Portierung von A1 weg mit -1000 Mobilpoints
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Portierung von A1 weg mit -1000 Mobilpoints
Hallo,
Wenn jemand mit noch 7 Monaten MVD und -1000 Punkten von A1 wegportieren will, ist es eigentlich besser, die 1000 Punkte bei der Schlussrechnung zu bezahlen, richtig?
--> Variante wäre, sich eine neue Nummer für die 7 Monate geben zu lassen - dadurch würden zwar die Punkte von selbst abgedient, allerdings kostet eine neue SIM 40 Euro und die Punkte nur 35.
Mal abgesehen vom "Stundungseffekt", also daß die aushaftende GG verteilt bezahlt wird, ist das doch richtig?
Schönes Wochenende,
Christof
Wenn jemand mit noch 7 Monaten MVD und -1000 Punkten von A1 wegportieren will, ist es eigentlich besser, die 1000 Punkte bei der Schlussrechnung zu bezahlen, richtig?
--> Variante wäre, sich eine neue Nummer für die 7 Monate geben zu lassen - dadurch würden zwar die Punkte von selbst abgedient, allerdings kostet eine neue SIM 40 Euro und die Punkte nur 35.
Mal abgesehen vom "Stundungseffekt", also daß die aushaftende GG verteilt bezahlt wird, ist das doch richtig?
Schönes Wochenende,
Christof
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.
- Cheinzle
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Beim Wegportieren spricht Dir A1 die außerordentliche aus - Du kannst aber anrufen, um Verzeihung flehen und für ich meine gehört zu haben EUR 40,-- eine neue SIM-Karte ordern, womit A1 die Kündigung zurücknimmt und der alte Vertrag mit neuer Nummer weiterläuft.
Stimmen die 40,--? Ich kann in den Entgeltbestimmungen nichts dazu finden, oder aber bin mit Blindheit geschlagen...
Stimmen die 40,--? Ich kann in den Entgeltbestimmungen nichts dazu finden, oder aber bin mit Blindheit geschlagen...
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.
- Cheinzle
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Danke! Gibt nichts schöneres für einen Juristen als bestätigt zu bekommen dass er rechnen kann, kommt selten vorhypkin hat geschrieben:ja ist korrekt und deine rechnung geht auch auf


Schönes WE,
Christof
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.
Aha, interessant, wieder etwas dazugelernt.Cheinzle hat geschrieben:Beim Wegportieren spricht Dir A1 die außerordentliche aus - Du kannst aber anrufen, um Verzeihung flehen und für ich meine gehört zu haben EUR 40,-- eine neue SIM-Karte ordern, womit A1 die Kündigung zurücknimmt und der alte Vertrag mit neuer Nummer weiterläuft.

Grüße
Stefan
Jeder hat das Recht, seine Nummer zu portieren, Kosten 19,- Euro.
In der Regel geht eine Portierung mit der Kündigung des Altvertrages "Hand in Hand".
Wenn allerdings ein Betreiber bei Portierung sofort eine Kündigung ausspricht und die restliche Grundgebühr sofort einfordert, ohne dem Kunden die Alternative in Form einer neuen Nummer anzubieten, bin ich schwer der Meinung, dass das ein schwerwiegender Nachteil des Kunden ist. Damit würde man das Recht der Portierung zu 19,- Euro mit möglichen höheren Einbußen verbinden, sprich die Portierung wird stark torpediert.
Ich glaube, vor Gericht hätte der Betreiber wenig Chancen. Er müßte dem Kunden die Möglichkeit einer neuen Nummer geben, natürlich muss dieser Aufwand abgegolten werden. In welcher Höhe das zu sein hat, ist wohl nicht festgelegt worden. Es muss allerdings im einem "verhältnismäßigem" Rahmen geschehen ... ob 40,- Euro verhältnismäßig sind, bleibt offen ...
Ich gehe daher stark davon aus, dass A1 tatsächlich anbietet gegen eine Summe (40,- Euro) eine neue Nummer auszustellen. Allein um einen Präzidenzfall zu vermeiden.
