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Verfasst: 03.09.2009, 17:56
von ray81
Sollte sich wirklich eine Fehlberechnung wegen eines falschen Taktes ergeben, dann schicke Bob doch einen Brief mit der Aufforderung/Bitte um Richtigstellung der Rechnung. Solltest du dich in Wien befinden, kannst du den Brief auch abgeben, ich hab seinerzeit den unverkürzten Einzelgesprächsnachweis dort abgegeben, mir den Erhalt sogar abstempeln lassen ... du kannst allerdings auch teuer anrufen, was ich allerdings absurd fände ... du könntest allerdings auch versuchen, mit einem anderen Handy die Hotline anrufen ... Gespräche allerdings machen das Ganze nur teuer ... schreiben finde ich besser ... mehr kann man leider nicht machen ...
Verfasst: 05.09.2009, 13:05
von GunnarDH
Du hast recht, die addieren tatsächlich 30sec. zu jedem Gespräch hinzu!
so eine Frechheit! und ich dachte schon beinahe, bei der TelekomAustriaMobilkomBob gehts richtig seriös zu.
da kann man ja gleich einem Tele2-Keiler auf den Leim gehen, denn dort weiß man im Voraus, dass man beschis.en wird.
Verfasst: 05.09.2009, 18:21
von ray81
Stimmt die Abrechnung nicht, reklamieren!
mobilkom austria AG
Obere Donaustraße 29
A-1020 Wien
Tel.: 0043/(0)1/331 61-0
Verfasst: 06.09.2009, 08:41
von ray81
Es ist ein Takt - aktiv - von 30/1 verbindlich, passiv 1/1 ... ein zusätzliches Vebindungsentgelt in Höhe von 30 sek. wäre unzulässig!
Ich kann nur sagen, reklamieren ... auf der Bob Seite habe ich nichts anderes bezüglich der Taktung oder eines "Verbindungsentgelts" gelesen.
nochmal,
aktiv 30/1
passiv 1/1
z.B. ein aktives Gespräch dauert 48 sek. - Abrechnung 48 sek. (ausgehend von 51,6 Cent) - Kosten 41,28 Cent
ein aktives Gespräch dauert 16 sek. - Abrechnung 30 sek. - Kosten 25,8 Cent
ein passives Gespräch dauert 48 sek. - Abrechnung 48 sek. (ausgehend von 22,8 Cent) - Kosten 18,24 Cent
ein passives Gespräch dauert 16 sek. - Abrechnung 16 sek. - Kosten 6,08 Cent
diese Abrechnung gilt für alle EU-Anbieter ... nur die MwSt. ist gegebenenfalls unterschiedlich!
http://www.rtr.at/de/tk/Roaming_in_der_EU
Verfasst: 06.09.2009, 10:47
von GunnarDH
[quote="hypkin"][i]ja das ist tatsächlich so udn wurde auch so von der rtr genehmigt. es fallen praktisch für jedes gespräch verbindungsentgelte an, die den kosten von 30 sekunden entsprechenden. sekundengenau abgerechnet wird von anfang an. es handelt sich also um eine 1/1 taktung.[/i][/quote]
von der zusätzlichen Verbindungsgebühr steht aber nirgends was.
aus den Roaming-Entgeltbestimmungen von big bob:
"Taktung:
1.) Zone 1: nach national und Österreich, nach EU Länder, Schweiz, Kroatien, Liechtenstein, Island, Norwegen:
sekundengenaue Abrechnung. Bei abgehenden Telefonaten anfängliche Mindestabrechnungsdauer von 30 Sekunden"
für mein Deutschverständnis heißt das Taktung 30/1
und nicht 30extra und dann 1/1
Verfasst: 06.09.2009, 12:19
von D_D
Also mein Verständnis aus diesem Satz:
sekundengenaue Abrechnung. Bei abgehenden Telefonaten anfängliche Mindestabrechnungsdauer von 30 Sekunden"
bei Passiv: sekundengenau
bei Aktiv: zuerst 30 Sekunden zahlen, dann sekundengenau
Verfasst: 06.09.2009, 16:20
von Azby
D_D hat geschrieben:Also mein Verständnis aus diesem Satz:
sekundengenaue Abrechnung. Bei abgehenden Telefonaten anfängliche Mindestabrechnungsdauer von 30 Sekunden"
bei Passiv: sekundengenau
bei Aktiv: zuerst 30 Sekunden zahlen, dann sekundengenau
Eben. Und das heißt 1/1 bzw. 30/1. Wenn es so in der Verordnung steht, ist es auch so (oder für den Kunden günstiger) umzusetzen und nicht schlechter.
