masal hat geschrieben:Was bedeutet eigentlich genau dieses Entbündeln?
Normales, nicht entbündeltes, Internet via Telefonleitung nennt sich ADSL. Dieses wird von der TA zur Verfügung gestellt. Du kannst ADSL auch über einen anderen Anbieter beziehen, der dir das Internet verrechnet. Tatsächlich wird es aber weiterhin von der TA zur Verfügung gestellt und die TA verrechnet deinem alternativen Anbieter auch etwas dafür - zusätzliche Voraussetzung ist indirekt auch ein Telefonanschluss von der TA, den du weiterhin bei der TA zahlen musst.
Entbündeltes Internet ist jetzt etwas ganz anderes. Es baut zwar auf der selben Technik auf, allerdings wird es nicht mehr von der TA zur Verfügung gestellt, sondern von deinem alternativen Anbieter. Dieser hat das Wählamt entbündelt, wenn er zum Wählamt seine eigenen Internetleitungen gelegt hat und dich von dort aus selbst versorgen kann, was in einem nicht entbündelten Gebiet nicht der Fall ist - dort kann wie gesagt nur die TA Internet anbieten.
Der alternative Anbieter mietet die Telefonleitung von der Telekom an, allerdings verrechnen zahlen sie nichts weiter, können dir das Internet daher viel günstiger anbieten. Außerdem brauchst du keinen TA-Festnetzanschluss. Das wäre durch die entbündelte Leitung gar nicht möglich.
@Boy: Es kommt auch auf die Erreichbarkeit an. Es nutzt niemandem was, wenn du von deinem 3-Handy günstig ins Festnetz anrufen kannst, dich deine Bekannten, die Festnetz haben aber nicht günstig erreichen können...