Kostenpflichtige SMS bekommen
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Kostenpflichtige SMS bekommen
Ich habe in letzter Zeit ab und zu "spam-sms" bekommen die ich dann ohne sie zu lesen geloescht habe. Jetzt ist die Handyrechnung gekommen und es hat sich herausgestellt, dass das kostenpflichtige SMS waren, denn es wurden 8 Nachrichten als "SMS Mehrwertdienst" verrechnet.
Ich habe solche SMS nie bestellt und hab auch keinen bock dafuer zu zahlen!
Hat jemand Rat was ich tun soll? Gegen die Rechnung einspruch erheben? bringt das was? oder muss ich am Ende sowieso zahlen?
Danke!
Gruesse, Michael
Ich habe solche SMS nie bestellt und hab auch keinen bock dafuer zu zahlen!
Hat jemand Rat was ich tun soll? Gegen die Rechnung einspruch erheben? bringt das was? oder muss ich am Ende sowieso zahlen?
Danke!
Gruesse, Michael
Re: Kostenpflichtige SMS bekommen
am besten sofort mehrwert sms sperren lassen, bei rtr anrufen oder untermichael hat geschrieben:Ich habe in letzter Zeit ab und zu "spam-sms" bekommen die ich dann ohne sie zu lesen geloescht habe. Jetzt ist die Handyrechnung gekommen und es hat sich herausgestellt, dass das kostenpflichtige SMS waren, denn es wurden 8 Nachrichten als "SMS Mehrwertdienst" verrechnet.
Ich habe solche SMS nie bestellt und hab auch keinen bock dafuer zu zahlen!
Hat jemand Rat was ich tun soll? Gegen die Rechnung einspruch erheben? bringt das was? oder muss ich am Ende sowieso zahlen?
Danke!
Gruesse, Michael
Fernmeldebüro für Wien,
Niederösterreich und Burgenland
Höchstädtplatz 3
1200 Wien
anrufen!
Re: Kostenpflichtige SMS bekommen
Das sind echt ärgerliche Dinge!michael hat geschrieben:Hat jemand Rat was ich tun soll? Gegen die Rechnung einspruch erheben? bringt das was? oder muss ich am Ende sowieso zahlen?
![Twisted Evil :twisted:](./images/smilies/icon_twisted.gif)
Beeinspruchen würde ich es auf jeden Fall einmal. Aber höchstwahrscheinlich wird es - wenn überhaupt - eine Kulanzlösung vom Mobilfunkbetreiber sein, weil
1.) dieser das Geld an die Firma schon überwiesen haben wird
2.) solche (Postkasten)Firmen i.d.R. nicht ausfindig gemacht werden können, um effektiv Klage erheben zu können.
Vielleicht hat da Cheinzle eine zündende Idee.
Grüße
Stefan
nein!
"kündigen" wären ein grober Fehler, damit anerkennst du das ein Vertrag über eine Leistung bestand.
Wer nix bestellt hat braucht auch nix kündigen oder widerrufen!
Du solltest sicher sein das du wirklich nichts damit zu tun hast. Hast du etwa irgendwann einen Klingelton per SMS gezahlt? Daraus könnte sich eine ABO-Falle entwickelt haben:
wer mal kräftig lachen will auf was die Leute alles so reinfallen
http://forum.computerbetrug.de/
Du solltest die Rechnug beeinspruchen, den strittigen Betrag kürzen (wie das bei Abbuchung ist ? ). Dein Provider soll dann die Firma nennen die das abgebucht hat - Anzeige wegen Betruges erstatten.
wer Mehrwert-SMS erhält die er nie bestellt hat kann dies hier sperren:
http://www.sms-sperre.at/
schützt vor künftigen SMSen
Wer nix bestellt hat braucht auch nix kündigen oder widerrufen!
Du solltest sicher sein das du wirklich nichts damit zu tun hast. Hast du etwa irgendwann einen Klingelton per SMS gezahlt? Daraus könnte sich eine ABO-Falle entwickelt haben:
wer mal kräftig lachen will auf was die Leute alles so reinfallen
http://forum.computerbetrug.de/
Du solltest die Rechnug beeinspruchen, den strittigen Betrag kürzen (wie das bei Abbuchung ist ? ). Dein Provider soll dann die Firma nennen die das abgebucht hat - Anzeige wegen Betruges erstatten.
wer Mehrwert-SMS erhält die er nie bestellt hat kann dies hier sperren:
http://www.sms-sperre.at/
schützt vor künftigen SMSen
Re: nein!
Da ist Vorsicht geboten; Generell kann nur eine voll einbezahlte Rechnung beeinsprucht werden, anderenfalls gilt (auch bei Teilzahlung) die gesamte Rechnung als nicht bezahlt! Was dann kommt, ist klar: Mahnungen, Inkasso, Sperre der Rufnummer und Kündigung des Vertrages "auf Lebzeiten"...LisaA6 hat geschrieben:den strittigen Betrag kürzen (wie das bei Abbuchung ist ? ).
