Aresetyr hat geschrieben:72,65€ für 2 x UPC Super FIT ... einmal vom 6.10 bis zum 31.10 und einmal vom 1.11 bis zum 31.11.
Das ist prinzipiell mal korrekt, da die Grundgebühr für die erste Periode nachträglich verrechnet wird und sonst aber die Grundgebühr im Voraus zu begleichen ist. Deshalb hast du bei der ersten Rechnung zwei Grundgebühren (eine im Nachhinein, eine im Voraus) aufgelistet. Das ist soweit schon mal richtig.
Was das Abkommen mit roro betrifft: Halte nochmal Rücksprache mit ihm. Es kann sein, dass er die ein Monat Gutschrift als Partner so nicht bei UPC verbuchen kann und dir daher die Grundgebühr einfach von UPC verrechnet wird. In dem Fall gehe ich davon aus, dass dir roro den Monatsbetrag einer Grundgebühr einfach von seiner Provision überweist.
Aresetyr hat geschrieben:desweiteren steht das auf der Rückseite meiner Rechnung:
Kundeninformation
Aufgrund von veränderten Marktbedingungen werden einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) sowie einzelne Einmalentgelte mit Wirkung 01.01.2009 geändert. Die neuen AGB und Entgeltbestimmungen sind online unter
www.upc.at abrufbar, liegen in unseren Geschäftsstellen auf und werden auf Wunsch auch gerne kostenlos zugesandt. Geht uns bis zum 31.12.2008 von Ihnen keine schriftliche Mitteilung gemäß § 3 Absatz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, werden die Änderungen für Ihre Vertragsverhältnisse mit UPC wirksam
Was heißt das für nen Laien wie mich? Wie teuer wird alles?
es handelt sich hierbei um eine AGB-Änderung (einseitige Vertragsänderung) durch UPC, wobei einige Entgelte erhöht werden. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Einmalentgelte wie Mahnspesen, Erlagscheingebühr etc. Es geht also hauptsächlich um Zahlungskonditionen, ins Besondere um die Gebühren bei Zahlungsverzug, die dich im Normalfall nicht betreffen sollten.
Da es sich bei dieser Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen aber nicht ausschließlich um Änderungen handelt, die zum Vorteil des Kunden geschehen, steht jedem Kunden (auch wenn er sich in einer Mindestvertragsdauer befindet) ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht (außerordentliches Kündigungsrecht) zu, was so viel bedeutet, wie: Wenn dir die Änderungen nicht passen, kannst du von diesem Recht Gebrauch machen und dein Vertrag wird mit dem Tag, an dem die neuen AGB gelten würden (1.1.2009) beendet - ohne weitere Entgelte.
Das ist ja auch moralisch ganz logisch. Man kann jemanden nicht an einen Vertrag binden und diesen im Anschluss nach Belieben ändern und dem Vertragspartner somit im Vorhinein unvorhersehbare Bürden umhängen. Wird der Vertrag geändert, muss UPC auch mit den Konsequenzen (Kündigungsrecht des Kunden) rechnen.