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Vollmacht

Verfasst: 18.10.2007, 12:53
von Harry1999
Hallo,

kann ich eigentlich auch für meine Grossmutter einen Vertrag
abschließen, wenn ich von Ihr eine Vollmacht plus Kopie des
Reisepasses bekomme ?

Laut Telering-Shop UCI ja.
Laut T-Mobil-Shop UCI nein, sie muss persönlich vorbeikommen.

Im speziellen möchte ich die Nummer von One zu Telering portieren,
nachdem wir den One-Vertrag gekündigt haben.

Meine Grossmutter mag/kann aber nicht zum Shop fahren und über
Webshop ist ja die Portierung nicht möglich.

Danke für Eure Infos im voraus.

Harald

Verfasst: 18.10.2007, 14:03
von ozirf
Also mit einer Vollmacht müsstest du theoretisch alles in ihrem Namen tätigen können.

Aber ich bezweifle, dass sie einen selbstgeschriebenen Wisch akzeptieren werden, das müsste schon ganz ofiziell sein, d.h. mit noterieller Beglaubigung.

Verfasst: 18.10.2007, 14:41
von Flo061180
Bei Telering war es laut einem Bekannten kein Problem.

T-Mobile weiß ich nicht - wäre aber verwunderlich, wenn die es anders handhaben würden.

Verfasst: 18.10.2007, 20:23
von Stefan
Harry1999 hat geschrieben:Laut Telering-Shop UCI ja.
Laut T-Mobil-Shop UCI nein, sie muss persönlich vorbeikommen.

Im speziellen möchte ich die Nummer von One zu Telering portieren,
Nur so nachgefragt, wenn du zu Telering portieren möchtest und der Telering-Shop "ja" sagt, dann ist es doch eigentlich egal, was der t-mobile-Shop sagt, oder?

Zur Vollmacht noch: Für mich liegt auch eine Vollmacht fix in einem A1-Shop und bislang gab es keine Probleme.

Grüße
Stefan

Verfasst: 18.10.2007, 21:37
von Harry1999
Stefan hat geschrieben:[Nur so nachgefragt, wenn du zu Telering portieren möchtest und der Telering-Shop "ja" sagt, dann ist es doch eigentlich egal, was der t-mobile-Shop sagt, oder?,
schon richtig Stefan, nur schien mit der Telering-Verkäufer nicht wirklich
100 % kompetent.

LG

Harald

Re: Vollmacht

Verfasst: 18.10.2007, 22:21
von klio
Harry1999 hat geschrieben:kann ich eigentlich auch für meine Grossmutter einen Vertrag abschließen, wenn ich von Ihr eine Vollmacht plus Kopie des
Reisepasses bekomme?
ja, kannst du. brauchst auch keinen notar zur beglaubigung der vollmacht.
Harry1999 hat geschrieben:Laut T-Mobil-Shop UCI nein, sie muss persönlich vorbeikommen.
dann sag dem "kundigen" mitarbeiter dort, er soll mal kurz in seiner rechtsabteilung anrufen...

Verfasst: 19.10.2007, 13:31
von Boy2006
Hi
Ich möchte euch sagen mir als Fachhändler währe sowas wirklich zu heiss.
Im Schlimmstenfalle währe ich dann noch der Dumme !

Verfasst: 19.10.2007, 14:42
von Stefan
Boy2006 hat geschrieben:Im Schlimmstenfalle währe ich dann noch der Dumme !
Und wieso/auf welcher gesetzlichen Grundlage?

Grüße
Stefan

Verfasst: 19.10.2007, 15:50
von Boy2006
Da ich bestätige das alle Daten korrekt sind und wenn ich die Persohn nicht sehe kann ich ja nichts bestätigen. Und wenn die Persohn den Ausweis gefälscht hat und ich bestätige das ich sie gesehen habe bin ich der dumme.

Verfasst: 19.10.2007, 18:48
von klio
Boy2006 hat geschrieben:Da ich bestätige das alle Daten korrekt sind und wenn ich die Persohn nicht sehe kann ich ja nichts bestätigen.
Frage: wenn die person vor dir steht, woher weisst du dann, dass ihre daten u. angaben korrekt sind? du hast durch den umstand, dass der eigentliche ausweisinhaber vor dir steht, noch gar nichts gewonnen.
Boy2006 hat geschrieben:Und wenn die Persohn den Ausweis gefälscht hat und ich bestätige das ich sie gesehen habe bin ich der dumme.
wenn jemand mit einer vollmacht kommt, bestätigst ja auch nicht, dass du die vollmachtgebende person persönlich gesehen hast; da wär ja die vollmacht widersinnig. ich bin kein shopinhaber, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass diese verpflichtet sind ihre kunden selber zu sehen. was sollte das denn auch bringen???

