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OGH-Urteil zu Guthabenverfall bei Wertkarten-Handys

Verfasst: 13.10.2004, 13:59
von Wertkartentelefonierer
Laut einem Entscheid des OGH ist die Verfallsklausel für Guthaben und Rufnummer "sittenwidrig".
Das OGH Urteil betrifft derzeit nur telering, aber die anderen Mobilfunkanbieter werden wohl freiwillig den Guthabensverfall stoppen, anderenfalls drohen ihnen die selben Klagen!
Also demnächst sollte es aus damit sein, daß man jedes Jahr 20 Euro aufladen muß, damit einem das Wertkartenhandy aktiv bleibt!

genauers nachzulesen beim zuständigen Bundesministerium:
http://www.bmsg.gv.at/cms/site/news_ein ... 7640826222

Verfasst: 13.10.2004, 16:28
von Matula
Eine gute Nachricht :)

Hätt gar nicht gedacht, daß das möglich ist. Denn dann könnte man ja eine SIM-Karte ewig haben. Was ist mit verlorenen, gestohlenen oder kaputten SIM-Karten, die weggeworfen oder einfach "weg" sind? Dadurch werden viele "tote" Nummern entstehen...

Vielleicht sollte man als "Verfallsdauer" 5 Jahre angeben?

Aber die Mobilfunkbetreiber werden sich sicher was anderes einfallen lassen. Einfach einem unbegrenzt eine Nummer (kostenlos) zur Verfügung zu stellen, das werden sie nicht tun...

Ein geniales Urteil !

Verfasst: 13.10.2004, 20:41
von Peter
Jetzt kann man die Sim-Karten in diverse Geräte einbauen und ewig per Handy steuern z.B.: die Heizung im Auto oder Zuhause, das Licht im Garten usw.
Die Telekom-Betreiber sollen ruhig für alles aufkommen.
Die Rufnummern-Mitnahme war ja auch so eine wichtige Sache, jetzt weis keiner mehr, in welches Netz er anruft.
:?:

Verfasst: 14.10.2004, 08:48
von Gast
da werden bald die nummer ausgehen :wink:

Re: Ein geniales Urteil !

Verfasst: 14.10.2004, 09:33
von Matula
Peter hat geschrieben:Die Rufnummern-Mitnahme war ja auch so eine wichtige Sache, jetzt weis keiner mehr, in welches Netz er anruft.
:?:
Das war allerdings ein gehöriger Blödsinn. Nur Kosten und lauter Probleme. Jetzt soll man anrufen, horchen welches Netz es is, wieder auflegen und mit dem richtigen Anbieter anrufen. Wirklich spitze.

Verfasst: 23.10.2004, 18:05
von Gast
Hallo!
Weiß hier jemand schon neues, wie das mit den Verfall der Wertekartenhandys jetzt ausschaut? Geben die Mobilfunk-Anbieter sich "geschlagen"?
Ich habe nämlich eine klax Wertkarte die in 2 Wochen abläuft und eine schon abgelaufene klax Wertkarte.
Auf http://www.ivmk.at/ hab ich was gelesen, daß die abgelaufene Wertkarten zurückfordern wollen. Wer weiß darüber näheres?

Verfasst: 21.11.2004, 01:36
von Mr.Dailer
Nun die Ansage ,die einem Sagt in welchem Netz man sich Befindet,ist generell kostenlos,und nach dem Die Interconctiongebühren vom Regulator neu Ausgeschrieben wurden,wird es in Zukunft Egal sein,wo man nun Anruft,da diese Unterschiedlichen Preise von Anbieter xy nach Mobilfunkannbieter xz sowiso bald der Vergangenheit angehören,weil alle dann auch für die Weiterleitung gleichviel Zahlen,werden sich diese Ungereihmtheiten,in usnerer Tarifstruktor demnächst von selbst auflösen!


A1 ist dem "urteil"ja freiwillig nachgekommen ,und verlangt 12€ einfach Pauschal so wie vorgeschrieben,ich bin ja jezt gespannt wie Tmobile das Urteil anfechten will wie angekündigt :D
Eine Frage hätte ich aber noch,auf die ich in den Ganzen Berichten keine Antwort Fand!

Was pasiert,mit den leuten,die schon die vollen 35€ für die Ummeldung bezahlt haben,oder bis zu 100€ wenn sie von Telering nach Tmobiel wechselten,und in die Umgekehrte Richtung ,war es kostenlos,können die Im Nachhinein ihr Geld zurück Fordern?

Bitte bei mir bzw. beim IVMK melden

Verfasst: 17.12.2004, 18:52
von Mag. Robert Marschall
Betreffend dem bereits verfallenen Guthaben der einen Wertkarte können Sie sich beim IVMK anmelden (www.ivmk.at). Wir werden Sie kostenlos vertreten. Mit einigen Mobilfunkbetreiber verhandeln wir noch, mit anderen sind bereits die Rechtsanwälte am Zug. Da die Mobilfunkbetreiber das betreffende OGH Urteil noch nicht in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommen haben, gibt es in der jetztigen Übergangszeit eine rechtliche Unsicherheit. Empfehle Ihnen bei noch aktiven SIM Karten sicherheitshalber noch einmal aufzuladen um länger dauernde Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Mag. Robert Marschall
Präsident des IVMK

Abrechnung des Portierungsentgeltes beeinspruchen

Verfasst: 18.12.2004, 09:53
von Mag. Robert Marschall
Jedem, dem mehr als Euro 12 an mobilen Portierungsentgelt von seinem Mobilfunkbetreiber verrechnet wurde rate ich innerhalb der Einspruchsfrist den Betragsteil seiner Rechnung zu beeinspruchen, der mehr als 12 Euro beträgt, eventuell mit dem Hinweis auf die Einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien. Damit haben Sie zunächst einmal alle Rechte gewahrt. Falls die Betreiber dem Einspruch zurückweisen, dann kann man innerhalb von einem Monat ein Streitschlichtungsverfahren bei der RTR beginnen, die Zivilgerichte einschalten oder sich an den IVMK wenden.
Mehr Infos unter www.ivmk.at / Konsumentenschutz.

Mag. Robert Marschall
Präsident des IVMK

Verfasst: 20.01.2005, 20:11
von dunkenmclaod
Die Rufnummer mitnahme ist ein EU Gesetz

Unsd wie wir alle noch wissen wollten ja 66% bei der Volksabstimmung zu der EU.