A1 hat meinen Tarif erhöht!! Ist das zulässig?

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Lilly
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A1 hat meinen Tarif erhöht!! Ist das zulässig?

Beitrag von Lilly » 31.01.2008, 21:07

Ich habe am 29.12.05 bei A1 einen Vertrag mit 15 Euro Mindestumsatz abgeschlossen (a1 und sms gratis).

Da die letzte Rechnung aber 50 Euro betrug, habe ich bei A1 angerufen, wo man mir mitteilte, dass ich mit 29.12.07 24 Monate Bindung hinter mir habe. Nun haben sie mir einen Tarif aufgebrummt, der mich allein an Grundgebühr 25 Euro kostet. Nicht zu vergessen, dass ich die sms jetzt nicht mehr gratis versenden kann, sondern pro sms 19cent bezahlen muss. Jetzt bleiben mir theoretisch nur 2 Optionen - Ich kündige und muss während der kündigungsfrist die 25 grundgebühr bezahlen + Gesprächkosten - oder ich binde mich wieder für 24 Monate - dann würde ich auch meinen alten Tarif - sprich 15 Euro - zurückbekommen.

Laut Aussage der A1-Mitarbeiterin habe ich eine sms erhalten in der ich darauf hingewiesen wurde, dass sie meinen Tarif umstellen, wenn ich nicht verlängere. Ich kann mich aber an so eine sms nicht erinnern. In der einzigen sms, die ich von A1 bekommen habe, war nur die rede davon, dass sie mir ein handy schenken, WENN ich verlängere und nicht dass ich verlängern MUSS. (Angeblich ist das bei diesem Jugendtarif so, dass der nach 2 Jahren verlängert werden muss)


Meine Fragen nun dazu:

Wäre A1 nicht normalerweise dazu verpflichtet mir schriftlich (per Post und nicht per sms) mitzuteilen, dass sich mein Tarif erhöht?
(Das kann doch nicht normal sein, dass A1 meinen Tarif umstellt und ich sms versende wie eine Blöde, ohne zu wissen, dass sie jetzt 19 cent kosten - das summiert sich wenn man eben mal monatlich so ca 400 sms schreibt - obwohl das ja noch wenig ist - meine Schwester schreibt leicht doppelt so viel wie ich und die hat das gleicht Problem mit A1)

Und seit wann muss man eine Tarif "verlängern"?

Hatte ja schon viele Verträge, bei anderen Anbietern, aber auch schon bei A1, aber sowas ist mir echt noch nie passiert. :evil:


Hoffe, dass mir jemand eine Auskunft geben kann!!
Lg Lilly

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Cheinzle
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Beitrag von Cheinzle » 31.01.2008, 21:46

Wie so oft die leider sehr unbefriedigende Antwort: Das steht alles in den Vertragsbedingungen, die Du damals unterschrieben hast!

A1 muss über den anstehenden Ablauf bzw. Tarifwechsel informieren, das ist richtig. Höchstwahrsacheinlich hast Du auch noch Deine Zustimmung erteilt, daß Dir A1 rechtsverbindliche und sogenannte erhebliche Infos per SMS zustellen kann.

Bei A1 anrufen, die Story kurz erzählen und entsprechende Vertragsverlängerung gegen Kulanz erbitten. Je nach generiertem Umsatz schreibt Dir A1 dann eventuell etwas gut.

A1 sitzt hier aber eindeutig am längeren Hebel. Auch wenn es jetzt weh tut: Beim nächsten Mal das Kleingedruckte lesen. Vor der Unterschrift. Und wenn's der Verkäufer eilig hat und das nur reine Formsache ist: Verlangen, dass die AGB nicht gelten, weil reine Formsachen sind nicht wichtig...

