Hallo Stefan!
Stefan hat geschrieben:Georg Hitsch hat geschrieben:d.h. mit den Interconnection-Fees soll ein Teil des Netzbetriebes des Mobilfunknetzes bezahlt werden.
Natürlich wollte ich mit meiner Aussage auch (indirekt) auf die derzeit ominöse "Mischkulanz" der Netzbetreiber anspielen: Woher das Geld kommt und wo es ausgegeben wird, ist egal, Hauptsache unterm Strich kommt ein "Plus" heraus.
Das funktioniert - rechtlich gesehen - so auch nicht.
Der Netzbetreiber muss die Interconnection-Fees/Zusammenschaltungs-Entgelte buchhaltungsmaessig klar von allen anderen Sachen trennen.
Eine Quer-subventionierung ist grundsätzlich nicht zulässig.
Klarerweise weiss jeder, der sich mit Buchhaltung auskennt, ganz genau, dass der Kreativität fast keine Grenzen gesetzt sind.
Offiziell werden für den Netzbetrieb halt zB 100 Leute benötigt.
In Wirklichkeit aber machen von den 100 Leuten zB 30 ganz was anderes (zB Mailbox-Systeme betreuen, SMS-Server, etc. - Leistungen die nicht auf den Interconnetion-Preis aufgeschlagen werden (können/dürfen)) .
Damit können/werden Kosten in Interconnection-Gebühren reingerechnet, die in Wirklichkeit so gar nicht anfallen.
Ich möchte mich ganz klar davon distanzieren, dass das
1. eine Straftat wäre (bzw. straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich relevant wäre)
2. einer der im Diskussions-Thread genannten Betreiber so macht
Interessant ist auch mal eine Umsatzzahl:
Geschäftsbericht Telekom Austria 2005
http://gb2005.telekom.at/dateien/TA05_G ... ericht.pdf
Seite 60, Mobilfunk
Umsatzerlöse Zusammenschaltung: EUR 392 Mio
Diese Zahl mal mit den Marktanteilen hochrechnen, und dann kann sich jeder vermutlich vorstellen, dass wir da über Milliarden-Euro-Umsätze sprechen ....
Und bei Milliarde-Euro ist natürlich jede kleinste Veränderung am Interconnection-Preis, gleich mal ein paar zig Millionen Euro weniger Einnahmen, obwohl die Kosten für den Netzbetreiber gleich bleiben.
Georg Hitsch