ONE: Wechsel zu Zonenroaming durch EU
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ONE: Wechsel zu Zonenroaming durch EU
hallo! ich habe noch keinen beitrag zu dem thema gefunden. wenn es einen gibt, steinigt mich bitte nicht.
es geht um folgendes. ich hab noch einen 4zu0, den ich ende juni 2006 abgeschlossen habe. somit hab ich kein zonenroaming. überhaupt ist das alte roamingsystem in einigen destinationen erheblich billiger als das neue zonenroaming.
hat man nun ein wahlrecht, wenn ende august die neuen eu-roaming tarife eingeführt werden? durch das eu-roaming würde es auch zu verteuerungen kommen => SoKü, oder?
mich würde das ganze nur interessieren, weil ich gern die alten roaming tarife behalten würde.
außerdem kann die eu ja nicht verlangen, dass die roaming tarife umgestellt werden, wenn sich dadurch vertragliche verschlechterungen für den kunden ergeben und die möglichkeit zur SoKü entsteht. (One kann ja dann quasi nichts dafür, wenn sie es umstellen müssen.)
was passiert also mit den tarifen? bleiben die destinationen, die jetzt schon günstiger sind als die eu-roaming tarife genauso günstig und werden nur die teureren destinationen gemäß eu-regelung billiger? das wäre wohl die einzige möglichkeit, um eine SoKü-Möglichkeit abzuwehren.
bin schon gespannt, ob ihr mehr darüber wisst.
es geht um folgendes. ich hab noch einen 4zu0, den ich ende juni 2006 abgeschlossen habe. somit hab ich kein zonenroaming. überhaupt ist das alte roamingsystem in einigen destinationen erheblich billiger als das neue zonenroaming.
hat man nun ein wahlrecht, wenn ende august die neuen eu-roaming tarife eingeführt werden? durch das eu-roaming würde es auch zu verteuerungen kommen => SoKü, oder?
mich würde das ganze nur interessieren, weil ich gern die alten roaming tarife behalten würde.
außerdem kann die eu ja nicht verlangen, dass die roaming tarife umgestellt werden, wenn sich dadurch vertragliche verschlechterungen für den kunden ergeben und die möglichkeit zur SoKü entsteht. (One kann ja dann quasi nichts dafür, wenn sie es umstellen müssen.)
was passiert also mit den tarifen? bleiben die destinationen, die jetzt schon günstiger sind als die eu-roaming tarife genauso günstig und werden nur die teureren destinationen gemäß eu-regelung billiger? das wäre wohl die einzige möglichkeit, um eine SoKü-Möglichkeit abzuwehren.
bin schon gespannt, ob ihr mehr darüber wisst.
Re: ONE: Wechsel zu Zonenroaming durch EU
Ja, so hat sich die EU das auch gewünscht, aber nur sind wir nicht bei "Wünsch dir was".globetrotter hat geschrieben:bleiben die destinationen, die jetzt schon günstiger sind als die eu-roaming tarife genauso günstig und werden nur die teureren destinationen gemäß eu-regelung billiger? das wäre wohl die einzige möglichkeit, um eine SoKü-Möglichkeit abzuwehren.
Die bittere Realität schaut so aus, dass die Betreiber dieses SoKü-Recht in Kauf nehmen, "weil es ja alle machen". Und A1 hat ja für solche Fälle schon eine einmonatige Kundensperre eingeführt (ein Kunde der kündigt, darf nicht sofort wieder Kunde werden).
Und zu wem willst du wechseln?
Tut mir leid, sofern der alte/billige Roaming-Tarif kein "reguläres Paket" ist, ist gemäß der EU-VO umzustellen.
Grüße
Stefan
- globetrotter
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Re: ONE: Wechsel zu Zonenroaming durch EU
Wechseln will ich eh nicht. Wollte nur wissen, ob es generell auch zu einer SoKü-Möglichkeit kommt, bzw. ob in diesem Fall umgestellt wird.Stefan hat geschrieben: Und zu wem willst du wechseln?
