Kosten der Mobilbox in der EU
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Kosten der Mobilbox in der EU
Ab 1. Juli 2010 dürfen Mobilfunkbetreiber ihren Kunden für den Empfang einer Sprachnachricht keine Entgelte mehr verrechnen. Diese Regel gilt jedoch nicht für das Abhören einer Sprachnachricht; für das Abhören einer Sprachnachricht kann nach wie vor der vereinbarten Tarif verrechnet werden.
Das ist zwar noch nicht so weit, ich bitte aber jetzt schon alle User ab Juli darauf zu achten und abweichende Tarifierung zu posten.
Das ist zwar noch nicht so weit, ich bitte aber jetzt schon alle User ab Juli darauf zu achten und abweichende Tarifierung zu posten.
Grüße
Gerhard
Gerhard
Beispielsweise http://www.***.de/roaming/euro-tarif.html (eventuell mußt du diesen Link manuell eingeben bzw. anstatt der Sterne t e l t a r i f , aber ohne die Leerstellen, einsetzen) am Ende des Artikels steht:rguttmann hat geschrieben:Nur dazu eine Frage: Gibt es ev. einen Link / Schriftstück auf was man sich dabei beziehen kann.
Mit der EU-Verordnung für Roaming-Entgelte gilt ab 1. Juli 2010, dass kein Heimatanbieter den Empfang von Voice-Mail-Nachrichten innerhalb der EU mehr berechnen darf. Die Rufumleitung an sich soll dann kostenlos sein, das Abhören entgangener Anrufe bleibt jedoch nach wie vor kostenpflichtig.
Grüße
Gerhard
Gerhard
Damit ist die normale Mobil-/Sprachbox gemeint (wie auch immer sie vom entsprechenden Betreiber genannt wird spielt dabei keine Rolle).
Rechtsquelle ist die EU-Roaming-Verordnung ((EG) Nr. 717/2007), deren Art. 4 (2) durch die Verordnung (EG) Nr. 544/2009 abgeändert wurde und nun wie folgt lautet:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 023:DE:PDF (Seite 19, in diesem PDF 8/12)
Rechtsquelle ist die EU-Roaming-Verordnung ((EG) Nr. 717/2007), deren Art. 4 (2) durch die Verordnung (EG) Nr. 544/2009 abgeändert wurde und nun wie folgt lautet:
Nachzulesen:relevanter Teil:
[...]
Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2010 berechnen die Heimatanbieter ihren Roamingkunden kein Entgelt für denEmpfang einer Voice-Mail-Roamingnachricht. AndereEntgelte, beispielsweise Entgelte für das Abhören derartiger Nachrichten, bleiben davon unberührt.
[...]
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 023:DE:PDF (Seite 19, in diesem PDF 8/12)
Richtig, ich habe es mir zu leicht gemacht, man sollte immer wenn möglich die Primärliteratur zitieren.Azby hat geschrieben:Nachzulesen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 023:DE:PDF (Seite 19, in diesem PDF 8/12)
Grüße
Gerhard
Gerhard
Re: Kosten der Mobilbox in der EU
Das scheint , zumindestens bei T-Mobile, wie ich jetzt durch einen Anruf bei der Hotline erfahren hatte, nicht der Fall zu sein.brus hat geschrieben:Ab 1. Juli 2010 dürfen Mobilfunkbetreiber ihren Kunden für den Empfang einer Sprachnachricht keine Entgelte mehr verrechnen.
Von T-Mobile wurde ich anschließend routinemäßig über die Qualität dieser Auskunft befragt.
Dürfen sie sich denn über diese EU Richtlinie wegsetzen?
Grüße
Gerhard
Gerhard
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@brus
Aber der Zweck heiligt bekanntlich heutzutage immer mehr die Mittel.
Und so wird halt darauf spekuliert, daß die meisten Kunden wohl nichts von diesem Punkt der EU-Richtlinie wissen und daher nur wenige solche Falschberechnungen reklamieren werden.
2x Roaminggebühren (passiv + aktiv) sind nun mal ein nettes Körberlgeld - und besonders lukrativ, wenn ein - meist sinnloses und vom Kunden nicht bemerktes/gewolltes - Roamingpaket aktiviert ist.
Natürlich nicht.Dürfen sie sich denn über diese EU Richtlinie wegsetzen?
Aber der Zweck heiligt bekanntlich heutzutage immer mehr die Mittel.
Und so wird halt darauf spekuliert, daß die meisten Kunden wohl nichts von diesem Punkt der EU-Richtlinie wissen und daher nur wenige solche Falschberechnungen reklamieren werden.
2x Roaminggebühren (passiv + aktiv) sind nun mal ein nettes Körberlgeld - und besonders lukrativ, wenn ein - meist sinnloses und vom Kunden nicht bemerktes/gewolltes - Roamingpaket aktiviert ist.

Da sieht man wieder wie schlecht man von der Hotline (die Dame hat sich extra noch weiter erkundigt) informiert wird. Ich soll halt im EU Ausland die Umleitung auf die Mobilbox deaktivieren war ihr Ratschlag.
Auf der T-Mobile Homepage, zum Glück knapp bevor ich ein böses Schreiben abschickte, fand ich zu diesem Thema folgende Info:
"Alle T-Mobile Kunden telefonieren ab 01.07.2010 innerhalb der EU wesentlich günstiger.
* Abgehende Gespräche (aktives Roaming) : € 0,486
* Ankommende Gespräche (passives Roaming) : € 0,18
* SMS - Versand: € 0,132
Rufumleitungen zur T-Mobile Sprachbox werden in Zone 1 (EU-Zone) nicht vergebührt."
Das nenne ich eine klare Aussage.
Auf der T-Mobile Homepage, zum Glück knapp bevor ich ein böses Schreiben abschickte, fand ich zu diesem Thema folgende Info:
"Alle T-Mobile Kunden telefonieren ab 01.07.2010 innerhalb der EU wesentlich günstiger.
* Abgehende Gespräche (aktives Roaming) : € 0,486
* Ankommende Gespräche (passives Roaming) : € 0,18
* SMS - Versand: € 0,132
Rufumleitungen zur T-Mobile Sprachbox werden in Zone 1 (EU-Zone) nicht vergebührt."
Das nenne ich eine klare Aussage.
Grüße
Gerhard
Gerhard
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