Kein telefonieren möglich nach Umzug...Sonderkündigung ?

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miko
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Kein telefonieren möglich nach Umzug...Sonderkündigung ?

Beitrag von miko » 08.06.2007, 16:14

Wenn ich noch 16 Monate Bindung habe, und in eine neue Wohnung ziehe, wo telefonieren nur auf dem Balkon (in der Wohnung ist zwar Empfang, aber zum telefonieren reichts nicht) möglich ist, welche Kündigungsmöglichkeiten habe ich ?
Kann ich aus dem Vertrag aussteigen ? Oder muss ich die vollen 24 Monate abwarten, bis ich kündigen kann ?
Grüsse aus Tirol

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Nachteule
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Beitrag von Nachteule » 08.06.2007, 16:39

genau mein problem bei ONE.
antworten zu diesem thema würden mich ebenso interessieren.

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miko
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Beitrag von miko » 08.06.2007, 16:58

Hier gehts auch um One. Meine Tante hat dieses Problem.
Die Hotline sagt: Das ist ein Mobiles Netz, da haben sie pech gehabt...
Grüsse aus Tirol

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Nachteule
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Beitrag von Nachteule » 08.06.2007, 17:03

diese antwort ist ein skandal...
unter solchen umständen sollte jeder betreiber einen kulanzvorschlag machen.

ray81
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Beitrag von ray81 » 08.06.2007, 17:32

Ich bin ins Ausland gezogen, nach Österreich, die bei Eplus sagten ... Sie können unser Angebot ja auch im Ausland wahrnehmen ... im Roaming ... meine 24 Monate waren bereits vorbei ... der Vertrag verlängerte sich um ein weiteres Jahr ... nicht mal eine Abmeldung in Deutschland und eine Anmeldung in Österreich hätten gereicht ... das nenn ich Service ... also hab ich noch ein Handy abgegriffen und hab auf weitere 2 Jahre verlängert, lieber 2 Jahre und Handy als ein Jahr und kein Handy ... die sind Ende Juni um ... Vertrag gekündigt, Anfang Juli eplus-los ...

... da kann man schon froh sein, wenn man das Netz wenigstens, wenn auch nicht zu Hause, noch wo anders nutzen kann, weil man sich im Inland befindet ... tja Vertrag ist Vertrag ... und den muß man erfüllen :cry: Kulanz wäre eben besser ...

Gruß Ray

klio
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Beitrag von klio » 08.06.2007, 19:46

die rechtslage ist wieder mal nicht eindeutig.
grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die netzbetreiber die einhaltung der vertragsdauer verlangen u. auch vor klagen nicht zurückschrecken. sie berufen sich dabei meist auf die agb, in denen keine flächendeckende indoor-versorgung zugesagt wird (quelle: kleine-zeitung, ombudsmann: http://www.kleinezeitung.at/allgemein/o ... 4/index.do )

es gab jedoch auch schon fälle, in denen sich konsumenten erfolgreich mit hilfe eines rechtsanwaltes, gegen entsprechende klagen gewehrt haben.

resumee: die netzbetreiber werden die einhaltung der vertragsdauer verlangen und wahrscheinlich auch klagen, falls man nicht zahlt. die wenigsten werden dieses risiko eingehen wollen u. daher wahrscheinlich zähneknirschend zahlen um sich kosten u. ärger zu ersparen. wahrscheinlich müsste hier wieder mal der vki einen musterprozess führen um eine einigermassen gesicherte rechtslage zu bekommen.

tullista
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Beitrag von tullista » 08.06.2007, 21:00

wo telefonieren nur auf dem Balkon
unter solchen umständen sollte jeder betreiber einen kulanzvorschlag machen.
Vorsicht bös: Man könnte sich ja dem Balkon entgegenkommen. :)

eigs
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Beitrag von eigs » 08.06.2007, 21:06

Man könnte eine zusätzliche Antenne an das Handy anschließen, falls das Handy dazu einen Anschluss hat. (Hat aber sicher mehr als die Hälfte aller Handys keinen)

Azby
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Beitrag von Azby » 09.06.2007, 12:41

tullista hat geschrieben:Vorsicht bös: Man könnte sich ja dem Balkon entgegenkommen. :)
Vielleicht stellen sie eine Sendeanlage am Balkom auf. :P