Ich glaube, viele Kunden nehmen die Klausel - Portierung = Kündigung - einfach hin, ziemlich wahrscheinlich zu Unrecht ... daher wird nur im Fall, dass ein Kunde sich dagegen wehrt, eine neue Nummer im Gegenzug der Zahlung von 40,- Euro gewährt ... wo kein Kläger, da kein Richter ...
@Cheinzle
So, wie du deinen Fall geschildert hast, würde ich tatsächlich eine neue Nummer nehmen und die 5,- Euro in Kauf nehmen. Allein weil die Person möglicherweise noch ihren A1 Tarif ausnutzen kannst, vielleicht ja kostenfreie Gespräche zu A1 ... usw. ... außerdem die "Stundung" der GG, die ja so nicht komplett auf einmal fällig wird.
Außerdem kommt es darauf an, ob für eine gesamte Summe, Überziehungszinsen bei der Bank zu zahlen sind oder zumindest bei Anlage die Zinsen, die man bekommen könnte, je höher die GG, desto klarer der Vorteil, gegenüber der Wahnsinnssumme von 5,- Euro Differenz ...
In der Regel geht eine Portierung mit der Kündigung des Altvertrages "Hand in Hand".
Wenn allerdings ein Betreiber bei Portierung sofort eine Kündigung ausspricht und die restliche Grundgebühr sofort einfordert, ohne dem Kunden die Alternative in Form einer neuen Nummer anzubieten, bin ich schwer der Meinung, dass das ein schwerwiegender Nachteil des Kunden ist. Damit würde man das Recht der Portierung zu 19,- Euro mit möglichen höheren Einbußen verbinden, sprich die Portierung wird stark torpediert.
Ich glaube, vor Gericht hätte der Betreiber wenig Chancen. Er müßte dem Kunden die Möglichkeit einer neuen Nummer geben, natürlich muss dieser Aufwand abgegolten werden. In welcher Höhe das zu sein hat, ist wohl nicht festgelegt worden. Es muss allerdings im einem "verhältnismäßigem" Rahmen geschehen ... ob 40,- Euro verhältnismäßig sind, bleibt offen ...
Ich gehe daher stark davon aus, dass A1 tatsächlich anbietet gegen eine Summe (40,- Euro) eine neue Nummer auszustellen. Allein um einen Präzidenzfall zu vermeiden.
Ich glaube, viele Kunden nehmen die Klausel - Portierung = Kündigung - einfach hin, ziemlich wahrscheinlich zu Unrecht ... daher wird nur im Fall, dass ein Kunde sich dagegen wehrt, eine neue Nummer im Gegenzug der Zahlung von 40,- Euro gewährt ... wo kein Kläger, da kein Richter ...
@Cheinzle
So, wie du deinen Fall geschildert hast, würde ich tatsächlich eine neue Nummer nehmen und die 5,- Euro in Kauf nehmen. Allein weil die Person möglicherweise noch ihren A1 Tarif ausnutzen kannst, vielleicht ja kostenfreie Gespräche zu A1 ... usw. ... außerdem die "Stundung" der GG, die ja so nicht komplett auf einmal fällig wird.
Außerdem kommt es darauf an, ob für eine gesamte Summe, Überziehungszinsen bei der Bank zu zahlen sind oder zumindest bei Anlage die Zinsen, die man bekommen könnte, je höher die GG, desto klarer der Vorteil, gegenüber der Wahnsinnssumme von 5,- Euro Differenz ...

Gruß Ray
Ich würde sogar soweit gehen zu sagen, dass der Aufwand nicht (zusätzlich) abgegolten werden muss, da der Betreiber ja bereits 15€ für die alte Nummer "abgegolten" bekommt.ray81 hat geschrieben:Ich glaube, vor Gericht hätte der Betreiber wenig Chancen. Er müßte dem Kunden die Möglichkeit einer neuen Nummer geben, natürlich muss dieser Aufwand abgegolten werden. In welcher Höhe das zu sein hat, ist wohl nicht festgelegt worden.
