Tele2UTA - dreist ohne Ende
Verfasst: 25.08.2006, 15:11
Hallo,
Eine Weile habe ich mir überlegt, dies im Bereich "Festnetzanbieter" oder ähnlichem zu posten - allerdings spreche ich den Tele2tubbies die Komptenez ab, ein solches Unternehmen zu betreiben - bleibt also nur die Talk-Kategorie...
Was sich die jetzt erlauben, geht auf keine Kuhhaut mehr. Jeder ehemalige UTA-Kunde, der seinerzeit auch die Interneteinwahl mitbestellt hat, dürfte in den nächsten Tagen und Wochen Post von Tele2 bekommen - vorausgesetzt, man hatte einmal eine UTA-Preselection und hat diese irgendwann gekündigt/geändert oder sonst was.
Darauf wird verrechnet: eine Internet-Grundgebühr für die Monate Februar bis Juli 2006. So lange eine Preselection aktiv gewesen sei, sei dies kostenlos gewesen - nun falle dafür eine GG an.
Aha. Und da kommen die 6 Monate später drauf. Ohne jemals etwas mitgeteilt zu haben.
Anbei der Kündigungstext, den ich aufgesetzt habe. Zur freien Entnahme und Adaption durch allfällige Leidensgenossen.
Gruß, Christof
Einspruch gegen Rechnung, Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit erheben wir dem Grunde und der Höhe nach Einspruch gegen Ihre Rechnung Nr. xxxxxxxxx, Kundennummer xxxxxxxxx über € xxx,00.
Eine Rückfrage unsererseits, worum es sich bei dieser Rechnung handle, führte zur Erklärung Ihrerseits, es handle sich um eine Internet-Grundgebühr. So lange die Preselection bei UTA aufrecht gewesen sei, sei dies kostenlos gewesen, nunmehr sei für den Zugang eine Grundgebühr zu entrichten.
Hierzu führen wir aus: Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit UTA existierte eine solche Klausel nicht. Es handelte sich um einen Internetzugang mittels 1002 – Einwahlnummer, der ausschließlich verbrauchsbezogen sekundengenau abgerechnet wurde. Eine wie auch immer eingerichtete Preselection war niemals Zugangsvoraussetzung. Sie sind nicht berechtigt, nunmehr eine solche Grundgebühr zu berechnen.
Hiermit kündigen wir weiters sämtliche Verträge für Preselection, Call by Call und Internet für die Rufnummern xxxxx-xxxxx sowie xxxxx-xxxxx.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß aus dieser Kündigung kein wie auch immer geartetetes Anerkenntnis eines Vertragsverhältnisses mit irgendwelchen Grundgebühren abgeleitet werden kann.
Wir ersuchen Sie, den eingezogenen Betrag spesen- und abzugsfrei auf unser Konto xxxxx, BLZ 45710 (Vorarlberger Volksbank) binnen 14 Tagen zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Eine Weile habe ich mir überlegt, dies im Bereich "Festnetzanbieter" oder ähnlichem zu posten - allerdings spreche ich den Tele2tubbies die Komptenez ab, ein solches Unternehmen zu betreiben - bleibt also nur die Talk-Kategorie...
Was sich die jetzt erlauben, geht auf keine Kuhhaut mehr. Jeder ehemalige UTA-Kunde, der seinerzeit auch die Interneteinwahl mitbestellt hat, dürfte in den nächsten Tagen und Wochen Post von Tele2 bekommen - vorausgesetzt, man hatte einmal eine UTA-Preselection und hat diese irgendwann gekündigt/geändert oder sonst was.
Darauf wird verrechnet: eine Internet-Grundgebühr für die Monate Februar bis Juli 2006. So lange eine Preselection aktiv gewesen sei, sei dies kostenlos gewesen - nun falle dafür eine GG an.
Aha. Und da kommen die 6 Monate später drauf. Ohne jemals etwas mitgeteilt zu haben.
Anbei der Kündigungstext, den ich aufgesetzt habe. Zur freien Entnahme und Adaption durch allfällige Leidensgenossen.
Gruß, Christof
Einspruch gegen Rechnung, Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit erheben wir dem Grunde und der Höhe nach Einspruch gegen Ihre Rechnung Nr. xxxxxxxxx, Kundennummer xxxxxxxxx über € xxx,00.
Eine Rückfrage unsererseits, worum es sich bei dieser Rechnung handle, führte zur Erklärung Ihrerseits, es handle sich um eine Internet-Grundgebühr. So lange die Preselection bei UTA aufrecht gewesen sei, sei dies kostenlos gewesen, nunmehr sei für den Zugang eine Grundgebühr zu entrichten.
Hierzu führen wir aus: Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit UTA existierte eine solche Klausel nicht. Es handelte sich um einen Internetzugang mittels 1002 – Einwahlnummer, der ausschließlich verbrauchsbezogen sekundengenau abgerechnet wurde. Eine wie auch immer eingerichtete Preselection war niemals Zugangsvoraussetzung. Sie sind nicht berechtigt, nunmehr eine solche Grundgebühr zu berechnen.
Hiermit kündigen wir weiters sämtliche Verträge für Preselection, Call by Call und Internet für die Rufnummern xxxxx-xxxxx sowie xxxxx-xxxxx.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß aus dieser Kündigung kein wie auch immer geartetetes Anerkenntnis eines Vertragsverhältnisses mit irgendwelchen Grundgebühren abgeleitet werden kann.
Wir ersuchen Sie, den eingezogenen Betrag spesen- und abzugsfrei auf unser Konto xxxxx, BLZ 45710 (Vorarlberger Volksbank) binnen 14 Tagen zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen