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Sonderkündigungsrecht bei ONE bis 26.August
Verfasst: 26.06.2008, 20:51
von cicero7
One hats mal wieder geschafft, angeblich wurden sie für ihre rechtsunwirksame information bei der letzten Sonderkündigungs im Herbst abgemahnt und mussten nun eine neue machen.
dabei haben sie auch gleich wieder ein paar lustig verschlechterungen reingepackt:
Kündigungsfrist 8 wochen zum Monatsende
Roaminggebühren ab Zone 2 tw. massiv erhöht
Tarifwechselentgelt von 49,9 gilt ab nun IMMER (bisher 3 Mon vor Bindungsende nicht)
dafür:
wurde das illegale Telefonbucheintragungsentgelt entfernt, welches sie erst per Herbst eingeführt hatten -> scheinbar war die ONE Rechtsabteilung im Herbst nicht in der Lage das TKG zu lesen.
und:
das sinnlose Serviceänderungsentgelt von 7Eur wurde wieder gestrichen, wobei dieses eh schon seit Dezember wegen massiver beschwerden nicht mehr verrechnet wurde. (damals versuchten sie es wegen jedem schmarrn zu verrechnen)
Verfasst: 26.06.2008, 22:30
von Nachteule
hm, schade, dass ich schon lang nimmer bei one bin

...
ist noch IRGENDJEMAND hier beim blauen donut??
Verfasst: 27.06.2008, 00:12
von Stefan
Aber Hauptsache, es gibt bald das iPhone.
Grüße
Stefan
Verfasst: 27.06.2008, 09:34
von Boy2006
Und dann SoKü.

Verfasst: 27.06.2008, 12:03
von Azby
Na schade. Zwei Bekannte von mir haben gerade ihren one-Vertrag gekündigt. Wär besser gewesen, noch schnell eine Vertragsverlängerung zu machen und dann die Sonderkündigung auszusprechen.
Hat's schon einen einzigen Kunden gegeben, dem sie die alten AGB gelassen haben?
Verfasst: 27.06.2008, 19:27
von cicero7
lt. Hotline wird man nicht rückumgestellt, sie dürfen dies auch nicht anbieten und lassen da auch nicht mit sich verhandeln, da offiziell "einheitliche" AGBs gewünscht sind.
Verfasst: 27.06.2008, 19:30
von Azby
Dann ist es wirklich schade.
In dem Fall hätte man ein neues Handy tatsächlich für ein paar Euro haben können (Kündigung heute oder Kündigung in 2 Monaten - 2 Monate Grundgebühr hätte man halt noch zahlen müssen. Bei einem alten 4:0 wären das 38€ gewesen).
Verfasst: 28.06.2008, 14:35
von cicero7
Hatte jetzt die Infos bei der Rechnung.
Damit geben sie faktisch zu dass die Änderung vom Herbst ungültig war.
ALLE PUNKTE die schon gelten sollten (seit Herbst) stehen jetzt wieder als "wichtige Ändeurngen" der diesmaligen Ändeurng.
Damit dürfen sie keines der Entgelte das sie geändert haben seit Nov verrechnen, jedr der sich beschert müsste es in Kulanz zurück bekommen.
Die Entgelte:
* viele einmalentgelte (Serviceentgelt zb..)
* Tarifwechselentgelt
* Tarifwechselbestimmungen
* Roamingentgelte
etc....
Verfasst: 03.07.2008, 09:13
von Matula
cicero7 hat geschrieben:* Tarifwechselentgelt
Gilt das auch für Take one?
Heisst das bis 26.08. zahlt man da noch keine 4 Euro?
Verfasst: 03.07.2008, 09:40
von Matula
In den "alten, für bestehende Kunden bis 26.08. gültigen, AGB" steht die Tarifwechselgebühr bei Take one auch schon drinnen.
Ich hab geglaubt die Änderungen von September mussten zurückgenommen werden und dürfen erst ab 26.08.2008 eingeführt werden?
Verfasst: 03.07.2008, 10:23
von Azby
Matula hat geschrieben:In den "alten, für bestehende Kunden bis 26.08. gültigen, AGB" steht die Tarifwechselgebühr bei Take one auch schon drinnen.