An sonsten gebe ich dir vollkommen Recht, dass eine automatische Vermutung einer Kündigung vom Kunden (besonders innerhalb einer aufrechten MVD) das Recht, seine Nummer zu portieren stark einschränkt.
Ich bezweifle zwar, dass bei momentaner Zinslage (abzgl. KESt) über 7 Monate noch 5€ an Nettozinsen übrig bleiben (sofern man von einer Veranlagung ausgeht und nicht von einer ersparten Kontoüberziehung), es sei denn die Grundgebühr beläuft sich auf einen dreistelligen Betrag/Monat.ray81 hat geschrieben:So, wie du deinen Fall geschildert hast, würde ich tatsächlich eine neue Nummer nehmen und die 5,- Euro in Kauf nehmen. Allein weil die Person möglicherweise noch ihren A1 Tarif ausnutzen kannst, vielleicht ja kostenfreie Gespräche zu A1 ... usw. ... außerdem die "Stundung" der GG, die ja so nicht komplett auf einmal fällig wird.
Außerdem kommt es darauf an, ob für eine gesamte Summe, Überziehungszinsen bei der Bank zu zahlen sind oder zumindest bei Anlage die Zinsen, die man bekommen könnte, je höher die GG, desto klarer der Vorteil, gegenüber der Wahnsinnssumme von 5,- Euro Differenz ...

Ich bin aber prinzipiell deiner Meinung, dass man die Vorteile aus dem Vertrag noch ausnutzen sollte - und das kann man hier (selbst wenn man von 5€ "draufzahlen" ausgeht und etwaige Zinseffekte außer acht lässt) vergleichsweise günstig erreichen. An sonsten zahlt man A1 7 Monate für nichts - allein schon um ihnen kein Geld für eine Nichtleistung zu zahlen, würde ich so vorgehen, es sei denn es würden weit mehr als die 5€ sein...
Abgegolten mit den 15,- Euro ist der Aufwand die Nummer abzugeben, allerdings nicht der Aufwand eine neue Nummer zu vergeben. Ich würde diesen Aufwand durchaus äquivalent sehen, also 15,- Euro ... keine 40,- Euro!Azby hat geschrieben:Ich würde sogar soweit gehen zu sagen, dass der Aufwand nicht (zusätzlich) abgegolten werden muss, da der Betreiber ja bereits 15€ für die alte Nummer "abgegolten" bekommt.ray81 hat geschrieben:Ich glaube, vor Gericht hätte der Betreiber wenig Chancen. Er müßte dem Kunden die Möglichkeit einer neuen Nummer geben, natürlich muss dieser Aufwand abgegolten werden. In welcher Höhe das zu sein hat, ist wohl nicht festgelegt worden.
Nehmen wir mal an, es handelt sich um rund 200,- Euro ... bei rund 10% Dispo ... käm bei 7 Monaten ein höherer Betrag zusammen, als die veranschlagten 5,- Euro! Zinsen bekommen, da sieht es eher mau aus ... bei der Summe eher "nur" 1,75 Euro ... Kest. schon abgezogen ...Azby hat geschrieben: Ich bezweifle zwar, dass bei momentaner Zinslage (abzgl. KESt) über 7 Monate noch 5€ an Nettozinsen übrig bleiben (sofern man von einer Veranlagung ausgeht und nicht von einer ersparten Kontoüberziehung), es sei denn die Grundgebühr beläuft sich auf einen dreistelligen Betrag/Monat.
Ich bin aber prinzipiell deiner Meinung, dass man die Vorteile aus dem Vertrag noch ausnutzen sollte - und das kann man hier (selbst wenn man von 5€ "draufzahlen" ausgeht und etwaige Zinseffekte außer acht lässt) vergleichsweise günstig erreichen. An sonsten zahlt man A1 7 Monate für nichts - allein schon um ihnen kein Geld für eine Nichtleistung zu zahlen, würde ich so vorgehen, es sei denn es würden weit mehr als die 5€ sein...