Ich find's auch nicht okay, wenn sie auf die Erfüllung der MVD bestehen.
Wenn's ein 4:0-Tarif der "alten Sorte" ist, kann man noch versuchen, durch übermäßiges Telefonieren in's Freinetz aus dem Tarif zu kommen (Handy über Nacht am Balkon mit einem Gespräch zu einer Nummer des jeweiligen "Freibetreibers" laufen lassen). Im Notfal eine Prepaid-SIM des entsprechenden Betreibers kaufen, damit man auch eine Nummer hat, die man anrufen kann, ohne dass sich jemand verarscht fühlt. :)
Dann müssten sie deiner Tante nach ein paar tausend Minuten ein Kündigungsschreiben oder eine "Drohung", sie auf den neuen 4:0 umzustellen schicken. Ich weiß zwar nicht, wie sie das handhaben, bezweifle aber, dass sie dich (deine Tante) mit den neuen Konditionen zwangsbeglücken können. Es ist ja schließlich eine Veränderung der Konditionen - in dem Fall müsste ein Sonderkündigungsrecht bestehen.
Bei einem anderen Tarif fällt mir leider keine Lösung ein.
Ich finde es aber schon eine Frechheit, dass sie so stur keine Kulanzlösung haben. Da sieht man wieder, was denen der einzelne Kunde wert ist - besonders wenn er weg will (wobei das Weggehen in dem Fall ja durch die nicht vorhandene Netzabdeckung erfolgt).
Was die Netzabdeckung angeht:
Bei den Datentarifen von One steht am Vertrag dass wenn man am Wohnort, am Arbeitsplatz oder einem sonstigen Ort, wo man sich lange/oft aufhält (sinngemäß) keine UMTS-Abdeckung von One hat binnen 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten kann. Das ist aber nicht das Rücktrittsrecht laut Fernabsatzgesetz, sondern es gilt auch bei Vertragsabschluss in der One-World.
Das bringt in dem Fall natürlich nichts, zeigt aber schon, dass One durchaus auch darauf schaut, dass die Netzabdeckung am Wohnort vorhanden sein soll - dass sie dann in dem Fall keine Kulanzlösung parat haben ist eigentlich schon peinlich (und obendrein eine ziemliche Negativwerbung). Ich bezweifle zwar, dass andere Provider anders gehandelt hätten, das zeichnet One aber auch nicht aus.
Kurzum: Frechheit.
Hast du's schon mal per Mail probiert? Die sollen das an eine entsprechend höhere Abteilung weiterleiten, die solche Sachen eher bestimmen kann.
Dass sie dich nicht so einfach gehen lassen, kann man ja noch verstehen, aber 16 Monate an einen Vertrag binden, den man in dem eigentlich gedachten Ausmaß nicht mehr in Anspruch nehmen kann...
Zumindest ein Verringern der MVD oder der Grundgebühr für die restliche MVD wäre angebracht.

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Beitrag von eigs » 09.06.2007, 12:46

Ansonsten muss sie sich einen suchen, denn sie den Vertrag verkaufen kann.

Azby
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Beitrag von Azby » 09.06.2007, 12:53

eigs hat geschrieben:Ansonsten muss sie sich einen suchen, denn sie den Vertrag verkaufen kann.
Stimmt. Die Idee ist mir noch gar nicht gekommen. Ist halt die Frage, wer das will (bei 16 Monaten Rest-MVD) eine Nummer die schon jemand anders hatte (ungewollte Anrufe von Leuten, die noch die alte Nummer haben). Wenn sie das subventionierte Handy dazugibt und derjenige eh das Handy mit dem Tarif wollte, ist's wieder super für den. Das Handy kriegt er/sie und die MVD ist niedriger (ein paar One For Me Punkte werden auch schon auftelefoniert sein, falls die gefragt sind...).

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Stefan
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Re: Kein telefonieren möglich nach Umzug...Sonderkündigung ?

Beitrag von Stefan » 09.06.2007, 22:50

miko hat geschrieben:Kann ich aus dem Vertrag aussteigen ? Oder muss ich die vollen 24 Monate abwarten, bis ich kündigen kann ?
Rechtlich wurde schon einiges aufgeklärt. Auch ich denke, dass es letzendlich nur auf Kulanzwege möglich ist, außer du hast einen Rechtsanwalt, der für dich gratis arbeitet.
Aber die Idee mit dem "Verkaufen" find ich schon gut. Als weiteren Vorschlag: Du könntest ja eine neue (Wertkarten)Rufnummer auf den Vertrag portieren, dann wäre der Vertrag praktisch "wie neu".

Grüße
Stefan

djrob15
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Beitrag von djrob15 » 09.06.2007, 23:18

24 Monate MVD sind sowieso zuviel, so ein Vertrag kommt für mich überhaupt nicht in Frage, da lob ich mir yesss

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Beitrag von Cheinzle » 09.06.2007, 23:21

Ich finde, das ist eine hochinteressante Sache, die dringend mal ausgefochten gehört.

Die gesetzlichen Regelungen sind ja weitestgehend klar über die Folgen, wenn eine Vertragspflicht nicht in der bedungenen Form und am bedungenen Ort erfüllt wird.

Jetzt interessant: Was ist, wenn sich der Erfüllungsort später ändert? Muß sich der Anbieter dies zurechnen lassen? Und was ist überhaupt bedungener Erfüllungsort bei einem Mobilfunkvertrag?

Ich glaube, das Thema für die nächste juristische Rotwein-Runde bei mir im Haus ist klar...
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.

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Beitrag von Mr.Dailer » 12.06.2007, 22:28

Hallo!
also,in Deutschland,ist es auch so,das man,leider nicht aus dem Vertrag kommt,dort gabs sogar,schon Urteile,früher,als es noch kein Sat gab,da war eine Frau,auf einer Alm Hütte,und hatte schlechten,Empfang,bis gar keinen,und muste trotdem,Gebühren zahlen,bei uns,wäre mir nix anderes Bekannt,da ja,der Anbieter,nie eine 100%;Neztabdeckung,garantieren kann,ist es das "problem"des Kunden!

habe,auch so einen;Fall im Bekanntenkreis,wohnt,im Berg Schatten,im Haus drinnen,kein Tmobile,Empfang,möglich,und es ist,genau,das eingetreten,was ich vorausgeahnt,hatte, Telering,ging früher einwandfrei,jetz wurde,es abgeschaltet,und nun,kann er zu Hause,gar nicht mehr telfonieren :D
toll was..!

das,mit dem weiterverkaufen,hört sich toll an,das Problem,ist aber,das,z,b ein 4zu0 Tarif,nicht auf eine andere Person übertrag bar ist,ob das bei allen gilt,ist anzunehmen,aber,vorwiegend,bei denen,die das Wahlnetz Drei haben,du müstest also ,einem Bekannten,dem du gut,vertrauen kannst,die Simkarte geben!

eine andre,nicht ganz,koschere Idee ist,Melde,das Handy,als gestohlen,oder was auch immer,vielleicht kommst du dann eher raus,wenn du es selbst sperren läst !

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