Garantieverlust,durch Simlock Entsperrung?Ja oder Nein?

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Mr.Dailer
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Garantieverlust,durch Simlock Entsperrung?Ja oder Nein?

Beitrag von Mr.Dailer » 02.10.2006, 01:39

Hallo!
möchte da mal ein heises Eisen anschneiden!
wie wir alle wissen,gibt es hunderte sogenannte Vertragshändler,die sich,mit der Ensperrung des Simlocks quer durch alle Marken,ein bemerkliches Zubrot verdienen,nun meine spezielle Frage,wie wird das bei den einzelnen Anbietern gehand habt,gegenüber dem Hersteller,muß ich ja immer Garantie haben,da dem es ja egal sein kann,bei welchem Anbieter ich telfoniere!
,mehtfach hörte ich aber schon,das Telering,in so einem Fall,die Garantie verweigere,hat da schon jemand die Probe,aufs Example gemacht?

dem Kunde kann es ja egal sein,durch die Händler Rechnung,hat er beim Händler selbst immer noch Garantie,leztendlich weis niemand wer den Simlock enfernt hat!

wie schauts wirklich in der Praxsis aus,sind das nur Sprüche der Mobilfunkanbieter,was ich mit dem Telefon mache,obwohl es Subentioniert ist ,ist ja dann meine Sache,da es nach Vertragsabschluß,sofort in mein Eigentum übergeht!

was meint ihr dazu?

djrob15
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Beitrag von djrob15 » 02.10.2006, 06:49

Wenn keine Soft eingespielt wird, bzw. geflasht wird,
kann dir niemand nachweisen, etwas manipuliert zu haben.
Denn die Codeeingabe wird nicht aufgezeichnet.
Ist genauso, als wenn man die Pinabfrage ausschaltet.
Falls wer fragt, kannst ja sagen, daß das Handy nicht gelockt war.

Dann müssen sie dir das Gegenteil beweisen, was unmöglich ist,
denn es ist allgemein bekannt, daß des öfteren Handys nicht gelockt werden,
zB bei Lieferproblemen, Zeitdruck usw.

LisaA6
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aber

Beitrag von LisaA6 » 02.10.2006, 10:54

das gilt nur bei Nokia, wo ich den Code eingebe.

Bei anderen Modellen, die ich als User zum Handy-Man gebe zum entsperren weis ich ja nicht was der macht um den Sim-Lock zu entfernen.

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Cheinzle
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Beitrag von Cheinzle » 02.10.2006, 12:51

Jedem Hersteller führt eine Datenbank über die IMEIs seiner Handies und auch, welche davon gebrandet/gesperrt und für welchen Provider ausgeliefert wurden.

Das Entfernen des Simlocks oder das Entbranden stellt einen unzulässigen Eingriff dar und führt nicht zum Verlust der Gewährleistung, wohl aber zum Verlust der freiwilligen Herstellergarantie.
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.

Mr.Dailer
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Beitrag von Mr.Dailer » 02.10.2006, 21:21

Hallo:)

nun die Herstellergarantie,ist ja nicht freiwillig sondern vom Gesetz vorgeschrieben!

das ganze ist,einfach zu schwmmig definiert,wenn ich nach einem Jahr ,nach Ablauf,der Herstellergarante,im Gewährleisutngszeitraum,dann beweisen muß,das der Defekt,schon von Anfang an vorlag,was ja,nicht der Fall ist,da das Prdokt ja bis dahin funktionierte,fängt die Streiterei an,und ohne Sachverständiger,ist bald nix mehr zu wollen,wer diesen ,für den Kunden,nicht beweisbaren,Passus erfunden hat,und wie er ihn durchsetzen soll,ist mir ein Rätsel,der Händler wird immer behaupten,ich als Kunde,habe das Handy,unsach gemäß behandelt,wie beweise ich ihm das Gegenteil?

in der Ak Zeitung Stand,mal ein Fall,das der Telekom Shop Bürs,einem Kunden die Garantie,bei einem in der Werbung spritzwassergeschützen Handy verweigerte ,weils es unter dem Motorraddahren,wohl bei Schlecht wetter kaputt ging,das würde nicht mehr als Spritzwasser durchgehen,werde mal alle Mobilfunkanbieter zum Thema Simlock befragen,und ich bin mir sicher,das mr jeder eine andere Auskunft gibt!

wie das gehandhabt wird!

ps:imeis lassen sich leiht fälschen,da Nokia,intelegenterwiese,den imei code,den sie auch für die Verbrecherbekämpfung heranziehen,in einem Beschreib baren Eprom Bereich abgelegt hat . !

