Rechtsfrage,bei Kabelanschlus,und beschädigten Leitungen?

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Mr.Dailer
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Rechtsfrage,bei Kabelanschlus,und beschädigten Leitungen?

Beitrag von Mr.Dailer » 25.09.2008, 10:19

Hallo!
habe,wieder mal eine Intersannte Episode,wo ich mir über die aktuelle Rechtslage im Unklaren ,bin wollte,wieder mal meinen Kabelanschlus reaktivieren,um zumidest mal,ein 2 Wochen zum Test,das ganze anzuschauen,ob ich die 22 Mbit erreiche!

nun stelltte der Kabelanbieterfest,das die Leitung unterbrochen ist,mit einer Art Peilmeßgerät,mit unterschiedlich hoch freqenten Tönen!
nach Rücksprache,mit meinem Nachbar,fanden letztes Jahr tasächlich Grabunsarbeiten,eines Abwasserkanals von ihm statt,als ich im Urlaub war,nun behauptet er aber nie ein Kabel,beim graben gesehen zu haben,und meint er sei da nicht schuld!
hatte vor 5 Jahren das lezte mal Kabel,und da ist es noch gegangen,und die Marder werden es wohl auch nicht abgebisen haben!

nun frage,ich die Experten in Runde,wie da die Rechtslage ist,

1.muß der Kabelanbieter,das im Auftrag des Kunden,wieder in standsetzen!
2.kann sich der Grundstückseigentümme weigern,es reapieren zu lassen,schaut im Moment so,aus,da er meint er seis nicht gewesen,obwohld das Meßgerät an dem Ort,wo er gegraben hat eindeutig bestäigt!
die Verlegung eines neuen Kabels fällt flach,da ich mindestens 40 Meter graben müste!

ich denke mal,man könnte es sicher relativ exakt orten,aber ich bin mir über die Rechtslage im Unklaren,wie es in solch komplizierten Fällen ausschaut,ein Kabelanbieter,muß doch beim durchgraben,immer die Rechte des Grundstückseigentümmers einholen,was ja damals pasiert ist,aber kann man im Nachhinein sich weigern,jegliche Grabungs/Reparatur Arbeiten auf seinem Grundstück durchzuführen?
jetz bin ich ja echt gespannt auf Eure Antwort :D

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