Das wurde jetzt auch beantwortet.
Naja, ich werd One mal ein Mail schreiben. Bei tele.ring bekam ich Dank der Umstellung auf Zonenroaming 50 Euro gutschrift, damit ich nicht kündige.
Vielleicht gibt One ja auch was her.

- globetrotter
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So, habe jetzt von ONE eine Antwort zu dem Thema erhalten. Diese lautet wie folgt:
Es wird also ausnahmslos umgestellt, und SoKü-Grund ergibt sich dadurch auch nicht. Ich kann das irgendwie nicht glauben. Was sagt ihr dazu?Guten Tag Herr xxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen das wir laut dieser EU Roaming Verordnung ausnahmslos alle Kunden
umstellen müssen.
Dies wurde während einer EU Sitzung beschlossen und gilt für alle Betreiber innerhalb der EU, eine Ausnahme
ist somit leider nicht möglich, da wir uns an diese Verordnung halten müssen.
Eine ausserordentliche Kündigung aufgrund dieser Umstellung ist nicht möglich.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter der Servicenummer 0699 70699.
Freundliche Grüße
Ihr
ONE Service Team
- globetrotter
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Also ich weiß ja nicht, irgendwie kommt mir das vor, als werden hier die Konsumentenrechte untergraben.Boy2006 hat geschrieben:Pech für One Kunden !
Der Kunde sollte doch eigentlich immer eine Möglichkeit haben, sich gegen eine Schlechterstellung zu wehren. Diese gibt es aber hier z.B. anscheinend nicht.
Die Tarife werden für den Kunden teuer, und er kann nichts dagegen machen. Das kanns doch auch nicht sein, oder?
Mich würde doch sehr interessieren, wie das Ganze nun rechtlich tatsächlich aussieht.
Haben wir vielleicht Juristen hier im Forum, die hier vielleicht weiterhelfen können.
Mir kommt diese Antwort von one auch nicht sehr richtig vor.
Es hieß doch, der Kunde hat die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wenn sich für ihn aus der neuen Regelung Verschlechterungen ergeben.
Das wäre ja eine Zwangsbeglückung, wobei ja auch Verschlechterungen dazukommen...
Ich würde da nochmal nachfragen.
Es hieß doch, der Kunde hat die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wenn sich für ihn aus der neuen Regelung Verschlechterungen ergeben.
Das wäre ja eine Zwangsbeglückung, wobei ja auch Verschlechterungen dazukommen...
Ich würde da nochmal nachfragen.
- globetrotter
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Es wäre eventuell noch hilfreich, wenn irgendjemand passende Links zu dem Thema hätte. Ich würde nun doch mal gern wissen, wie diese Verordnung nun tatsächlich aussieht.Azby hat geschrieben:Mir kommt diese Antwort von one auch nicht sehr richtig vor.
Es hieß doch, der Kunde hat die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wenn sich für ihn aus der neuen Regelung Verschlechterungen ergeben.
Das wäre ja eine Zwangsbeglückung, wobei ja auch Verschlechterungen dazukommen...
Ich würde da nochmal nachfragen.
Das hatten wir schon in einem anderen Thread: Die EU-VO ist grundsätzlich nicht negativ, da die Tarife im EU-Raum gesenkt wurden --> daraus ergibt sich auch keine SoKü.globetrotter hat geschrieben:Es wird also ausnahmslos umgestellt, und SoKü-Grund ergibt sich dadurch auch nicht. Ich kann das irgendwie nicht glauben. Was sagt ihr dazu?
Die SoKü entsteht dadurch, dass andere Destinationen (bspw. in der Regel die Schweiz) teurer werden und da gibt es sehrwohl ein SoKü-Recht, da one nicht zwangsläufig durch die EU-VO Preise bei anderen Ländern anheben muss.