Sorry!
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gp1
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Beitrag von gp1 » 31.01.2008, 22:22

Ich kenne das Telefonieverhalten nicht, ein Vertrag mit 2 Jahren ist aber in der Regel überholt und es gibt bessere Tarife. Ich würde kündigen und zB bei Telering die Gratisrufnummernmitnahme ausnützen, samt Vorteilen bei Neuabschluss.

ray81
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Beitrag von ray81 » 01.02.2008, 01:01

Nicht sehr leicht ... dennoch hast du gute Chancen, da raus zu kommen, nach meiner Meinung nach! A1 kann dir wohl eine SMS schicken, dennoch muß dir A1 nachweisen, dass du die SMS auch bekommen hast!
Du mußt deiner Vertragsänderung und der damit in Verbindung stehenden Rechnung widersprechen! Schriftlich ... eingeschrieben oder schriftlich gegen Bestätigung im A1 Shop abgeben ... dennoch weiß ich nicht, was in den AGB's steht oder was für einen Vertrag du hast/hattest!
Gruß Ray

Azby
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Beitrag von Azby » 01.02.2008, 23:09

ray81 hat geschrieben:A1 kann dir wohl eine SMS schicken, dennoch muß dir A1 nachweisen, dass du die SMS auch bekommen hast!
Aber es gibt für SMS die Funktion der sogenannten "Zustellmeldung". Und als Netzbetreiber ist es für A1 ein leichtes, eine solche für die eigenen abgehenden SMS zu bekommen und für etwaige Nachfragen zu sichern. A1 wird schon nachweisen können, dass sie die SMS mit der Information verschickt haben und dass diese auch angekommen ist.
Leider kann ich mich an sonsten nur Christof anschließen.
Der Vertrag ist in der bisherigen Form auf 24 Monate befristet gewesen. Danach gilt ein anderer Tarif. A1 lässt den vorherigen Tarif zwar verlängern (auf weitere 24 Monate), allerdings muss man das selbst in die Wege leiten - an sonsten gilt, der Vertrag läuft unbefristet mit der laut AGB gültigen Kündigungsfrist mit dem neuen Tarif weiter.
Bei A1 kann man aber noch am ehesten auf Kulanz zählen, also wenn es dir wichtig ist, diesen Tarif zu behalten und doch vielleicht eine kleine Gutschrift aus der letzten Rechnung zu bekommen (weil du das übersehen hast etc.), kann ich mir schon vorstellen, dass sie dir einen kleinen Teil des "zu viel" gezahlten wieder auf die nächste Rechnung gutschreiben, wenn du dich weiter bindest und den alten Tarif wieder aktivierst. Aber wahrscheinlich nicht alles.
Aber bevor du diesen Schritt wagst, schau dich mal am Tarifmarkt um - vielleicht findest du bei einem anderen Anbieter für dein Telefonier-SMS-Schreibe-Verhalten einen günstigeren Tarif (vielleicht auch bei A1). Wenn du dich nicht auskennst oder bei den Tarifen nicht zurecht findest, kannst du auch hier im Forum nachfragen, wir helfen dir gerne weiter - du müsstest halt Auskunft darüber geben, wieviel du ca. pro Monat in welche Netze telefonierst, wieviel SMS du schreibst etc.

ray81
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Beitrag von ray81 » 02.02.2008, 15:13

Zitat:

Telekommunikationsgesetz
Gregor Goldbacher von der Telekom-Regulierungsbehörde RTR verweist dazu, auf das Telekommunikationsgesetz.

Im Paragraph 25 ist geregelt, so Goldbacher, dass so genannte nicht ausschließlich begünstigende Änderungen – vereinfacht gesagt, alles was für den Kunden nachteilig sein kann - dem Teilnehmer in geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht werden muss.

In dieser Information ist auch darauf hinzuweisen, dass der Kunde bis zum Inkrafttreten dieser nachteiligen Änderung kündigen kann. Und nur wenn diese Formvorschriften des Paragraph 25 eingehalten werden, kann auch eine für die Teilnehmer nachteilige Änderung durchgeführt werden.

