Lustig wird es für Firmen die ein Rechenzentrum mit ein paar hunder Bladeserver betreiben und für die Hosting Anbieter die Lagerhallten voller Pcs haben.GEZ-Gebühr für Büro-PCs
Für einen ausschließlich beruflich genutzten Internet-PC müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden. Das entschied nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Die bayerischen Richter haben mit ihrem Urteil eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt. Das Gericht ließ allerdings die Revision gegen das Urteil zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Ein Rechtsanwalt hatte die Bezahlung der Gebühren verweigert und gegenüber der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) erklärt, in seiner Kanzlei werde ein internetfähiger Computer nur für berufliche Zwecke und nicht zum Rundfunkempfang genutzt. Daraufhin hatte die GEZ Gebühren mit Bescheid festgesetzt. Die dagegen erhobenen Widersprüche und die Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach waren erfolglos geblieben.
Bereits Ende März dieses Jahres scheiterte ein Rechtsanwalt vor dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht mit dem Anliegen, für seinen ausschließlich beruflich genutzten PC keine Rundfunkgebühren zahlen zu müssen. Auch die Verwaltungsgerichte Würzburg und Ansbach bejahten die Gebührenpflicht, während Koblenz, Münster und Wiesbaden gegenteilig entschieden. Letzteres stellte Ende letzten Jahres fest, dass es für die Erhebung einer Rundfunkgebühr auf einen PC mit Internetanschluss keine tragfähige Rechtsgrundlage gebe.
Deutschland: GEZ-Gebühr für Büro-PCs
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Deutschland: GEZ-Gebühr für Büro-PCs
Da sieht man mal wieder: "In eigener Sache" versuchen Rechtsanwälte immer wieder, allgemein die "Regeln" zu biegen - egal wie hoch die Kosten sind.
Konkret: Welcher "normale" Mensch würde über alle Instanzen des LG bis zur Revision des OLG gehen, die mit Kosten von mehreren tausend Euro zu beziffern sind, nur um vielleicht € 200,- im Jahr zu sparen ... Lächerlich.
P.S.
Deine Gesinnung ist mit irgendwie nicht ganz geheuer...
Grüße
Stefan
Konkret: Welcher "normale" Mensch würde über alle Instanzen des LG bis zur Revision des OLG gehen, die mit Kosten von mehreren tausend Euro zu beziffern sind, nur um vielleicht € 200,- im Jahr zu sparen ... Lächerlich.
P.S.
Mich befremden immer wieder deine Anspielungen auf eine längst vergangene Zeit...Boy2006 hat geschrieben:In jeder besatzungszone ein Sender.![]()
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Grüße
Stefan
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