gibt es,bei einer 3 Reloaded,Karte,keine Verfallsdatum?
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gibt es,bei einer 3 Reloaded,Karte,keine Verfallsdatum?
Hi!
habe ,noch eine alte 3 Reload,mit uralt tarif,mit einem roten 3er drauf,anstatt einem hellblauen,bzw grünen,bei den neuren karten!
auf die Frage,an der Hotline,kaufte die sim bei Ebay,wie lange sie denn noch gültig sei hies es,es würde schon über ein Jahr nicht aufgeladen,damit die Karte,nicht verfältlt,soll ich scnell aufladen,nun den,ich habe es nicht getan,um zu testen,und monate Später sie geht immer noch ,und läuft und läuft,obwohl nur ein Guthaben,von wenigen Cent oben ist,wie gibts sowas,diese Frage,wuste nicht mal die Hotline_)
habe ,noch eine alte 3 Reload,mit uralt tarif,mit einem roten 3er drauf,anstatt einem hellblauen,bzw grünen,bei den neuren karten!
auf die Frage,an der Hotline,kaufte die sim bei Ebay,wie lange sie denn noch gültig sei hies es,es würde schon über ein Jahr nicht aufgeladen,damit die Karte,nicht verfältlt,soll ich scnell aufladen,nun den,ich habe es nicht getan,um zu testen,und monate Später sie geht immer noch ,und läuft und läuft,obwohl nur ein Guthaben,von wenigen Cent oben ist,wie gibts sowas,diese Frage,wuste nicht mal die Hotline_)
Wieviele Monate ist es denn her?
Vielleicht ist es ähnlich, wie bei T-Mobile, wo die Karte länger als ein Jahr gültig ist, je nachdem, wann man das letzte Mal telefoniert hat. Bei T-Mobile kann man dann zwar ungeachtet dessen 12 Monate nach der letzten Aufladung nicht mehr telefonieren (weder aktiv, noch passiv), aber dafür kann man sie noch aufladen. Vielleicht ist die Bestimmung bei Drei noch lockerer, oder es handelt sich in dem konkreten Fall einfach um einen Fehler im System.
Vielleicht ist es ähnlich, wie bei T-Mobile, wo die Karte länger als ein Jahr gültig ist, je nachdem, wann man das letzte Mal telefoniert hat. Bei T-Mobile kann man dann zwar ungeachtet dessen 12 Monate nach der letzten Aufladung nicht mehr telefonieren (weder aktiv, noch passiv), aber dafür kann man sie noch aufladen. Vielleicht ist die Bestimmung bei Drei noch lockerer, oder es handelt sich in dem konkreten Fall einfach um einen Fehler im System.
Hab auch ein Frage
Was passiert mit dem Geld, wenn die Karte verfällt. ich hab etwas Geld mit callme-bonus gesammelt. Auf der Webseite steht: "keine Barauszahlung" aber ich habe eine Datenkarte von der Firma 3 und ich hätte gerne ein Vertrag von denen
Alexander
Alexander
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Hallo Alex !
Grüß Gott!
das eine,Karte,nicht mehr verfallen darf,wie oben beschrieben,ist nicht unbedingt ganz so,und es wird wohl dem Anbieter ,freigestellt sein,wie lange die Gültigkeitsdauer,einer Sim ist!
vor ,knapp 2 Jahren,wurde,folgender Passus,in den Eu Gesetzen,gändert,die Mitgliedsstaaten,in dem Fall,auch unser Nachzügler,Österreich,der meistens immer etwas länger braucht),um eine Eu Novelle,zu erfüllen,haben,dann mindestens,ein Jahr Übergangsfrist,im die Vorgaben,in das nationale Recht zu integrieren!
haltet die ,sich nicht,an die gesetze Frist,hagelt es Hohe Busgelder,die Wahrscheinlich,der Regulator festsetzen "darf"
,und die dann,im Bedardsfall "Verhängt" werden!
für uns Kundne.änderte sich also,das ganze folgendermaßen,das aufgeladene Guthaben,darf nicht "verfallen" ,was bedeutet,das deine Simkarte,zwar den Status,"inaktiv" ,haben kann,aber,das darauf gespeicherte Guthaben,nicht verfallen darf!
das heist im Detail,du kannst bei deinem Anbeiter,einen Antrag stellen,um die Summe ausbezahlen zu lassen!
alles andere,ist nicht mehr ,rechtskräftig,und ,sollte,in diesem Fall,nicht so hingenommen werden!
wie,lange,die Frist,ist ,bis das Guthaben wirklich verfällt,wenn einer erst nach 10 Jahren,drauf kommt,das seine Sim ungültig ist,habe ich im Moment nicht,im Kopf,ich weiß nur,das es eine Endfrist gibt,wie ,zb,bei den Banken,wenn eine Person stirbt,gehört das Geld,irgendwann der Bank,wenn sich keine Erben melden!