Es geht darum, dass sie diverse Gebühren nicht richtig angekündigt, sehr wohl aber verrechnet und in den AGB aufgelistet haben, soweit ich das mitbekommen habe. Diese Entgelte müssen sie jetzt nochmals "richtig" ankündigen. Trotzdem stehen sie natürlich noch in den alten AGB...
Bei Take one brauchst du eigentlich kein SoKü-Recht, da du ohnehin jederzeit aussteigen kannst. Wobei ich mir die Frage stelle, ob du vielleicht die Gebühr fr das Ausbezahlen des Guthabens nicht zahlen musst, wenn du ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmst.
Matula hat geschrieben:Heisst das bis 26.08. zahlt man da noch keine 4 Euro?
Meinst du die 4€ Grundgebühr von einem Vertragstarif?
Du musst bis zum Eintritt der außerordentlichen Kündigung voll bezahlen, kannst aber auch bis zu diesem Zeitpunkt die volle Leistung in Anspruch nehmen.
Verfasst: 03.07.2008, 11:03
von Stefan
So wie ich es verstanden habe, muss aufgrund formaler Fehler ein schon einmal gewährtes Sokü-Recht nochmals gewährt werden.
Also selbe Situation, wie sie damals auch schon bestanden hat - wer eine Sokü machen will, hat zumindest die (wie immer vorerst theoretische) Chance dazu.
Grüße
Stefan
one
Verfasst: 03.07.2008, 16:00
von volga10
weiß jemand, was man in der Kündigung schreiben muss?
Verfasst: 03.07.2008, 17:00
von Matula
Azby hat geschrieben:Matula hat geschrieben:In den "alten, für bestehende Kunden bis 26.08. gültigen, AGB" steht die Tarifwechselgebühr bei Take one auch schon drinnen.
Es geht darum, dass sie diverse Gebühren nicht richtig angekündigt, sehr wohl aber verrechnet und in den AGB aufgelistet haben, soweit ich das mitbekommen habe. Diese Entgelte müssen sie jetzt nochmals "richtig" ankündigen.
Aber das würde doch heissen, dass die Entgeltänderungen rechtlich "ungültig" waren und bis 26.08.2008 auch noch nicht angewandt werden dürfen, oder?
Azby hat geschrieben:Bei Take one brauchst du eigentlich kein SoKü-Recht, da du ohnehin jederzeit aussteigen kannst. Wobei ich mir die Frage stelle, ob du vielleicht die Gebühr fr das Ausbezahlen des Guthabens nicht zahlen musst, wenn du ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmst.
Genau darum gehts *g*. Möchte ich bei Champion versuchen.
Matula hat geschrieben:Heisst das bis 26.08. zahlt man da noch keine 4 Euro?
Azby hat geschrieben:Meinst du die 4€ Grundgebühr von einem Vertragstarif?
Nein, ich meine die Tarifwechselgebühr bei Take one. Das war damals eine der Entgeltänderungen und wenn diese rechtlich ungültig eingeführt wurden, müsste ich doch bis 26.08. kostenlos Tarif wechseln können?
Verfasst: 03.07.2008, 21:34
von Azby
Matula hat geschrieben:Nein, ich meine die Tarifwechselgebühr bei Take one. Das war damals eine der Entgeltänderungen und wenn diese rechtlich ungültig eingeführt wurden, müsste ich doch bis 26.08. kostenlos Tarif wechseln können?
Eigentlich schon. Am besten du fragst mal bei der Hotline an, ob sie dir die unerlaubterweise abgebuchten 4€ wieder gutschreiben. Sollte eigentlich hinhauen.
Ob sie dir das Guthaben ausbezahlen, ohne die Gebühr zu verrechnen, weiß ich leider auch nicht. An sich kann ich es mir aber schon vorstellen. Immerhin hast du durch die Entgeltänderung keine wirkliche Möglichkeit mehr, dein Guthaben so zu verbrauchen, wie du es anfangs vorgehabt hast und möchtest logischerweise dein Geld zurück, ohne Abzug...