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Cheinzle
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Beitrag von Cheinzle » 02.10.2006, 22:03

Mr.Dailer hat geschrieben:nun die Herstellergarantie,ist ja nicht freiwillig sondern vom Gesetz vorgeschrieben!

etc. etc. etc.
So ein Topfen. Sorry, aber was anderes fällt mir dazu nicht mehr ein. :roll:
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.

smockyxxl
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Beitrag von smockyxxl » 03.10.2006, 14:45

Mr.Dailer hat geschrieben:Hallo:)

nun die Herstellergarantie,ist ja nicht freiwillig sondern vom Gesetz vorgeschrieben!

loooooooooool :wink:

hab gar nix davon mitbekommen, dass es seit heute ein garantie verpflichtungsgesetz gibt. gestern gab es noch keines :lol: :wink:

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 03.10.2006, 16:39

Cheinzle hat geschrieben:Das Entfernen des Simlocks oder das Entbranden stellt einen unzulässigen Eingriff dar und führt nicht zum Verlust der Gewährleistung, wohl aber zum Verlust der freiwilligen Herstellergarantie.
Da möcht ich dir ausnahmsweise partiell einmal widersprechen. Gleich...

@LisaA6, bei jedem Telefon ist ein Code zum Entsperren einzugeben, nur bei Nokia kannst den Code großteils von der Hardware unabhängig (durch IMEI) berechnen lassen.

Also, gegeben dem Fall, mein SE A1-Handy ist gebrandet und SIM-gelockt - danach lasse ich den SIM-Lock "fachmännisch" (ohne erkennbare Spuren!) entfernen: Das Entfernen des SIM-Locks alleine beeinflusst die Herstellergarantie nicht, nur wird in einem Servicefall der SIM-Lock standardmäßig von Sonyericsson wieder reaktiviert, außer ich lege das Schreiben von A1 mit dem Entsperrcode vor. Das Branding selbst kann ich bei Sonyericsson gegen eine Gebühr von € 49,- enfernen lassen.


Grüße
Stefan

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Beitrag von Cheinzle » 03.10.2006, 17:03

Hallo Stefan!

Ich korrigiere mich: Der Simlock ist in der Tat kein KO-Kriterium für eine Garantie-Reparatur, sondern wird nur wieder aktiviert. Das entsprechende Schreiben des Providers braucht es dabei üblicherweise nicht, da dies von den Providern ohnehin an die Hersteller gemeldelt und somit in deren Datenbank eingepflegt wird.

Daß man mittlerweile für 49 Euro das Branding entfernen lassen kann, ist mir neu - da habe ich andere Infos und Erfahrungen. In allen anderen Fällen wird das Entfernen aber jedenfalls als unzulässiger Geräteeingriff gewertet, die Garantie erlischt.

Mittlerweile sind einige Betreiber auch dazu übergegangen, in die Vertragsbedingungen die Klausel aufzunehmen, daß bei einem Debranding oder Entfernen des Sim-Locks die Gewährleistung erlischt. Wobei diese Klausel nach einhelliger Rechtsauffassung nur während der ersten Vertragsbindung greift, danach nichtig ist.

Christof
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Beitrag von Stefan » 06.10.2006, 10:10

Alter Reifen hat geschrieben:
Cheinzle hat geschrieben:... einige Betreiber auch dazu übergegangen, in die Vertragsbedingungen die Klausel aufzunehmen, daß bei einem Debranding oder Entfernen des Sim-Locks die Gewährleistung erlischt. Wobei diese Klausel nach einhelliger Rechtsauffassung nur während der ersten Vertragsbindung greift, danach nichtig ist.
Und damit zur Einschränkung, beim Unlocken erlischt der Gewährleistungsanspruch: einen praktisch "nutzbaren" Gewhlst.-Anspruch hat man als Käufer ja ohnehin nur in den ersten 6 Monaten. Die Mindestvertragsbindung läuft aber idr. viel länger.
Die eigentliche Frage für mich ist, warum wir überhaupt über die Gewährleistung debattieren, wenn es i.d.R. eine Garantie gibt :?:


Es ist doch offensichtlich, dass diese Klausel wieder einmal ein zahnloser Tieger ist - ebenso, dass SIM-Karten nicht in Gateways verwendet werden dürfen. Das steht halt da, damit der Kunde etwas eingschüchtert wird und das gestützte Handy nicht mit einer anderen SIM nutzt, aber defacto greift die Garantie und nicht die Gewährleistung.

