guthaben wird nicht zurückbezahlt -> verzinsung?

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everyday
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guthaben wird nicht zurückbezahlt -> verzinsung?

Beitrag von everyday » 18.12.2009, 00:40

hallo,
kurz zur vorgeschicht: mir wurde im sommer ein recht sattlicher fehlbetrag mit der handyrechnung abgebucht. nach einem monat und viele telefonate später bekam ich das geld als guthaben zurück. zeitgleich flatterte ein brief vom mobilfunkbetreiber ins haus in dem sich die firma nochmal entschuldigte und mir mitteilte, ich soll mich nach erhalt der nächsten rechnung nochmal beim support melden um die rücküberweisung auf mein konto zu veranlassen.

soweit - so gut (war mühsam genug). nun warte ich allerdings schon seit fast 4 monaten bis der betrag endlich auf meinem konto eingeht. ich war in der zwischenzeit schon etliche male persönlich im shop, hab die rücküberweisung schriftlich beantragt, habs per service-line versucht: bis heute ist NICHTS passiert!
nun reichts mir einfach. ich frag mich vor allem, wie ich in die situation komme, dem unternehmen nachlaufen zu müssen (wegen eines fehlers des netzbetreibers!).

nun möchte ich ein letztes mal meinen betrag schriftlich fordern. und um endlich den spieß umzudrehen (und das unternehmen zum handeln zu zwingen) möchte ich für den betrag zinsen verlangen - so wie es das unternehmen im umgekehrten fall auch tun würde. daher meine frage: kann mir jemand tipps geben, inwiefern ich recht auf zinsen habe, in welcher höhe etc.
ich will ja eigentlich nur mein geld zurück. aber mittlerweile geht mir die geschichte so dermaßen auf die nerven, dass ich das unternehmen ein wenig bluten sehen will - in form einer vergütung der zinsen ;)

also falls sich hier jemand rechtlich etwas auskennt, oder selbst in einer ähnlichen situation war - ich wär froh um jede hilfe! danke!

Azby
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Beitrag von Azby » 18.12.2009, 01:02

Die Antwort ist ganz einfach: § 1000 ABGB.
Fordere in deinem nächsten Schreiben 4% Zinsen ein.

everyday
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Beitrag von everyday » 18.12.2009, 01:08

Azby hat geschrieben:Die Antwort ist ganz einfach: § 1000 ABGB.
Fordere in deinem nächsten Schreiben 4% Zinsen ein.
§ 1000 ABGB - genau was ich gesucht habe! vielen dank!

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Cheinzle
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Beitrag von Cheinzle » 18.12.2009, 19:11

Hinschreiben ist immer gut, bekommen wirst Du sie aber sicher nur dann, wenn Du tatsächlich Klage einbringst. Und dann erst am Klagseinbringung.

Aber wie gesagt - Druck machen schadet nie.

Christof
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 20.12.2009, 13:52

Also inzwischen sind schon "Basiszinssatz + 4%" üblich geworden --- naja, die Geschäftswelt wird eben immer härter. :wink:

@everyday, aber ist das nicht etwas gar lächerlich!?!? Auch wenn ich mit € 1.000,- rechne, wären das gerade einmal € 20,- und dafür eine Klage einreichen!?!? Und glaube mir, die haben so teure Rechtsanwälte, da hast du nicht einmal den Hauch einer Chance - ganz im Gegenteil, da machst du dich nur lächerlich, besonders mit so einer "Drohung"... :roll:

Das ganze Geschreibe hat m.M.n. überhaupt keinen Sinn - hast du ja auch in der Vergangenheit schon gesehen.
Zumindest bei A1 könnte ich dir Tipps geben... Bislang hast du deine Lage ja nur sehr kryptisch formuliert, aber wenn du keine genaueren Angaben zu Betrag und Betreiber machen willst, ist das dein gutes Recht.

Aber abstrakt formuliert, würde ich einmal ein "BackOffice" anschreiben bzw. in die Buchhaltung durchtelefonieren - die sollen sich mal den Überweisungsbeleg ansehen, vllt. ist ja nur eine falsche Kontonummer eingegeben worden und der Betrag kommt laufend Retour...
Dann könntest du um Vergütung i.H.v. einer GG ersuchen wg. der Unannehmlichkeiten.
Mit diplomatischem Geschick gehen Dinge manchmal viel schneller...

Grüße
Stefan

Matula
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Beitrag von Matula » 20.12.2009, 19:06

Stefan hat geschrieben:Aber abstrakt formuliert, würde ich einmal ein "BackOffice" anschreiben bzw. in die Buchhaltung durchtelefonieren
Wenns einen dorthin durchlassen... Bei 3 wär das z.B. ein Ding der Unmöglichkeit...

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