Anzeige wegen Betrugs ist für die aktuelle Rechnung quasi aussichtslos, weil das Geld ja schon so gut wie weg ist - zurückstreiten ist immer schwierig - aber Anzeige kann man erstatten, klar.
Ich überlege eher in diese Richtung, dem Mobilfunkbetreiber ein Anwaltsschreiben zukommen zu lassen, mit welchen dubiosen Firmen die ihre Veträge haben und sowas. Das ist sicher ein besseres Druckmittel, um den strittigen Betrag vom Mobilfunkbetreiber selbst in Kulanz zurückzubekommen (weil der hat ja der SMS-Firma wahrscheinlich auch schon gezahlt) - aber da hoffe ich wiegesagt auf eine Idee von Cheinzle!
Grüße
Stefan
Vielen Dank für die vielen schnellen Antworten:)
also laut one Hotline ist es die Firma ATMS. Hab nach mehrmaligem Anrufen dort auch jemanden erreicht und es wurde mir gesagt ich soll einfach Einspruch erheben. Man hat mir allerdings nicht sagen können wie es dazu gekommen ist dass ich diese SMS bekommen habe.
Mehrwert SMS sind jedenfalls schon gesperrt.
@Lisa: Kostenpflichtige Klingeltöne kommen bei mir nicht aufs Handy
(Datenkabel ist billiger
)
Ich werde jetzt jedenfalls einspruch erheben und mal schaun was dabei rauskommt.
Grüße
also laut one Hotline ist es die Firma ATMS. Hab nach mehrmaligem Anrufen dort auch jemanden erreicht und es wurde mir gesagt ich soll einfach Einspruch erheben. Man hat mir allerdings nicht sagen können wie es dazu gekommen ist dass ich diese SMS bekommen habe.
Mehrwert SMS sind jedenfalls schon gesperrt.
@Lisa: Kostenpflichtige Klingeltöne kommen bei mir nicht aufs Handy
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Ich werde jetzt jedenfalls einspruch erheben und mal schaun was dabei rauskommt.
Grüße
Re: nein!
öhm... da kann ja der mobilfunkbetreiber selbst garnichts dafür! Die sms bekomm ich von ATMS und der Betreiber verrechnet sie einfach... die wissen ja nicht ob ich das tatsächlich bestellt hab oder nicht.Stefan hat geschrieben:
Ich überlege eher in diese Richtung, dem Mobilfunkbetreiber ein Anwaltsschreiben zukommen zu lassen, mit welchen dubiosen Firmen die ihre Veträge haben und sowas. Das ist sicher ein besseres Druckmittel, um den strittigen Betrag vom Mobilfunkbetreiber selbst in Kulanz zurückzubekommen (weil der hat ja der SMS-Firma wahrscheinlich auch schon gezahlt) - aber da hoffe ich wiegesagt auf eine Idee von Cheinzle!
Genausowas hab ich vermutet: Das ist eine Marketing-Firma, welche Mehrwertdienste an weitere Firmen vermittelt/verkauft.michael hat geschrieben:also laut one Hotline ist es die Firma ATMS.
In so manchen deutschen Berichten wie BIZZ etc. war zu sehen, wie Postkastenfirmen von diesen Marketingfirmen diese Leitungen mieten, die wiederum eine Postkastenfirma als Inhaber ausweisen. Nach 5 Subfirmen kommt irgendwann eine lebendige Person in Holland zum Vorschein, die gar nichts davon weis, dass sie Firmeninhaber ist. Die kennt da nur einen, der einmal in der Strasse gelebt hat und jetzt in Luxemburg wohnt....
Naja, kompliziert genug, um einen 20 minütigen Beitrag zu füllen.
![Wink :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Grüße
Stefan
Re: nein!
In der oben von mir beschriebenen Story wurden diesen "Betrügerfirmen" von der Marketing-Firma die Verträge fristlos gekündigt.michael hat geschrieben:öhm... da kann ja der mobilfunkbetreiber selbst garnichts dafür! Die sms bekomm ich von ATMS und der Betreiber verrechnet sie einfach... die wissen ja nicht ob ich das tatsächlich bestellt hab oder nicht.
Auch dein Mobilfunkbetreiber hat die Möglichkeit, deine Sache auf ATMS abzuwälzen, weil nur ATMS weis, welcher Auftraggeber tatsächlich dahintersteckt. Somit erstattet dir der Mobilfunkbetreiber das Geld und holt es sich eventuell bei ATMS zurück oder kündigt denen gleich den Vetrag - das würde für diese Marketingfirma allerdings dann keine gute Werbung sein.
Ich hoff, du verstehst, wie ich das in etwa meine.
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Grüße
Stefan
- Cheinzle
- Moderator oder Gottheit !?
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- Registriert: 06.08.2005, 11:43
- Wohnort: Vorarlberg
Hallo zusammen,
Sehen wir es ganz nüchtern: Wer eine Leistung, gleich welcher Art, anfordert oder einen Vertrag abschließt, muß dafür bezahlen.
