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Sonderkündigung bei T-Mobile und tele.ring möglich (neue AGB
Verfasst: 01.06.2010, 20:16
von Georg Hitsch
Original-Betreff: Neue AGB bei T-Mobile ab 1.6.2010
Zur Info:
T-Mobile hat ab 1.6.2010 neue AGB:
http://www.t-mobile.at/privat/service_hilfe/_agb.html
Georg
Verfasst: 01.06.2010, 20:22
von Stefan
Wäre nun interessant, ob es Verschlechterungen gibt...
Da ich selbst kein t-mobile-Vertragskunde bin (habe nur eine Klax), tangiert es mich nur peripher.
Grüße
Stefan
Verfasst: 01.06.2010, 22:15
von Azby
Da ich an einer Sonderkündigung als tele.ring-Kunde interessiert bin (sind ja die gleichen AGB), habe ich zunächst auf die naheliegendste Änderungsmöglichkeit geschaut: Die Kündigungsfrist, und Bingo: Früher 8 Wochen, jetzt 3 Monate Kündigungsfrist. Ich werde demnächst ein Sonderkündigungsfax aufsetzen...
Verfasst: 01.06.2010, 22:24
von jxj
Soviel ich es mitgekriegt habe, ist der Termin 1.Juni nur für Neukunden und Fastneukunden (VVL).
Für die Altkunden soll der Termin in der 2.Hälfte von Juli sein. Aber offiziell ist dieser Teil noch nicht, glaube ich. Also noch abwarten auf die Juni-Rechnung.
Verfasst: 01.06.2010, 22:59
von Azby
Es ist schon offiziell:
http://telering.at/Content.Node2/agb/10 ... lering.pdf
bzw.
http://www.t-mobile.at/_PDF/AGB/100531_AGB_T-Mobile.pdf
Die neuen AGB gelten für Bestandskunden ab 24.07.2010 - bis dahin (23.07.2010) muss die Sonderkündigung erklärt werden, wenn man aus dem Vertrag raus will.
Die "Bekanntmachung" bei den einzelnen Kunden muss spätestens ein Monat vor Inkrafttreten erfolgen, also spätestens am 24.06.2010.
Verfasst: 02.06.2010, 04:24
von Matula
Anleitung zur Sonderkündigung:
Jeder T-Mobile-, tele.ring- und Ge-Org-Kunde kann bis 23.07.2010 seinen Vertrag kostenlos kündigen auch wenn er noch eine Mindestvertragsdauer (Kündigung) hätte. Bei Wertkarten kann man sich sein Guthaben kostenlos (ohne Bearbeitungsgebühr) auszahlen lassen.
Und so geht's:
Ein Schreiben mit folgendem Inhalt verfassen:
"Ich möchte von meinem ausserordentlichen Kündigungsrecht (aufgrund der AGB-Änderungen) Gebrauch machen und meine Rufnummer(n) xxx mittels Sonderkündigung kündigen."
Dieses mittels Fax oder eingeschriebenem Brief an T-Mobile/tele.ring übermitteln.
Bei Wertkarten mit dem SIM-Brief und SIM-Karte in einen T-Mobile-/tele.ring-Shop gehen und um Auszahlung ersuchen.
Jetzt wirst Du Deinen Vertrag doch noch los, Azby
Was ist eigentlich, wenn man schon vor dem Stichtag der neuen AGB für Neukunden davon erfährt und noch schnell zu alten AGB einen Vertrag abschliesst? Kann man dann nach ein paar Wochen schon wieder sonderkündigen?
Verfasst: 02.06.2010, 07:05
von Essotiger
Matula hat geschrieben:Jetzt wirst Du Deinen Vertrag doch noch los, Azby
Was ist eigentlich, wenn man schon vor dem Stichtag der neuen AGB für Neukunden davon erfährt und noch schnell zu alten AGB einen Vertrag abschliesst? Kann man dann nach ein paar Wochen schon wieder sonderkündigen?
Der war aber schon am 1.6.!
Wenn Du es aber wissentlich machst und schon weißt, dass sich die AGB ändern werden und Dir TMA dies
beweisen kann, dann könnte ich mir vorstellen, dass Du schlechte Karten im Fall des Falles hast!

