, kannst du es gerne ausprobieren.
Vielleicht kommt aber die Sperre deines Anschlusses noch vor der Mahnung und dann wird es halt richtig teuer, wenn du für die Sperrung und Entsperrung extra zahlen darfst.
Außerdem sollte klar sein, daß du kein Recht auf eine Mahnung (und schon gar nicht auf 3 Mahnungen) hast und Unternehmen auch ohne vorherige Mahnung sofort rechtliche Schritte einleiten können.
Zur Aufwands- und Kostenersparnis wird jedoch meist freiwillig gemahnt.
Irgendwie verstehe ich dein Problem nicht:
Eine Rechnung hat eben spätestens am angegebenen Fälligkeitsdatum bezahlt zu sein und wenn sie "sofort" fällig ist, dann eben kurzfristig innerhalb von 7 Tagen, wobei dieser Zeitraum dazu dient, um eben z.B. kurzfristige Abwesenheiten etc. zu berücksichtigen.
Die inzwischen im Vergleich zu früher sehr kurzen Überweisungsfristen, wodurch das Geld üblicherweise bereits am nächsten Bankwerktag (innerhalb der jeweiligen Bankengruppe meist sogar am selben Tag) ankommt (statt früher nach durchschnittlich 3-5 Bankwerktagen), erleichtern dir die Einhaltung der Zahlungsfristen zusätzlich!
Da du offenbar justament Fälligkeitsfristen nicht einhalten willst:
Was würdest du sagen, wenn dein Arbeitgeber bei der Anweisung deines Gehalts ähnlich vorgehen und meinen würde, daß es doch ausreichend wäre, dein Gehalt erst so 7-10 Tage nach Fälligkeit anzuweisen?
Wärst du dann auch so "tolerant"?
Wohl sicher nicht.
Dann viel Spaß, wenn du irgendwann mal wegen Urlaub, Krankenhausaufenthalt etc. die rechtzeitige Überweisung vergißt.Bei A1 stellte ich diesen Monat um auf Selbsteinzahlung.
Außerdem bleibt offen, wie letztendlich der OGH zu den Zahlscheingebühren stehen wird.
Möglicherweise kippt das momentan gefeierte, erstinstanzliche Urteil und dann sind diese Gebühren wieder zulässig.
Andernfalls wird es über kurz oder lang darauf hinauslaufen, daß eben die Zahlscheingebühren ggf. in die Grundgebühren eingerechnet werden und dann halt ein Rabatt für Einzugsermächtigungen erteilt wird.
"Bitte beachten Sie, dass der Betrag am Fälligkeitsdatum schon auf unserem Konto eingelangt sein muss."
Ist das ernst zu nehmen, oder läuft es letztlich wie bei Orange auch?
Wenn du es unbedingt wissen willst, kannst du es gerne ausprobieren.
Vielleicht kommt aber die Sperre deines Anschlusses noch vor der Mahnung und dann wird es halt richtig teuer, wenn du für die Sperrung und Entsperrung extra zahlen darfst.
Außerdem sollte klar sein, daß du kein Recht auf eine Mahnung (und schon gar nicht auf 3 Mahnungen) hast und Unternehmen auch ohne vorherige Mahnung sofort rechtliche Schritte einleiten können.
Zur Aufwands- und Kostenersparnis wird jedoch meist freiwillig gemahnt.
Irgendwie verstehe ich dein Problem nicht:
Eine Rechnung hat eben spätestens am angegebenen Fälligkeitsdatum bezahlt zu sein und wenn sie "sofort" fällig ist, dann eben kurzfristig innerhalb von 7 Tagen, wobei dieser Zeitraum dazu dient, um eben z.B. kurzfristige Abwesenheiten etc. zu berücksichtigen.
Die inzwischen im Vergleich zu früher sehr kurzen Überweisungsfristen, wodurch das Geld üblicherweise bereits am nächsten Bankwerktag (innerhalb der jeweiligen Bankengruppe meist sogar am selben Tag) ankommt (statt früher nach durchschnittlich 3-5 Bankwerktagen), erleichtern dir die Einhaltung der Zahlungsfristen zusätzlich!
Da du offenbar justament Fälligkeitsfristen nicht einhalten willst:
Was würdest du sagen, wenn dein Arbeitgeber bei der Anweisung deines Gehalts ähnlich vorgehen und meinen würde, daß es doch ausreichend wäre, dein Gehalt erst so 7-10 Tage nach Fälligkeit anzuweisen?