Hast Du keinen Vertrag abgeschlossen und nichts bestellt, mußt Du es nicht bezahlen.
So weit der allgemeine Rechtsgrundsatz. Manche dieser Unternehmen hatten dann die zündende Idee, eine erste kostenlose SMS zu schicken, der man durch eine Antwort widersprechen möge, ansonsten sei der Vertrag konkludent (schlüssig, ohne ausdrückliche Erklärung) zustandegekommen.
Allerdings vergessen diese Unternehmen, meist von Norden über die Grenze kommend, einen kleinen Absatz eines Paragraphen, den es in Deutschland so nicht gibt: § 864 Abs 2 ABGB: Wer eine Sache unverlangt zugeschickt bekommt, kann sie verwenden, wenn er möchte, er kann sich ihrer auch einfach entledigen - dies ist nicht nur für die früher beliebten "Warenproben" und "Flugzeug/Auto/Rezepte-Sammelkarten", sondern analog auch auf SMS anzuwenden.
Es ist also in Österreich möglich, auch diese erste SMS widerspruchslos zu löschen, es kommt kein Vertrag zustande.
Wovor ich ausdrücklich warnen darf, ist die Anwendung zitierter Vorgangsweise, nämlich die Rechnung entsprechend zu kürzen. Wie Stefan schon sagte, gilt eine Forderung nur dann als beglichen, wenn sie zu 100% getilgt ist.
Vorgangsweise in Österreich daher: Einspruch erheben, den abgebuchten Betrag vom Provider (nur von diesem, denn das ist Dein Vertragspartner) zurückfordern. Wenn Du frech sein willst, samt 4% Zinsen ab Abbuchung.
Unabhängig davon: Solche SMS sperren lassen.
Christof
Sehen wir es ganz nüchtern: Wer eine Leistung, gleich welcher Art, anfordert oder einen Vertrag abschließt, muß dafür bezahlen.
Hast Du keinen Vertrag abgeschlossen und nichts bestellt, mußt Du es nicht bezahlen.
So weit der allgemeine Rechtsgrundsatz. Manche dieser Unternehmen hatten dann die zündende Idee, eine erste kostenlose SMS zu schicken, der man durch eine Antwort widersprechen möge, ansonsten sei der Vertrag konkludent (schlüssig, ohne ausdrückliche Erklärung) zustandegekommen.
Allerdings vergessen diese Unternehmen, meist von Norden über die Grenze kommend, einen kleinen Absatz eines Paragraphen, den es in Deutschland so nicht gibt: § 864 Abs 2 ABGB: Wer eine Sache unverlangt zugeschickt bekommt, kann sie verwenden, wenn er möchte, er kann sich ihrer auch einfach entledigen - dies ist nicht nur für die früher beliebten "Warenproben" und "Flugzeug/Auto/Rezepte-Sammelkarten", sondern analog auch auf SMS anzuwenden.
Es ist also in Österreich möglich, auch diese erste SMS widerspruchslos zu löschen, es kommt kein Vertrag zustande.
Wovor ich ausdrücklich warnen darf, ist die Anwendung zitierter Vorgangsweise, nämlich die Rechnung entsprechend zu kürzen. Wie Stefan schon sagte, gilt eine Forderung nur dann als beglichen, wenn sie zu 100% getilgt ist.
Vorgangsweise in Österreich daher: Einspruch erheben, den abgebuchten Betrag vom Provider (nur von diesem, denn das ist Dein Vertragspartner) zurückfordern. Wenn Du frech sein willst, samt 4% Zinsen ab Abbuchung.
Unabhängig davon: Solche SMS sperren lassen.
Christof
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.
Und denkst du, dass es realistisch ist, ohne Rechtsbeistand (der den von dir oben zitierten Paragraphen erwähnt) auf eine Rückzahlung hoffen zu können?Cheinzle hat geschrieben:Vorgangsweise in Österreich daher: Einspruch erheben, den abgebuchten Betrag vom Provider (nur von diesem, denn das ist Dein Vertragspartner) zurückfordern. Wenn Du frech sein willst, samt 4% Zinsen ab Abbuchung.
Grüße
Stefan
- Cheinzle
- Moderator oder Gottheit !?
- Beiträge: 555
- Registriert: 06.08.2005, 11:43
- Wohnort: Vorarlberg
Durchaus. Die Erfahrung lehrt mich, daß in solchen Fällen die Provider sehr kulant und zügig arbeiten, gerade wenn man entsprechende Bestimmungen zitiert, dabei aber freundlich und bestimmt bleibt.
Ich mein... bei Tele2 wahrscheinlich nicht
, da braucht's immer gleich den Vorschlaghammer.
Gruß, Christof
Ich mein... bei Tele2 wahrscheinlich nicht
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Gruß, Christof
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.
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- Registriert: 23.03.2006, 16:53
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