Verfasst: 02.06.2010, 08:17
von tszr
wie schaut das mit den gesponserten 0 euro handys bei einer kündigung aus, muss ich das retournieren oder nachzahlen ?
weis jemand mehr ?
Verfasst: 02.06.2010, 10:28
von Azby
Essotiger hat geschrieben:Wenn Du es aber wissentlich machst und schon weißt, dass sich die AGB ändern werden und Dir TMA dies
beweisen kann, dann könnte ich mir vorstellen, dass Du schlechte Karten im Fall des Falles hast!

Wie sollen sie dir das beweisen?
Normalerweise dringt doch von der AGB-Änderung nichts nach außen, bevor sie stattfindet. Und außerdem: pacta sunt servanda: Wenn vertraglich die AGB von Datum a vereinbart sind, kann sie ein Vertragspartner nicht einseitig mit der Begründung ändern, dass der andere Vertragspartner eh gewusst hätte, dass bald die anderen gelten würden. Wer weiß, ob der andere Vertragspartner unter diesen AGB abgeschlossen hätte..? Die können nicht mal mit natürlichem Konsens argumentieren, denn der Inhalt der neuen AGB ist ja noch nicht mal bekannt. Wenn der Kunde nicht die Möglichkeit hat, die AGB einzusehen (online, Aushang, Aushändigung nach Anfrage...), können sie nicht Vertragsinhalt werden.
@tszr:
Wenn du ein Handy bei Vertragsabschluss bekommen hast, kannst du das behalten. Der Vertrag ist kostenlos gekündigt (keine weiteren Verpflichtungen deinerseits auf GGB-Zahlung), du behältst aber das Handy inkl. Gewährleistungsansprüchen etc.
Verfasst: 02.06.2010, 10:31
von Stefan
Matula hat geschrieben:Was ist eigentlich, wenn man schon vor dem Stichtag der neuen AGB für Neukunden davon erfährt und noch schnell zu alten AGB einen Vertrag abschliesst? Kann man dann nach ein paar Wochen schon wieder sonderkündigen?
Auf der Börse nennt mas so etwas Insiderhandel und ist strafbar
Im Ernst: Nachweisen kann dir jemand so etwas nicht, wie auch an der Börse nicht (Stw. zahnloser Tiger), aber an die Infos müsstest du mal kommen...
tszr hat geschrieben:wie schaut das mit den gesponserten 0 euro handys bei einer kündigung aus, muss ich das retournieren oder nachzahlen ?
Nein warum!?!?
Du hast dich ja an die Spielregeln gehalten. Umgekehrt ist es ja auch so: Wenn du vorzeitig aussteigen willst, musst du nachzahlen.
So steigt t-mobile vorzeitig aus und sie müssen zahlen...
Grüße
Stefan
Verfasst: 02.06.2010, 10:42
von Essotiger
Azby hat geschrieben:Essotiger hat geschrieben:Wenn Du es aber wissentlich machst und schon weißt, dass sich die AGB ändern werden und Dir TMA dies
beweisen kann, dann könnte ich mir vorstellen, dass Du schlechte Karten im Fall des Falles hast!

Wie sollen sie dir das beweisen?
Normalerweise dringt doch von der AGB-Änderung nichts nach außen, bevor sie stattfindet. Und außerdem: pacta sunt servanda: Wenn vertraglich die AGB von Datum a vereinbart sind, kann sie ein Vertragspartner nicht einseitig mit der Begründung ändern, dass der andere Vertragspartner eh gewusst hätte, dass bald die anderen gelten würden. Wer weiß, ob der andere Vertragspartner unter diesen AGB abgeschlossen hätte..? Die können nicht mal mit natürlichem Konsens argumentieren, denn der Inhalt der neuen AGB ist ja noch nicht mal bekannt. Wenn der Kunde nicht die Möglichkeit hat, die AGB einzusehen (online, Aushang, Aushändigung nach Anfrage...), können sie nicht Vertragsinhalt werden.