Wärst du dann auch so "tolerant"?
Wohl sicher nicht.

Den Vergleich zwischen einer Firma, die Millionen an Kunden ihr eigen nennen darf, ebensoviel an Währung monatlich erhält und ergo nicht darauf angewiesen ist, ob meine 30 Euro am 20. August oder am 26. August einlangen, und einem Arbeitnehmer, bei dem es um eine niedrige vierstellige Summe monatlich geht, kann ich nicht nachvollziehen.
Weiters, wenn eine Mobilfunkfirma alle Kunden, die mit der Zahlung ein paar Tage in Verzug sind, immediately sperren würde, müsste sie innerhalb kürzester Zeit zusperren.
Weiters, wenn eine Mobilfunkfirma alle Kunden, die mit der Zahlung ein paar Tage in Verzug sind, immediately sperren würde, müsste sie innerhalb kürzester Zeit zusperren.
Naja, jetzt wurden die Positionen natürlich im Extrem argumentiert ...
Aus tagesaktuellem Anlass: Ich finde, dass ein Trickbetrüger die selbe kriminelle Energie zeigt, wie die Spekulanten/Manager, die Millionen veruntreuen --- aber ein Trickbetrüger kommt selten in U-Haft ...
Gut, aber umgekehrt gesehen gilt für mich der gleiche Ansatz: Wenn ein Konzern 5 Mio Kunden hat, wo jeder seine € 20,- Rechnung 1 Woche später zahlt, dann reden wir von 100 Mio Euro --- alleine dafür würden rund € 77.000,- Überziehungszinsen bei 4% p.a. anfallen ...
ABER zugegeben: TK-Betreiber bekommen ja die Grundgebühr im Voraus gezahlt, was bei einem Angestellten nicht der Fall ist. Darum ist mein "Mitleid" auch sehr begrenzt - ungeachtet dessen, dass solche Konzerne diese virtuellen Verluste an die "Vorleistungs-Unternehmen" abwälzen (Stw. Lieferantenkredite). Nichtsdestoweniger "rechnen" solche Unternehmen schon mit diesen (in Relation) marginalen "Zinseffekten", was auch die "Verwundbarkeit" der heutigen Wirtschaft zeigt.
Nur geht es den meisten Angestellten auch nicht anders, die bei verspäteten Gehaltszahlungen ebenso schon ins Trudeln kommen ...
Kurzer Einwurf: Die "unsichtbare Hand" von Adam Smith funktioniert leider nicht mehr, aber in Anlehnung an Churchill's Aussage: Es gibt keine bessere Wirtschaftsform ...
Um es wieder auf ein ganz banales Niveau herunterzubrechen: Für mich sind jegliche Art "Rückstände" sowas wie "Ehrenschulden" - außerdem möchte ich mir persönlich nicht nachsagen lassen, dass ich eine schlechte Zahlungsmoral habe.
Und ein "Mißverständnis" möchte ich auch noch aus dem Weg räumen: Es ist bei Leibe keine "Aufwands- und Kostenersparnis" kostenlos zu mahnen. Ganz im Gegenteil, es wäre viel günstiger/einfacher, die offenen Beträge sofort einem Inkasso-Büro zu übertragen. Es wird (wie von Wowo schon richtig angedeutet) der Kundenzufriedenheit wegen so gehandhabt.
Nur gibt es hier auch wieder ein ABER: Für Privatkunden in Ö gibt es noch kein Rating wie es in D die Schufa macht oder bei Unternehmen selbstverständlich ist: So ein Verhalten würde einem Rating von gut 400 entsprechen.
Erklärung: Die Skala geht von 100 (gut) bis 500 (schlecht). Dabei gilt 1xx als "immer Vorkassa". Im Bereich von 200-300 (= liquide) wird "fein" unterschieden: 230 ist ein "potenter" Zahler, 270 ist ein mit Risiko behafteter Zahler. Über 300 wird man schon als Konkurs-gefährdet eingestuft und ab 400 ist alles vorbei. 500 ist eigentlich nur dazu da, damit der Laie nicht sofort das System durchblickt ...
So kann man mit "Übergenauigkeit" natürlich auch einen falschen Eindruck erwecken, was in D durch die Schufa viele Menschen (die recht gut verdienen, aber trotzdem aus solchen Gründen ein 3xx-Rating haben) auf die Palme bringt ...