In welcher Form und Aufmachung die Vertragsänderung angekündigt wird – ob per Brief, e-Mail oder sms - ist egal, wichtig ist, dass der Kunde klar, vollständig und gut verständlich informiert wird, sagt Goldbacher.


War dem so? Das bleibt herauszufinden, mal abgesehen davon, ich habe keine Ahnung, um was für einen Vertrag es sich handelt, was die AGB sagen ... die Infos reichen nicht aus! Die Betreffende meldet sich eh nicht mehr zu Wort ...
Gruß Ray

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Cheinzle
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Beitrag von Cheinzle » 02.02.2008, 18:27

Ich hab von dem Tarif gehört, bin mir aber nicht mehr sicher, wie er hieß. Xcite Unlimited oder so. A1 und SMS waren inklusive, alles andere kostete 19 Cent. Das ganze ohne Grundgebühr, dafür mit 15 Euro MU.

Nach 2 Jahren wurde dann automatisch in Classic Unlimited umgewandelt. Grundgebühr war dann 25 Euro, für jeweils 5 Euro Aufpreis gab's dann ein Unlimited Package dazu. Also zum Beispiel: A1, Festnetz und SMS (das waren die Pakete) für umme kostete genau 40 Euro.

Ziemlich alter Tarif - war damals durchaus noch eine Sensation :wink:

Und wenn man ankreuzte, daß A1 einem auch einfach alles per SMS schicken darf, wurde einem die Aktivierungsgebühr von damals noch 39 Euro erlassen.

Wie gesagt ist das aber schon sehr lange her, und ich hatte diesen Tarif nie selbst, bin mir also nicht mehr ganz sicher.


Zum TKG:
Ich finde es immer wieder erfrischend, daß die RTR und der Gesetzgeber Dinge in Spezialgesetzen regeln, die schon in anderen Gesetzen verankert sind.
Wichtig ist, daß der Kunde klar, vollständig und gut informiert ist. Ich lach mich tot, Jungs.

"Jetzt sich für weitere 24 glückliche Monate binden und ein Handy abstauben! Alles weitere siehe AGB Deines Vertrages!"

DAS ist, auch wenn Du es nicht glauben willst, eine klare, vollständige und gute Information iSd Gesetzes.

Nüsse ist das wert.
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.

ray81
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Beitrag von ray81 » 03.02.2008, 02:01

In den meisten Fällen ist klar, die Leute lesen keine AGB, nicht einmal ansatzweise, ob oben genannter Fall: Ich staube ein Handy ab! zutrifft, kann ich nicht sagen.
Ich möchte keine Vertragsänderungen per SMS bekommen, das möchte ich dann schon in herkömmlicher Schriftform, einen Handyvertrag mache ich schließlich auch nicht mit ner SMS, das ist meine Meinung!
Gruß Ray

becks1980
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Beitrag von becks1980 » 03.02.2008, 19:12

Ich hatte diesen Tarif auch einmal... Es ist wirklich so, dass man nach 2 Jahren automatisch umgestellt wird es sei denn man verlängert. Das habe ich 2005 ebenfalls so unterschrieben.

Insofern ist A1 im Recht juristisch, du hast das so akzeptiert. Ob sie nun nochmal ein sms schreiben oder nicht ist egal.

Die SMS hatte also auch keine vertragsändernde Wirkung wie oben gepostet wurde!!!

Trotzdem ist es natürlich theoretisch schon arg, dass man bei A1 alle 2 Jahre eine neue Bindung eingehen muss wenn man nicht auf einen sündteuren Tarif umgestellt werden will.

Vor Weihnachten gab es den special zero um 15€ als Weihnachtszuckerl! Da steht auch im Kleingedruckten, dass man nach 2 Jahren automatisch umgestellt wird und der Tarif dann 22€ kostet...