Verfasst: 19.10.2007, 21:26
von Boy2006
Nein ich muss sagen das diese Daten korrekt sind.
Und wenn ich einen Ausweis sehe von dieser Person weis ich die Daten können stimmen.
Und einen Ausweis und eine Vollmacht kann man stehlen und fälschen.

Verfasst: 19.10.2007, 22:57
von klio
Boy2006 hat geschrieben: Nein ich muss sagen das diese Daten korrekt sind.
genau, darum gehts. um die richtigkeit der DATEN. dass der eigentliche ausweiseigentümer persönlich vor dir steht, ist also nicht notwendig (und würde ja auch nichts bringen). es kann daher auch ein ausgewiesener (mit schriftlicher vollmacht u. ausweis) vollmachthaber, mit den ausweisdaten des vollmachtgebers, für diesen eine anmeldung vornehmen. du musst einfach die vorgelegten DOKUMENTE (vollmacht, ausweise...) prüfen u. nicht, ob der ausweiseigentümer persönlich vor dir steht.
Boy2006 hat geschrieben:Und einen Ausweis und eine Vollmacht kann man stehlen und fälschen.
du sagst es. ausweise werden öfters gefälscht. daher kann auch jemand mit einem gefälschten ausweis vor dir stehen u. du glaubst seine angaben sind korrekt, nur weil er in personam vor dir steht...

aber ich glaube das ganze wird etwas zu lang. kurz etwas aus der praxis: ich habe auch schon mit vollmacht für eine andere person ein handy angemeldet. es geht also :) .

Verfasst: 20.10.2007, 08:53
von Azby
Ich stimme klio zu.
Rein rechtlich ist eine Vollmacht vollkommen in Ordnung. Der Stellvertreter schließt Rechtsgeschäfte, die für den Vollmachtgeber bindend sind, sofern dieser die Vollmacht gegeben hat.
Was die Richtigkeit von Daten angeht, kann man ohnehin nie sicher sein.
Wenn jemand mit einem Führerschein/Reisepass her kommt, steht auf diesem Dokument lediglich Name und Geburtstag als verwertbare Information. Die Ausweisnummer kann man dann noch aufschreiben. Die restliche Information (vor allem Anschrift) bleibt verborgen und nicht mit Sicherheit bestätigbar. Auch ein Meldezettel sagt nichts darüber aus, wo eine Person eigentlich wohnt. Denn wer schon einmal umgezogen ist, dem wird aufgefallen sein, dass der alte Meldezettel nicht eingezogen oder als ungültig/veraltet markiert wird. Demnach kann jeder Mensch einen alten Meldezettel herzeigen. Sogesehen kann die Richtigkeit der Daten nie mit 100%iger Sicherheit gesichert sein.

Aber natürlich steht es jeder Person (auch juristischen) frei, mit wem sie unter welchen Umständen Rechtsgeschäfte eingeht. Und somit ist auch die Aussage von Boy2006 okay, wenn er sagt, er schließt keine Verträge über Vollmacht ab. Ob die Begrüdung wegen der Unsicherheit über Daten "sinnvoll" ist, weil auch bei "direkten" Verträgen falsche Angaben gemacht werden können, ist eine andere Frage.

Verfasst: 20.10.2007, 14:27
von klio
Azby hat geschrieben:Aber natürlich steht es jeder Person (auch juristischen) frei, mit wem sie unter welchen Umständen Rechtsgeschäfte eingeht. Und somit ist auch die Aussage von Boy2006 okay, wenn er sagt, er schließt keine Verträge über Vollmacht ab.
so ist es. jedermann kann sich aussuchen ob, und mit wem, und unter welchen umständen er einen vertrag abschließt (grundsatz der vertragsfreiheit). ausgenommen, es besteht ein kontrahierungszwang, dem zb. die post, öbb oder telekom austria unterliegt; diese unternehmen können nicht willkürlich jemanden einfach von ihrer dienstleistung ausschliessen (ausser es liegen berechtigte gründe vor, wie z.b. einen telefonanschluss auf einer völlig abgelegenen alm zu installieren). die mobilfunkbetreiber unterliegen keinem kontrahierungszwang (zumindest ist mir nichts davon bekannt).

Verfasst: 22.10.2007, 22:24
von Azby
klio hat geschrieben:die mobilfunkbetreiber unterliegen keinem kontrahierungszwang
So ist es. Denn ein Mobilfunkbetreiber ist kein Monopolist, der eine solche wichtige Leistung erbringt, wie die Post/ÖBB etc.