@tszr:
Wenn du ein Handy bei Vertragsabschluss bekommen hast, kannst du das behalten. Der Vertrag ist kostenlos gekündigt (keine weiteren Verpflichtungen deinerseits auf GGB-Zahlung), du behältst aber das Handy inkl. Gewährleistungsansprüchen etc.
Darum ja "wenn TMA Dir das beweisen kann"!
Habe ja nie gesagt, dass sie dies könnten.
Allerdings wäre ich mir über den Ausgang eines Rechtsstreits so sicher, wenn TMA jemanden beweisen könnte, dass er trotz Wissen über die neuen AGB noch zu den alten angemeldet hat, um ein Handy abzustauben.
Wie gesagt, wenn jemand die neuen AGB schon kannte, wusste, dass sie kommen und vorspielte, dass es er nicht weiß!
Verfasst: 02.06.2010, 10:58
von Azby
Essotiger hat geschrieben:Wie gesagt, wenn jemand die neuen AGB schon kannte, wusste, dass sie kommen und vorspielte, dass es er nicht weiß!
Mir ist schon klar, wie du's meinst. Aber ich habe selbst unter diesen Umständen meine Zweifel, ob sie so einen Rechtsstreit gewinnen würden, da T-Mobile selbst dem Vertrag diese AGB zugrunde legt. Die AGB müssen dem Kunden "zugänglich" gemacht werden. Das gilt auch für den Fall, dass der Kunde die AGB unter Umständen schon aus anderen Gründen kennt (etwa, weil er sich die AGB bei einem Freund angeschaut hat, der vor kurzem dort einen Vertrag abgeschlossen hat).
T-Mobile kann sich auch nicht auf einen Irrtum berufen, da sie selbst unmissverständlich diese AGB zum Vertraginhalt ihrer AGB erklärt haben und die neuen für Neukunden eben erst ab dem Stichtag gelten sollen. T-Mobile selbst hat also gesagt, es gelten die (alten) AGB. List ist hier auch nicht drin, da der Kunde diese Situation nicht veranlasst hat. Dazu kommt die ohnehin unmögliche Beweisbarkeit. Ich sehe da in der Praxis keine Chance, zumal der Streitwert viel zu niedrig ist. Da ruinier ich mir doch mein Image nicht damit, dass ich 300€ durch die Klage rein kriege, wenn ich dann damit als böser Anbieter in der Zeitung stehe - es reicht ja schon aus, wenn der Gegner das in seinem Bekanntenkreis erzählt und dort deshalb 1, 2 Kunden abspringen...
Verfasst: 02.06.2010, 11:28
von Stefan
Azby hat geschrieben:Essotiger hat geschrieben:Wie gesagt, wenn jemand die neuen AGB schon kannte, wusste, dass sie kommen und vorspielte, dass es er nicht weiß!
Aber ich habe selbst unter diesen Umständen meine Zweifel, ob sie so einen Rechtsstreit gewinnen würden ...
Ganz genau so ist es.
Weil wir über (Einkaufspreis) € 150,- nicht diskutieren brauchen, nehmen wir einmal 150 Mio her: Der Beweis ist unmöglich - es läuft auf einen Indizien-Prozess hinaus: Da kennt jemand einen, der die Möglichkeit hat, ihm diese Info geben zu können. Würde an diese 2. Person eine finanzielle Zuwendung stattgefunden haben (beweisbar?), könnte es für diese Info gewesen sein --- sollten diese 2 Personen auch beruflich in engeren Konrakt stehen, wäre diese Zuwendung allerdings nicht eindeutig zuordenbar...
Die einzige Außnahme ist, dass auf Verdacht hin beschattet wird und somit der SoKü-Schwindler in flagranti erwischt wird.
Wieder einmal: Das Verbrechen ist immer einen Schritt voraus ...
Grüße
Stefan
Verfasst: 02.06.2010, 17:49
von Azby
Ich hab ihnen heute jedenfalls ein Fax geschickt.

Verfasst: 02.06.2010, 20:44
von LZ9900
Wie schauts mit einer Sonderkündigung aus, wenn man mit den Flamingos im Minus ist?