Wenn die Verrechnung wirklich fehlerhaft war, kann ich nur raten, bei bob zu reklamieren. Für Rechnungseinwände wird man wohl auch die 0800-Nummer bemühen können - wär ja lustig, wenn man um sich das einem zustehende Geld zurückzuholen wieder Geld für die Verbindung zahlen müsste.
An sonsten wird's ein Brief oder Fax auch tun, wobei hier zwangsläufig Gebühren (Porto, Verbindungsgebühr beim Fax) anfallen.
Hat vielleicht jemand eine Mail-Adresse von bob, an die man sich bei Rechnungseinwänden wenden kann?
Verfasst: 06.09.2009, 19:04
von ray81
Einen Rechnungseinspruch kannst du auch mündlich machen, nur das Schriftliche läßt sich durchaus besser nachvollziehen und bearbeiten, bei Einsprüchen nicht klarer Sachlage ist schriftlich durchaus angebracht, am Telefon wirst du entweder auf den schriftlichen Einspruch hingewiesen oder aber man versichert die ordnungsgemäße Bearbeitung.
Wer auf Nummer sicher gehen will, der macht es schriftlich.
Meine Telekom (aon) habe ich telefonisch beanstandet.
Kein Einzug, obwohl gewünscht, ergo zusätzliche Kosten, Telefonbücher verrechnet, obwohl keine Chance zur Ablehung (hat man fristgerecht), außerdem habe ich gar keine erhalten. Diese beiden Kosten wurden mir gutgeschrieben, die darauffolgende Rechnung war geringer.
Ein Beispiel, in dem ein Anruf genügt hat. Aber wie gesagt, Nummer sicher - schriftlich!
Mein Tipp, erst mal telefonisch, vielleicht bekommt man eine Mail oder eine SMS als "Beweis" ... wenn nicht, ein Fax an die Mobilkom, die stehen im Impressum von Bob!
Verfasst: 06.09.2009, 21:16
von ray81
Jo, das mag stimmen ... wobei es hier ja "nur" um den Takt in Verbindung mit der Abrechnung geht, quasi immer um 30 sek. zu viel beim Roaming ... aber ich denke, dass du da durchaus recht haben könntest.
Verfasst: 06.09.2009, 21:22
von cicero7
Das ist der regulierte EU Tarif:
Zitat aus der Verordnung der EU Komission:
"an call set up of 30 seconds shall apply, the charging itself shall be per second"....
Für Passive gilt sekundengenau.
Verfasst: 06.09.2009, 22:06
von brus
cicero7 hat geschrieben:Zitat aus der Verordnung der EU Komission:
"an call set up of 30 seconds shall apply, the charging itself shall be per second"....
Nach dieser
EU Verordnung verrechnet bob richtig. Eine Verbindungsgebühr von 30 Sekunden, dann Abrechnung ab Beginn im Sekundentakt.
Nach bob ist der Verrechnungsmodus nicht richtig dargestellt:
"Für aktive Telefonate gilt eine sekundengenaue Abrechnung nach den ersten 30 Sekunden (entspricht einer Taktung 30/1)."
Die oben genannten Verrechnungsdaten von jetzt_aber sind also im Sinne der EU Verordnung richtig.