Grüß Gott!
das eine,Karte,nicht mehr verfallen darf,wie oben beschrieben,ist nicht unbedingt ganz so,und es wird wohl dem Anbieter ,freigestellt sein,wie lange die Gültigkeitsdauer,einer Sim ist!
vor ,knapp 2 Jahren,wurde,folgender Passus,in den Eu Gesetzen,gändert,die Mitgliedsstaaten,in dem Fall,auch unser Nachzügler,Österreich,der meistens immer etwas länger braucht),um eine Eu Novelle,zu erfüllen,haben,dann mindestens,ein Jahr Übergangsfrist,im die Vorgaben,in das nationale Recht zu integrieren!
haltet die ,sich nicht,an die gesetze Frist,hagelt es Hohe Busgelder,die Wahrscheinlich,der Regulator festsetzen "darf"
,und die dann,im Bedardsfall "Verhängt" werden!
für uns Kundne.änderte sich also,das ganze folgendermaßen,das aufgeladene Guthaben,darf nicht "verfallen" ,was bedeutet,das deine Simkarte,zwar den Status,"inaktiv" ,haben kann,aber,das darauf gespeicherte Guthaben,nicht verfallen darf!
das heist im Detail,du kannst bei deinem Anbeiter,einen Antrag stellen,um die Summe ausbezahlen zu lassen!
alles andere,ist nicht mehr ,rechtskräftig,und ,sollte,in diesem Fall,nicht so hingenommen werden!
wie,lange,die Frist,ist ,bis das Guthaben wirklich verfällt,wenn einer erst nach 10 Jahren,drauf kommt,das seine Sim ungültig ist,habe ich im Moment nicht,im Kopf,ich weiß nur,das es eine Endfrist gibt,wie ,zb,bei den Banken,wenn eine Person stirbt,gehört das Geld,irgendwann der Bank,wenn sich keine Erben melden!
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,Auf das neue Eu Gesetz,das ich oben erwähnt habe,ist ja inzwischen,mit etwas Verspätung,auch in Deutschland ,eingeführt worden!
es ist,dabei,unerheblich,wann der Vertrag abgeschlossen wurde,da es für alle gleichermaßen gilt,kannst du nochmal ausführlicher schildern,um was es bei dir genau geht?
wieviel sollten sie dir auszahlen?
es ist,dabei,unerheblich,wann der Vertrag abgeschlossen wurde,da es für alle gleichermaßen gilt,kannst du nochmal ausführlicher schildern,um was es bei dir genau geht?
wieviel sollten sie dir auszahlen?
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Probiere.es aus,und sage,und dann,was pasiert ist,wenn du nix machst,wird sich an der Situation nichts ändern,Notfalls kannst du ,immer noch den Konsumentenschutz einschalten!
a1,bietet nebenbei bemerkt,auf Nachfrage,auch die Option,an,abgelaufenes Prepaid Guthaben,mit in einen Handyvertrag zu übernehmen,man bezahlt dann so lange ,keine Grundgebühr ,bis das guthaben,aufgebraucht ist,das man der Grundgebühr,angerechnet hat !
ps:wende dich auf keinen Fall an die Rtr,die haben eine Bearbeitungsdauer,von 2 Jahren pro Fall,da sie hoffnungslos überfodert sind,und zu wenige Mitarbeiter haben,hatte in der Zeit,an die 5 Ansprechpartner!
a1,bietet nebenbei bemerkt,auf Nachfrage,auch die Option,an,abgelaufenes Prepaid Guthaben,mit in einen Handyvertrag zu übernehmen,man bezahlt dann so lange ,keine Grundgebühr ,bis das guthaben,aufgebraucht ist,das man der Grundgebühr,angerechnet hat !
ps:wende dich auf keinen Fall an die Rtr,die haben eine Bearbeitungsdauer,von 2 Jahren pro Fall,da sie hoffnungslos überfodert sind,und zu wenige Mitarbeiter haben,hatte in der Zeit,an die 5 Ansprechpartner!
hi
wo hast du das gesehen, dass A1 den Vertrag übernimmt?
ich hab die Webseite durchsucht, es stand nicht dort.