Einerseits ist das moralisch nicht nett von den Mobilfunkbetreibern - andererseits ist man auch selbst schuld wenn man nicht durchliest was man unterschreibt. Ausserdem müsste doch inwizsichen jeder wissen dass Betreiber nichts verschneken sondern kanpp kalkulieren!

Ein Handyvertrag ist ein Vertrag! Man bindet sich 2 Jahre! Einen Leasingvertrag für ein Auto liest man auch, einen Mietvertrag unterschreibt man auch nicht blind. Nur weil es bei Handyverträgen um kleinere Summen geht heisst das nicht, dass man da nachlässig sein kann!
Und wenn man es doch ist muss man konsequent sein und darf sich später nicht beschweren...

Mein Tipp für ALLE Tarife und ALLE Betreiber: Wer eine Handyanmeldung macht sollte gleich am nächsten Tag schriftlich per Brief kündigen ehe man drauf vergisst! Dann kommen die Betreiber nach 2 Jahren eh öfters an und bieten einem Treuepakete etc an. So vergisst keiner auf nichts und man erlebt keine bösen Überraschungen! :))

LG

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 03.02.2008, 23:03

Kurz vorweg: So haben alle Provider ihre Tricks, eine Nachlässigkeit der Kunden auszunutzen, typisches Beispiel auch das Branding, wo durch zentral angelegte "Internetknöpfe" meist ungewollt eine kostenpflichtige Internetverbindung hergestellt wird...
becks1980 hat geschrieben:Mein Tipp für ALLE Tarife und ALLE Betreiber: Wer eine Handyanmeldung macht sollte gleich am nächsten Tag schriftlich per Brief kündigen ehe man drauf vergisst! Dann kommen die Betreiber nach 2 Jahren eh öfters an und bieten einem Treuepakete etc an. So vergisst keiner auf nichts und man erlebt keine bösen Überraschungen! :))
Ich halte es so, dass ich mir bspw. nach Verlängerungs-Angebote eines Tarifs sofort danach eine Notiz im Kalender anlege, wo ich das Ende der Bindfrist notiert habe. Somit kann ich (im Fall von A1) nach 21 Monaten überlegen, ob ich einen Tarifwechsel/Tarifverlängerung (meist Angebote mit GG-Vergünstigung und 24 Monat VVL) oder eine Kündigung mache.
Analog dazu bei Wertkarten etc.

Grüße
Stefan

Lilly
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Beitrag von Lilly » 21.02.2008, 22:01

Musse mir leider, da ich den Originalvertrag nicht mehr finde, eine Kopie von A1 zuschicken lassen. Und die bekam ich auch erst nach mehrmaliger Aufforderung. Angeblich war mein Vertrag "nicht auffindbar"?!

In meinem Vertrag steht:
€ 0 Grundentgeld & die Optionen Unlimited A1 und Unlimited SMS ohne Aufpreis - das alles ein Xcite Leben lang **

** Die gewährten Vergünstigungen gelten während aufrechter Xcite Mindestvertragsdauer bzw. Mindestvereinbarungsdauer und können bei neuerlicher Bindungsvereinbarung bis längstens zum vollendeten 28 Lebensjahr verlängert werden.

Weiteres steht da noch auf der letzten Seite:

Ja, ich möchte persönliche Angebote auch mittels SMS/MMs, E-Mail und Telefon erhalten und stimme widerruflich der Nutzung meiner Stammdaten ............bla bla bla............zu.


Hab den Vertrag nun per Fax gekündigt und gleichzeitig mit der Kündigung Einspruch gegen die letzte Rechnung erhoben. Eigentlich war ich der Meinung, dass die den Rechnungsbetrag dann nicht abbuchen dürfen - haben sie aber trotzdem - aber naja.