Grüße
Stefan

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Beitrag von Stefan » 06.10.2006, 11:45

Alter Reifen hat geschrieben:Der noch nicht genannte, zweite Unterschied ist
die Gewährleistung ist jedem Verkäufer unabdingbar gesetzlich vorgeschrieben
...
die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (... oder seltener: des Händlers).
Kurz vorweg, dass ein (Zwischen)Händler auch Garantie gibt, ist mir neu, solls aber ruhig geben.

Aber deine Argumentation geht ja genau in diese (von der EU beworbene) Richtung, dass eine gesetzliche Gewährleistung eine Verbesserung zur freiwilligen Garantie ist. Das finde ich ganz und gar nicht, weil dadurch manche Hersteller die freiwillige 12-monats Garantie abgeschafft haben [Anm.: Jetzt gibts ja defacto nur mehr 6 Monate Garantie] und seit damals mit 24 Monate Gewährleistungs-Garantie werben.

Aber gegeben der Fall, Sonyericsson bietet 24 Monate Garantie, dann kann ich mich bei A1 schon auf Gewährleistung berufen, trotzdem wird auch A1 auf die Herstellergarantie verweisen und das Gerät nicht auf eigene Kosten instand setzen. Somit ist bei einer redundanten Garantie-Gewährleistung die freiwillige Herstellergarantie vorgereiht.
Ein Fall, dass die gesetzliche Gewährleistung einen Schaden abdeckt, der in der freiwilligen Herstellergarantie nicht abgedeckt ist, ist mir bis dato nicht bekannt.

Und der SIM-Lock ist ja - wie von mir schon erwähnt - eine Vertragssache zw. Hersteller und Mobilfunkbetreiber und stellt keinen Schaden dar, weil ja selbst der Mobilfunkbetreiber den SIM-Lock entfernen kann/darf.

Dass die Gewährleistung dort ein Fortschritt ist, wo es keine freiwillige Garantie gegeben hat, ist unumstritten...

Ach ja, und freiwillige Garantie ist ja kein Nachteil, sondern soll dem Kunden ja vermitteln, dass das Produkt qualitativ hochwertig ist. Da würde sich ein Herstller ins eigene Fleich schneiden, wenn er ein unzuverlässiges Produkt anbietet, dass zwar formal Garantie hat, aber durch diverse Klauseln von derselbigen ausgeschlossen ist - Ich würde so ein Produkt nicht mehr kaufen und wahrscheinlich viele andere Konsumenten auch nicht.


Grüße
Stefan

jxj
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Beitrag von jxj » 06.10.2006, 13:45

@Stefan
Zu deinem Beispiel A1:
Aber wenn ich als Kunde darauf bestehe, dass A1 um die Sache kümmern muss, dann muss A1 es auch tun in den ersten 6 Monaten.
Manchmal wird verlangtl, dass man direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzt. Aber erstens ist der Service-Center oft zu weit weg oder über Versand, wobei der Kunde die Versandkosten zu tragen hat. Dann noch mit den nicht kostenlosen Hotline.

Aber ein A1-Shop gibt es "fast überall", somit ist für nicht-Wiener schon praktischer (wobei manche Hersteller nicht mal in Wien auffindbar sind).
Zweitens wenn nicht zu einer angemessenen Zeit repariert wird, kann man das Ding zurückgeben (würde sagen bis 1 Monat). Bei Hersteller direkt kann man Pech haben und es könnte mal auch 2 Monate vergehen. Weiters hat man auch nach mehrmalige Reparaturen ein Rücktrittsrecht (muss dafür die gesetzliche Rahmenbedingungen genauer anschauen).

Oder der Hersteller geht pleite (vielleicht Benq-Siemens), dann hat man zumindest noch ein 1/2 Jahr den Händler, warum will Mobilkom sonst nicht mehr Benq-Handies kaufen.

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