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6 back tarif gibt es nicht mehr
Verfasst: 24.10.2008, 13:12
von volga10
zur Info
Verfasst: 24.10.2008, 14:32
von Boy2006
Gillt natürlich nur für Neuanmeldungen.

Verfasst: 24.10.2008, 15:56
von Azby
Boy2006 hat geschrieben:Gillt natürlich nur für Neuanmeldungen.

Eh klar. Allerdings kann's schon sein, dass auch bestehende Tarife bei der nächsten AGB-Änderungen mal gestanzt werden.
Verfasst: 24.10.2008, 16:04
von Boy2006
Dann habe ich ja SoKü wenn sie nachträglich was ändern ?
Ich habe jetzt -12€ weil ich so oft Angerufen werde ist bald Besser als eine Erotik Nummer.

Verfasst: 24.10.2008, 16:15
von Azby
Natürlich hast du dann ein SoKü-Recht. Die Frage ist nur, wann sie den Sixback stanzen und ob du dann (noch) in einer MVD bist. Eine Sonderkündigung rentiert sich ja nur wirklich, wenn du dadurch aus der MVD-Verpflichtung rauskommst. Kündigen kannst du sonst ja eh normal unter einhaltung der Kündigungsfrist. Auch hier bringt die SoKü nichts, weil du hier auch die 2 Monate warten musst, bis die AGB-Änderung in Kraft treten würde, bis die SoKü wirksam wird und du den Vertrag los bist.
Verfasst: 24.10.2008, 16:17
von Boy2006
Ich habe den Vertrag nur wegen den 1GB Gratis und die 6Cent Back sind nur ein Zuckerl.
Verfasst: 24.10.2008, 17:01
von Azby
Gut, das ist ja egal. Sonderkündigen könntest du ja auf jeden Fall, wenn du willst.
Verfasst: 24.10.2008, 19:33
von Wolfgang
Weiß übrigens jemand, ob das "1 GB gratis" bei bestehenden "Six Back"-Verträgen nach Ablauf der zweijährigen Mindestvertragsdauer endet oder bis zur Vertragskündigung durch den Kunden bestehen bleibt?
frage
Verfasst: 24.10.2008, 19:51
von volga10
und wenn da eine Sonderkündigung kommt, und ich den Vertrag kündige, was passiert dann?
Verfasst: 24.10.2008, 19:57
von Boy2006
Dann ist der Vertrag, die Gutschrift alles weg...
Verfasst: 24.10.2008, 19:58
von eigs
Dann bist du den Vertrag los.
Endlich gibt es diesen Vertrag nicht mehr und andere Anbieter können Tarife gestalten bei denen man genug telefonieren kann und nicht von Loadern missbraucht wird.
mfg eigs
volga10
Verfasst: 24.10.2008, 21:04
von volga10
der Typ von drei sagte, Fa muss seinen Vetrag einhalten.
Verfasst: 24.10.2008, 21:16
von gp1
Wolfgang hat geschrieben:Weiß übrigens jemand, ob das "1 GB gratis" bei bestehenden "Six Back"-Verträgen nach Ablauf der zweijährigen Mindestvertragsdauer endet oder bis zur Vertragskündigung durch den Kunden bestehen bleibt?
Nach Ablauf der 24 Monate kostet das 1 GB 15 Euro - also Kündigung des Paketes nicht versäumen. Oder falls gewünscht, den Vertrag überhaupt kündigen. Ich glaube aber, dass kurz vor Ablauf der MVD ein Anruf genügt und das 1 GB weiterläuft, wenn man verlängert.
Beim neuen 3 GB-Paket (wird dzt mit einigen Handies angeboten) dürften auch nach 24 Monaten keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Verfasst: 24.10.2008, 22:29
von jxj
Boy2006 hat geschrieben:Dann ist der Vertrag, die Gutschrift alles weg...
Mit der Gutschrift bin ich nicht sicher. Drei wird natürlich versuchen, nicht auszubezahlen.
Aber, ob rechtlich in Ordnung ist. Denn man hat eine Gutschrift und Drei hat den Vertrag gebrochen, theoretisch gehört es auch ausbezahlt. Nur wer geht dann den Rechtsweg um es durchzusetzen...
Re: frage
Verfasst: 25.10.2008, 21:49
von Azby
volga10 hat geschrieben:und wenn da eine Sonderkündigung kommt, und ich den Vertrag kündige, was passiert dann?
Was bei jeder anderen SoKü auch passiert: Du bist den Vertrag (Pflichten) inkl. deiner Nummer und Sonderkonditionen (Gratis Internet/SMS etc.) los.
Eine Sonderkündigung ist nichts anderes als eine normale Kündigung, nur halt dass du aus einem be
sonderen Grund (vorzeitig) kündigen kannst. An sonsten bewirkt sie das selbe: Der Vertrag wird zum Stichtag beendet.