Das beste war aber, dass ich 2 Tage später im Büro einen Anruf bekam - von A1. Die Dame meinte, sie hat gerade meine Kündigung vor sich liegen und möchte mich nun fragen , ob ich das mit der Kündigung ernst meine oder ob ich´s mir noch mal überlegen will. ( was für eine blöde Frage.....) Und soviel Post hab ich bekommen.... Schade, dass Sie uns als langjähriger und treuer Kunde verlassen...... Echt Peinlich. Das hätten sie mir auch per SMS schicken können :D

Habe auch schon beim Konsumentenschutz angerufen - die haben mir jetzt ein Formular von der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH) zugeschickt.

Was soll ich jetzt machen? Formular an RTR schicken oder nicht schicken?

Danke im Vorraus, Lilly

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becks1980

Beitrag von Lilly » 21.02.2008, 22:26

und was ich noch los werden wollte:

Du hast schon Recht - Vertrag ist Vertrag!!

ABER: Ich als Kunde bin dazu verpflichtet jeden Sch.... schriftlich zu machen, sonst wird´s nicht anerkannt.

Es ist mir ja eigentlich auch egal, dass sie den Tarif geändert haben - wenns so im Vertrag steht, dann bitte - sollen sie tun was sie nicht lassen können. Mich ärgert nur die Art und Weise wie sies gemacht haben. Wäre ja doch kein Problem gewesen, mir bei einer so "wichtigen" Angelegenheit einen Brief zu schicken, oder?

Du willst doch auch SCHRIFTLICH benachtrichtigt werden, wenn sich beispielsweise deine Miete, aus welchem Grund auch immer, erhöht. Oder
der Zinssatz für deinen Leasingvertrag höher wird. Das ist doch nichts unwichtiges, oder doch? Und nachdem ich zumindest, keinen Geldscheißer habe, hätte ich das schon gern vorher, bzw rechtzeitig (damit ich früher küündigen hätte können) gewusst, dass sich mein Tarif ändert.

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Beitrag von Cheinzle » 21.02.2008, 22:42

Ich versteh schon, daß Dir das sauer aufstößt. Was bei A1 hier abgezogen wird, ist aber noch fir ganz nette und oberflächliche Tour.

Wenn man sich einfach mal überlegt, was heute doch ganz einfach Verträge online abgeschlossen werden können - aber wenn Du es wieder los werden willst, braucht es vor allem immer die klassische Schriftform.

Ist leider so. Immer diese Klauseln lesen, rausstreichen und darauf achten, daß es auch eine Kopie des Durchgestrichenen gibt (nette Variante: Durchschlagsbeschichtung des Papiers nur beim Unterschriftenfeld).


Daß "Verträge nicht mehr gefunden werden", können die ihrer Großmutter erzählen.

Die Standardwatschn darauf lautet per Fax:

Ich fordere sie auf, mir eine Abschrift sämtlicher Seiten des Vertrages in gedruckter Form zukommen zu lassen, dies binnen 7 Tagen ab heute. Bei Unterlassung werde ich ohne weitere Verständigung Feststellungsklage einbringen, daß der von Ihnen behauptete Vertrag niemals abgeschlossen wurde.

Das bringt eigentlich immer sehr viel Dynamik in die Sache, gerade bei lange laufenden Verträgen.
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.

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Beitrag von Azby » 22.02.2008, 09:30

Die RTR wird nichts machen. Die haben schon oft genug bewiesen, dass sie nichts machen können/wollen.
Da du jetzt die Kündigung hast, bist du immerhin schon mal "befreit" - beim nächsten Handyvertrag einfach auf alles Kleingedruckte schauen und solche Klauseln entweder durchstreichen oder gut merken, dass sie existieren.

Was die Anfragen betrifft, ob du es ernst meinst: Bei A1 gibt's immer wieder die Möglichkeit, mithilfe eines Kündigungsschreibens bessere Konditionen zu erwirken. Manche Tarife wurden überhaupt nur nach einer Kündigungsandrohung gewährt. Das ist halt die A1-Art.

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