Aber wieso für keine Leistung zahlen, da schließe ich mich dir an! "Es lebe das zinslose Darlehen"

PS: Übrigens liegt man mit einem Betrag von 600,- Euro bei 2% Zinsen/7 Monate minus Kest. schon bei über 5,- Euro ... und das wären dann ~ 86 Euro/Monat auf 7 Monate ... also nichts mit 3-stellig ... du solltest echt nach einem besseren Zinssatz suchen, Azby!

Gruß Ray
Stimmt. Allerdings finde ich, dass sich dieser Aufwand dermaßen in Grenzen hält und man bedenken muss, dass der durchschnittliche Kunde ohnehin schon genügend Grund- und Einzelentgelte gezahlt hat, dass so ein Aufwand keinen zusätzlichen Gewinn abwerfen muss - im Zuge elektronischer Datenverarbeitung (ohne die genauen internen Abläufe der Portierung zu kennen) gehe ich davon aus, dass der Aufwand (in Geld gemessen) sehr gering ist.ray81 hat geschrieben:Abgegolten mit den 15,- Euro ist der Aufwand die Nummer abzugeben, allerdings nicht der Aufwand eine neue Nummer zu vergeben. Ich würde diesen Aufwand durchaus äquivalent sehen, also 15,- Euro ... keine 40,- Euro!
Das habe ich gemein. Müsste man sein Konto tatsächlich überziehen, müsste man entsprechende Zinsen zahlen und würde jedenfalls draufzahlen. Erspart man sich vorübergehend nur das Geld, muss es bei den von dir genannten 2% allerdings trotzdem ein 3-stelliger monatlicher Betrag sein, denn die ersparte Summe zahlt man ja nicht komplett am Ende des 7. Monats ab, sondern monatlich, wodurch der veranlagbare Betrag von Monat zu Monat sinkt (und mit ihm die Zinsen, die man einstreifen kann).ray81 hat geschrieben:Nehmen wir mal an, es handelt sich um rund 200,- Euro ... bei rund 10% Dispo ... käm bei 7 Monaten ein höherer Betrag zusammen, als die veranschlagten 5,- Euro! Zinsen bekommen, da sieht es eher mau aus ... bei der Summe eher "nur" 1,75 Euro ... Kest. schon abgezogen ...
Wenn ich von 2,1% Zinsen auf täglich fälliges Geld ausgehe (der höchste Zinssatz, den ich auf die schnelle finden konnte), schaut die Gleichung folgendermaßen aus:
7x*0,021/12+6x*0,021/12+5x*0,021/12+4x*0,021/12+3x*0,021/12+2x*0,021/12+1x*0,021/12=5€
Daraus ergibt sich x*(0,021/12)*(1+2+3+4+5+6+7)=5€ bzw. x*0,00175*28=5€, in weiterer Folge x=5/(0,00175*28) oder x=5€/0,049 - somit kommt für x (der monatliche Betrag) ~102,05€ raus - und da ist die KESt noch gar nicht abgezogen. Alles nochmal... :P
Also muss der monatliche Betrag in diesem Fall bei aktueller Zinslage im (niedrigen) 3-stelligen Bereich liegen, um effektiv 5€ an Zinsen in der Zeit durch die reine Ersparnis rauszuholen.
wenn ich 600 Euro habe, diese bei der X-Bank mit 2% als Tagesgeld anlege, monatliche Ausschüttung, dann bekomme ich 1/12 von 12 Euro ... also nach 1 Monat = 1 Euro -0,25 Euro Kest. = 600,75 ... 601,50 ... 602,25 ... 603,00 ... 603,75 ... 604,50 ... 605,25 ... macht demnach 5,25 nach 7 Monaten (ich lasse die Beträge für den Zinszuwachs weg, zu nervig zu rechnen) ... also 600 :7 = 85,72 Euro ... 2 - stelliger Betrag ...
bei deinen 102,- Euro komme ich mit 2,1 % Zinsen auf ... ~ 6,56 Euro Zinsen ... du lägest so drüber!