Möchte one wirklich von einem "SoKü-Ausschluss" sprechen, dürfen die neuen Tarife (durch die EU-VO) nur gleich teuer bleiben oder billiger werden.
Aber Achtung, ein SoKü-Recht besteht nur für 2 Monate nach Ankündigung, danach gilt ein "nicht kündigen" als Einverständnis der neuen Tarife.
Grüße
Stefan
- globetrotter
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Mir geht es eigentlich nicht um die SoKü, da ich gar nicht kündigen will. Es geht mir viel mehr darum, dass ich die alten Roamingtarife beibehalten kann.
Ich habe über google mal folgenden Link zur RTR gefunden.
http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Telek ... enDocument
Nach I.1 deute ich die EU-Roaming Verordnung so, dass man ein Entscheidungsrecht zwischen neuen und alten Tarifen hat.
One schließt das aber anscheinend schon im vorhinein aus und behauptet, man hat keine Entscheidungsmöglichkeit und muss die Umstellung einfach hinnehmen.
Ich habe über google mal folgenden Link zur RTR gefunden.
http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Telek ... enDocument
Nach I.1 deute ich die EU-Roaming Verordnung so, dass man ein Entscheidungsrecht zwischen neuen und alten Tarifen hat.
One schließt das aber anscheinend schon im vorhinein aus und behauptet, man hat keine Entscheidungsmöglichkeit und muss die Umstellung einfach hinnehmen.
Auch ich hab das mit der Entscheidungsfreiheit so gelesen.
Besonders wenn dir aus der Umstellung Nachteile erwachsen (und wenn's nur beim SMS-Roaming in Afghanistan ist), müsstest du sagen können, dass du die neuen Tarife so nicht haben möchtest...
Erkundige dich nochmal bei one bzw. teile ihnen das so mit (an der Hotline). Wenn sie meinen, das geht nicht, sag du möchtest einen "höher qualifizierten" Mitarbeiter sprechen und aus...
Besonders wenn dir aus der Umstellung Nachteile erwachsen (und wenn's nur beim SMS-Roaming in Afghanistan ist), müsstest du sagen können, dass du die neuen Tarife so nicht haben möchtest...
Erkundige dich nochmal bei one bzw. teile ihnen das so mit (an der Hotline). Wenn sie meinen, das geht nicht, sag du möchtest einen "höher qualifizierten" Mitarbeiter sprechen und aus...
- globetrotter
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Naja, das ist natürlich eine spannende Auslegungssache.globetrotter hat geschrieben:Nach I.1 deute ich die EU-Roaming Verordnung so, dass man ein Entscheidungsrecht zwischen neuen und alten Tarifen hat.
Bei A1 hat es ja schon früher gesonderte Roaming-Pakete gegeben, die (nur für Firmen-Anschlüsse ohne zusätzliche monatliche GG) zu buchen waren - Bei diesem Tarif bleibe ich vorerst auch.
Aber der unmittelbare Vorgänger des EU-Roamingtarifs wird auch bei A1 ersatzlos gestrichen. Nebenbei gilt/galt das bei allen mir bekannten Zonenroaming-Tarifen, die nach und nach eingeführt wurden: Die alten Roaming-Tarife wurden ersatzlos gestrichen.
Also A1 hat zumindest formal die Entscheidungsfreiheit eingehalten, allerdings gibt es halt einen gewissen Tarif nicht mehr...
Langer Rede, kurzer Sinn: Wenns nicht ums Kündigen geht, dann ists wahrscheinlich aussichtslos. Ich hatte vor einigen Jahren ein ähnliches Problem (siehe diesen Thread) und wollte vom (damals neuen) Vodafone WORLD (Zonentarif) wieder in den alten nicht-Zonentarif (wie es ihn bis vor kurzem noch bei Telering gegeben hat) zurück --- keine Chance.
Grüße
Stefan
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