Hab unter http://www.verbraucherrecht.at gelesen, dass man das Restguthaben innerhalb von 6 Monaten beanspruchen kann. Aber in AGB von 3 steht http://www.drei.at/portal/media/content ... 210207.pdf
das Guthaben verfällt. Verstehe das nicht.
Weiß du wie teuer ist es, Rtr einzuschalten?
ich hab die Webseite durchsucht, es stand nicht dort.
Hab unter http://www.verbraucherrecht.at gelesen, dass man das Restguthaben innerhalb von 6 Monaten beanspruchen kann. Aber in AGB von 3 steht http://www.drei.at/portal/media/content ... 210207.pdf
das Guthaben verfällt. Verstehe das nicht.
Weiß du wie teuer ist es, Rtr einzuschalten?
Re: Mr.Dailer
a) OGH 21.12.2006, 6 Ob 277/06p, oderalexm hat geschrieben:Habe bei Drei angerufen, sie haben gesagt, das keine Barablöse oder Auszahlung möglich ist.
Was soll man da tun? Worauf kann man sich beziehen.
b) OLG Wien 27.6.2006 1 R 214/05f, oder
c) AGB von 3 selbst (!), Pkt 7.4
ich habe es in diesem forum schon sehr oft geschrieben: wertkartenGUTHABEN darf nicht verfallen, sondern ist dem konsumenten in bar auszuzahlen bzw. aufs konto anzuweisen, unter abzug einer bearbeitungsgebühr (a1/b-free verrechnet dafür 20 euro - hab ich schon selber ausprobiert)!
dies ist in den oben zitierten urteilen explizit ausgesprochen worden, da kann in den agb's drinnen stehen was will.
wenn dich ein hotlinmitarbeiter abwimmeln will (oft gar nicht aus bosheit sondern aus unwissenheit), dann ersuche ihn, dass er mit seiner rechtsabteilung rücksprache hält, die müssen das wissen (so hab ich es bei a1 gemacht, die auch nichts zurückbezahlen wollten) und dann soll er dir erklären wie du vorgehen musst, damit du zu deinem geld kommst.
bei a1/b-free zb. musst mit einem ausweis u. dem puk-code in einen a1 shop gehen, die uninformierten mitabeiter davon überzeugen dass du anspruch auf rückzahlung hast, deine kontonr. bekanntgeben und ca. 2 wochen später hast du das geld auf deinem konto.
übrigens, habe grade nachgeschaut: in den agb's von 3 steht eh schon drinnen, dass das guthaben nicht verfällt, und wie du vorgehen musst: (7.4.): "Ein allenfalls noch vorhandenes Restguthaben verfällt mit Ende der Vertragslaufzeit, AUßER der Kunde begehrt Rückforderung desselben. Dies kann frühestens mit Ablauf von 12 Monaten nach dem letzten Ladevorgang für einen Zeitraum von 6 Monaten begehrt werden... Die Rückerstattung des Restguthabens ist vom Kunden unter Nachweis der Berechtigung durch Nennung der Rufnummer, des PUK-Codes und gleichzeitiger ushändigung der USIM-Karte schriftlich zu beantragen..." . Dies betrifft allerdings nur guthaben, welches durch vorabzahlungen, also durch AUFLADEN mittles einer wertkarte entstanden ist. dieses guthaben kannst also jedenfalls rückfordern. ob du auch jenen teil des guthabens rückfordern kannst, der durch den call-me bonus entstanden ist, ist unsicher, ich würds aber probieren.
http://www.drei.at/portal/media/content ... i_2007.pdf
Zuletzt geändert von klio am 26.05.2007, 20:42, insgesamt 1-mal geändert.
meiner ansicht nach gilt hier die 30 jährige verjährungsfrist des abgb (bin mir da aber nicht ganz sicher). um eine solch lange frist zu verhindern, werden in den agb's verzichtsklauseln verwendet (zb. 3: "Macht der Kunde hiervon (von der rückforderung des guthabens) keinen Gebrauch, wird dies als Verzicht des Kunden auf Auszahlung des Restguthabens gewertet und verfällt das Guthaben dann unwiderruflich"). aber im oben erwähnten urteil gegen a1, wurde auch diese spezielle verzichtsklausel von a1 für ungültig erklärt.Mr.Dailer hat geschrieben:,gehört,.das Geld.das nicht verfallen darf,lebenslang dem Kunden,und selbst,wenn er dies,erst nach einem Jahr zurückfordert,oder ist es nach 12 Monaten,doch verjährt,und es gehört,irgendwann dem Anbieter,oder dauert das dann doch ,die besagten 10 Jahre,finde darüber,keine Infos!
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