Wo ist bei uns der Rechenfehler !?
Sorry wegen des OT!
bei deinen 102,- Euro komme ich mit 2,1 % Zinsen auf ... ~ 6,56 Euro Zinsen ... du lägest so drüber!
Wo ist bei uns der Rechenfehler !?
Sorry wegen des OT!
Gruß Ray
Naja, bei einem neuen Vertrag bekommst du eine Sim und wenn du eine Nummer "mitbringst", dann bleibt dir trotzdem die Sim und du bekommst nicht noch eine neue Sim ... also demnach wäre eine neue Sim nicht unbedingt notwendig, das wäre wie ein internes Portieren! Wenn die Karte getauscht wird, dann mehr oder weniger aus Bequemlichkeit und nicht, weil es technisch nicht machbar ist! Die alte Karte könnte theoretisch bestehen bleiben.hypkin hat geschrieben:
20€ für die neue rufnummer (rufnummerntausch kostet 20€) plus 20€ für die neue sim (sim kartentausch kostet eigentlich 30€)
den Satz habe ich leider nicht ganz verstanden, was meinst du damit!?hypkin hat geschrieben: und wo der nachteil besteht wenn ein betreiber auf die kündigungsfrist verzichtet und den mnp ablauf per se dadurch um einiges vereinfacht kann ich nicht nachvollziehen.
Zu Überschneidungen der Verträge kommt es immer, ein nahtloses Hintereinander kann gar nicht gehen, da nur eine aktive Nummer portierbar ist. Aber planen kann man es schon ein wenig!hypkin hat geschrieben: wenn ich von den anderen anbietern wegportieren will dann muss ich zum einen kündigen, die kündigungsfrist einhalten, und dann zahl ich entweder parallel 2 verträge weil ich durch die kündigungsfrist ja noch einige zeit hab oder aber ich muss das ganze mit 8-12 wochen vorlaufzeit planen wenn ich nicht parallel zahlen will. ja und viel spaß mit eingeplanter vorlaufzeit wenn die portierung dann nicht durchgeht und die nummer schon gekündigt ist![]()
Gruß Ray
Der Fehler liegt darin, dass du die ganzen 600€ für jedes einzelne Monat verzinst (obwohl nach dem ersten Monat nur mehr 500€ übrig sind und somit im nächsten nur mehr diese verzinst werden - im Monat darauf wieder 100€ weniger etc. bis nichts mehr übrig bleibt).ray81 hat geschrieben:Wo ist bei uns der Rechenfehler !?
Somit hast du ein stetig fallendes Kontoguthaben, das gegen Null geht, der laufende Zinsanspruch sinkt mit dem Kontostand.
Bei 600€ würde die Rechnung dann so ausschauen:
1. Monat: 1€ (0,75€ netto) Zinsen für 600€.
2. Monat: 0,83€ (0,63€ netto) Zinsen für 500€.
3. Monat: 67 ct (50 ct netto) Zinsen für 400€.
4. Monat: 50 ct (38 ct netto) Zinsen für 300€.
5. Monat: 33 ct (25 ct netto) Zinsen für 200€.
usw.
In deiner Rechnung kommen immer (jedes Monat) 1€ (75 ct netto) Zinsen für 600€ vor...
Prinzipiell ist das natürlich ein Vorteil, wenn A1 auf die Kündigungsfrist verzichtet und gleich kündigt - allerdings hast du als Kunde wenig davon, wenn du nicht kündigen willst oder noch in einer Mindestvertragsdauer bist und dementsprechend selbst ein Interesse daran hast, die Kündigungsfrist einzuhalten.hypkin hat geschrieben:und wo der nachteil besteht wenn ein betreiber auf die kündigungsfrist verzichtet und den mnp ablauf per se dadurch um einiges vereinfacht kann ich nicht nachvollziehen.
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