Grüße
Stefan
Aus tagesaktuellem Anlass: Ich finde, dass ein Trickbetrüger die selbe kriminelle Energie zeigt, wie die Spekulanten/Manager, die Millionen veruntreuen --- aber ein Trickbetrüger kommt selten in U-Haft ...
Gut, aber umgekehrt gesehen gilt für mich der gleiche Ansatz: Wenn ein Konzern 5 Mio Kunden hat, wo jeder seine € 20,- Rechnung 1 Woche später zahlt, dann reden wir von 100 Mio Euro --- alleine dafür würden rund € 77.000,- Überziehungszinsen bei 4% p.a. anfallen ...
ABER zugegeben: TK-Betreiber bekommen ja die Grundgebühr im Voraus gezahlt, was bei einem Angestellten nicht der Fall ist. Darum ist mein "Mitleid" auch sehr begrenzt - ungeachtet dessen, dass solche Konzerne diese virtuellen Verluste an die "Vorleistungs-Unternehmen" abwälzen (Stw. Lieferantenkredite). Nichtsdestoweniger "rechnen" solche Unternehmen schon mit diesen (in Relation) marginalen "Zinseffekten", was auch die "Verwundbarkeit" der heutigen Wirtschaft zeigt.
Nur geht es den meisten Angestellten auch nicht anders, die bei verspäteten Gehaltszahlungen ebenso schon ins Trudeln kommen ...
Kurzer Einwurf: Die "unsichtbare Hand" von Adam Smith funktioniert leider nicht mehr, aber in Anlehnung an Churchill's Aussage: Es gibt keine bessere Wirtschaftsform ...
Um es wieder auf ein ganz banales Niveau herunterzubrechen: Für mich sind jegliche Art "Rückstände" sowas wie "Ehrenschulden" - außerdem möchte ich mir persönlich nicht nachsagen lassen, dass ich eine schlechte Zahlungsmoral habe.
Und ein "Mißverständnis" möchte ich auch noch aus dem Weg räumen: Es ist bei Leibe keine "Aufwands- und Kostenersparnis" kostenlos zu mahnen. Ganz im Gegenteil, es wäre viel günstiger/einfacher, die offenen Beträge sofort einem Inkasso-Büro zu übertragen. Es wird (wie von Wowo schon richtig angedeutet) der Kundenzufriedenheit wegen so gehandhabt.
Nur gibt es hier auch wieder ein ABER: Für Privatkunden in Ö gibt es noch kein Rating wie es in D die Schufa macht oder bei Unternehmen selbstverständlich ist: So ein Verhalten würde einem Rating von gut 400 entsprechen.
Erklärung: Die Skala geht von 100 (gut) bis 500 (schlecht). Dabei gilt 1xx als "immer Vorkassa". Im Bereich von 200-300 (= liquide) wird "fein" unterschieden: 230 ist ein "potenter" Zahler, 270 ist ein mit Risiko behafteter Zahler. Über 300 wird man schon als Konkurs-gefährdet eingestuft und ab 400 ist alles vorbei. 500 ist eigentlich nur dazu da, damit der Laie nicht sofort das System durchblickt ...
So kann man mit "Übergenauigkeit" natürlich auch einen falschen Eindruck erwecken, was in D durch die Schufa viele Menschen (die recht gut verdienen, aber trotzdem aus solchen Gründen ein 3xx-Rating haben) auf die Palme bringt ...
Grüße
Stefan
Interessant.
Ich dachte, es gäbe nur zwei Arten von Kunden:
guter Kunde = erhält keine Mahnung
schlechter Kunde = schon oder oft welche erhalten
Außerdem zahlt man ja (außer bei Orange!) Mahngebühren, die bei manchen Tarifen bis zu 50% der Summe ausmachen.
Eigentlich sollten die besten Kunden ja die sein, die immer brav die Mahnungen zahlen.
Ich dachte, es gäbe nur zwei Arten von Kunden:
guter Kunde = erhält keine Mahnung
schlechter Kunde = schon oder oft welche erhalten
Außerdem zahlt man ja (außer bei Orange!) Mahngebühren, die bei manchen Tarifen bis zu 50% der Summe ausmachen.
Eigentlich sollten die besten Kunden ja die sein, die immer brav die Mahnungen zahlen.

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